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Beschlussvorlage (Richtlinien über das Erheben von Kostendeckungsbeiträgen von Vereinen für die Nutzung von Sportstätten der Stadt für sportliche Zwecke)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
213 kB
Datum
16.11.2010
Erstellt
19.10.10, 07:17
Aktualisiert
19.10.10, 07:17

Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 242/2010 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Dezernat II - 41 - 230 300 Vorlage für Hauptausschuss Rat Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Richtlinien über das Erheben von Kostendeckungsbeiträgen von Vereinen für die Nutzung von Sportstätten der Stadt für sportliche Zwecke Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Datum Namenszeichen Beteiligte Bereiche - 41 - 230 300 13.10.2010 Namenszeichen Verwaltungsdirektor/in Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 242/2010 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Bernhard Hadel 13.10.2010 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Hauptausschuss Rat Betreff: Richtlinien über das Erheben von Kostendeckungsbeiträgen von Vereinen für die Nutzung von Sportstätten der Stadt für sportliche Zwecke Beschlussentwurf: Der Rat der Stadt Wesseling hat in seiner Sitzung vom … folgende Richtlinien über das Erheben von Kostendeckungsbeiträgen von Vereinen für die Nutzung von Sportstätten der Stadt beschlossen: 1. Die Vereine, die Sportstätten der Stadt für sportliche Zwecke nutzen, werden auf vertraglicher Vereinbarung verpflichtet, mit Wirkung vom 1. Januar 2011 Kostendeckungsbeiträge an die Stadt zu zahlen. 2. Die Kostendeckungsbeiträge sollen die Stadt bei der Finanzierung der auf die Nutzung der Sportstätten für sportliche Zwecke durch Vereine entfallenden anteiligen Aufwendungen der Stadt für die Heizung, die Beleuchtung, die Wasserlieferung, die Abwasserentsorgung, die Gebäudereinigung sowie für die Gebäudeversicherung unterstützen. 3. Die Kostendeckungsbeiträge sollen für die Überlassung von Sporthallen und Sportplätzen einheitlich ausfallen. Er wird auf … (Anm.: Die bisherigen Vorschläge schwanken zwischen 5,00 € und 9,79 €.) je Nutzungsstunde (Zeitstunde) festgesetzt. 4. Die unter 2. angeführten Bewirtschaftungsaufwendungen werden jährlich neu ermittelt. Aufwandssteigerungen sollen über eine Anhebung des Kostendeckungsbeitrages weitergeben werden, Aufwandssenkungen zu seiner Senkung führen, um deutlich zu machen, dass der Ressourcenverbrauch durch eigenes Verhalten beeinflusst werden kann. 5. Von der Verpflichtung zur Zahlung von Kostendeckungsbeiträgen befreit ist die anteilige Nutzung für die Jugendarbeit, d.h. die anteilige Nutzung für die sportliche Arbeit mit Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Die Befreiung der Jugendarbeit kommt je nach Wunsch des Vereins nach einer dieser beiden Varianten zum Tragen:  nach den ausschließlichen Nutzungszeiten für die Jugendarbeit  gemäß dem Verhältnis von Jugendlichen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr zur Gesamtzahl der Mitglieder nach Meldung an den Landessportbund bzw. vergleichbarer Organisation. 6. Leistungen, zu denen sich Vereine nach Art und Umfang sowie Qualität verpflichten und jetzigen Aufwand der Stadt einsparen, werden nach Maßgabe des von der Stadt eingesparten Aufwandes auf den Kostendeckungsbeitrag bis zu seiner vollständigen Höhe angerechnet. 7. Der Ausschuss für Sport- und Freizeit kann Kostendeckungsbeiträge ganz oder teilweise erlassen, wenn ihre Einziehung nach Lage des einzelnen Falles für den Verein eine besondere Härte bedeuten würde. Beantragt ein Verein den (Teil-)Erlass, ist er zur Offenlage seiner Ertrags- und Vermögenslage verpflichtet. 8. Wenn ein Verein in den ihm überlassenen Sportstätten für die Stadt Aufgaben wahrnimmt, kann der Kostendeckungsbeitrag durch den zuständigen Ausschuss ermäßigt werden. 9. Die Nutzung der einem Verein überlassenen Räumlichkeiten durch Dritte kann die Stadt von besonderen Bedingungen abhängig machen. 10. Diese Richtlinien gelten nicht für die Nutzung des Gartenhallenbades durch Vereine. 11. Diese Richtlinien gelten nicht für Vereine, die nicht ihren Sitz in Wesseling haben oder deren Mitglieder nicht überwiegend mit Hauptwohnsitz in Wesseling gemeldet sind. Sachdarstellung: 1. Problem Vor dem Hintergrund, dass die Nutzung der Sportstätten der Stadt erhebliche Aufwendungen für die Stadt nach sich zieht, ist die bereits in vielen anderen Gemeinden und Städten eingeführte Beteiligung von den die Sportstätten nutzenden Vereinen auch für Wesseling zu verfolgen. Die Bestandsaufnahme, die in dem vom Hauptausschuss gebildeten interfraktionellen Arbeitskreis von der Verwaltung vorgestellt und dort beraten wurde, hat aufgezeigt, dass die Vereinsnutzung und die darauf – anteilig – entfallenden Aufwendungen beträchtlich sind. Für die Sporthallen ergibt sich nach Auswertung der Daten für das Jahr 2009 folgendes Bild: Sporthallen Bewirtschaftungsaufwand 2009 - Verteilung gemäß Nutzungszeiten Aufwand Nutzungstunden (Jahres-) SUMME Objekt gesamt im Jahr € Vereine zusammen Std./Wo. andere pro Anteil Vereins- Nutzer Vereine Nutzungsnutzung p.a. zusammen gesamt stunde p.a. im Jahr € € € 18.291,25 2.520 27,50 1.100 7,26 7.984 10.307 113.925,81 13.580 132,50 5.300 8,39 44.463 69.463 Turnhalle Keldenich - alt 17.274,23 2.410 20,75 830 7,17 5.949 11.325 Turnhalle Keldenich - neu 24.621,14 2.450 25,50 1.020 10,05 10.250 14.371 Mehrzweckhalle Urfeld 17.993,03 1.587 25,00 950 11,34 10.774 7.219 Turnhalle Berzdorf 21.332,98 2.904 30,00 1.440 7,35 10.578 10.755 Doppelturnhalle Gartenstraße 31.447,63 5.085 50,50 2.273 6,18 14.054 17.394 Turnhalle Kronenbusch 99.791,43 4.658 64,50 2.903 21,43 62.189 37.603 35.193 376,25 15.815 166.242 178.435 Turnhalle Mainstraße Fünffachsporthalle Schulzentrum gesamt 344.677,50 Durchschnittlicher Aufwand pro Nutzungsstunde: 9,79 € (Jahres-Summe geteilt durch Nutzungsstunden gesamt im Jahr) Der in der Tabelle angeführte Aufwand bezeichnet nicht alle Aufwendungen der Stadt; darauf wird später eingegangen. Für die Sportplätze ergibt sich nach Auswertung der Daten für das Jahr 2009 das folgende Bild: Sportplätze Bewirtschaftungsaufwand 2009 - Verteilung gemäß Nutzungszeiten Nutzungsstunden Vereine Objekt (Jahres-) SUMME € Nutzung: SportverAnzahl eine pro der Woche Wochen Nutzungsstunden Aufwand andere pro Anteil weitere Nutzer Vereine NutzungsVereinsSport- gesamt im zusammen gesamt stunde nutzung p.a. nutzg. Jahr p.a. im Jahr Std./a Std. € € Std. € € Sportplatz Urfeld 25.925,62 48 23,00 0 1.104 1.104 23,48 25.925,62 Ulrike-MeyfarthStadion 71.535,23 48 23,50 42 1.210 1.170 59,12 69.170,43 2.364,80 Jugendstadion 35.295,72 48 25,00 158 1.448 1.358 24,38 33.101,93 2.193,79 "Roter Ascheplatz" 20.444,17 48 19,00 40 952 952 21,47 20.444,17 0,00 Sportplatz Berzdorf 22.267,60 48 25,50 604 1.858 1.828 11,98 21.908,06 359,54 6.547,10 40 28,00 0 1.120 1.120 5,85 6.547,10 0,00 Sportplatz "Vermins" Sportplatz Waldstraße (Shell) gesamt 1.739,50 1.739,50 183.754,94 144,00 844,00 Durchschnittlicher Aufwand pro Nutzungsstunde: 23,89 € (gewichtet) wie vor ohne Platzpflege 12,46 € -87.902,82 0,00 7.692 7.532 178.836,80 4.918,14 Auch für den in der vorstehend abgedruckten Tabelle angeführten Aufwand ist klarzustellen, dass er nicht alle Aufwendungen der Stadt beinhaltet. Die Verpflichtung der Stadt, die Haushaltswirtschaft zu sichern und dabei dem in § 77 Abs. 2 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) enthaltenen Grundsatz Rechnung zu tragen, vorrangig aus speziellen Entgelten die Aufgaben der Stadt zu finanzieren, zwingt die Stadt dazu, die Sportstättennutzung durch Vereine in die Betrachtung zu nehmen und für die Stadt zur Absenkung der bisher von ihr getragenen Aufwandslasten zu gelangen. 2. Lösung Die Lösung besteht darin, Richtlinien zu erlassen, die für alle Vereine, die in Wesseling ihren Sitz haben und deren Mitglieder überwiegend mit Hauptwohnsitz gemeldet sind, die wirtschaftlichen Bedingungen für die Überlassung der Sportstätten gleichermaßen regeln. Nicht erfasst von der Vorlage ist die Nutzung des Gartenhallenbades durch Vereine; sie wird Gegenstand besonderer Betrachtung. Der Beschlussentwurf berücksichtigt die von der Verwaltung in die Sitzungen des vom Hauptausschuss gebildeten interfraktionellen Arbeitskreises eingebrachten Vorschläge sowie die dort durchgeführten Beratungen. Hervorzuheben ist: a) Kommt es zu den Richtlinien, erhebt die Stadt Kostendeckungsbeiträge und keine alle Kosten deckende Miete. Weder die Gebäudeherstellungs- noch die Finanzierungskosten der Sportstätten noch der Instandhaltungsaufwand noch Personalkosten (von ggf. von der Stadt gestellten Reinigungsdienstleistungen abgesehen) werden von dem Begriff „Kostendeckungsbeitrag“ erfasst. Er bezieht sich im Wesentlichen auf verbrauchsabhängige Bewirtschaftungsaufwendungen. Würde der Kostendeckungsbeitrag auf 10,00 € pro Nutzungsstunde festgesetzt, hätten alle die Sportstätten der Stadt nutzenden Vereine bei gleich hohen Nutzungsstunden wie 2009 unter Berücksichtigung der Befreiung von Kostendeckungsbeiträgen für die Jugendarbeit rd. 100.000 € aufzuwenden. Diese Beschreibung verdeutlicht, dass die Vereine keine die Kosten deckende Miete zu zahlen hätten. Für die Sporthallen gibt diese Folie, die die Verhältnisse des Jahres 2009 wiedergibt, die Belastungen der Stadt nach den verschiedenen Bewirtschaftungsaufwendungen wieder: Arbeitskreis des Hauptausschusses: wirtschaftliche Bedingungen für die Nutzung städtischer Einrichtungen Sporthallen Bewirtschaftungskosten 2009 ohne Personalkosten, ohne Instandhaltung, ohne Abschreibungen Abwasser Objekt Wasser Strom Gas € € Schmutzwasser € Nieder- Gebäude- schlagswas- reinigung ser € € abzüglich Gebäudeversicherung € erzielte Kos- (Jahres-) tendeckungs- SUMME beiträge € € € Turnhalle 4.364 7.743 273 217 710 4.426 558 18.291,25 29.950 46.868 2.641 1.283 2.114 24.166 6.905 113.925,81 4.173 3.645 227 125 610 7.853 641 17.274,23 7.412 7.244 458 591 691 7.510 715 24.621,14 5.094 8.583 931 570 0 9.600 1.409 3.825 9.205 178 278 96 6.799 951 21.332,98 4.292 13.966 369 510 940 10.336 1.036 31.447,63 22.267 29.353 1.768 2.260 1.704 39.540 2.900 99.791,39 81.376 126.607 6.846 5.834 6.865 110.230 15.114 Mainstraße Fünffachsporthalle Schulzentrum Turnhalle Keldenich - alt Turnhalle Keldenich - neu Mehrzweckhalle Urfeld -8.195 17.993,03 Turnhalle Berzdorf Doppelturnhalle Gartenstraße Turnhalle Kronenbusch gesamt -8.195 344.677,46 Sportstätten – BewAufw 2009 –3. Ak-Sitzung - S. 2 Für die Sportplätze gibt diese Folie, die die Verhältnisse des Jahres 2009 beschreibt, die Belastungen der Stadt nach den verschiedenen Bewirtschaftungsaufwendungen wieder: Arbeitskreis des Hauptausschusses: wirtschaftliche Bedingungen für die Nutzung städtischer Einrichtungen Sportplätze Bewirtschaftungsaufwand 2009 Platzpflege*) externe abzüglich durch Platzwarte WärmeGebäudeGebäude- Anzahl Platzpflege Leistungen erzielte Kosversor- Wasser versiAbPersonalreinigung EBW der - Aufwand tendeckungsgung cherung wasser aufwand Std./a beiträge Objekt Strom € Sportplatz 2.269 Urfeld Ulrike-Meyfarth2.253 Stadion Jugendstadion "Roter Ascheplatz" Sportplatz Berzdorf Sportplatz "Vermins" Sportplatz Waldtraße gesamt € € € € € 575 663 5.382 414 14.403 145 25.925,62 4.378 16.992 1.002 34.860 634 71.535,23 € 1 631 940 10.076 380 13.220 1.956 2.145 496 576 3.013 274 9.532 2.553 172 20.444,17 3.818 4.030 575 461 1.664 292 10.159 1.436 124 22.267,60 5 6.547,10 19.356 20.549 6.347 0 50 1.740 7.017 37.126 2.412 83.913 6.542 -2.400 € 3.536 0 234 € 9.060 *) ohne Pflege der Anlagen 1) € SUMME 2.488 8.350 4.069 € (Jahres-) 1.739,50 3.989 6.542 1.313 -2.400 abzüglich Platzpflege 183.754,94 -87.902,82 95.852,12 Anteile Kiosk ohne „Sonderservice“ für den Fußballsport Sportstätten – BewAufw 2009 –3. Ak-Sitzung - S. 5 35.295,72 b) Die Bewirtschaftungsaufwendungen sollen jährlich neu ermittelt werden. So lässt sich bewerkstelligen, dass Aufwandssteigerungen über eine Anhebung des Kostendeckungsbeitrages weitergeben werden und Aufwandssenkungen zu seiner Senkung führen können. Damit kann deutlich gemacht werden, dass der Ressourcenverbrauch durch eigenes Verhalten beeinflusst werden kann. c) In den Beratungen im interfraktionellen Arbeitskreis ist Übereinstimmung mit der Verwaltung deutlich geworden, dass die Kostendeckungsbeiträge nicht nach den verschiedenen Sportstätten unterschiedlich, sondern sowohl für die Nutzung von Sporthallen als auch von Sportplätzen einheitlich ausfallen sollen. d) In den bisherigen Beratungen ist stets betont worden, dass von der Verpflichtung zur Zahlung von Kostendeckungsbeiträgen befreit ist die anteilige Nutzung für die Jugendarbeit, d.h. die anteilige Nutzung für die Vereinsarbeit mit Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. e) Zwischen dem interfraktionellen Arbeitskreis und der Verwaltung besteht Einvernehmen darüber, dass wegen des vorrangigen Ziels, die Aufwandslast der Stadt zu reduzieren, Eigenleistungen der Vereine, die den jetzigen Aufwand der Stadt reduzieren, gewünscht sind. Sie sollen auf den Kostendeckungsbeitrag bis zu seiner vollständigen Höhe angerechnet werden. Die Vereine müssen sich in diesen Fällen jedoch nach Art und Umfang sowie Qualität ihrer Leistung verpflichten, damit die Stadt insoweit tatsächlich Ressourcen einsparen kann. f) Weil nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Zahlung von Kostendeckungsbeiträgen für einen Verein eine besondere Härte bedeuten kann, soll der zuständige Ausschuss nach Prüfung der Ertrags- und Vermögenslage einen (Teil-)Erlass aussprechen können. In den bisherigen Beratungen hat die Verwaltung Übereinstimmung mit den Vertretern der Fraktionen feststellen können, dass ein Verein, der den Forderungserlass verfolgt, zur Offenlage seiner Ertrags- und Vermögenslage verpflichtet ist. Die im Beschlussentwurf unter den Nrn. 8 und 9 vorgeschlagenen Beschlussteile sollen der Stadt die Möglichkeit bieten, besonderen Falllagen Rechnung zu tragen. Die in Nr. 8 angesprochene Falllage kann sich z. B. daraus ergeben, dass ein Sportverein auf ausdrücklichen Wunsch der Stadt ein offenes Jugendturnier oder einen Schüler-/innenwettbewerb durchführt. 3. Alternativen werden von der Verwaltung nicht vorgeschlagen 4. Finanzielle Auswirkungen Die Verwaltung hat bisher eine Entlastung der Haushaltswirtschaft von rd. 100.000 €/Jahr verfolgt. Wird der Kostendeckungsbeitrag unterhalb des für Sporthallen beschriebenen (Teil-)Bewirtschaftungsaufwandes von 9,79 € festgesetzt, fällt die Entlastung entsprechend geringer aus. Anmerkung: Die Frage der Befangenheit von Ratsmitgliedern bei der Beratung und Beschlussfassung über die Vorlage hat die Verwaltung untersucht. Das Ergebnis ist in der Anlage dargestellt. Es gilt gleichermaßen für die Beratung und Beschlussfassung über die Vorlage 243/2010.