Daten
Kommune
Bedburg
Größe
29 kB
Datum
25.02.2014
Erstellt
19.02.14, 18:05
Aktualisiert
19.02.14, 18:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP8-24/2014
Fachbereich IV - Hoch- und Tiefbau,
Bauhof
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Stadtentwicklungsausschuss
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
25.02.2014
Betreff:
Rahmenplan Kaster
hier: Zentralisierung der Verwaltung: Darstellung zur weiteren Vorgehensweise
Beschlussvorschlag:
Der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Bedburg beauftragt die Verwaltung mit der
Vorbereitung eines öffentlichen (europaweiten) Teilnahmewettbewerbes gemäß VOF.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Zentrales Ziel des Rahmenplans Kaster ist eine nachhaltige Stärkung des Ortszentrums von
Kaster. Der Rahmenplan zielt dabei im Wesentlichen auf Verbesserungen mit Blick auf die
Gestaltung des Öffentlichen Raumes, die Stärkung der örtlichen Nachfrage durch neue
zentrumsnahe Wohnbebauung, die kleinräumige Verkehrssteuerung und die Qualifizierung des
Einzelhandelsangebotes durch die Schaffung neuer Flächen. Von hoher Bedeutung in diesem
Zusammenhang ist auch die zukünftige Entwicklung des bestehenden Rathausstandortes. Diese
Entwicklung hat insbesondere Auswirkungen auf die zukünftige Nutzungsstruktur, Flächenbedarfe
und nicht zuletzt insbesondere auf den erhöhten Bedarf und die Struktur des ruhenden Verkehrs
im Zentrum von Kaster.
Daher soll im Stadtentwicklungsausschuss über die weitere Vorgehensweise bezüglich dieser
städtebaulich bedeutenden Ankernutzung informiert und beraten werden.
Mit Ratsbürgerentscheid vom 22. September 2013 hat sich die Mehrheit der Abstimmungsberechtigten gegen die Zentralisierung der Verwaltung am Standort Bedburg - Mitte
ausgesprochen. Durch den Umkehrbeschluss aus dem Ergebnis des Ratsbürgerentscheids hat
sich der Stadtrat durch Beschluss verpflichtet, für den Fall, dass die vorlegte Fragestellung keine
Zustimmung bei Erreichen des Quorums (20% der Abstimmungsberechtigten) findet, die
Zentralisierung der Verwaltung am Standort Rathaus Kaster zu realisieren.
a)
Weitere Vorgehensweise
Auf der Grundlage des „Leitfaden WU Hochbau“ (Leitfaden Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen
(WU) bei der Vorbereitung von Haubaumaßnahmen des Bundes) vom Bundesministerium für
Verkehr, Bau und Stadtentwicklung bzw. der Publikation Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen im
kommunalen Hochbau vom Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen schlägt die
Verwaltung zur Umsetzung des Zentralisierungsbeschlusses folgende Vorgehensweise vor:
-
Durchführung eines Verhandlungsverfahrens mit vorheriger Aufforderung zur Teilnahme
(öffentlicher Teilnahmewettbewerb) gemäß der Vergabeordnung für freiberufliche
Leistungen (VOF), Stand 18. November 2009 für die Generalplanung zur Zentralisierung
der Verwaltung am Standort Kaster. Grundlage für das Verhandlungsverfahren ist das
vorliegende Raumprogramm in aktualisierter Form, der Bestandsbau des derzeitigen
Verwaltungsgebäudes in Bedburg - Kaster sowie der zum Zeitpunkt des Wettbewerbes
aktuelle Stand von Technik und Gesetzgebung (EnEV, EEG, usw.).
Gemäß § 3 Nr. 2 VOF kann der Auftraggeber vorsehen, dass das Verhandlungsverfahren in verschieden aufeinander folgenden Phasen abgewickelt wird, um so die Zahl der Angebote, über die
verhandelt wird, anhand der in der Bekanntmachung oder in den Vertragsunterlagen angegebenen
Zuschlagskriterien zu verringern. Die Inanspruchnahme dieser Möglichkeit ist in der
Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen anzugeben.
Die Verwaltung regt deshalb an, das Verfahren in zwei Phasen durchzuführen:
-
Phase 1: Durchführung eines öffentlichen Teilnehmerwettbewerbes:
Die Auswahlkriterien nach § 5 VOF sind sowohl die fachliche Eignung als auch die
wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit. Entsprechend § 11 VOF müssen die
Zuschlagskriterien bereits in Phase 1 angegeben werden. Den Erfordernissen wird
durch die Angabe der Wertungskriterien und deren Gewichtung (in Prozent) nachgekommen. Die Auswertung erfolgt in Form einer Matrix.
Das sich nach Auswertung des öffentlichen Teilnehmerwettbewerbes anschließende
Verhandlungsverfahren wird in der Regel mit 3 – 6 Teilnehmern fortgeführt.
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STADT BEDBURG
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Sitzungsvorlage
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Phase 2: Verhandlungsverfahren:
Die für die Verhandlung ausgewählten 3 – 6 Bewerber erhalten zur Vorbereitung des
Verhandlungsgespräches weitergehende Unterlagen (z.B. aktualisiertes Raumprogramm,
Bestandsunterlagen RH Kaster, Bebauungsplan, usw.), die zur Abgabe eines HonorarVorschlages auf der Basis einer Kostenschätzung gemäß DIN 276 erforderlich sind.
Gemäß VOF sind vor Verfahrensbeginn alle Auswahlkriterien sowie deren Wertung zu erarbeiten
und nachvollziehbar zu dokumentieren.
b)
Hinweis zur Beauftragung der Planungsleistungen:
Die Beauftragung der Planungsleistungen nach Durchführung des öffentlichen Teilnehmerwettbewerbes erfolgt auf der Grundlage der Richtlinien für Durchführung von Bauaufgaben
des Bundes (RB Bau) in der Art, dass der Generalplaner gemäß den Vorgaben zunächst
nur mit den spezifischen Leistungspflichten zur Erstellung einer Entwurfsunterlage Bau
(EW Bau) beauftragt wird. Dies entspricht in etwa den Leistungsphasen 2 – 4 der HOAI.
Sollten danach weitere Leistungen abgerufen werden, so geschieht dies – je nach Bedarf
einzeln oder zusammengefasst – durch ein gesondertes Schreiben. Grundlage dieser
Beauftragung bleiben die vertraglichen Festlegungen sowie das Honorar, das nach
Abschluss des öffentlichen Teilnehmerwettbewerbes zur Beauftragung geführt hat.
c)
Berücksichtigung des § 14 GemHVO:
In den Handreichungen zum § 14 GemHVO steht:
„Nach der Vorschrift soll die Gemeinde bei unter mehreren in Betracht kommenden
Möglichkeiten für eine gemeindliche Investition einen Wirtschaftlichkeitsvergleich
durchführen, um die für die Gemeinde wirtschaftlichste Lösung zu ermitteln. Diese
Regelung baut auf den Haushaltsgrundsätzen Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit auf. Mit
dem Wirtschaftlichkeitsvergleich werden der geplanten Investition alternative Lösungen
gegenüber gestellt. Der Vergleich soll daher den Zeitraum umfassen bzw. betrachten, in
dem der vorgesehene herzustellende Vermögensgegenstand genutzt wird bzw. in Betrieb
ist.“
Mit der Beauftragung der Generalplanungsleistungen werden im Rahmen der Leistungsphasen 1 3 die vom § 14 GemHVO verlangten Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen beauftragt (Untersuchung
alternativer Beschaffungsvarianten, Berechnung der Lebenszykluskosten, usw.).
d)
Erläuterungen:
-
-
Die vorgeschlagene Vorgehensweise ergibt sich unter anderem aus folgenden Gründen:
Die Verwaltung ist in absehbarer Zeit nicht in der Lage, die Umsetzung des Projektes mit
eigenen Kräften zu bewältigen
Projektinterne Schnittstellen innerhalb der Planungsgewerke (Architektur, Baukonstruktion,
Elektrotechnik, Haustechnik usw.) sind im Verantwortungsbereich des Generalplaners und
müssen von diesem im Rahmen seiner Beauftragung unter zeitlichen und wirtschaftlichen
Aspekten gelöst werden
Die Stadt Bedburg erhält vor der endgültigen Entscheidung zur Durchführung der baulichen
Maßnahmen eine vollständige Planungsleistung einschl. Kostenschätzung
Die Verwaltung kann sich auf das Projektcontrolling konzentrieren und sich somit den
reinen Bauherrenaufgaben widmen, womit ein transparenter Verfahrensablauf sichergestellt wird.
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STADT BEDBURG
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Sitzungsvorlage
Die empfohlene Vorgehensweise hat den Vorteil, dass
- von Beginn an ein transparentes Verfahren durchgeführt,
- die Verantwortlichkeiten nach fachlicher Kompetenz auf alle Schultern gleicher Maßen
verteilt,
- die Gefahr von Baukostensteigerungen (siehe Bericht des KStA vom 12.02.2014) auf ein
größtmögliches Minimum reduziert und
- die Grundlage für die weiteren politischen Entscheidungen geschaffen
wird.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
X
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
gesehen:
gez. Karren
----------------------------------Karren
----------------------------------Naujock
----------------------------------Koerdt
Sachbearbeiter(in)
Fachbereichsleiter(in)
Bürgermeister
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