Daten
Kommune
Bedburg
Größe
33 kB
Datum
25.02.2014
Erstellt
19.02.14, 18:05
Aktualisiert
19.02.14, 18:05
Stichworte
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Drucksache: WP8153/2011 4. Ergänzung
Fachbereich III - Planen, Bauen,
Umwelt und Verkehr
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
Stadtentwicklungsausschuss
Stadtentwicklungsausschuss
27.09.2011
Stadtentwicklungsausschuss
16.04.2013
Stadtentwicklungsausschuss
26.11.2013
Stadtentwicklungsausschuss
25.02.2014
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 5 / Kirchherten - Gebiet zwischen Pützer Straße, Schulgasse und
Marienstraße
hier:
a) Vorberatung über die im Wege der Beteiligungsverfahren eingegangen Stellungnahmen
b) Empfehlung zur Fassung des Satzungsbeschlusses nach § 10 Abs. 1 BauGB
Beschlussvorschlag:
a) Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, über die im
Wege der frühzeitigen Beteiligung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB sowie der
Offenlage nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen eine
Abwägung durchzuführen und hierüber einzelne Beschlüsse gemäß der beigefügten
Anlage A) – Abwägungsliste – zu fassen.
b) Ferner empfiehlt der Stadtentwicklungsausschuss dem Rat der Stadt Bedburg, für den
Bebauungsplan Nr. 5 / Kirchherten nebst Begründung und dazugehörigen Anlagen den
Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom
23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom
11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548) zu fassen und die Verwaltung zu beauftragen, den Plan
zur Erlangung der Rechtskraft im Amtsblatt des Rhein-Erft-Kreises bekannt zu machen.
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Begründung:
Sitzung am 27.09.2011:
Der Rat der Stadt Bedburg hat am 04.04.1995 den Aufstellungsbeschluss zur Bebauung des
Bereichs zwischen Schulgasse und Marienstraße in Kirchherten gefasst. Hier sollte auf einer als
Weide genutzte Fläche ein Nachverdichtung mit Einzel- und Doppelhäusern entstehen.
In der Sitzung am 19.09.1995 wurde im zuständigen Ausschuss bzw. am 12.12.1995 im Rat die
Zustimmung zum damaligen Planentwurf erteilt sowie die Verwaltung mit der Durchführung der
frühzeitigen Beteiligung nach § 3 (1) und § 4 (1) BauGB beauftragt. Diese Beteiligung wurde
jedoch bisher nicht durchgeführt. Hintergrund war u. a. die Zurückstellung der Planung durch den
Eigentümer der Fläche aus privaten Gründen.
Aktuell liegt der Verwaltung ein Antrag vor, dieses Planverfahren nun wieder aufzunehmen. Hierzu
muss das Plankonzept auf die aktuellen Bedürfnisse der lokalen Siedlungsentwicklung in
Kirchherten hin überprüft werden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass insbesondere auf den lokalen
Wohnbauflächenbedarf abzustellen ist, der sich aus Kirchherten selbst ableitet. Eine Ausweisung
von Wohnbaugebieten, die sich nicht aus dem lokalen Bedarf, sondern in wesentlichen Teilen auf
Zuzug von außen stützt, sollte hingegen in dem im Flächennutzungsplan dargestellten
Siedlungsschwerpunkt Bedburg erfolgen. Darüber hinaus ist auch die aktuelle
Wohnflächenentwicklung sowie die demographische Entwicklung in Kirchherten zu
berücksichtigen.
Derzeit wird in Kirchherten das Baugebiet an der Weidgasse entwickelt. Hier sind bisher fünf der
neun Grundstücke verkauft. Die Bevölkerungsentwicklung wird für Kirchherten tendenziell negativ
sein. Eine über den lokalen Bedarf hinausgehende Wohnbauflächenentwicklung würde demnach
den Entwicklungs- und Erneuerungsdruck vom Wohnungsbestand nehmen und hier zunehmend
Leerstände im Ortskern von Kirchherten produzieren.
Die in Rede stehende Grundstücksfläche ist grundsätzlich für eine Nachverdichtung im Ortskern
sehr gut geeignet und vor siedlungsstrukturellen Gesichtspunkten vorrangig zu entwickeln. Da sich
die Fläche südlich des Fußwegs an der „Schweinsgasse“ in der Hand eines Eigentümers befindet,
ist hier eine Realisierung der Bebauung im Gegensatz zu einer komplizierten Eigentümerstruktur
erleichtert.
Insgesamt wird daher angeraten, die Planung für die Fläche angepasst an den aktuellen Bedarf
erneut voranzutreiben, jedoch dabei die Vermarktungssituation an der Weidgasse sowie die
Leerstandsentwicklung in Kirchherten sukzessive mit zu berücksichtigen. Zunächst sollte dabei zur
abschnittsweisen Entwicklung lediglich der Bereich südlich des Fußwegs der „Schweinsgasse“
überplant werden.
Aufgrund zwischenzeitlicher Novellierungen des Bauplanungsrechts sollte das Verfahren auf das
beschleunigte Verfahren der Innenentwicklung (§ 13a-Verfahren) umgestellt werden. Der
Eigentümer der Fläche hat sich bereit erklärt, die Kosten des Bebauungsplanverfahrens zu
übernehmen.
Ergänzung zur Sitzung am 16.04.2013:
Nachdem die Vermarktungssituation im Baugebiet an der Weidgasse deutlich fortgeschritten ist,
soll nunmehr das vorliegende Verfahren fortgesetzt werden, um bedarfsgerecht weiteren
Wohnraum im Wege der verträglichen Nachverdichtung zu schaffen. Dazu wurde vom Büro La
Citta, Grevenbroich, ein Bebauungskonzept erarbeitet, welches eine aufgelockerte Bebauung mit
Einzel- und Doppelhäusern vorsieht, die sich gestalterisch ins vorhandene Ortsbild einfügen. Auf
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die beigefügten Planunterlagen wird verwiesen. Um das Planverfahren entsprechend fortzuführen,
ist beabsichtigt, die frühzeitige Beteiligung auf der Basis des vorliegenden Entwurfes einzuleiten.
Ergänzung zur Sitzung am 26.11.2013:
Die frühzeitige Beteiligung wurde in der Zeit vom 15. Mai bis zum 17. Juni 2013 durchgeführt.
Dabei sind die in der beigefügten Abwägungsliste genannten Stellungnahmen eingegangen.
Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen wurden einzelne Veränderungen vorgenommen –
wenngleich nicht allen Anregungen gefolgt wurde. So wurde ein Baufenster im nordwestlichen
Bereich gedreht, um hier einen größeren Abstand zur vorhandenen Wohnbebauung an der
Schulgasse sicherzustellen. Zudem wird damit die Bebauung etwas mehr zu der mittigen
Platzfläche orientiert, wodurch sich eine Aufwertung der Platzsituation zur Nachbarschaftsbildung
ergibt.
Die südliche Erschließungsstraße wurde etwas verschoben und die Einmündungssituation wurde
nach Abstimmung mit dem Landesbetrieb Straßen NRW als Straßenbaulastträger der Pützer
Straße so gestaltet, dass die Vorgaben zu den erforderlichen Sichtverhältnissen der RaSt 06
(Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen) eingehalten werden. Somit kann die Durchbindung der
Straße als redundante Ringerschließung des Gebietes beibehalten werden.
Zudem wurden einzelne Festsetzungen zum Planungsrecht und zur Gestaltung analog
vergleichbarer Bebauungspläne im Stadtgebiet sowie mit Blick auf die umliegende
Bebauungsstruktur in Kirchherten angepasst.
Zur Fortführung des Verfahrens soll nunmehr die Offenlage des Planentwurfs erfolgen. Ein
Abschluss des Verfahrens wäre so in der ersten Jahreshälfte 2014 möglich.
Ergänzung zur Sitzung am 25.02.2014:
Nach Fassung des Offenlagebeschlusses in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am
26.11.2013 wurde diese in der Zeit vom 19.12.2013 bis zum 03.02.2014 durchgeführt. Dabei sind
die in der beigefügten Abwägungsliste aufgeführten Stellungnahmen eingegangen. Ferner wurde
die Planung den betroffenen Anwohnern der umliegenden Bebauung am 17.12.2013 vor Ort durch
die Verwaltung sowie das Planungsbüro vorgestellt.
Die eingegangenen Stellungnahmen führen zu keiner Änderung der Planung. Zum Abschluss des
Verfahrens wird daher empfohlen, den Satzungsbeschluss zu fassen
Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demographischen Wandel:
Die bedarfsgerechte, behutsame Wohnraumschaffung stütz den Ortteil Kirchherten als Wohnstandort, der den Bedarf in
erster Linie aus dem Ort selbst heraus generiert. Somit wird im verträglichen Maß sichergestellt, dass auch aktuelle
Wohnbedürfnisse der Kirchhertener Bevölkerung neben der Fortentwicklung des Bestandes befriedigt werden können.
Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen:
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Finanzielle Auswirkungen:
Nein x – Die Planungskosten werden durch den Eigentümer übernommen.
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, 05.02.2014
gesehen:
----------------------------------Rainer Köster
----------------------------------Jürgen Schmeier
----------------------------------Gunnar Koerdt
stellv. Fachbereichsleiter
Fachbereichsleiter
Bürgermeister
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