Daten
Kommune
Bedburg
Größe
23 kB
Datum
03.12.2013
Erstellt
27.11.13, 18:03
Aktualisiert
27.11.13, 18:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP8215/2013
Fachbereich II - Ordnung, Bildung,
Jugend und Soziales
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
03.12.2013
Betreff:
Zensus 2011
hier: Hinweise zur Feststellung der amtlichen Einwohnerzahl der Stadt Bedburg
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Bedburg nimmt die Ausführungen der
Verwaltung zur Kenntnis.
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Sitzungsvorlage
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Inhalt der Mitteilung:
Durch Verordnung des Europäischen Parlamentes bzw. des Europäischen Rates über
Volks- und Wohnungszählungen aus dem Jahre 2008 wurde den Staaten der
Europäischen Union, so auch der Bundesrepublik Deutschland, verpflichtend
vorgeschrieben, im Jahre 2011 eine Volkszählung, den Zensus, durchzuführen.
Mit Schreiben vom 05.06.2013 wurde der Stadt Bedburg durch IT.NRW mitgeteilt, dass
beabsichtigt sei, die amtliche Einwohnerzahl mit 23.037 Personen festzustellen. Von der
damit einhergehenden Möglichkeit der Anhörung hat die Stadt Bedburg sodann Gebrauch
gemacht und um Beantwortung diverser Fragestellungen hinsichtlich der Plausibilität der
Zahlenfeststellung gebeten. Mit Schreiben vom 19.08.2013 hat IT.NRW hierzu Stellung
genommen und darauf hingewiesen, dass im Zuge der Ergebniserstellung für die Stadt
Bedburg keine Auffälligkeiten festgestellt werden konnten. Darüber hinaus wurde
ausgeführt, dass plausible und von der zuständigen Erhebungsstelle ordnungsgemäß
bestätigte Erhebungsbefunde vorliegen würden.
Mit Bescheid vom 07.11.2013 hat IT.NRW die amtliche Einwohnerzahl der Stadt Bedburg
zum Stand 09.05.2011 nunmehr offiziell auf 23.037 Personen festgestellt. Gegen diesen
Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Klage beim Verwaltungsgericht
Köln eingereicht werden. Im Schnellbrief 179/2013 hat der Städte- und Gemeindebund
NRW sowohl zu den finanziellen Auswirkungen als auch zu den Erfolgsaussichten einer
möglichen Klage - wie folgt zusammengefasst - Stellung genommen.
Finanzielle Auswirkungen
Der Städte- und Gemeindebund führt aus, dass die Zensus-Ergebnisse sich auf die
Verteilung der Mittel im kommunalen Finanzausgleich auswirken, weil die Zahl der
Einwohner bekanntermaßen der wesentlichste Indikator für die Bemessung des Bedarfs
(sog. Hauptansatz) ist. Ein Verlust an Einwohnern wirkt sich somit negativ bei der
Berechnung der Schlüsselzuweisungen aus. Laut Städte- und Gemeindebund dürften sich
die negativen Auswirkungen rein mathematisch betrachtet aber erst dann ergeben, wenn
die Einwohnerverluste einer Kommune über dem Landesdurchschnitt (- 1,7 % für NRW/
- 6,6 % für Bedburg) liegen. Ansonsten würden die Verluste - bei gleichbleibender
Verteilmasse im Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) - durch einen höheren Grundbetrag
kompensiert. Laut aktueller Ausführungen der Landesregierung sollen die Auswirkungen
durch Anwendung des sog. Demografie-Faktors aber zeitlich gestreckt werden. Dieser
Demografiefaktor führt dazu, dass als maßgeblicher Einwohnerwert der Mittelwert aus den
Ergebnissen dreier Jahresstatistiken zu Grunde gelegt wird, wenn dieser höher ist, als die
zum Stichtag festgestellte Einwohnerzahl.
So wird der durchschnittliche Einwohnerwert für das GFG 2014 aus den fortgeschriebenen
Volkszählungsdaten des Jahres 1987 zu den Stichtagen 31.12.2010 und 31.12.2011 und
aus den fortgeschriebenen Zensusdaten zum Stichtag 31.12.2012 ermittelt. Im GFG 2015
werden sodann zwei der drei für die Mittelberechnung heranzuziehenden Einwohnerwerte
aus den fortgeschriebenen Zensusdaten ermittelt, im GFG 2016 dann alle drei
heranzuziehenden Einwohnerwerte. Die vollständige Umsetzung der Zensusergebnisse
wird somit stufenweise herbeigeführt.
Eine vom Städte- und Gemeindebund avisierte Härtefallregelung für Kommunen mit
extremen Abweichungen konnte mit dem Land nicht erzielt werden. Laut Städte- und
Gemeindebund werden die nordrhein-westfälischen Kommunen insgesamt jedoch vom
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Zensusergebnis profitieren; dies resultiert aus der Entwicklung der Einwohnerzahlen in der
gesamten Bundesrepublik. Demnach ist der Anteil Nordrhein-Westfalens an der
Gesamtbevölkerung Deutschlands um 0,1 Prozentpunkte auf 21,9 % gestiegen, was
wiederum Auswirkungen auf die Zahlungen nach dem Länderfinanzausgleich und somit in
der Folge auch für die Kommunen hat. Die konkreten finanziellen Auswirkungen durch den
Zensus 2011 für die Stadt Bedburg sind laut Kämmerei vorab nur schwer bzw. gar nicht zu
ermitteln, da fraglich ist, wie sich die sonstigen Parameter zur Berechnung der
Schlüsselzuweisungen ändern.
Hinweise zum möglichen Klageverfahren
Klagen der betroffenen Kommunen gegen den Festsetzungsbescheid können, wie oben
bereits ausgeführt, vor den zuständigen Verwaltungsgerichten erhoben werden.
Angriffspunkte gegen den Bescheid könnten grundsätzlich Fehler bei der Durchführung
des Zensus sein. Der Städte- und Gemeindebund geht allerdings in seiner Einschätzung
davon aus, dass die Umsetzung des Zensus durch IT.NRW gemäß den Vorgaben des
Zensusgesetzes ordnungsgemäß erfolgt ist.
Für eine Klage würde zum Beispiel die Intransparenz des Zensus-Verfahrens sprechen,
aufgrund dessen den Kommunen die Möglichkeit verwehrt bleibt, die festgesetzten
Einwohnerzahlen konkret nachzurechnen. Dem steht allerdings als Kontra gegenüber,
dass auch bei einer erfolgreichen Klage die Überprüfung und Nachberechnung des
Zensus-Ergebnisses nicht zwingend zu einer Erhöhung der Einwohnerzahl gegenüber der
bisherigen Festsetzung führt.
Ein von der Stadt Bonn in Auftrag gegebenes Gutachten über die Erfolgsaussichten einer
eventuellen Klage hat das Rechtsamt der Stadt Bonn auf Nachfrage als „bestenfalls völlig
offen“ eingestuft. Gleichwohl hat der Rat der Stadt Bonn in seiner Sitzung am 14.11.2013
beschlossen, dass Klage erhoben werden soll. Basierend auf der Einschätzung des
Städte- und Gemeindebundesbundes NRW, dass - wie bereits zuvor ausgeführt - die
Umsetzung des Zensus durch IT.NRW gemäß den Vorgaben des Zensusgesetzes
ordnungsgemäß erfolgt ist, werden die Erfolgsaussichten einer Klage seitens der
Verwaltung äußerst kritisch bewertet.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
----------------------------------Koehl
----------------------------------Kramer
----------------------------------Koerdt
Geschäftsbereichsleiter
Fachbereichsleiter
Bürgermeister
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