Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
23 kB
Datum
31.01.2008
Erstellt
28.01.08, 14:37
Aktualisiert
28.01.08, 14:37
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
9/2008
zur Sitzung
des Hochbau- und
Planungsausschusses
der Gemeinde Leopoldshöhe
Fachbereich:
FB III Bauen / Planen / Umwelt
Auskunft erteilt:
Herr Raddatz
Telefon:
05208/991-272
Datum:
24. November 2009
Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 02/02 "Milser Heide" im Bereich
der Straße Milser Ring
Beratungsfolge
Hochbau- und Planungsausschuss
Termin
31.01.2008
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Der rechtskräftige Bebauungsplan setzt auf dem Flurstück 1082 (Eigentum des Antragstellers)
sowie auf den Flurstücken 315 und 303 ein Baufenster fest. Die Erschließung soll über eine
öffentliche Stichstraße auf dem Flurstücke 951 sowie auf den Flurstücken 1082, 315 und 303
erfolgen (siehe beiliegenden Bebauungsplanausschnitt).
Wie vom Antragsteller beschrieben, ist diese planerische Konzeption aufgrund der
Nichtverfügbarkeit des Flurstückes 951 als öffentliche Verkehrsfläche derzeit nicht umsetzbar.
Über einen Befreiungsantrag des Antragstellers wurde bereits im Ausschuss am 25.10.2001 im
nichtöffentlichen Teil beraten.
Die oben aufgeführten Grundstücke bieten ein hohes Nachverdichtungspotential.
Neben der Änderung der Zuwegung sollte auch ein neuer Zuschnitt der Baufenster diskutiert
werden. Bisher kann in den bisher als Garten genutzten hinteren Bereichen der Grundstücke
jeweils ein Wohngebäude errichtet werden. Mit einer Änderung des Planes sind ggf. auch
zusätzliche Bauplätze realisierbar.
Zu beachten ist hier auch der Anschluss an das Frischwasserleitungs- und das Kanalnetz. Nur für
einen Bauplatz auf dem Flurstück 1082 ist dieses zum einen ineffektiv und für den
Wasseranschluss auch technisch schwierig.
Die vorgeschlagene Erschließung vom Milser Ring erscheint derzeit als einzige Variante, die
hinteren Grundstücksteile zu erschließen. Hierbei würde eine Verschlechterung der Ruhezonen
der vorhandenen Bebauung in Kauf genommen.
Ob diese Erschließung privat oder öffentlich erfolgt, sollte noch detailliert geprüft werden.
Wünschenswert ist aus Sicht der Verwaltung die Privaterschließung.
Diese setzt aber – mindestens zur Realisierung der Planung - die Kooperation der
Grundeigentümer untereinander voraus.
-2-
Die Verwaltung schlägt daher vor, zunächst die Wünsche und Vorstellungen aller beteiligten
Grundeigentümer in Erfahrung zu bringen. Wenn eine Lösung zur Änderung des
Bebauungsplanes möglich erscheint, würde die Verwaltung ein Planungskonzept entwickeln und
dem Ausschuss erneut vorlegen. Das formelle Änderungsverfahren zur Änderung des
Bebauungsplanes kann dann ggf. durch den Ausschuss eingeleitet werden.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss stimmt der vorgeschlagenen Vorgehensweise der Verwaltung zu.
Schemmel
Anlagen:
Schreiben des Antragstellers
Lageplan
Übersichtskarte 1:5.000
Katasterauszug
Ausschnitt aus dem Bebauungsplan Nr. 02/02 „Milser Heide“