Daten
Kommune
Bedburg
Größe
23 kB
Datum
11.02.2014
Erstellt
05.02.14, 18:02
Aktualisiert
05.02.14, 18:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP8-7/2014
Rats- und Kulturbüro
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Bedburg
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
11.02.2014
Betreff:
Einführung und Verpflichtung eines neuen Ratsmitgliedes
hier: Hans-Peter Abts als Ersatzmitglied für die ausgeschiedene Stadtverordnete Nina
Lützenkirchen (SPD)
Beschlussvorschlag:
Bürgermeister Koerdt führt Herrn Hans-Peter Abts in sein Amt ein und verpflichtet ihn in
feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung seiner Aufgaben.
Über die Verpflichtung wurde eine besondere Niederschrift aufgenommen, die Bestandteil
dieser Niederschrift und als Anlage beigefügt ist.
STADT BEDBURG
Seite: 2
Sitzungsvorlage
Begründung:
Frau Nina Lützenkirchen (SPD) hat ihr Ratsmandat aufgrund des Ratsbeschlusses vom
01.10.2013
- nachträglicher Verlust der Wählbarkeit wegen Wegzugs aus dem
Wahlgebiet der Stadt Bedburg - verloren. Der Sitzverlust wurde im Amtsblatt des RheinErft-Kreises bekanntgemacht.
Herr Hans-Peter Abts war als Nachfolger mit Listenplatz 11 in der Reserveliste der SPD
bezeichnet. Die Feststellung und Bekanntmachung des Nachfolgers wurde ebenfalls im
Amtsblatt des Rhein-Erft-Kreises vollzogen. Mit Datum vom 23.12.2013 hat Herr Abts sein
Mandat angenommen, so dass er jetzt in sein Amt eingeführt werden kann.
Gemäß § 67 Abs. 3 GO NRW werden die Ratsmitglieder vom Bürgermeister eingeführt
und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer
Aufgaben verpflichtet.
Auch wenn der feierlichen Verpflichtung nur deklaratorische Bedeutung zukommt, sollte
sie dennoch in der ersten Ratssitzung durchgeführt werden.
Die vorgeschriebene Verpflichtung in feierlicher Form kann zum Beispiel in der Weise
vollzogen werden, dass der zu Verpflichtende durch Erheben von seinem Platz sein
Einverständnis mit nachfolgender Formel bekundet:
„Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und
Können wahrnehmen, die Verfassung des Landes und die Gesetze beachten
und meine Pflichten zum Wohle der Gemeinde erfüllen werde.“
Über die Verpflichtung wird eine besondere Niederschrift angefertigt.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: keine
Finanzielle Auswirkungen:
Nein x
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
50181 Bedburg, den 28.01.2014
----------------------------------Steinbach
----------------------------------Gömpel
----------------------------------Koerdt
Sachbearbeiter(in)
Leiterin Rats- und Kulturbüro
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP8-7/2014
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