Daten
Kommune
Bedburg
Größe
27 kB
Datum
11.02.2014
Erstellt
10.02.14, 16:52
Aktualisiert
10.02.14, 16:52
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP8-20/2014
Rats- und Kulturbüro
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Rat der Stadt Bedburg
Abstimmungsergebnis:
11.02.2014
Betreff:
Ergänzungswahlen für die ausgeschiedene Stadtverordnete Nina Lützenkirchen (SPD)
Beschlussvorschlag:
Die Ratsmitglieder der Stadt Bedburg beschließen auf Vorschlag der SPD-Fraktion für die
ausgeschiedene Stadtverordnete Nina Lützenkirchen folgende Neubesetzungen:
Ausschuss
ordentliches Mitglied:
Bauausschuss
Frau/Herrn:
Wahlausschuss
Frau/Herrn:
Wahlprüfungsausschuss
Frau/Herrn:
Ausschuss
Stellv. Mitglied
(für Frau Heike Steinhäuser):
Frau/Herrn:
Haupt- und Finanzausschuss
Gremium
Zweckverband Terra Nova
Stellv. Mitglied
(für Herrn Peter Josef Drexler):
Frau/Herrn:
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
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Begründung:
Frau Nina Lützenkirchen (SPD) die ihr Ratsmandat aufgrund Ihres Wegzuges aus dem
Stadtgebiet Bedburg verloren hat, wurde auf Vorschlag der SPD-Fraktion in folgende
Ausschüsse und Gremien gewählt:
Bauausschuss (Mitglied)
Wahlprüfungsausschuss (Mitglied)
Wahlausschuss (Mitglied)
Haupt- und Finanzausschuss (Stellv. Mitglied)
Zweckverbandsversammlung Terra Nova (Stellv. Mitglied)
Hinweise zur
Ausschüsse:
Besetzung des Wahlausschusses, Wahlprüfungsausschusses / der
Hinsichtlich der Besetzung des Wahlprüfungsausschusses empfiehlt es sich lt.
einschlägiger Gesetzeskommentierung im Interesse einer unbeeinflussten Kontrolle, nicht
solche Personen zu Mitgliedern des Wahlprüfungsausschusses zu bestellen, die bereits im
Wahlausschuss der alten Vertretung tätig waren. Bezüglich der Besetzung des
Wahlausschusses aus der alten Wahlperiode 7 wird auf die beigefügte Anlage verwiesen.
Dem Wahlausschuss obliegt neben der Einteilung des Wahlgebietes in Wahlbezirke u. a.
auch die Entscheidung über die Zulassung der Wahlvorschläge sowie die Feststellung des
Wahlergebnisses. Bewerber für das Amt des Bürgermeisters oder des Landrates können
nicht Mitglied des Wahlausschusses der Gemeinde oder des Kreises oder eines
Wahlvorstandes sein (§ 2 Kommunalwahlgesetz NW).
Gemäß § 50 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW wählen die Ratsmitglieder (ohne Mitwirkung
des Bürgermeisters) im Falle eines vorzeitigen Ausscheidens eines Ausschussmitgliedes
auf Vorschlag der Fraktion oder Gruppe, welcher das ausgeschiedene Mitglied bei seiner
Wahl angehörte, eine/n Nachfolger/in.
Frau Lützenkirchen wurde auf Vorschlag der SPD-Fraktion in die Ausschüsse gewählt.
Zweckverbandsversammlung Terra Nova
Der Rat der Stadt Bedburg hat am 18.05.2010 Frau Nina Lützenkirchen als persönliche
Stellvertreterin für Herrn Peter Josef Drexler in die Zweckverbandsversammlung des
Zweckverbandes ‚Terra Nova‘ der Städte Bedburg, Bergheim und Elsdorf gem. § 113 Abs.
2 Gemeindeordnung NRW i. V. m. § 15 des Gesetzes über die Kommunale
Gemeinschaftsarbeit (GKG) entsandt.
Gemäß § 15 Abs. 2 GKG werden die Vertreter durch die Vertretungskörperschaft für deren
Wahlzeit aus ihrer Mitte oder aus den Dienstkräften des Verbandsmitgliedes bestellt.
Frau
Lützenkirchen
wurde
auf
Vorschlag
der
SPD-Fraktion
in
die
Zweckverbandsversammlung entsandt.
Die derzeitige personelle Besetzung der Ausschüsse / Gremien sind als Anlage beigefügt.
Beschlussvorlage WP8-20/2014
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STADT BEDBURG
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Sitzungsvorlage
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: -
Finanzielle Auswirkungen:
Nein X
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
50181 Bedburg, den 10.02.2014
----------------------------------Steinbach
----------------------------------Gömpel
----------------------------------Koerdt
Sachbearbeiterin
Leiterin Rats- und Kulturbüro
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP8-20/2014
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