Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
15 kB
Datum
15.12.2010
Erstellt
20.11.10, 04:22
Aktualisiert
20.11.10, 04:22
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
D 24/2010
08.11.2010
Datum:
Dringlichkeitsentscheidung
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Arbeitsgruppe "Finanzen, Personal, Controlling"
18.11.2010
Kreisausschuss
24.11.2010
Kreistag
15.12.2010
Einrichtung der Stelle eines Technischen Leiters Rettungsdienst
Sachbearbeiter/in: Herr Kastenholz
Tel.: 318
Abt.: 10
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt:
Zeile:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Produkt:
Zeile:
gez.
I. V.
Steffens
Kreiskämmerer
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag beschließt, die Stelle des Technischen Leiters Rettungsdienst zum 01.12.2010
einzurichten und die Verwaltung zu beauftragen, die Stelle im Wege der öffentlichen Ausschreibung
zu besetzen.
-2-
Begründung:
In der Abt. 38, Gefahrenabwehr, soll die Stelle des „Technischen Leiters Rettungsdienst“ eingerichtet
werden. Die/der zukünftige Stelleninhaber/in soll drei Aufgabenschwerpunkte wahrnehmen:
1. Digitalfunk
2. Medizintechnik und allgemeine Technik
3. Personal-Einsatzsteuerung im Sinne des Leiters einer Rettungswache.
1. Digitalfunk
Die Bezirksregierung Köln teilt im Rahmen der Sachstandsmitteilung zur Einführung des Digitalfunks
für die Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben mit, dass im vierten Quartal 2011 die
technische Migration des Digitalfunks in den Kreis Euskirchen realisiert ist (Makrostruktur und
Schnittstellen/zentrale Anbindung der Leitstelle).
Diese Entwicklung bedeutet für die Gefahrenabwehr des Kreises Euskirchen, dass zunächst die
Leitstelle und der Rettungsdienst im Rahmen eines noch aktuell zu erstellenden technischen
Entwicklungs- und Ausbaukonzeptes des kreisweiten Digitalfunks und der digitalen Alarmierung
sowie die technische Umsetzung nahtlos erfolgen müssen. Eine geeignete Fachkraft zur Umsetzung
dieser dringlichen Belange steht nicht zur Verfügung. Hierzu soll die Stelle eines „Technischen Leiters
Rettungsdienst“ mit dem Teilaufgabenbereich „Digitalfunk“ zeitkritisch eingerichtet werden.
Gleichzeitig schafft diese Funktionsstelle als Synergieeffekt mit der bereits vorhandenen Stelle des
Leiters der Leitstelle und dessen Teilaufgabenbereich der Funktechnik die Voraussetzung zur
Etablierung des Digitalfunksystems in den kreisangehörigen Kommunen. Zum sich einstellenden
Benefit der kreisangehörigen Städte und Gemeinden ist hier anzuführen, dass durch die vorgenannte
Vorbereitung des Digitalfunks in der Leitstelle und im Rettungsdienst keine weiteren
Personalstellenkosten auf Kreisebene im Rahmen der Einführung des Digitalfunks in den Kommunen
entstehen.
Der Kreis Euskirchen ist mit Dringlichkeit gehalten, ein digitales Funk- und Alarmierungsverfahren zu
etablieren, da die Ressourcen des analogen Funksystems mittelfristig eingestellt werden und
zusätzliche Investitionen im Bereich des zeitlich limitierten analogen Funks Kosten einsparend
vermieden werden sollen. Eine zeitgerechte und planungssichere Einrichtung der Stelle wurde bisher
mit ökonomischem Bedacht nicht beantragt, da weder Bund noch Länder die Migrationszeiträume für
den Digitalfunk festlegen konnten. Dieser Zeitpunkt ist nunmehr für den Kreis Euskirchen definiert.
Bedienstete mit spezieller nachrichtentechnischer Ausbildung und Eignung in Verbindung mit einer
rettungsdienstlichen Führungs- und Fachausbildung stehen nicht zur Verfügung. Der „Technische
Leiter Rettungsdienst“ wird künftig dieses zwingende Erfordernis abdecken müssen.
2. Medizintechnik und allgemeine Technik
Zudem sind sie Einsatzzahlen im Rettungsdienst in den vergangenen beiden Jahren überproportional
gestiegen (jeweils ca. 10%). Die Entwicklungsdaten des Rettungsdienstes decken sich damit mit der
bundesweiten Entwicklung in der fachlich anspruchsvollen Notfallrettung. Die technischen und
organisatorischen Anforderungen sind hierdurch und durch die Einführung neuer Technikstandards
(z.B. aktuell der Intensivtransport im Interhospitaltransfer) erheblich gestiegen. Der Einsatz hochdifferenzierter Medizinprodukte erfordert des Weiteren durch Anpassung der aktuellen medizinischen
Standards spezielles technisches Know-How sowie die gesetzlich geforderte Überwachung und
Organisation im Sinne des Medizinproduktegesetzes und der entsprechenden technik-basierten
Verordnungen. Auch diese organisatorischen Sicherstellungsaufgaben wird der „Technische Leiter
Rettungsdienst“ zu erfüllen haben.
3. Personal-Einsatzsteuerung im Sinne des Leiters einer Rettungswache.
Die Fortschreibung des Personalkonzeptes im operativen Rettungsdienst berücksichtigt auch künftig
keine Funktion „Leiter einer Rettungswache“. Insofern wird die Einrichtung dieser fünf Stellen (fünf
Rettungswachen) gegenläufig zur allgemeinen Tendenz im bundesweiten Rettungsdienst nicht
favorisiert. Die zukunftstaugliche Einsatzorganisation soll künftig und bereits heute personaleffektiv
unter dem Aspekt eines qualitativen und ökonomischen Personaleinsatzes systemzentral aus der
Kreisverwaltung erfolgen. Der Rettungsdienst des Kreises Euskirchen verfügt über ca.100
-3Einsatzkräfte im Bereich der hauptamtlichen Strukturen. Dem „Technischen Leiter Rettungsdienst“
wird auch die Aufgabe der operativen Einsatzsteuerung des rettungsdienstlichen Personals zufallen.
Die Stelle des „Technischen Leiters Rettungsdienst“ ist der kostenrechnenden Einrichtung
Rettungsdienst“ (Produkt 127 01 (Notfallrettung) und 127 02 (Krankentransport)) zuzuordnen.
Die Kostendeckung der Stelle erfolgt zu 100% aus dem Gebührenaufkommen Rettungsdienst.
Die Stelle sollte entsprechend der erforderlichen fachlichen Qualifikation mit der Entgeltgruppe (EG)
09 TVöD vergütet werden.
Der Rettungsdienst des Kreises Euskirchen respektive die Gefahrenabwehreinrichtungen des Kreises
Euskirchen verfügen aufgrund des neuen technischen Bildes über keine intern verfügbaren,
geeigneten Bewerberinnen/Bewerber.
Die Stelle soll vorbehaltlich des positiven Votums in der Arbeitsgruppe Finanzen, Personal,
Controlling öffentlich ausgeschrieben und besetzt werden.
Gemäß § 50 Abs. 3 Satz 2 Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) wird die
Angelegenheit im Wege der Dringlichkeit entschieden.
Begründung der Dringlichkeit:
Die Stelle "Technischer Leiter Rettungsdienst" soll möglichst kurzfristig eingerichtet und besetzt
werden, um die rechzeitige inhaltliche Vorbereitung zur Einführung des Digitalfunks sicherstellen zu
können.
gez. Reidt
gez. Troschke
gez. Reiff
gez. Uwe Schmitz
gez. Rosenke
Landrat
(Kreisausschussmitglieder)
Geschäftsbereichsleiter:
Abteilungsleiter:
Sachbearbeiter:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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