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Beschlussvorlage (Einführung und Verpflichtung eines neuen Ratsmitgliedes hier: Hans-Peter Abts als Ersatzmitglied für die ausgeschiedene Stadtverordnete Nina Lützenkirchen (SPD))

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
23 kB
Datum
11.02.2014
Erstellt
05.02.14, 18:02
Aktualisiert
05.02.14, 18:02
Beschlussvorlage (Einführung und Verpflichtung eines neuen  Ratsmitgliedes
hier: Hans-Peter Abts als Ersatzmitglied für die ausgeschiedene Stadtverordnete Nina Lützenkirchen (SPD)) Beschlussvorlage (Einführung und Verpflichtung eines neuen  Ratsmitgliedes
hier: Hans-Peter Abts als Ersatzmitglied für die ausgeschiedene Stadtverordnete Nina Lützenkirchen (SPD))

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Zu TOP:__________ Drucksache: WP8-7/2014 Rats- und Kulturbüro Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Rat der Stadt Bedburg Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 11.02.2014 Betreff: Einführung und Verpflichtung eines neuen Ratsmitgliedes hier: Hans-Peter Abts als Ersatzmitglied für die ausgeschiedene Stadtverordnete Nina Lützenkirchen (SPD) Beschlussvorschlag: Bürgermeister Koerdt führt Herrn Hans-Peter Abts in sein Amt ein und verpflichtet ihn in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung seiner Aufgaben. Über die Verpflichtung wurde eine besondere Niederschrift aufgenommen, die Bestandteil dieser Niederschrift und als Anlage beigefügt ist. STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: Frau Nina Lützenkirchen (SPD) hat ihr Ratsmandat aufgrund des Ratsbeschlusses vom 01.10.2013 - nachträglicher Verlust der Wählbarkeit wegen Wegzugs aus dem Wahlgebiet der Stadt Bedburg - verloren. Der Sitzverlust wurde im Amtsblatt des RheinErft-Kreises bekanntgemacht. Herr Hans-Peter Abts war als Nachfolger mit Listenplatz 11 in der Reserveliste der SPD bezeichnet. Die Feststellung und Bekanntmachung des Nachfolgers wurde ebenfalls im Amtsblatt des Rhein-Erft-Kreises vollzogen. Mit Datum vom 23.12.2013 hat Herr Abts sein Mandat angenommen, so dass er jetzt in sein Amt eingeführt werden kann. Gemäß § 67 Abs. 3 GO NRW werden die Ratsmitglieder vom Bürgermeister eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet. Auch wenn der feierlichen Verpflichtung nur deklaratorische Bedeutung zukommt, sollte sie dennoch in der ersten Ratssitzung durchgeführt werden. Die vorgeschriebene Verpflichtung in feierlicher Form kann zum Beispiel in der Weise vollzogen werden, dass der zu Verpflichtende durch Erheben von seinem Platz sein Einverständnis mit nachfolgender Formel bekundet: „Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, die Verfassung des Landes und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle der Gemeinde erfüllen werde.“ Über die Verpflichtung wird eine besondere Niederschrift angefertigt. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: keine Finanzielle Auswirkungen: Nein x Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: 50181 Bedburg, den 28.01.2014 ----------------------------------Steinbach ----------------------------------Gömpel ----------------------------------Koerdt Sachbearbeiter(in) Leiterin Rats- und Kulturbüro Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-7/2014 Seite 2