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Dringlichkeitsentscheidung GB (Einrichtung der Stelle eines Technischen Leiters Rettungsdienst)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
15 kB
Datum
15.12.2010
Erstellt
20.11.10, 04:22
Aktualisiert
20.11.10, 04:22
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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat D 24/2010 08.11.2010 Datum: Dringlichkeitsentscheidung X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Arbeitsgruppe "Finanzen, Personal, Controlling" 18.11.2010 Kreisausschuss 24.11.2010 Kreistag 15.12.2010 Einrichtung der Stelle eines Technischen Leiters Rettungsdienst Sachbearbeiter/in: Herr Kastenholz Tel.: 318 Abt.: 10 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt: Zeile: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Produkt: Zeile: gez. I. V. Steffens Kreiskämmerer Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag beschließt, die Stelle des Technischen Leiters Rettungsdienst zum 01.12.2010 einzurichten und die Verwaltung zu beauftragen, die Stelle im Wege der öffentlichen Ausschreibung zu besetzen. -2- Begründung: In der Abt. 38, Gefahrenabwehr, soll die Stelle des „Technischen Leiters Rettungsdienst“ eingerichtet werden. Die/der zukünftige Stelleninhaber/in soll drei Aufgabenschwerpunkte wahrnehmen: 1. Digitalfunk 2. Medizintechnik und allgemeine Technik 3. Personal-Einsatzsteuerung im Sinne des Leiters einer Rettungswache. 1. Digitalfunk Die Bezirksregierung Köln teilt im Rahmen der Sachstandsmitteilung zur Einführung des Digitalfunks für die Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben mit, dass im vierten Quartal 2011 die technische Migration des Digitalfunks in den Kreis Euskirchen realisiert ist (Makrostruktur und Schnittstellen/zentrale Anbindung der Leitstelle). Diese Entwicklung bedeutet für die Gefahrenabwehr des Kreises Euskirchen, dass zunächst die Leitstelle und der Rettungsdienst im Rahmen eines noch aktuell zu erstellenden technischen Entwicklungs- und Ausbaukonzeptes des kreisweiten Digitalfunks und der digitalen Alarmierung sowie die technische Umsetzung nahtlos erfolgen müssen. Eine geeignete Fachkraft zur Umsetzung dieser dringlichen Belange steht nicht zur Verfügung. Hierzu soll die Stelle eines „Technischen Leiters Rettungsdienst“ mit dem Teilaufgabenbereich „Digitalfunk“ zeitkritisch eingerichtet werden. Gleichzeitig schafft diese Funktionsstelle als Synergieeffekt mit der bereits vorhandenen Stelle des Leiters der Leitstelle und dessen Teilaufgabenbereich der Funktechnik die Voraussetzung zur Etablierung des Digitalfunksystems in den kreisangehörigen Kommunen. Zum sich einstellenden Benefit der kreisangehörigen Städte und Gemeinden ist hier anzuführen, dass durch die vorgenannte Vorbereitung des Digitalfunks in der Leitstelle und im Rettungsdienst keine weiteren Personalstellenkosten auf Kreisebene im Rahmen der Einführung des Digitalfunks in den Kommunen entstehen. Der Kreis Euskirchen ist mit Dringlichkeit gehalten, ein digitales Funk- und Alarmierungsverfahren zu etablieren, da die Ressourcen des analogen Funksystems mittelfristig eingestellt werden und zusätzliche Investitionen im Bereich des zeitlich limitierten analogen Funks Kosten einsparend vermieden werden sollen. Eine zeitgerechte und planungssichere Einrichtung der Stelle wurde bisher mit ökonomischem Bedacht nicht beantragt, da weder Bund noch Länder die Migrationszeiträume für den Digitalfunk festlegen konnten. Dieser Zeitpunkt ist nunmehr für den Kreis Euskirchen definiert. Bedienstete mit spezieller nachrichtentechnischer Ausbildung und Eignung in Verbindung mit einer rettungsdienstlichen Führungs- und Fachausbildung stehen nicht zur Verfügung. Der „Technische Leiter Rettungsdienst“ wird künftig dieses zwingende Erfordernis abdecken müssen. 2. Medizintechnik und allgemeine Technik Zudem sind sie Einsatzzahlen im Rettungsdienst in den vergangenen beiden Jahren überproportional gestiegen (jeweils ca. 10%). Die Entwicklungsdaten des Rettungsdienstes decken sich damit mit der bundesweiten Entwicklung in der fachlich anspruchsvollen Notfallrettung. Die technischen und organisatorischen Anforderungen sind hierdurch und durch die Einführung neuer Technikstandards (z.B. aktuell der Intensivtransport im Interhospitaltransfer) erheblich gestiegen. Der Einsatz hochdifferenzierter Medizinprodukte erfordert des Weiteren durch Anpassung der aktuellen medizinischen Standards spezielles technisches Know-How sowie die gesetzlich geforderte Überwachung und Organisation im Sinne des Medizinproduktegesetzes und der entsprechenden technik-basierten Verordnungen. Auch diese organisatorischen Sicherstellungsaufgaben wird der „Technische Leiter Rettungsdienst“ zu erfüllen haben. 3. Personal-Einsatzsteuerung im Sinne des Leiters einer Rettungswache. Die Fortschreibung des Personalkonzeptes im operativen Rettungsdienst berücksichtigt auch künftig keine Funktion „Leiter einer Rettungswache“. Insofern wird die Einrichtung dieser fünf Stellen (fünf Rettungswachen) gegenläufig zur allgemeinen Tendenz im bundesweiten Rettungsdienst nicht favorisiert. Die zukunftstaugliche Einsatzorganisation soll künftig und bereits heute personaleffektiv unter dem Aspekt eines qualitativen und ökonomischen Personaleinsatzes systemzentral aus der Kreisverwaltung erfolgen. Der Rettungsdienst des Kreises Euskirchen verfügt über ca.100 -3Einsatzkräfte im Bereich der hauptamtlichen Strukturen. Dem „Technischen Leiter Rettungsdienst“ wird auch die Aufgabe der operativen Einsatzsteuerung des rettungsdienstlichen Personals zufallen. Die Stelle des „Technischen Leiters Rettungsdienst“ ist der kostenrechnenden Einrichtung Rettungsdienst“ (Produkt 127 01 (Notfallrettung) und 127 02 (Krankentransport)) zuzuordnen. Die Kostendeckung der Stelle erfolgt zu 100% aus dem Gebührenaufkommen Rettungsdienst. Die Stelle sollte entsprechend der erforderlichen fachlichen Qualifikation mit der Entgeltgruppe (EG) 09 TVöD vergütet werden. Der Rettungsdienst des Kreises Euskirchen respektive die Gefahrenabwehreinrichtungen des Kreises Euskirchen verfügen aufgrund des neuen technischen Bildes über keine intern verfügbaren, geeigneten Bewerberinnen/Bewerber. Die Stelle soll vorbehaltlich des positiven Votums in der Arbeitsgruppe Finanzen, Personal, Controlling öffentlich ausgeschrieben und besetzt werden. Gemäß § 50 Abs. 3 Satz 2 Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) wird die Angelegenheit im Wege der Dringlichkeit entschieden. Begründung der Dringlichkeit: Die Stelle "Technischer Leiter Rettungsdienst" soll möglichst kurzfristig eingerichtet und besetzt werden, um die rechzeitige inhaltliche Vorbereitung zur Einführung des Digitalfunks sicherstellen zu können. gez. Reidt gez. Troschke gez. Reiff gez. Uwe Schmitz gez. Rosenke Landrat (Kreisausschussmitglieder) Geschäftsbereichsleiter: Abteilungsleiter: Sachbearbeiter: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)