Daten
Kommune
Wesseling
Größe
213 kB
Datum
16.11.2010
Erstellt
19.10.10, 07:17
Aktualisiert
19.10.10, 07:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
242/2010
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Dezernat II
- 41 -
230
300
Vorlage für
Hauptausschuss
Rat
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Richtlinien über das Erheben von Kostendeckungsbeiträgen von Vereinen für die Nutzung von Sportstätten der Stadt für sportliche Zwecke
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Datum
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
- 41 -
230
300
13.10.2010
Namenszeichen
Verwaltungsdirektor/in
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 242/2010
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Bernhard Hadel
13.10.2010
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Hauptausschuss
Rat
Betreff:
Richtlinien über das Erheben von Kostendeckungsbeiträgen von Vereinen für die Nutzung von Sportstätten
der Stadt für sportliche Zwecke
Beschlussentwurf:
Der Rat der Stadt Wesseling hat in seiner Sitzung vom … folgende Richtlinien über das Erheben von
Kostendeckungsbeiträgen von Vereinen für die Nutzung von Sportstätten der Stadt beschlossen:
1.
Die Vereine, die Sportstätten der Stadt für sportliche Zwecke nutzen, werden auf vertraglicher Vereinbarung
verpflichtet, mit Wirkung vom 1. Januar 2011 Kostendeckungsbeiträge an die Stadt zu zahlen.
2.
Die Kostendeckungsbeiträge sollen die Stadt bei der Finanzierung der auf die Nutzung der Sportstätten für
sportliche Zwecke durch Vereine entfallenden anteiligen Aufwendungen der Stadt für die Heizung, die Beleuchtung, die Wasserlieferung, die Abwasserentsorgung, die Gebäudereinigung sowie für die Gebäudeversicherung unterstützen.
3.
Die Kostendeckungsbeiträge sollen für die Überlassung von Sporthallen und Sportplätzen einheitlich ausfallen.
Er wird auf … (Anm.: Die bisherigen Vorschläge schwanken zwischen 5,00 € und 9,79 €.) je Nutzungsstunde
(Zeitstunde) festgesetzt.
4.
Die unter 2. angeführten Bewirtschaftungsaufwendungen werden jährlich neu ermittelt. Aufwandssteigerungen sollen über eine Anhebung des Kostendeckungsbeitrages weitergeben werden, Aufwandssenkungen zu
seiner Senkung führen, um deutlich zu machen, dass der Ressourcenverbrauch durch eigenes Verhalten
beeinflusst werden kann.
5.
Von der Verpflichtung zur Zahlung von Kostendeckungsbeiträgen befreit ist die anteilige Nutzung für die Jugendarbeit, d.h. die anteilige Nutzung für die sportliche Arbeit mit Jugendlichen bis zur Vollendung des 18.
Lebensjahres.
Die Befreiung der Jugendarbeit kommt je nach Wunsch des Vereins nach einer dieser beiden Varianten zum
Tragen:
nach den ausschließlichen Nutzungszeiten für die Jugendarbeit
gemäß dem Verhältnis von Jugendlichen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr zur Gesamtzahl der
Mitglieder nach Meldung an den Landessportbund bzw. vergleichbarer Organisation.
6.
Leistungen, zu denen sich Vereine nach Art und Umfang sowie Qualität verpflichten und jetzigen Aufwand
der Stadt einsparen, werden nach Maßgabe des von der Stadt eingesparten Aufwandes auf den Kostendeckungsbeitrag bis zu seiner vollständigen Höhe angerechnet.
7.
Der Ausschuss für Sport- und Freizeit kann Kostendeckungsbeiträge ganz oder teilweise erlassen, wenn ihre
Einziehung nach Lage des einzelnen Falles für den Verein eine besondere Härte bedeuten würde. Beantragt
ein Verein den (Teil-)Erlass, ist er zur Offenlage seiner Ertrags- und Vermögenslage verpflichtet.
8.
Wenn ein Verein in den ihm überlassenen Sportstätten für die Stadt Aufgaben wahrnimmt, kann der Kostendeckungsbeitrag durch den zuständigen Ausschuss ermäßigt werden.
9.
Die Nutzung der einem Verein überlassenen Räumlichkeiten durch Dritte kann die Stadt von besonderen
Bedingungen abhängig machen.
10.
Diese Richtlinien gelten nicht für die Nutzung des Gartenhallenbades durch Vereine.
11.
Diese Richtlinien gelten nicht für Vereine, die nicht ihren Sitz in Wesseling haben oder deren Mitglieder nicht
überwiegend mit Hauptwohnsitz in Wesseling gemeldet sind.
Sachdarstellung:
1. Problem
Vor dem Hintergrund, dass die Nutzung der Sportstätten der Stadt erhebliche Aufwendungen für die Stadt
nach sich zieht, ist die bereits in vielen anderen Gemeinden und Städten eingeführte Beteiligung von den die
Sportstätten nutzenden Vereinen auch für Wesseling zu verfolgen.
Die Bestandsaufnahme, die in dem vom Hauptausschuss gebildeten interfraktionellen Arbeitskreis von der
Verwaltung vorgestellt und dort beraten wurde, hat aufgezeigt, dass die Vereinsnutzung und die darauf –
anteilig – entfallenden Aufwendungen beträchtlich sind.
Für die Sporthallen ergibt sich nach Auswertung der Daten für das Jahr 2009 folgendes Bild:
Sporthallen
Bewirtschaftungsaufwand 2009 - Verteilung gemäß Nutzungszeiten
Aufwand
Nutzungstunden
(Jahres-)
SUMME
Objekt
gesamt im
Jahr
€
Vereine
zusammen
Std./Wo.
andere
pro
Anteil Vereins- Nutzer
Vereine
Nutzungsnutzung p.a. zusammen
gesamt
stunde
p.a.
im Jahr
€
€
€
18.291,25
2.520
27,50
1.100
7,26
7.984
10.307
113.925,81
13.580
132,50
5.300
8,39
44.463
69.463
Turnhalle Keldenich - alt
17.274,23
2.410
20,75
830
7,17
5.949
11.325
Turnhalle Keldenich - neu
24.621,14
2.450
25,50
1.020
10,05
10.250
14.371
Mehrzweckhalle Urfeld
17.993,03
1.587
25,00
950
11,34
10.774
7.219
Turnhalle Berzdorf
21.332,98
2.904
30,00
1.440
7,35
10.578
10.755
Doppelturnhalle Gartenstraße
31.447,63
5.085
50,50
2.273
6,18
14.054
17.394
Turnhalle Kronenbusch
99.791,43
4.658
64,50
2.903
21,43
62.189
37.603
35.193
376,25
15.815
166.242
178.435
Turnhalle Mainstraße
Fünffachsporthalle Schulzentrum
gesamt
344.677,50
Durchschnittlicher Aufwand pro Nutzungsstunde:
9,79 €
(Jahres-Summe geteilt durch Nutzungsstunden gesamt im Jahr)
Der in der Tabelle angeführte Aufwand bezeichnet nicht alle Aufwendungen der Stadt; darauf wird später
eingegangen.
Für die Sportplätze ergibt sich nach Auswertung der Daten für das Jahr 2009 das folgende Bild:
Sportplätze
Bewirtschaftungsaufwand 2009 - Verteilung gemäß Nutzungszeiten
Nutzungsstunden Vereine
Objekt
(Jahres-)
SUMME
€
Nutzung:
SportverAnzahl
eine pro
der
Woche
Wochen
Nutzungsstunden
Aufwand
andere
pro
Anteil
weitere
Nutzer
Vereine
NutzungsVereinsSport- gesamt im
zusammen
gesamt
stunde nutzung p.a.
nutzg.
Jahr
p.a.
im Jahr
Std./a
Std.
€
€
Std.
€
€
Sportplatz Urfeld
25.925,62
48
23,00
0
1.104
1.104
23,48
25.925,62
Ulrike-MeyfarthStadion
71.535,23
48
23,50
42
1.210
1.170
59,12
69.170,43 2.364,80
Jugendstadion
35.295,72
48
25,00
158
1.448
1.358
24,38
33.101,93 2.193,79
"Roter Ascheplatz"
20.444,17
48
19,00
40
952
952
21,47
20.444,17
0,00
Sportplatz Berzdorf
22.267,60
48
25,50
604
1.858
1.828
11,98
21.908,06
359,54
6.547,10
40
28,00
0
1.120
1.120
5,85
6.547,10
0,00
Sportplatz "Vermins"
Sportplatz
Waldstraße (Shell)
gesamt
1.739,50
1.739,50
183.754,94
144,00
844,00
Durchschnittlicher Aufwand pro
Nutzungsstunde:
23,89 € (gewichtet)
wie vor ohne
Platzpflege
12,46 €
-87.902,82
0,00
7.692
7.532
178.836,80 4.918,14
Auch für den in der vorstehend abgedruckten Tabelle angeführten Aufwand ist klarzustellen, dass er nicht
alle Aufwendungen der Stadt beinhaltet.
Die Verpflichtung der Stadt, die Haushaltswirtschaft zu sichern und dabei dem in § 77 Abs. 2 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) enthaltenen Grundsatz Rechnung zu tragen, vorrangig aus
speziellen Entgelten die Aufgaben der Stadt zu finanzieren, zwingt die Stadt dazu, die Sportstättennutzung
durch Vereine in die Betrachtung zu nehmen und für die Stadt zur Absenkung der bisher von ihr getragenen
Aufwandslasten zu gelangen.
2. Lösung
Die Lösung besteht darin, Richtlinien zu erlassen, die für alle Vereine, die in Wesseling ihren Sitz haben und
deren Mitglieder überwiegend mit Hauptwohnsitz gemeldet sind, die wirtschaftlichen Bedingungen für die
Überlassung der Sportstätten gleichermaßen regeln. Nicht erfasst von der Vorlage ist die Nutzung des Gartenhallenbades durch Vereine; sie wird Gegenstand besonderer Betrachtung.
Der Beschlussentwurf berücksichtigt die von der Verwaltung in die Sitzungen des vom Hauptausschuss gebildeten interfraktionellen Arbeitskreises eingebrachten Vorschläge sowie die dort durchgeführten Beratungen.
Hervorzuheben ist:
a)
Kommt es zu den Richtlinien, erhebt die Stadt Kostendeckungsbeiträge und keine alle Kosten deckende
Miete. Weder die Gebäudeherstellungs- noch die Finanzierungskosten der Sportstätten noch der Instandhaltungsaufwand noch Personalkosten (von ggf. von der Stadt gestellten Reinigungsdienstleistungen abgesehen) werden von dem Begriff „Kostendeckungsbeitrag“ erfasst. Er bezieht sich im Wesentlichen auf
verbrauchsabhängige Bewirtschaftungsaufwendungen.
Würde der Kostendeckungsbeitrag auf 10,00 € pro Nutzungsstunde festgesetzt, hätten alle die Sportstätten
der Stadt nutzenden Vereine bei gleich hohen Nutzungsstunden wie 2009 unter Berücksichtigung der Befreiung von Kostendeckungsbeiträgen für die Jugendarbeit rd. 100.000 € aufzuwenden. Diese Beschreibung
verdeutlicht, dass die Vereine keine die Kosten deckende Miete zu zahlen hätten.
Für die Sporthallen gibt diese Folie, die die Verhältnisse des Jahres 2009 wiedergibt, die Belastungen der
Stadt nach den verschiedenen Bewirtschaftungsaufwendungen wieder:
Arbeitskreis des Hauptausschusses: wirtschaftliche Bedingungen
für die Nutzung städtischer Einrichtungen
Sporthallen
Bewirtschaftungskosten 2009
ohne Personalkosten, ohne
Instandhaltung, ohne Abschreibungen
Abwasser
Objekt
Wasser
Strom
Gas
€
€
Schmutzwasser
€
Nieder-
Gebäude-
schlagswas-
reinigung
ser
€
€
abzüglich
Gebäudeversicherung
€
erzielte Kos-
(Jahres-)
tendeckungs-
SUMME
beiträge
€
€
€
Turnhalle
4.364
7.743
273
217
710
4.426
558
18.291,25
29.950
46.868
2.641
1.283
2.114
24.166
6.905
113.925,81
4.173
3.645
227
125
610
7.853
641
17.274,23
7.412
7.244
458
591
691
7.510
715
24.621,14
5.094
8.583
931
570
0
9.600
1.409
3.825
9.205
178
278
96
6.799
951
21.332,98
4.292
13.966
369
510
940
10.336
1.036
31.447,63
22.267
29.353
1.768
2.260
1.704
39.540
2.900
99.791,39
81.376
126.607
6.846
5.834
6.865
110.230
15.114
Mainstraße
Fünffachsporthalle Schulzentrum
Turnhalle
Keldenich - alt
Turnhalle
Keldenich - neu
Mehrzweckhalle
Urfeld
-8.195
17.993,03
Turnhalle
Berzdorf
Doppelturnhalle
Gartenstraße
Turnhalle
Kronenbusch
gesamt
-8.195
344.677,46
Sportstätten – BewAufw 2009 –3. Ak-Sitzung - S. 2
Für die Sportplätze gibt diese Folie, die die Verhältnisse des Jahres 2009 beschreibt, die Belastungen der
Stadt nach den verschiedenen Bewirtschaftungsaufwendungen wieder:
Arbeitskreis des Hauptausschusses: wirtschaftliche Bedingungen
für die Nutzung städtischer Einrichtungen
Sportplätze
Bewirtschaftungsaufwand 2009
Platzpflege*)
externe
abzüglich
durch Platzwarte
WärmeGebäudeGebäude- Anzahl
Platzpflege Leistungen
erzielte Kosversor- Wasser
versiAbPersonalreinigung
EBW
der
- Aufwand
tendeckungsgung
cherung
wasser
aufwand
Std./a
beiträge
Objekt
Strom
€
Sportplatz
2.269
Urfeld
Ulrike-Meyfarth2.253
Stadion
Jugendstadion
"Roter
Ascheplatz"
Sportplatz
Berzdorf
Sportplatz
"Vermins"
Sportplatz
Waldtraße
gesamt
€
€
€
€
€
575
663
5.382
414 14.403
145
25.925,62
4.378 16.992 1.002 34.860
634
71.535,23
€
1
631
940 10.076
380 13.220
1.956
2.145
496
576
3.013
274
9.532
2.553
172
20.444,17
3.818
4.030
575
461
1.664
292 10.159
1.436
124
22.267,60
5
6.547,10
19.356 20.549 6.347
0
50
1.740
7.017 37.126 2.412 83.913
6.542
-2.400
€
3.536
0
234
€
9.060
*) ohne Pflege der Anlagen
1)
€
SUMME
2.488
8.350 4.069
€
(Jahres-)
1.739,50
3.989
6.542
1.313
-2.400
abzüglich Platzpflege
183.754,94
-87.902,82
95.852,12
Anteile Kiosk
ohne „Sonderservice“ für den Fußballsport
Sportstätten – BewAufw 2009 –3. Ak-Sitzung - S. 5
35.295,72
b)
Die Bewirtschaftungsaufwendungen sollen jährlich neu ermittelt werden. So lässt sich bewerkstelligen, dass
Aufwandssteigerungen über eine Anhebung des Kostendeckungsbeitrages weitergeben werden und Aufwandssenkungen zu seiner Senkung führen können. Damit kann deutlich gemacht werden, dass der Ressourcenverbrauch durch eigenes Verhalten beeinflusst werden kann.
c)
In den Beratungen im interfraktionellen Arbeitskreis ist Übereinstimmung mit der Verwaltung deutlich geworden, dass die Kostendeckungsbeiträge nicht nach den verschiedenen Sportstätten unterschiedlich, sondern
sowohl für die Nutzung von Sporthallen als auch von Sportplätzen einheitlich ausfallen sollen.
d)
In den bisherigen Beratungen ist stets betont worden, dass von der Verpflichtung zur Zahlung von Kostendeckungsbeiträgen befreit ist die anteilige Nutzung für die Jugendarbeit, d.h. die anteilige Nutzung für die Vereinsarbeit mit Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.
e)
Zwischen dem interfraktionellen Arbeitskreis und der Verwaltung besteht Einvernehmen darüber, dass wegen
des vorrangigen Ziels, die Aufwandslast der Stadt zu reduzieren, Eigenleistungen der Vereine, die den jetzigen Aufwand der Stadt reduzieren, gewünscht sind. Sie sollen auf den Kostendeckungsbeitrag bis zu seiner
vollständigen Höhe angerechnet werden. Die Vereine müssen sich in diesen Fällen jedoch nach Art und
Umfang sowie Qualität ihrer Leistung verpflichten, damit die Stadt insoweit tatsächlich Ressourcen einsparen
kann.
f)
Weil nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Zahlung von Kostendeckungsbeiträgen für einen Verein
eine besondere Härte bedeuten kann, soll der zuständige Ausschuss nach Prüfung der Ertrags- und Vermögenslage einen (Teil-)Erlass aussprechen können. In den bisherigen Beratungen hat die Verwaltung Übereinstimmung mit den Vertretern der Fraktionen feststellen können, dass ein Verein, der den Forderungserlass verfolgt, zur Offenlage seiner Ertrags- und Vermögenslage verpflichtet ist.
Die im Beschlussentwurf unter den Nrn. 8 und 9 vorgeschlagenen Beschlussteile sollen der Stadt die Möglichkeit bieten, besonderen Falllagen Rechnung zu tragen. Die in Nr. 8 angesprochene Falllage kann sich z.
B. daraus ergeben, dass ein Sportverein auf ausdrücklichen Wunsch der Stadt ein offenes Jugendturnier
oder einen Schüler-/innenwettbewerb durchführt.
3. Alternativen
werden von der Verwaltung nicht vorgeschlagen
4. Finanzielle Auswirkungen
Die Verwaltung hat bisher eine Entlastung der Haushaltswirtschaft von rd. 100.000 €/Jahr verfolgt. Wird der
Kostendeckungsbeitrag unterhalb des für Sporthallen beschriebenen (Teil-)Bewirtschaftungsaufwandes von
9,79 € festgesetzt, fällt die Entlastung entsprechend geringer aus.
Anmerkung:
Die Frage der Befangenheit von Ratsmitgliedern bei der Beratung und Beschlussfassung über die Vorlage
hat die Verwaltung untersucht. Das Ergebnis ist in der Anlage dargestellt. Es gilt gleichermaßen für die Beratung und Beschlussfassung über die Vorlage 243/2010.