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Mitteilungsvorlage (Zensus 2011 hier: Hinweise zur Feststellung der amtlichen Einwohnerzahl der Stadt Bedburg)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
23 kB
Datum
03.12.2013
Erstellt
27.11.13, 18:03
Aktualisiert
27.11.13, 18:03
Mitteilungsvorlage (Zensus 2011
hier: Hinweise zur Feststellung der amtlichen Einwohnerzahl der Stadt Bedburg) Mitteilungsvorlage (Zensus 2011
hier: Hinweise zur Feststellung der amtlichen Einwohnerzahl der Stadt Bedburg) Mitteilungsvorlage (Zensus 2011
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Inhalt der Datei

Zu TOP:__________ Drucksache: WP8215/2013 Fachbereich II - Ordnung, Bildung, Jugend und Soziales Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 03.12.2013 Betreff: Zensus 2011 hier: Hinweise zur Feststellung der amtlichen Einwohnerzahl der Stadt Bedburg Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Bedburg nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Inhalt der Mitteilung: Durch Verordnung des Europäischen Parlamentes bzw. des Europäischen Rates über Volks- und Wohnungszählungen aus dem Jahre 2008 wurde den Staaten der Europäischen Union, so auch der Bundesrepublik Deutschland, verpflichtend vorgeschrieben, im Jahre 2011 eine Volkszählung, den Zensus, durchzuführen. Mit Schreiben vom 05.06.2013 wurde der Stadt Bedburg durch IT.NRW mitgeteilt, dass beabsichtigt sei, die amtliche Einwohnerzahl mit 23.037 Personen festzustellen. Von der damit einhergehenden Möglichkeit der Anhörung hat die Stadt Bedburg sodann Gebrauch gemacht und um Beantwortung diverser Fragestellungen hinsichtlich der Plausibilität der Zahlenfeststellung gebeten. Mit Schreiben vom 19.08.2013 hat IT.NRW hierzu Stellung genommen und darauf hingewiesen, dass im Zuge der Ergebniserstellung für die Stadt Bedburg keine Auffälligkeiten festgestellt werden konnten. Darüber hinaus wurde ausgeführt, dass plausible und von der zuständigen Erhebungsstelle ordnungsgemäß bestätigte Erhebungsbefunde vorliegen würden. Mit Bescheid vom 07.11.2013 hat IT.NRW die amtliche Einwohnerzahl der Stadt Bedburg zum Stand 09.05.2011 nunmehr offiziell auf 23.037 Personen festgestellt. Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Klage beim Verwaltungsgericht Köln eingereicht werden. Im Schnellbrief 179/2013 hat der Städte- und Gemeindebund NRW sowohl zu den finanziellen Auswirkungen als auch zu den Erfolgsaussichten einer möglichen Klage - wie folgt zusammengefasst - Stellung genommen. Finanzielle Auswirkungen Der Städte- und Gemeindebund führt aus, dass die Zensus-Ergebnisse sich auf die Verteilung der Mittel im kommunalen Finanzausgleich auswirken, weil die Zahl der Einwohner bekanntermaßen der wesentlichste Indikator für die Bemessung des Bedarfs (sog. Hauptansatz) ist. Ein Verlust an Einwohnern wirkt sich somit negativ bei der Berechnung der Schlüsselzuweisungen aus. Laut Städte- und Gemeindebund dürften sich die negativen Auswirkungen rein mathematisch betrachtet aber erst dann ergeben, wenn die Einwohnerverluste einer Kommune über dem Landesdurchschnitt (- 1,7 % für NRW/ - 6,6 % für Bedburg) liegen. Ansonsten würden die Verluste - bei gleichbleibender Verteilmasse im Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) - durch einen höheren Grundbetrag kompensiert. Laut aktueller Ausführungen der Landesregierung sollen die Auswirkungen durch Anwendung des sog. Demografie-Faktors aber zeitlich gestreckt werden. Dieser Demografiefaktor führt dazu, dass als maßgeblicher Einwohnerwert der Mittelwert aus den Ergebnissen dreier Jahresstatistiken zu Grunde gelegt wird, wenn dieser höher ist, als die zum Stichtag festgestellte Einwohnerzahl. So wird der durchschnittliche Einwohnerwert für das GFG 2014 aus den fortgeschriebenen Volkszählungsdaten des Jahres 1987 zu den Stichtagen 31.12.2010 und 31.12.2011 und aus den fortgeschriebenen Zensusdaten zum Stichtag 31.12.2012 ermittelt. Im GFG 2015 werden sodann zwei der drei für die Mittelberechnung heranzuziehenden Einwohnerwerte aus den fortgeschriebenen Zensusdaten ermittelt, im GFG 2016 dann alle drei heranzuziehenden Einwohnerwerte. Die vollständige Umsetzung der Zensusergebnisse wird somit stufenweise herbeigeführt. Eine vom Städte- und Gemeindebund avisierte Härtefallregelung für Kommunen mit extremen Abweichungen konnte mit dem Land nicht erzielt werden. Laut Städte- und Gemeindebund werden die nordrhein-westfälischen Kommunen insgesamt jedoch vom Mitteilungsvorlage WP8-215/2013 Seite 2 STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage Zensusergebnis profitieren; dies resultiert aus der Entwicklung der Einwohnerzahlen in der gesamten Bundesrepublik. Demnach ist der Anteil Nordrhein-Westfalens an der Gesamtbevölkerung Deutschlands um 0,1 Prozentpunkte auf 21,9 % gestiegen, was wiederum Auswirkungen auf die Zahlungen nach dem Länderfinanzausgleich und somit in der Folge auch für die Kommunen hat. Die konkreten finanziellen Auswirkungen durch den Zensus 2011 für die Stadt Bedburg sind laut Kämmerei vorab nur schwer bzw. gar nicht zu ermitteln, da fraglich ist, wie sich die sonstigen Parameter zur Berechnung der Schlüsselzuweisungen ändern. Hinweise zum möglichen Klageverfahren Klagen der betroffenen Kommunen gegen den Festsetzungsbescheid können, wie oben bereits ausgeführt, vor den zuständigen Verwaltungsgerichten erhoben werden. Angriffspunkte gegen den Bescheid könnten grundsätzlich Fehler bei der Durchführung des Zensus sein. Der Städte- und Gemeindebund geht allerdings in seiner Einschätzung davon aus, dass die Umsetzung des Zensus durch IT.NRW gemäß den Vorgaben des Zensusgesetzes ordnungsgemäß erfolgt ist. Für eine Klage würde zum Beispiel die Intransparenz des Zensus-Verfahrens sprechen, aufgrund dessen den Kommunen die Möglichkeit verwehrt bleibt, die festgesetzten Einwohnerzahlen konkret nachzurechnen. Dem steht allerdings als Kontra gegenüber, dass auch bei einer erfolgreichen Klage die Überprüfung und Nachberechnung des Zensus-Ergebnisses nicht zwingend zu einer Erhöhung der Einwohnerzahl gegenüber der bisherigen Festsetzung führt. Ein von der Stadt Bonn in Auftrag gegebenes Gutachten über die Erfolgsaussichten einer eventuellen Klage hat das Rechtsamt der Stadt Bonn auf Nachfrage als „bestenfalls völlig offen“ eingestuft. Gleichwohl hat der Rat der Stadt Bonn in seiner Sitzung am 14.11.2013 beschlossen, dass Klage erhoben werden soll. Basierend auf der Einschätzung des Städte- und Gemeindebundesbundes NRW, dass - wie bereits zuvor ausgeführt - die Umsetzung des Zensus durch IT.NRW gemäß den Vorgaben des Zensusgesetzes ordnungsgemäß erfolgt ist, werden die Erfolgsaussichten einer Klage seitens der Verwaltung äußerst kritisch bewertet. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: ----------------------------------Koehl ----------------------------------Kramer ----------------------------------Koerdt Geschäftsbereichsleiter Fachbereichsleiter Bürgermeister Mitteilungsvorlage WP8-215/2013 Seite 3 STADT BEDBURG Mitteilungsvorlage WP8-215/2013 Sitzungsvorlage Seite: 4 Seite 4