Daten
Kommune
Bedburg
Größe
50 kB
Datum
11.02.2014
Erstellt
05.02.14, 18:02
Aktualisiert
05.02.14, 18:02
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Drucksache: WP8-3/2014
Fachbereich I - Personal, Organisation
und Finanzen
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Bedburg
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
11.02.2014
Betreff:
Sachstand zu den im Haushaltssicherungskonzept enthaltenen Maßnahmen
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bedburg nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Wie in der letzten Ratssitzung, am 18.12.2013, angekündigt, wird nachfolgend der jeweilige
Sachstand der einzelnen im Haushaltssicherungskonzept (ab Seite 315 im weißen Teil der
Haushaltssatzung 2013/2014) enthaltenen Konsolidierungsmaßnahmen dargestellt.
1. Reduzierung der Personalaufwendungen
Nicht zuletzt aufgrund der Empfehlungen der Gemeindeprüfungsanstalt wurden im
Haushaltssicherungskonzept u.a. personalwirtschaftliche Einsparmöglichkeiten aufgeführt.
Nahezu in allen Bereichen wurde nach Möglichkeiten gesucht, Einsparpotenziale zu
generieren. Von betriebsbedingten Kündigungen wurde dabei abgesehen. Vielmehr sollte der
Zeitpunkt des altersbedingten Ausscheidens der Bediensteten den Ausschlag geben.
a) Reinigungspersonal
So werden die Stellen der bis zum Jahre 2023 altersbedingt ausscheidenden sechs
Reinigungskräfte nicht wiederbesetzt. Die jeweiligen Flächen werden dann durch Fremdfirmen
gereinigt. Bei der kürzlich vorgenommenen Ausschreibung von Reinigungsflächen wurde dies
bereits berücksichtigt.
b) Hausmeister
Aufgrund der fehlenden politischen Bereitschaft, Schulstandorte aufzugeben bzw. zu verlagern,
wurden die bis zum Jahr 2020 frei werdenden Schulhausmeisterstellen planerisch im
Haushaltsplan wiederbesetzt.
Die im Frühjahr 2013 vakant gewordene Hausmeisterstelle an der Grundschule Kirdorf wurde
bislang nicht extern nachbesetzt. Die Aufgaben übernimmt kommissarisch ein Mitarbeiter des
GB 7, der zusätzlich in der Bauunterhaltung eingesetzt wird. Diese Maßnahme hat sich
bewährt. Der Mitarbeiter ist in der Regel werktäglich von 7.00 Uhr bis 10.00 Uhr in der
Grundschule Kirdorf und zusätzlich bei Sonderveranstaltungen (z.B. Elternsprechtage). Die
Schulleitung steht dieser Regelung trotz anfänglicher Bedenken zwischenzeitlich positiv
gegenüber. Das im Haushaltsjahr 2013 hierdurch erzielte Einsparvolumen beträgt rd. 40 T€.
Eine ähnliche Regelung könnte auch für die Grundschule Kirchherten getroffen werden, wenn
der dortige Hausmeister Ende August 2014 altersbedingt ausscheidet.
c) Bauhof
Die GPA sprach die Empfehlung aus, die „Sonderaufgaben“ des Bauhofes auf ihre
Wirtschaftlichkeit hin zu untersuchen. Ein aktueller Prüfbericht des städtischen
Rechnungsprüfungsamtes nimmt hierzu ebenfalls Stellung, schätzt allerdings das durch die
„Sonderaufgaben“ zu erzielende Einsparpotenzial als gering ein.
Bis zum Jahre 2023 scheiden altersbedingt zehn Bedienstete aus dem Bereich Bauhof aus. Im
HSK wurde kein Einsparpotenzial ausgewiesen.
Allerdings sind derzeit 4 Stellen im Bauhof nicht besetzt. Die seit dem 01.01.2014 vakante
Stelle des Bauhofleiters wurde zunächst kommissarisch mit einem Verwaltungsbediensteten
des Geschäftsbereichs 8 besetzt. Durch die Nichtbesetzung der Stellen bzw. durch die Folgen
von Langzeiterkrankungen konnten im Haushaltsjahr 2013 im Bauhof rd. 10 % der angesetzten
Personalaufwendungen (rd. 216 T€) eingespart werden.
Durch die Stellenvakanzen wurde es allerdings notwendig, beispielsweise zur Gewährleistung
der Verkehrssicherheit für den Winterdienst einen Streubezirk (Handreinigung vor städtischen
Gebäuden in Kirch-/Kleintroisdorf, Kirch-/Grottenherten und Pütz) fremd zu vergeben, was
naturgemäß zu Sachaufwendungen führt (38 € je Person und Einsatzstunde zzgl. Nacht- und
Feiertagszuschüsse). Weiterhin war es notwendig, Standards zurückzufahren.
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d) Verwaltungspersonal
Der überwiegende Anteil der im HSK aufgezeigten Möglichkeiten kann erst ab dem Jahr 2015
umgesetzt werden. Es wird grundsätzlich davon ausgegangen, dass alle aufgezeigten
Maßnahmen realisierbar sind, wobei notwendige Anpassungen nicht ausgeschlossen werden
können.
e) Weitere Chancen und Risiken im personellen Bereich
•
Beamtengehälter
Der Tarifabschluss der Beschäftigten des Landes wurde nur teilweise für die Beamten
übernommen. Es wurden Abstufungen ab der Besoldungsgruppe A11 vorgenommen.
Diese Vorgehensweise ist rechtlich sehr umstritten. Experten gehen davon aus, dass
die Übernahme des Tarifabschlusses der Landesbediensteten für alle Beamten
vorzunehmen sein wird.
Daher werden für das Jahr 2013 entsprechende Rückstellungen gebildet.
•
Anstehende Tarifrunde für die Beschäftigten
Wie im Vorbericht des Doppelhaushaltes (Seite 53) dargestellt, läuft der Tarifvertrag für
die Beschäftigten am 28.02.2014 aus.
Entsprechend der Orientierungsdaten des Innenministeriums wurde ein Anstieg von +
1% in den Planungen berücksichtigt.
Sollte
der
Tarifabschluss
einen
größeren
prozentualen
Anstieg
der
Beschäftigtengehälter ausweisen, würde ein entsprechender Mehraufwand den
städtischen Haushalt dauerhaft belasten.
•
Auswirkung des Koalitionsvertrages
Die Überlegungen der Großen Koalition in Berlin hinsichtlich der „Rente mit 63“
erhöhen einerseits die Möglichkeiten, über Personalreduzierungen nachzudenken,
erfordern andererseits aber auch zukünftig größere Anstrengungen zur
Personalgewinnung und –entwicklung.
f) Auflage der Kommunalaufsicht
Auf Seite 9 der Genehmigungsverfügung zum HSK wird von der Kommunalaufsicht ausgeführt:
„Die Personalaufwendungen sind eine wichtige Komponente zur Konsolidierung eines
Kommunalhaushaltes. Deshalb ist dem Stand der Personalaufwendungen und ihrer
Entwicklung besondere Aufmerksamkeit zu widmen. Ohne deutliche Entlastungen bei den
Personalaufwendungen kann i.d.R. ein HSK nicht zum Erfolg geführt werden. Die
aufgabenkritische Prüfung des Personalbestandes ist als Daueraufgabe zu verstehen. Im HSK
ist das Ziel einer Konsolidierung der Personalaufwendungen zu verfolgen. Um dieses Ziel zu
erreichen, sind alle Einsparmöglichkeiten auszunutzen und in einem nachvollziehbaren
aufgabenkritischen Konzept darzustellen. Bezüglich der in einem solchen Konzept mindestens
abzuhandelnden Punkte wird auf die Ausführungen des Leitfadens des IM NRW, Ziff. 3.3.1. S.
28 und 29, Buchstabe B verwiesen.“
Hervorgehoben wird von der Kommunalaufsicht, dass sich das Bedburger HSK mit der
Reduzierung der Personalaufwendungen auseinandersetzt. Gleichzeitig fordert die
Kommunalaufsicht allerdings, im Rahmen der Fortschreibung des HSK (ab 2015) eine
entsprechende Übersicht künftig mitvorzulegen.
Der zuvor angesprochene Leitfaden ist zwar außer Kraft, dennoch benennt der Rhein-ErftKreis hieraus die Mindestanforderungen für eine zu erstellende Übersicht. Diese wären:
•
Analyse der Aufgabenstellung bei einer beabsichtigten Erst- bzw. Wiederbesetzung von
Stellen:
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Kann auf die Aufgabenerfüllung ganz oder teilweise verzichtet werden?
Sind Standardabsenkungen bei der Aufgabenerfüllung möglich?
Kann die Aufgabe durch organisatorische Maßnahmen mit weniger
Personalaufwand bewältigt werden (z.B. durch Zusammenlegung und/oder
Verlagerung von Arbeitsbereichen, durch Technikeinsatz, oder durch
interkommunale Zusammenarbeit)?
o Kommt eine Besetzung mit einer niedrigeren Besoldungs- oder Entgeltgruppe in
Betracht?
Wiederbesetzungssperre von mindestens 12 Monaten auf allen Ebenen der
Verwaltung, soweit nicht die Durchführung pflichtiger Aufgaben in ihrem Kernbestand
gefährdet ist.
Beförderungssperre im Beamtenbereich von 12 Monaten
Im Hinblick auf den Stellenabbau ist – soweit möglich – eine interne vor einer externen
Besetzung zu realisieren. Dabei ist auch eine Besetzung mit evtl. Berufsrückkehrern mit
Anspruch auf Weterbeschäftigung zu bedenken.
Sonstige Personalmaßnahmen (in welchen Bereichen kann der Personalaufwand durch
sonstige Maßnahmen gesenkt werden (z.B. Überstundenregelung, Leistungsanreize).
o
o
o
•
•
•
•
Um bei zukünftigen Stellenvakanzen bzw. bei der Beurteilung und Festsetzung von Standards
etc. die entsprechenden Prüfungen vornehmen zu können, wurden die Organisationseinheiten
aufgefordert, Leistungskennzahlen (Fallzahlen, Flächen usw.) zu benennen.
2. Erhöhung der Grundsteuerhebesätze
Durch die Anhebung der Grundsteuerhebesätze werden alle Bedburger an der
Haushaltskonsolidierung (Familien, Singles, Gewerbetreibende, Landwirte, Rentner,
Freiberufler ...) beteiligt.
a) Grundsteuer A
Ausweislich der Planung sollten folgende Mehrerträge durch die Hebesatzerhöhung erzielt
werden:
2013
Hebesatz in v.H.
300
-
Auswirkung in T€
2014
350
34
2015
350
34
2016
380
54
2017
380
53
2018
410
73
2019
410
73
2020
440
93
2021
440
93
2022
470
113
2023
470
113
Aufgrund der zwischenzeitlich erfolgten Veranlagung war die Einschätzung realistisch. Das
veranlagte Aufkommen aus der Grundsteuer A beträgt rd. 237 T€ (auf die Hebesatzerhöhung
entfällt ein Anteil von 34 T€).
b) Grundsteuer B
Ausweislich der Planung sollten folgende Mehrerträge durch die Hebesatzerhöhung erzielt
werden:
2013
Hebesatz in v.H.
Auswirkung in T€
475
-
2014
550
618
2015
550
621
2016
590
957
2017
590
972
2018
630
1.330
2019
630
1.350
2020
2021
2022
2023
670
1.724
670
1.750
710
2.141
710
2.173
Aufgrund der zwischenzeitlich erfolgten Veranlagung war die Einschätzung realistisch. Das
veranlagte Aufkommen aus der Grundsteuer B beträgt rd. 4,56 Mio. € (auf die
Hebesatzerhöhung entfällt ein Betrag von 621 T€).
Das positive Ergebnis 2013 (4,096 Mio. €) lässt allerdings auf eine noch positivere
Entwicklung des Grundsteueraufkommens hoffen. Es ist auch weiterhin aufgrund der
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Sitzungsvorlage
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fortschreitenden Bebauung von Wohn-, Gewerbe- und Industrieflächen mit Anstiegen der
Grundsteuermessbeträge zu rechnen.
3. Erhöhung des Gewerbesteuerhebesatzes
Der ab 2014 dauerhaft vorgesehene Gewerbesteuerhebesatz von 495 v.H. (Vorjahr: 475 v.H.)
wurde in den bereits verschickten Vorauszahlungsbescheiden berücksichtigt. Das
Gesamtveranlagungsvolumen
aufgrund
der
zwischenzeitlich
produzierten
Vorauszahlungsbescheide für das Jahr 2014 beträgt 3,9 Mio. €. Auf die Hebesatzerhöhung
entfallen hiervon rd. 156 T€. Es kann davon ausgegangen werden, dass der durch die
Hebesatzerhöhung beabsichtigte Mehrertrag in Höhe von 196 T€ in 2014 auch realisiert wird.
Im Vergleich zum Gewerbesteuervolumen der Jahresheranziehungsbescheide 2013 steigt das
Volumen aktuell um rd. 630 T€.
Im Haushaltsplan 2014 wurde ein Gewerbesteueransatz in Höhe von 5,7 Mio. € veranschlagt.
Grundlage für die Veranschlagung war der Durchschnitt der Ergebnisse der Jahre 2011 (5,4
Mio. €) und 2012 (5,7 Mio. €) in Verbindung mit den Orientierungsdaten des Ministeriums für
Inneres und Kommunales NRW für das Jahr 2014.
Das Haushaltsjahr 2013 schloss mit einem Gewerbesteueraufkommen in Höhe von etwas
über 5 Mio. € ab. Nach Versand der Jahresheranziehungsbescheide des Jahres 2013 erfolgten
im Laufe des Jahres weitere Veranlagungen in Höhe von rd. 1,79 Mio. €. Bei einer ähnlichen
Entwicklung kann der veranschlagte Betrag 2014 ebenfalls erreicht werden.
Darüber hinaus wurde zwischenzeitlich – wie bereits im Dezember angekündigt - eine
Gewerbesteuernachveranlagung in Höhe von rd. 5 Mio. € (Nettoertrag: 4,3 Mio. €)
vorgenommen. Mit dieser einher geht ein Zinsbetrag aus der Vollverzinsung in Höhe von rd.
1,7 Mio. €. Dies führt zu einer deutlichen Verbesserung der haushaltswirtschaftlichen Situation
in 2014.
Die positive Wirkung der Gewerbesteuernachzahlung auf das Haushaltsjahr 2014 hat negative
Auswirkungen auf die Zahlungen aus dem Finanzausgleich für das Haushaltsjahr 2015 (3,5 Mio. €).
Die nunmehr prognostizierte Entwicklung des Gewerbesteueraufkommens ab dem Jahr 2015
ist etwas moderater als im Doppelhaushalt veranschlagt. Insbesondere resultiert dies aus den
geringer zu erwartenden Gewerbesteuererträgen aus der energiewirtschaftlichen Beteiligung.
Im Zuge der Fortschreibung des HSK wird die weitere Entwicklung neu zu beurteilen sein.
4. Bedburger Mitte
Die im Plan für die Neugestaltung der Bedburger Mitte aufgenommenen Ansätze für die
notwendigen Investitionen (Infrastrukturmaßnahmen) werden durch die veranschlagten
Verkaufserlöse nahezu kompensiert.
Die jeweiligen Zahlungsströme für die Umsetzung bzw. die jeweiligen Fälligkeiten sind für die
Jahre 2014 (Erlös: 1 Mio. €; Investition: 1,1 Mio. €) und 2015 (Erlös: 1,65 Mio. €; Investition:
1,72 Mio. €) im Haushaltsplan veranschlagt.
Bei den Veranschlagungen wurde davon ausgegangen, dass der Übergang der Rechte und
Pflichten für das Gebäude Lindenstraße 4 ab dem 01.01.2014 auf den Investor erfolgt. Daher
wurden keine Veranschlagungen für die Unterhaltung dieses Gebäudes ab 2014
vorgenommen.
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Sitzungsvorlage
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Bedingt durch das Ergebnis aus dem Ratsbürgerentscheid ist investorenseitig sowohl im
Hinblick auf die vermarktbaren Flächen, aber auch gestalterisch-konzeptionell eine Umplanung
erforderlich geworden. Verschiedene Varianten wurden zwischenzeitlich dem Rat der Stadt
Bedburg in seiner Sitzung am 18.12.2013 vorgestellt. In Abhängigkeit von dieser Entscheidung
–
nicht
zuletzt
auch
aus
städtebaulichen
Gesichtspunkten
–
muss
das
Bebauungsplanverfahren angepasst und nach detaillierter Erarbeitung der erforderlichen
Unterlagen fortgeführt werden, sofern eine Zustimmung zur Planung seitens des Rates erfolgt.
Aufgrund der zeitlichen Verzögerung ist nun damit zu rechnen, dass hier weitere
Aufwendungen für 2014 zu erwarten sind.
Es bleibt abzuwarten, wie die Verhandlungen zwischen Investor und Stadt und damit die
Entwicklungen der Bedburger Mitte vorangehen.
5. Großflächenentwicklung für weiteren Wohnungsbau
Zur Verbesserung der Liquidität sollte eine Vermarktung des Kasterer Ackers mittelfristig (2015
– 2017) erfolgen.
An einer Umsetzung dieser Vorgabe wird derzeit vom Fachbereich III gearbeitet.
6. Energiewirtschaftliche Betätigung
Der Rat der Stadt Bedburg hat am 18.12.2013 beschlossen, eine Beteiligung am Windpark
„Königshovener Höhe“ zu realisieren. Aufgrund der eingetretenen zeitlichen Verzögerungen
werden in 2014 lediglich 12 Windräder errichtet werden können, so dass sich zunächst die
Höhe der summarischen Beteiligung verringert.
Das aufzubringende Kapital und damit auch die aufzunehmenden Kredite belaufen sich
zunächst auf rd. 33 Mio. €.
Bereits in der Sitzung des Rates am 18.12.2013 wurde über die entsprechenden finanziellen
Auswirkungen berichtet.
Das Ergebnis der kommunalaufsichtlichen Beteiligung liegt zur Zeit noch nicht vor.
7. Veränderung der Schullandschaft
Auch hier haben sich Änderungen ergeben, die in der Sitzung des Rates am 18.12.2013
bereits dargestellt wurden. Sowohl aufgrund der zeitlichen Aufschiebung der geplanten
Einführung des gebundenen Ganztagsbetriebs zum Schuljahr 2014/2015 um 1 Jahr –
zumindest am Silverberg-Gymnasium - als auch durch die Änderungen der Strukturdaten im
Gemeindefinanzierungsgesetz (Änderung der Gewichtung der Halb- und Ganztagsschüler)
ergeben sich negative Veränderungen in der haushaltswirtschaftlichen Situation
8. Gebührenkatalog Hallennutzungs-/Sondernutzungsgebühren
Der Bauausschuss beschloss am 10. September 2013 die Anpassung der jeweiligen Tarife.
Die Mieten wurden sehr moderat angepasst. Bei der Neufestsetzung der Mietpreise wurden
zur besseren Vergleichbarkeit einheitliche Preise je qm als Grundlage genommen. Hierdurch
kam es nicht bei allen Räumlichkeiten zu einer Erhöhung der Mieten.
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Sitzungsvorlage
Hinzu genommen wurde die Erstattung der anfallenden Reinigungskosten bzw. die Erstattung
der Kosten für das Verlegen von Schutzböden in den Hallen Kaster und Kirdorf.
Die Mehrerträge, die im HSK wegen der gesamthaushalterisch geringen Auswirkung nicht
ausgewiesen wurden, sollten grundsätzlich mehr unter dem Gesichtspunkt des
Gleichbehandlungsgrundsatzes gesehen werden.
9. Einsparungen bei Jugendzentren
Angestrebtes Einsparvolumen
2013
2014
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2022
2023
Summe
TEUR
TEUR
TEUR
TEUR
TEUR
TEUR
TEUR
TEUR
TEUR
TEUR
TEUR
TEUR
Jugendarbeit
0
100
100
100
100
100
100
100
100
100
100
1.000
Stand der Umsetzung
Zurzeit finden Vertragsverhandlungen mit dem Caritasverband für den Rhein-Erft-Kreis statt. Da
der aktuelle Vertrag nicht kurzfristig gekündigt werden kann, setzen die Verhandlungen
einvernehmliche Lösungen voraus; hieraus resultierend hat der Jugendhilfeausschuss in seiner
Sitzung vom 10.12.2013 dem Abschluss einer im Vorfeld mit dem Caritasverband
„ausgehandelten“ Absichtsichtserklärung zugestimmt, ausweislich derer bereits in 2014 eine
Vollzeitkraft und ab 2015 eine weitere Vollzeitkraft abgebaut wird. Hieraus resultieren
Einsparungen in 2014 von rd. 40.000 €; ab 2015 kann die avisierte Ersparnis in Höhe von rd.
100.000 € erreicht werden; die Differenz von rd. 60.000 € im Haushaltsjahr 2014 kann ggf.
durch Einsparungen im übrigen Budget (konsumtive Mittel) aufgefangen werden.
Der verwaltungsseitig vorgeschlagenen Vertragsänderung mit der kath. Kirchengemeinde hat
der Jugendhilfeausschuss in v. g. Sitzung ebenfalls zugestimmt.
10. Zinsersparnis
Im abgelaufenen Haushaltsjahr mussten lediglich rd. 160 T€ für Zinsen aus der Aufnahme von
Liquiditätskrediten aufgewendet werden (Ansatz: 370 T€). Diese Ersparnis resultiert
überwiegend aus den historisch niedrigen Zinssätzen.
Aufgrund der Expertenmeinungen ist auch für das laufende Haushaltsjahr nicht mit einem
Anstieg der Zinsen zu rechnen. Des Weiteren ist zu erwarten, dass sich die Kassenlage – u.a.
durch die Gewerbesteuernachzahlung – verbessert. Aufgrund der zuvor aufgezeigten
Entwicklungen ist mit einer Einsparung von rd. 500 T€ (Ansatz: 750 T€) zu rechnen.
Die Verbesserungen in den Jahren 2013 und 2014 werden sicherlich mittelfristig ebenfalls
positive Wirkung erzeugen.
Allerdings ist eine sich verändernde Kapitalmarktlage eine nicht zu unterschätzende
Unsicherheit.
Zusammenfassung
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STADT BEDBURG
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Sitzungsvorlage
Das Haushaltsjahr 2013 entwickelte sich insgesamt positiver als bei der Haushaltsaufstellung
angenommen. Obwohl aus dem Jahr 2013 noch einige Maßnahmen abzuwickeln sind und das das
laufende Jahr noch sehr jung ist, scheint sich insbesondere durch die zwischenzeitlich erfolgte
Gewerbesteuernachveranlagung eine positive Entwicklung abzuzeichnen.
Dennoch kann man nicht von einer nachhaltigen Entspannung ausgehen. Für die Zukunft sind
folgende Negativentwicklungen bzw. Unsicherheiten zu betrachten:
•
Aufgrund der Verschiebung der Einführung des gebundenen Ganztagsbetriebs in der
Sekundarstufe der Schulen (mindestens am Silverberg-Gymnasium) sowie durch die im
GFG 2014 geänderten Gewichtungen der Schüler ist der im Doppelhaushalt prognostizierte
Mehrertrag nach unten zu korrigieren
Wegen der Reduzierung der Anzahl der Windräder im Windpark Königshovener Höhe
ändern sich auch die wirtschaftlichen Rahmendaten
Die im Entwurf der Haushaltssatzung des Rhein-Erft-Kreises für 2014 festgelegten bzw.
eingestellten Umlagesätze bedeuten eine Verschlechterung von bis zu 1 Mio. € pro Jahr.
Der Tarifabschluss für die Beschäftigten bleibt abzuwarten
Die städtebaulichen Entwicklungen (Bedburger Mitte, Grundstückserschließungen, veräußerungen) sind abzuwarten.
•
•
•
•
Aus diesem Grunde ist bis zum Zeitpunkt der Fortschreibung des HSK (Aufstellung des Entwurfs
der Haushaltssatzung 2015) nach weiteren Konsolidierungsmaßnahmen zu suchen, um die
Belastungen der Abgabepflichtigen in Bedburg möglichst gering zu halten (Subsidiaritätsprinzip).
Die Suche nach weiterem Konsolidierungspotenzial beinhaltet nicht zuletzt die Forderung der
Kommunalaufsicht, Personal abzubauen (muss einhergehen mit der Aufgabenwahrnehmung, vielfalt).
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
X
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
Bedburg, den 21.01.2014
----------------------------------Eßer
Fachbereichsleiter
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----------------------------------Baum
----------------------------------Koerdt
Stadtkämmerer
Bürgermeister
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Sitzungsvorlage
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