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Beschlussvorlage (Sachstand zu den im Haushaltssicherungskonzept enthaltenen Maßnahmen)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
50 kB
Datum
11.02.2014
Erstellt
05.02.14, 18:02
Aktualisiert
05.02.14, 18:02

Inhalt der Datei

Zu TOP:__________ Drucksache: WP8-3/2014 Fachbereich I - Personal, Organisation und Finanzen Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Rat der Stadt Bedburg Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 11.02.2014 Betreff: Sachstand zu den im Haushaltssicherungskonzept enthaltenen Maßnahmen Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bedburg nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Wie in der letzten Ratssitzung, am 18.12.2013, angekündigt, wird nachfolgend der jeweilige Sachstand der einzelnen im Haushaltssicherungskonzept (ab Seite 315 im weißen Teil der Haushaltssatzung 2013/2014) enthaltenen Konsolidierungsmaßnahmen dargestellt. 1. Reduzierung der Personalaufwendungen Nicht zuletzt aufgrund der Empfehlungen der Gemeindeprüfungsanstalt wurden im Haushaltssicherungskonzept u.a. personalwirtschaftliche Einsparmöglichkeiten aufgeführt. Nahezu in allen Bereichen wurde nach Möglichkeiten gesucht, Einsparpotenziale zu generieren. Von betriebsbedingten Kündigungen wurde dabei abgesehen. Vielmehr sollte der Zeitpunkt des altersbedingten Ausscheidens der Bediensteten den Ausschlag geben. a) Reinigungspersonal So werden die Stellen der bis zum Jahre 2023 altersbedingt ausscheidenden sechs Reinigungskräfte nicht wiederbesetzt. Die jeweiligen Flächen werden dann durch Fremdfirmen gereinigt. Bei der kürzlich vorgenommenen Ausschreibung von Reinigungsflächen wurde dies bereits berücksichtigt. b) Hausmeister Aufgrund der fehlenden politischen Bereitschaft, Schulstandorte aufzugeben bzw. zu verlagern, wurden die bis zum Jahr 2020 frei werdenden Schulhausmeisterstellen planerisch im Haushaltsplan wiederbesetzt. Die im Frühjahr 2013 vakant gewordene Hausmeisterstelle an der Grundschule Kirdorf wurde bislang nicht extern nachbesetzt. Die Aufgaben übernimmt kommissarisch ein Mitarbeiter des GB 7, der zusätzlich in der Bauunterhaltung eingesetzt wird. Diese Maßnahme hat sich bewährt. Der Mitarbeiter ist in der Regel werktäglich von 7.00 Uhr bis 10.00 Uhr in der Grundschule Kirdorf und zusätzlich bei Sonderveranstaltungen (z.B. Elternsprechtage). Die Schulleitung steht dieser Regelung trotz anfänglicher Bedenken zwischenzeitlich positiv gegenüber. Das im Haushaltsjahr 2013 hierdurch erzielte Einsparvolumen beträgt rd. 40 T€. Eine ähnliche Regelung könnte auch für die Grundschule Kirchherten getroffen werden, wenn der dortige Hausmeister Ende August 2014 altersbedingt ausscheidet. c) Bauhof Die GPA sprach die Empfehlung aus, die „Sonderaufgaben“ des Bauhofes auf ihre Wirtschaftlichkeit hin zu untersuchen. Ein aktueller Prüfbericht des städtischen Rechnungsprüfungsamtes nimmt hierzu ebenfalls Stellung, schätzt allerdings das durch die „Sonderaufgaben“ zu erzielende Einsparpotenzial als gering ein. Bis zum Jahre 2023 scheiden altersbedingt zehn Bedienstete aus dem Bereich Bauhof aus. Im HSK wurde kein Einsparpotenzial ausgewiesen. Allerdings sind derzeit 4 Stellen im Bauhof nicht besetzt. Die seit dem 01.01.2014 vakante Stelle des Bauhofleiters wurde zunächst kommissarisch mit einem Verwaltungsbediensteten des Geschäftsbereichs 8 besetzt. Durch die Nichtbesetzung der Stellen bzw. durch die Folgen von Langzeiterkrankungen konnten im Haushaltsjahr 2013 im Bauhof rd. 10 % der angesetzten Personalaufwendungen (rd. 216 T€) eingespart werden. Durch die Stellenvakanzen wurde es allerdings notwendig, beispielsweise zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit für den Winterdienst einen Streubezirk (Handreinigung vor städtischen Gebäuden in Kirch-/Kleintroisdorf, Kirch-/Grottenherten und Pütz) fremd zu vergeben, was naturgemäß zu Sachaufwendungen führt (38 € je Person und Einsatzstunde zzgl. Nacht- und Feiertagszuschüsse). Weiterhin war es notwendig, Standards zurückzufahren. Beschlussvorlage WP8-3/2014 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 d) Verwaltungspersonal Der überwiegende Anteil der im HSK aufgezeigten Möglichkeiten kann erst ab dem Jahr 2015 umgesetzt werden. Es wird grundsätzlich davon ausgegangen, dass alle aufgezeigten Maßnahmen realisierbar sind, wobei notwendige Anpassungen nicht ausgeschlossen werden können. e) Weitere Chancen und Risiken im personellen Bereich • Beamtengehälter Der Tarifabschluss der Beschäftigten des Landes wurde nur teilweise für die Beamten übernommen. Es wurden Abstufungen ab der Besoldungsgruppe A11 vorgenommen. Diese Vorgehensweise ist rechtlich sehr umstritten. Experten gehen davon aus, dass die Übernahme des Tarifabschlusses der Landesbediensteten für alle Beamten vorzunehmen sein wird. Daher werden für das Jahr 2013 entsprechende Rückstellungen gebildet. • Anstehende Tarifrunde für die Beschäftigten Wie im Vorbericht des Doppelhaushaltes (Seite 53) dargestellt, läuft der Tarifvertrag für die Beschäftigten am 28.02.2014 aus. Entsprechend der Orientierungsdaten des Innenministeriums wurde ein Anstieg von + 1% in den Planungen berücksichtigt. Sollte der Tarifabschluss einen größeren prozentualen Anstieg der Beschäftigtengehälter ausweisen, würde ein entsprechender Mehraufwand den städtischen Haushalt dauerhaft belasten. • Auswirkung des Koalitionsvertrages Die Überlegungen der Großen Koalition in Berlin hinsichtlich der „Rente mit 63“ erhöhen einerseits die Möglichkeiten, über Personalreduzierungen nachzudenken, erfordern andererseits aber auch zukünftig größere Anstrengungen zur Personalgewinnung und –entwicklung. f) Auflage der Kommunalaufsicht Auf Seite 9 der Genehmigungsverfügung zum HSK wird von der Kommunalaufsicht ausgeführt: „Die Personalaufwendungen sind eine wichtige Komponente zur Konsolidierung eines Kommunalhaushaltes. Deshalb ist dem Stand der Personalaufwendungen und ihrer Entwicklung besondere Aufmerksamkeit zu widmen. Ohne deutliche Entlastungen bei den Personalaufwendungen kann i.d.R. ein HSK nicht zum Erfolg geführt werden. Die aufgabenkritische Prüfung des Personalbestandes ist als Daueraufgabe zu verstehen. Im HSK ist das Ziel einer Konsolidierung der Personalaufwendungen zu verfolgen. Um dieses Ziel zu erreichen, sind alle Einsparmöglichkeiten auszunutzen und in einem nachvollziehbaren aufgabenkritischen Konzept darzustellen. Bezüglich der in einem solchen Konzept mindestens abzuhandelnden Punkte wird auf die Ausführungen des Leitfadens des IM NRW, Ziff. 3.3.1. S. 28 und 29, Buchstabe B verwiesen.“ Hervorgehoben wird von der Kommunalaufsicht, dass sich das Bedburger HSK mit der Reduzierung der Personalaufwendungen auseinandersetzt. Gleichzeitig fordert die Kommunalaufsicht allerdings, im Rahmen der Fortschreibung des HSK (ab 2015) eine entsprechende Übersicht künftig mitvorzulegen. Der zuvor angesprochene Leitfaden ist zwar außer Kraft, dennoch benennt der Rhein-ErftKreis hieraus die Mindestanforderungen für eine zu erstellende Übersicht. Diese wären: • Analyse der Aufgabenstellung bei einer beabsichtigten Erst- bzw. Wiederbesetzung von Stellen: Beschlussvorlage WP8-3/2014 Seite 3 STADT BEDBURG Seite: 4 Sitzungsvorlage Kann auf die Aufgabenerfüllung ganz oder teilweise verzichtet werden? Sind Standardabsenkungen bei der Aufgabenerfüllung möglich? Kann die Aufgabe durch organisatorische Maßnahmen mit weniger Personalaufwand bewältigt werden (z.B. durch Zusammenlegung und/oder Verlagerung von Arbeitsbereichen, durch Technikeinsatz, oder durch interkommunale Zusammenarbeit)? o Kommt eine Besetzung mit einer niedrigeren Besoldungs- oder Entgeltgruppe in Betracht? Wiederbesetzungssperre von mindestens 12 Monaten auf allen Ebenen der Verwaltung, soweit nicht die Durchführung pflichtiger Aufgaben in ihrem Kernbestand gefährdet ist. Beförderungssperre im Beamtenbereich von 12 Monaten Im Hinblick auf den Stellenabbau ist – soweit möglich – eine interne vor einer externen Besetzung zu realisieren. Dabei ist auch eine Besetzung mit evtl. Berufsrückkehrern mit Anspruch auf Weterbeschäftigung zu bedenken. Sonstige Personalmaßnahmen (in welchen Bereichen kann der Personalaufwand durch sonstige Maßnahmen gesenkt werden (z.B. Überstundenregelung, Leistungsanreize). o o o • • • • Um bei zukünftigen Stellenvakanzen bzw. bei der Beurteilung und Festsetzung von Standards etc. die entsprechenden Prüfungen vornehmen zu können, wurden die Organisationseinheiten aufgefordert, Leistungskennzahlen (Fallzahlen, Flächen usw.) zu benennen. 2. Erhöhung der Grundsteuerhebesätze Durch die Anhebung der Grundsteuerhebesätze werden alle Bedburger an der Haushaltskonsolidierung (Familien, Singles, Gewerbetreibende, Landwirte, Rentner, Freiberufler ...) beteiligt. a) Grundsteuer A Ausweislich der Planung sollten folgende Mehrerträge durch die Hebesatzerhöhung erzielt werden: 2013 Hebesatz in v.H. 300 - Auswirkung in T€ 2014 350 34 2015 350 34 2016 380 54 2017 380 53 2018 410 73 2019 410 73 2020 440 93 2021 440 93 2022 470 113 2023 470 113 Aufgrund der zwischenzeitlich erfolgten Veranlagung war die Einschätzung realistisch. Das veranlagte Aufkommen aus der Grundsteuer A beträgt rd. 237 T€ (auf die Hebesatzerhöhung entfällt ein Anteil von 34 T€). b) Grundsteuer B Ausweislich der Planung sollten folgende Mehrerträge durch die Hebesatzerhöhung erzielt werden: 2013 Hebesatz in v.H. Auswirkung in T€ 475 - 2014 550 618 2015 550 621 2016 590 957 2017 590 972 2018 630 1.330 2019 630 1.350 2020 2021 2022 2023 670 1.724 670 1.750 710 2.141 710 2.173 Aufgrund der zwischenzeitlich erfolgten Veranlagung war die Einschätzung realistisch. Das veranlagte Aufkommen aus der Grundsteuer B beträgt rd. 4,56 Mio. € (auf die Hebesatzerhöhung entfällt ein Betrag von 621 T€). Das positive Ergebnis 2013 (4,096 Mio. €) lässt allerdings auf eine noch positivere Entwicklung des Grundsteueraufkommens hoffen. Es ist auch weiterhin aufgrund der Beschlussvorlage WP8-3/2014 Seite 4 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 5 fortschreitenden Bebauung von Wohn-, Gewerbe- und Industrieflächen mit Anstiegen der Grundsteuermessbeträge zu rechnen. 3. Erhöhung des Gewerbesteuerhebesatzes Der ab 2014 dauerhaft vorgesehene Gewerbesteuerhebesatz von 495 v.H. (Vorjahr: 475 v.H.) wurde in den bereits verschickten Vorauszahlungsbescheiden berücksichtigt. Das Gesamtveranlagungsvolumen aufgrund der zwischenzeitlich produzierten Vorauszahlungsbescheide für das Jahr 2014 beträgt 3,9 Mio. €. Auf die Hebesatzerhöhung entfallen hiervon rd. 156 T€. Es kann davon ausgegangen werden, dass der durch die Hebesatzerhöhung beabsichtigte Mehrertrag in Höhe von 196 T€ in 2014 auch realisiert wird. Im Vergleich zum Gewerbesteuervolumen der Jahresheranziehungsbescheide 2013 steigt das Volumen aktuell um rd. 630 T€. Im Haushaltsplan 2014 wurde ein Gewerbesteueransatz in Höhe von 5,7 Mio. € veranschlagt. Grundlage für die Veranschlagung war der Durchschnitt der Ergebnisse der Jahre 2011 (5,4 Mio. €) und 2012 (5,7 Mio. €) in Verbindung mit den Orientierungsdaten des Ministeriums für Inneres und Kommunales NRW für das Jahr 2014. Das Haushaltsjahr 2013 schloss mit einem Gewerbesteueraufkommen in Höhe von etwas über 5 Mio. € ab. Nach Versand der Jahresheranziehungsbescheide des Jahres 2013 erfolgten im Laufe des Jahres weitere Veranlagungen in Höhe von rd. 1,79 Mio. €. Bei einer ähnlichen Entwicklung kann der veranschlagte Betrag 2014 ebenfalls erreicht werden. Darüber hinaus wurde zwischenzeitlich – wie bereits im Dezember angekündigt - eine Gewerbesteuernachveranlagung in Höhe von rd. 5 Mio. € (Nettoertrag: 4,3 Mio. €) vorgenommen. Mit dieser einher geht ein Zinsbetrag aus der Vollverzinsung in Höhe von rd. 1,7 Mio. €. Dies führt zu einer deutlichen Verbesserung der haushaltswirtschaftlichen Situation in 2014. Die positive Wirkung der Gewerbesteuernachzahlung auf das Haushaltsjahr 2014 hat negative Auswirkungen auf die Zahlungen aus dem Finanzausgleich für das Haushaltsjahr 2015 (3,5 Mio. €). Die nunmehr prognostizierte Entwicklung des Gewerbesteueraufkommens ab dem Jahr 2015 ist etwas moderater als im Doppelhaushalt veranschlagt. Insbesondere resultiert dies aus den geringer zu erwartenden Gewerbesteuererträgen aus der energiewirtschaftlichen Beteiligung. Im Zuge der Fortschreibung des HSK wird die weitere Entwicklung neu zu beurteilen sein. 4. Bedburger Mitte Die im Plan für die Neugestaltung der Bedburger Mitte aufgenommenen Ansätze für die notwendigen Investitionen (Infrastrukturmaßnahmen) werden durch die veranschlagten Verkaufserlöse nahezu kompensiert. Die jeweiligen Zahlungsströme für die Umsetzung bzw. die jeweiligen Fälligkeiten sind für die Jahre 2014 (Erlös: 1 Mio. €; Investition: 1,1 Mio. €) und 2015 (Erlös: 1,65 Mio. €; Investition: 1,72 Mio. €) im Haushaltsplan veranschlagt. Bei den Veranschlagungen wurde davon ausgegangen, dass der Übergang der Rechte und Pflichten für das Gebäude Lindenstraße 4 ab dem 01.01.2014 auf den Investor erfolgt. Daher wurden keine Veranschlagungen für die Unterhaltung dieses Gebäudes ab 2014 vorgenommen. Beschlussvorlage WP8-3/2014 Seite 5 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 6 Bedingt durch das Ergebnis aus dem Ratsbürgerentscheid ist investorenseitig sowohl im Hinblick auf die vermarktbaren Flächen, aber auch gestalterisch-konzeptionell eine Umplanung erforderlich geworden. Verschiedene Varianten wurden zwischenzeitlich dem Rat der Stadt Bedburg in seiner Sitzung am 18.12.2013 vorgestellt. In Abhängigkeit von dieser Entscheidung – nicht zuletzt auch aus städtebaulichen Gesichtspunkten – muss das Bebauungsplanverfahren angepasst und nach detaillierter Erarbeitung der erforderlichen Unterlagen fortgeführt werden, sofern eine Zustimmung zur Planung seitens des Rates erfolgt. Aufgrund der zeitlichen Verzögerung ist nun damit zu rechnen, dass hier weitere Aufwendungen für 2014 zu erwarten sind. Es bleibt abzuwarten, wie die Verhandlungen zwischen Investor und Stadt und damit die Entwicklungen der Bedburger Mitte vorangehen. 5. Großflächenentwicklung für weiteren Wohnungsbau Zur Verbesserung der Liquidität sollte eine Vermarktung des Kasterer Ackers mittelfristig (2015 – 2017) erfolgen. An einer Umsetzung dieser Vorgabe wird derzeit vom Fachbereich III gearbeitet. 6. Energiewirtschaftliche Betätigung Der Rat der Stadt Bedburg hat am 18.12.2013 beschlossen, eine Beteiligung am Windpark „Königshovener Höhe“ zu realisieren. Aufgrund der eingetretenen zeitlichen Verzögerungen werden in 2014 lediglich 12 Windräder errichtet werden können, so dass sich zunächst die Höhe der summarischen Beteiligung verringert. Das aufzubringende Kapital und damit auch die aufzunehmenden Kredite belaufen sich zunächst auf rd. 33 Mio. €. Bereits in der Sitzung des Rates am 18.12.2013 wurde über die entsprechenden finanziellen Auswirkungen berichtet. Das Ergebnis der kommunalaufsichtlichen Beteiligung liegt zur Zeit noch nicht vor. 7. Veränderung der Schullandschaft Auch hier haben sich Änderungen ergeben, die in der Sitzung des Rates am 18.12.2013 bereits dargestellt wurden. Sowohl aufgrund der zeitlichen Aufschiebung der geplanten Einführung des gebundenen Ganztagsbetriebs zum Schuljahr 2014/2015 um 1 Jahr – zumindest am Silverberg-Gymnasium - als auch durch die Änderungen der Strukturdaten im Gemeindefinanzierungsgesetz (Änderung der Gewichtung der Halb- und Ganztagsschüler) ergeben sich negative Veränderungen in der haushaltswirtschaftlichen Situation 8. Gebührenkatalog Hallennutzungs-/Sondernutzungsgebühren Der Bauausschuss beschloss am 10. September 2013 die Anpassung der jeweiligen Tarife. Die Mieten wurden sehr moderat angepasst. Bei der Neufestsetzung der Mietpreise wurden zur besseren Vergleichbarkeit einheitliche Preise je qm als Grundlage genommen. Hierdurch kam es nicht bei allen Räumlichkeiten zu einer Erhöhung der Mieten. Beschlussvorlage WP8-3/2014 Seite 6 STADT BEDBURG Seite: 7 Sitzungsvorlage Hinzu genommen wurde die Erstattung der anfallenden Reinigungskosten bzw. die Erstattung der Kosten für das Verlegen von Schutzböden in den Hallen Kaster und Kirdorf. Die Mehrerträge, die im HSK wegen der gesamthaushalterisch geringen Auswirkung nicht ausgewiesen wurden, sollten grundsätzlich mehr unter dem Gesichtspunkt des Gleichbehandlungsgrundsatzes gesehen werden. 9. Einsparungen bei Jugendzentren Angestrebtes Einsparvolumen 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 Summe TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR Jugendarbeit 0 100 100 100 100 100 100 100 100 100 100 1.000 Stand der Umsetzung Zurzeit finden Vertragsverhandlungen mit dem Caritasverband für den Rhein-Erft-Kreis statt. Da der aktuelle Vertrag nicht kurzfristig gekündigt werden kann, setzen die Verhandlungen einvernehmliche Lösungen voraus; hieraus resultierend hat der Jugendhilfeausschuss in seiner Sitzung vom 10.12.2013 dem Abschluss einer im Vorfeld mit dem Caritasverband „ausgehandelten“ Absichtsichtserklärung zugestimmt, ausweislich derer bereits in 2014 eine Vollzeitkraft und ab 2015 eine weitere Vollzeitkraft abgebaut wird. Hieraus resultieren Einsparungen in 2014 von rd. 40.000 €; ab 2015 kann die avisierte Ersparnis in Höhe von rd. 100.000 € erreicht werden; die Differenz von rd. 60.000 € im Haushaltsjahr 2014 kann ggf. durch Einsparungen im übrigen Budget (konsumtive Mittel) aufgefangen werden. Der verwaltungsseitig vorgeschlagenen Vertragsänderung mit der kath. Kirchengemeinde hat der Jugendhilfeausschuss in v. g. Sitzung ebenfalls zugestimmt. 10. Zinsersparnis Im abgelaufenen Haushaltsjahr mussten lediglich rd. 160 T€ für Zinsen aus der Aufnahme von Liquiditätskrediten aufgewendet werden (Ansatz: 370 T€). Diese Ersparnis resultiert überwiegend aus den historisch niedrigen Zinssätzen. Aufgrund der Expertenmeinungen ist auch für das laufende Haushaltsjahr nicht mit einem Anstieg der Zinsen zu rechnen. Des Weiteren ist zu erwarten, dass sich die Kassenlage – u.a. durch die Gewerbesteuernachzahlung – verbessert. Aufgrund der zuvor aufgezeigten Entwicklungen ist mit einer Einsparung von rd. 500 T€ (Ansatz: 750 T€) zu rechnen. Die Verbesserungen in den Jahren 2013 und 2014 werden sicherlich mittelfristig ebenfalls positive Wirkung erzeugen. Allerdings ist eine sich verändernde Kapitalmarktlage eine nicht zu unterschätzende Unsicherheit. Zusammenfassung Beschlussvorlage WP8-3/2014 Seite 7 STADT BEDBURG Seite: 8 Sitzungsvorlage Das Haushaltsjahr 2013 entwickelte sich insgesamt positiver als bei der Haushaltsaufstellung angenommen. Obwohl aus dem Jahr 2013 noch einige Maßnahmen abzuwickeln sind und das das laufende Jahr noch sehr jung ist, scheint sich insbesondere durch die zwischenzeitlich erfolgte Gewerbesteuernachveranlagung eine positive Entwicklung abzuzeichnen. Dennoch kann man nicht von einer nachhaltigen Entspannung ausgehen. Für die Zukunft sind folgende Negativentwicklungen bzw. Unsicherheiten zu betrachten: • Aufgrund der Verschiebung der Einführung des gebundenen Ganztagsbetriebs in der Sekundarstufe der Schulen (mindestens am Silverberg-Gymnasium) sowie durch die im GFG 2014 geänderten Gewichtungen der Schüler ist der im Doppelhaushalt prognostizierte Mehrertrag nach unten zu korrigieren Wegen der Reduzierung der Anzahl der Windräder im Windpark Königshovener Höhe ändern sich auch die wirtschaftlichen Rahmendaten Die im Entwurf der Haushaltssatzung des Rhein-Erft-Kreises für 2014 festgelegten bzw. eingestellten Umlagesätze bedeuten eine Verschlechterung von bis zu 1 Mio. € pro Jahr. Der Tarifabschluss für die Beschäftigten bleibt abzuwarten Die städtebaulichen Entwicklungen (Bedburger Mitte, Grundstückserschließungen, veräußerungen) sind abzuwarten. • • • • Aus diesem Grunde ist bis zum Zeitpunkt der Fortschreibung des HSK (Aufstellung des Entwurfs der Haushaltssatzung 2015) nach weiteren Konsolidierungsmaßnahmen zu suchen, um die Belastungen der Abgabepflichtigen in Bedburg möglichst gering zu halten (Subsidiaritätsprinzip). Die Suche nach weiterem Konsolidierungspotenzial beinhaltet nicht zuletzt die Forderung der Kommunalaufsicht, Personal abzubauen (muss einhergehen mit der Aufgabenwahrnehmung, vielfalt). Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja X Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: Bedburg, den 21.01.2014 ----------------------------------Eßer Fachbereichsleiter Beschlussvorlage WP8-3/2014 ----------------------------------Baum ----------------------------------Koerdt Stadtkämmerer Bürgermeister Seite 8 STADT BEDBURG Beschlussvorlage WP8-3/2014 Sitzungsvorlage Seite: 9 Seite 9