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Beschlussvorlage (Anlage A) - BP 5 - Abwägungsliste der frühzeitigen Beteiligung)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
59 kB
Datum
26.11.2013
Erstellt
20.11.13, 18:02
Aktualisiert
20.11.13, 18:02

Inhalt der Datei

Anlage A) -AbwägungslisteZur frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB zum Bebauungsplan Nr. 5 „Kirchherten“ zwischen Marienstraße, Schulgasse und Pützer Straße Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der StadtentwickNr. lungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... … die Mitteilung zur 1. PLEdoc GmbH, Essen, Im Rahmen unserer Prüfung Ihrer Anfrage haben Entfällt. Kenntnis zu nehmen. wir den räumlichen Ausdehnungsbereich Ihrer 13.05.13 Maßnahme in dem beigefügten Übersichtsplan dargestellt. Maßgeblich für unsere Auskunft ist der im Übersichtsplan markierte Bereich. Bitte überprüfen Sie diese Darstellung auf Vollständig- und Richtigkeit und nehmen Sie bei Unstimmigkeiten umgehend Kontakt mit uns auf. Der in der Anlage gekennzeichnete Bereich berührt keine Versorgungsleitungen der nachstehend aufgeführten Eigentümer bzw. Betreiber. -Open Grid Europe GmbH, Essen (ehem. E.ON Gastransport GmbH -E.ON Ruhrgas AG, Essen -Ferngas Nordbayern GmbH (FGN), Nürnberg -GasLINE Telekommunikationsnetzges. deutscher Gasversorgungsunternehmen mbH & Co. KG, Straelen -Mittel-Europäische Gasleitungsgesellschaft mbH (MEGAL), Essen Mittelrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH (METG), Haan -Nordrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH & Co. KG (NETG), Haan -Trans Europa Naturgas Pipeline GmbH (TENP Essen Diese Auskunft bezieht sich nur auf die Versorgungseinrichtungen der hier aufgelisteten Versorgungsunternehmen. Auskünfte zu Anlagen sonstiger Netzbetreiber (z. B. auch weiterer E.ONGesellschaften) sind bei den jeweiligen Versorgungsunternehmen bzw. Konzerngesellschaften oder Regionalcentren gesondert einzuholen. 1 Anlage A) -AbwägungslisteZur frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB zum Bebauungsplan Nr. 5 „Kirchherten“ zwischen Marienstraße, Schulgasse und Pützer Straße Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der StadtentwickNr. lungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... Sollte der Geltungsbereich bzw. das Projekt erweitert oder verlagert werden oder der Arbeitsraum die dargestellten Projektgrenzen überschreiten, so bitten wir um unverzügliche Benachrichtigung. 2. Infracor, Marl, 14.05.13 An den im Betreff näher bezeichneten Stellen ver- Entfällt. laufen keine von uns betreuten Fernleitungen. … die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. 3. Entfällt. Unitymedia NRW GmbH, Vielen Dank für Ihre Informationen. Im Planbereich befinden sich keine VersorgungsKassel, 16.05.13 anlagen der Unitymedia NRW GmbH. Deshalb haben wir keine Einwände gegen die o. a. Planung. Einige Arbeiten oder Mitverlegungen sind nicht geplant. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. … die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. 4. Thyssengas GmbH, Dort- Mit Ihrer Nachricht vom 7. Mai 2013 teilen Sie uns Entfällt. die o. g. Maßnahme/n mit: mund, 15.05.13 … die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Durch die o. g. Maßnahme werden keine von Thyssengas GmbH betreuten Gasfernleitungen betroffen. Neuverlegungen in diesem Bereich sind von uns zz. nicht vorgesehen. 5. Amprion GmbH, mund, 16.05.13 Dort- Im Planbereich der o. a. Maßnahme verlaufen Entfällt. keine Höchstspannungsleitungen unseres Unternehmens. Planungen von Höchstspannungsleitungen für diesen Bereich liegen aus heutiger Sicht nicht vor. Diese Stellungnahme betrifft nur die von uns be- … die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. 2 Anlage A) -AbwägungslisteZur frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB zum Bebauungsplan Nr. 5 „Kirchherten“ zwischen Marienstraße, Schulgasse und Pützer Straße Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der StadtentwickNr. lungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... treuten Anlagen des 220- und 380-kV-Netzes. Ferner gehen wir davon aus, dass Sie bezüglich weiterer Versorgungsleitungen die zuständigen Unternehmen beteiligt haben. 6. Westnetz GmbH, mund, 14.05.13 Dort- Im Planbereich der o. a. Maßnahme verlaufen Entfällt. keine 110-kV-Hochspannungsleitungen der Westnetz GmbH. Planungen von 110-kV-Hochspannungsleitungen für diesen Bereich liegen aus heutiger Sicht nicht vor. Diese Stellungnahme betrifft nur die von uns betreuten Anlagen des 110-kV-Netzes und ergeht auch im Auftrag und mit Wirkung für die RWE Deutschland AG als Eigentümerin des 110-kVNetzes. Ferner gehen wir davon aus, dass Sie bezüglich weiterer Versorgungsleitungen die zuständigen Unternehmen beteiligt haben. Abschießend möchten wir Sie noch auf Folgendes hinweisen: Seit Jahresbeginn ist die Westnetz GmbH der neue Verteilnetzbetreiber für Strom und Gas im Westen Deutschlands. Der Name und das Logo sind neu, geblieben sind die Aufgaben, Kompetenzen und Ihre Ansprechpartner. Die Aktivitäten u. a. der RWE Rhein-Ruhr Netzservice GmbH, der Rhein-Ruhr Verteilnetz GmbH sowie der Westfalen-Weser-Ems Verteilnetz GmbH wurden in der Westnetz GmbH gebündelt. Eigentümerin der Netzanlagen ist weiterhin die RWE Deutschland AG. Wir bitten Sie deshalb, die RWE Westfalen-Weser- … die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. 3 Anlage A) -AbwägungslisteZur frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB zum Bebauungsplan Nr. 5 „Kirchherten“ zwischen Marienstraße, Schulgasse und Pützer Straße Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der StadtentwickNr. lungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... Ems Netzservice GmbH, Abt. WSW-H-LH, Rheinlanddamm 24, 44139 Dortmund, aus Ihrem Verteiler zu entfernen und Ihre Anfragen künftig an die Westnetz GmbH, DRW-S-LK, Rheinlanddamm 24, 44139 Dortmund, zu richten. Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. 7. Unter Bezugnahme auf Ihr o. a. Schreiben teile ich Entfällt. Wehrbereichsverwaltung West, Düsseldorf, 24.05.13 Ihnen mit, dass – unter Berücksichtigung der von mir wahrzunehmenden Belange – meinerseits grundsätzlich keine Bedenken gegen die Realisierung der o. a. Planung bestehen. Hierbei gehe ich davon aus, dass bauliche Anlagen – einschl. untergeordneter Gebäudeteile – eine Höhe von 20 m nicht überschreiten. Sollte entgegen meiner Einschätzung diese Höhe überschritten werden, bitte ich in jedem Einzelfall mir die Planungsunterlagen – vor Erteilung einer Baugenehmigung – zur Prüfung zuzuleiten. 8. Landesbetrieb Straßenbau NRW, Regionalniederlassung Ville-Eifel, Euskirchen, 17.05.13 Gegen die o. g. Bauleitplanung bestehen seitens der Straßenbauverwaltung grundsätzlich Bedenken, und zwar in Bezug auf die Anbindung des Gebietes an die L 279. Die Landstraße ist verkehrlich nicht sehr hoch belastet, weist aber einen beengten Querschnitt ohne regelgerechte Gehweganlagen aus. Zudem befinden sich östlich des künftigen Bebauungsplangebietes an der L 279 Stellplätze von vermutlich „Ambulanter Dienst, Klosterresidenz Maria Hilf“, die für eine künftige Zuwegung die Sicht erheblich einschränken. Der Planentwurf wurde nach Abstimmung mit dem Landesbetrieb Straßen NRW so angepasst und in der Planzeichnung zusätzlich so dargestellt, dass eine Einhaltung der Vorgaben der RASt 06 (Richtlinie zur Anlage von Stadtstraßen) bzgl. der Einsichtmöglichkeiten und erforderlichen Sichtdreiecke für die Einmündung eingehalten werden. Zudem stellt eine durchgebundene Straße ein leistungsfähigeres und redundantes Erschließungssystem dar. Dies erfolgt ebenfalls mit Hinblick auf eine mögliche, zukünftige Erweiterung des Baugebietes nördlich der festgesetzten Planstraße. Die Verkehrsbelastung … die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. ... die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen und aufgrund der angepassten Planung die Bedenken zurückzuweisen. 4 Anlage A) -AbwägungslisteZur frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB zum Bebauungsplan Nr. 5 „Kirchherten“ zwischen Marienstraße, Schulgasse und Pützer Straße Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der StadtentwickNr. lungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... In Bezug auf die Sicherheit und Leichtigkeit des der Straße wird dabei aufgrund der geringen Anzahl Verkehrs auf der L 279 stimme ich der geplanten der Baugrundstücke so gering sein, dass dies nicht zu einer erheblichen Verschlechterung der VerZuwegung direkt zur L 279 nicht zu. Zur Erschließung ist rückwärtig die nördliche Plan- kehrssituation im Bereich der Pützer Straße und straße anzulegen, die dann über die Marienstraße Ihrer Einmündungen führen wird. an die L 279 anschließt. Möglicherweise ist eine westliche Erweiterung der Planstraße bis zur Schulgasse als weitere Erschließung denkbar. Ich weise darauf hin, dass die Straßenbauverwaltung nicht prüft, ob Schutzmaßnahmen gegen den Lärm durch Verkehr auf der L 279 erforderlich sind. Eventuell notwendige Maßnahmen gehen zu Lasten der Stadt Bedburg. Auch künftig können keine Ansprüche in Bezug auf Lärmsanierung gegenüber dem Landesbetrieb geltend gemacht werden. 9. Erftverband, 21.05.13 Bergheim, Leitungen, Messstellen und Anlagen des Erftverbandes sind derzeit durch die v. g. Maßnahme nicht betroffen. Gem. § 51a LWG ist Niederschlagswasser zu versickern, zu verrieseln oder ortsnah in ein Gewässer einzuleiten. Eine Versickerung sollte jedoch nur über belebte Bodenschichten erfolgen. Zur Entlastung der Kanalisation durch den starken Oberflächenabfluss und zur Verringerung der nachfolgenden Gewässerbelastung sollten im Plangebiet versickerungsfördernde Maßnahmen zugelassen bzw. Zisternen zur Speicherung und Nutzung festgesetzt werden. Gerade in Wohnsiedlungen bieten sich hier für die jeweiligen Haushalte eine Vielzahl von Einzelmöglichkeiten an, wie z. B. die Versickerung vor Ort und die Reduzierung von Aufgrund einer fehlenden Vorflut sowie schlechter … die Mitteilung zur Sickerverhältnisse ist eine Entwässerung des Gebie- Kenntnis zu nehmen. tes entsprechend dem genehmigten Abwasserbeseitigungskonzeptes in der Mischwasserkanalisation vorgesehen. Gleichwohl bleibt die Nutzung von Zisternen o.ä. zur Regenwassernutzung oder die Nutzung von Ökopflaster oder Rasengittersteinen möglich. 5 Anlage A) -AbwägungslisteZur frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB zum Bebauungsplan Nr. 5 „Kirchherten“ zwischen Marienstraße, Schulgasse und Pützer Straße Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der StadtentwickNr. lungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... versiegelten Flächen. Aber auch die offenfugige Pflasterung der Wege- und Hofflächen, die Anlage von Einstaudächern, Gründächern, Teichen, Mulden oder Biotope haben nicht nur einen ökologischen Nutzen; wenn sie attraktiv gestaltet sind, werten sie die Gebäude und Grundstücke zusätzlich ästhetisch auf. Ebenso ist die Sammlung/Zwischenspeicherung zur Nutzung wie u. a. zur Freianlagen bzw. Gartenbewässerung, zur Reinigung der Hofflächen etc. eine ökologisch sinnvolle und machbare Bewirtschaftung des Regenwassers. 10. IHK Köln, 21.05.13 Wir teilen Ihnen mit, dass von Seiten der Industrie- Entfällt. und Handelskammer zu Köln hinsichtlich der Aufstellung des o. g. Bebauungsplanes keine Bedenken bestehen. … die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. 11. Bezirksregierung Düssel- Luftbilder aus den Jahren 1939 – 195 und andere Entfällt. dorf, Düsseldorf, 24.05.13 historische Unterlagen liefern keine Hinweise auf das Vorhandensein von Kampfmitteln im beantragten Bereich. Eine Garantie auf Kampfmittelfreiheit kann gleichwohl nicht gewährt werden. Sofern Kampfmittel gefunden werden, sind die Bauarbeiten sofort einzustellen und die zuständige Ordnungsbehörde oder eine Polizeidienststelle unverzüglich zu verständigen. Erfolgen Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Belastungen wie Rammarbeiten, Pfahlgründungen, Verbauarbeiten etc. empfehle ich eine Sicherheitsdetektion. Beachten Sie in diesem Fall auf unserer Internetseite das Merkblatt für Baugrundeingriffe. … die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. 6 Anlage A) -AbwägungslisteZur frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB zum Bebauungsplan Nr. 5 „Kirchherten“ zwischen Marienstraße, Schulgasse und Pützer Straße Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der StadtentwickNr. lungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... Weitere Informationen finden Sie auf unserer Internetseite www.brd.nrw.de/ordnunggefahrenabwehr/kampfmit telbeseitigung /index.jsp 12. Westnetz GmbH, heim, 05.04.13 Berg- In Ihrem Schreiben vom 7.5.13 bitten Sie uns um Stellungnahme zu obigem Bebauungsplan. Nach Prüfung der uns zugesandten Unterlagen teilen wir Ihnen mit, dass wir keine grundsätzlichen Bedenken erheben. Zur Information über unseren Leitungsbestand in obig genanntem Bereich fügen wir in der Anlage zu diesem Schreiben Auszüge aus unseren Bestandsunterlagen bei. Durch das Plangebiet werden unsere Versorgungsleitungen z. T. berührt. Wir bitten Sie bei der weiteren Planung die Lage unserer Leitungen zu berücksichtigen, um Kosten für Trassenanpassungen zu vermeiden. Bitte binden Sie uns frühzeitig in die weiteren Planungen mit ein, damit wir unsere Versorgungstrassen mit der geplanten Kanaltrasse abstimmen können. Bei Nutzungsänderungen der Flächen, wie z. B. Entwidmung von öffentlichen Grundstücksflächen, werden bei einem Verkauf vereinbarungsgemäß dingliche Sicherungen unserer Leitungstrassen und Anlagestandorte notwendig. Sollte durch Art und Umfang der Bebauung ein erhöhter Leistungsbedarf an Energie oder auch an Löschwasserressourcen zu erwarten sein, bitten wir Sie uns rechtzeitig mit einzubinden, damit wir bei der Netzauslegung den Bedarf entsprechend berücksichtigen können. Die Leitungen befinden sich nicht in Flächen, für die … die Mitteilung zur eine Bebauung vorgesehen ist, sondern in öffentli- Kenntnis zu nehmen. chen Verkehrsflächen die unverändert bleiben. Daher ist eine gesonderte Betrachtung der Leitungen nicht notwendig. Gleichwohl wird die Kabellage bei Tiefbaumaßnahmen zur externen Erschließung des Gebietes berücksichtigt. 7 Anlage A) -AbwägungslisteZur frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB zum Bebauungsplan Nr. 5 „Kirchherten“ zwischen Marienstraße, Schulgasse und Pützer Straße Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der StadtentwickNr. lungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... Wir bitten Sie bei der Planung von Bepflanzungszonen darauf zu achten, dass unsere Versorgungsleitungstrassen frei von Baum– und Strauchwerk bleiben. Bei nicht auszuschließenden Näherungen von Bepflanzungen an unsere Versorgungsleitungen, bitten wir Sie die DVGW Richtlinie GW 125 „Bepflanzungen im Bereich unterirdischer Versorgungsanlagen“ zu berücksichtigen. Darüber hinaus sind notwendig werdende Schutzmaßnahmen mit uns abzustimmen. Veränderungen an unseren Versorgungsnetzen sind in dem betroffenen Bereich außer der notwendigen Erschießung z. Zt. nicht geplant. 13. RWE Power 11.06.13 AG, Köln, Wir weisen darauf hin, dass die Bodenkarte des Eine entsprechende Kennzeichnung wird in den ... der Anregung zu folgen. Landes Nordrhein-Westfalen, Blatt L4904 in einem Bebauungsplan mit aufgenommen. Teil des Plangebietes, wie in der Anlage „grün“ dargestellt, Böden ausweist, die humoses Bodenmaterial enthalten. Humöse Böden sind empfindlich gegen Bodendruck und im Allgemeinen kaum tragfähig. Erfahrungsgemäß wechseln die Bodenschichten auf kurzer Distanz in ihrer Verbreitung und Mächtigkeit, so dass selbst bei einer gleichmäßigen Belastung diese Böden mit unterschiedlichen Setzungen reagieren können. Dieser Teil des Plangebietes ist daher wegen der Baugrundverhältnisse gem. § 9 Abs. 5 Nr. 1 BauGB durch eine Umgrenzung entsprechend der Nr. 15.11 der Anlage zur Planzeichenverordnung als Fläche zu kennzeichnen, bei deren Bebauung ggf. besondere bauliche Maßnahmen, insbesonde- 8 Anlage A) -AbwägungslisteZur frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB zum Bebauungsplan Nr. 5 „Kirchherten“ zwischen Marienstraße, Schulgasse und Pützer Straße Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der StadtentwickNr. lungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... re im Gründungsbereich, erforderlich sind. Hier sind die Bauvorschriften der DIN 1054 „Baugrund- Sicherheitsnachweise im Erd- und Grundbau“ und der DIN 18 196 „Erd- und Grundbau; Bodenklassifikation für bautechnische Zwecke“ sowie die Bestimmungen der Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen zu beachten. 14. Bezirksregierung Arns- Die vorbezeichnete Planmaßnahme befindet sich Entsprechende Hinweise sind in den Bebauungs- … die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. über dem auf Braunkohle verliehenen Bergwerks- plan mit aufgenommen worden. berg, Dortmund, 07.05.13 feld „Kirchherten 5“ sowie über dem auf Kohlenwasserstoffe erteilten Erlaubnisfeld „Rheinland“ (zu gewerblichen Zwecken). Eigentümerin des Bergwerkfeldes „Kirchherten 5“ ist die RWE Power AG, Stüttgenweg 2, 50935 Köln. Inhaberinnen der Erlaubnis „Rheinland“ sind zu 51 % die Wintershall Holding GmbH, FriedrichEbert-Str. 160 in 34119 Kassel und zu 49 % die Statoil Deutschland Hydrocarbons, Dithmarscher Straße 13 in 26723 Emden. Nach den hier vorliegenden Unterlagen hat im Bergwerksfeld „Kirchherten 5“ kein Abbau von Mineralien stattgefunden. Darüber hinaus weise ich darauf hin, dass in Bedburg-Kirchherten in der Vergangenheit Mergel abgebaut worden ist. Entsprechende Unterlagen liegen hier nicht vor. Ich empfehle Ihnen daher, für weitere Informationen eine entsprechende Anfrage an das Ingenieurbüro Vogt, Hauptstr. 3 b in 50181 Bedburg Alktkaster zu richten. Eine Erlaubnis gewährt das befristete Recht zur Aufsuchung des bezeichneten Bodenschatzes innerhalb der festgelegten Feldesgrenzen. Unter 9 Anlage A) -AbwägungslisteZur frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB zum Bebauungsplan Nr. 5 „Kirchherten“ zwischen Marienstraße, Schulgasse und Pützer Straße Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der StadtentwickNr. lungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... dem „Aufsuchen „ versteht man Tätigkeiten zur Feststellung (Untersuchung) des Vorhandenseins und der Ausdehnung eines Bodenschatzes. Eine Erlaubnis zu gewerblichen Zwecken dient lediglich dem Konkurrenzschutz und klärt in Form einer Lizenz nur grundsätzlich, welcher Unternehmer in diesem Gebiet Anträge auf Durchführung konkreter Aufsuchungsmaßnahmen stellen darf. Eine erteilte Erlaubnis gestattet noch keinerlei konkrete Maßnahmen, wie z. B. Untersuchungsbohrungen, so dass Umweltauswirkungen in diesem Stadium allein aufgrund einer Erlaubnis nicht hervorgerufen werden können. Konkrete Aufsuchungsmaßnahmen wären erst nach weiteren Genehmigungsverfahren, den Betriebsplanzulassungsverfahren, erlaubt, die ganz konkret das „Ob“ und „Wie“ regeln. Vor einer Genehmigungsentscheidung erfolgt gemäß den gesetzlichen Vorschriften eine Beteiligung von ggf. betroffenen Privaten, Kommunen und Behörden. Des Weiteren werden ausführlich und gründlich alle öffentlichen Belange - insbesondere auch die des Gewässerschutzes – geprüft, ggf. in einem separaten wasserrechtlichen Erlaubnisverfahren. Ferner ist der Bereich des Planungsgebietes nach den hier vorliegenden Unterlagen (Grundwasserdifferenzenpläne mit Stand: Oktober 2011 aus dem Revierbericht, Bericht 1, Auswirkungen der Grundwasserabsenkung, des Sammelbescheides – 61.42.63 -2000-1 -) von durch Sümpfungsmaßnahmen des Braunkohlenbergbaus bedingten Grundwasserabsenkungen betroffen. Bei den Planungen sollte folgendes bereits Be- 10 Anlage A) -AbwägungslisteZur frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB zum Bebauungsplan Nr. 5 „Kirchherten“ zwischen Marienstraße, Schulgasse und Pützer Straße Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der StadtentwickNr. lungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... rücksichtigung finden: Die Grundwasserabsenkungen werden, bedingt durch den fortschreitenden Betrieb der Braunkohlentagebaue, noch über einen längeren Zeitraum wirksam bleiben. Eine Zunahme der Beeinflussung der Grundwasserstände im Planungsgebiet in den nächsten Jahren ist nach heutigem Kenntnisstand nicht auszuschließen. Ferner ist nach Beendigung der bergbaulichen Sümpfungsmaßnahmen ein Grundwasseranstieg zu erwarten. Sowohl im Zuge der Grundwasserabsenkung als auch bei einem späteren Grundwasseranstieg sind hierdurch bedingte Bodenbewegungen möglich. Die Änderungen der Grundwasserflurabstände sowie die Möglichkeit von Bodenbewegungen sollten bei Planungen und Vorhaben Berücksichtigung finden. Ich empfehle Ihnen in diesem Zusammenhang an die RWE Power AG, Stüttgenweg 2 in 50935 Köln eine Anfrage zu stellen, und für konkrete Grundwasserdaten den Erftverband um Stellungnahme bitten. Über mögliche zukünftige, betriebsplanmäßig noch nicht zugelassene bergbauliche Tätigkeiten ist hier nichts bekannt. Diesbezüglich empfehle ich Ihnen, auch die o. g. RWE Power AG als Eigentümerin des bestehenden Bergwerkseigentums an der Planungsmaßnahme zu beteiligen, falls dieses nicht bereits erfolgt ist. Für Rückfragen stehe ich Ihnen jederzeit gern zur Verfügung. … die Mitteilung zur 15. Rhein-Erft-Kreis, Berg- Aus der Sicht der vom Rhein-Erft-Kreis zu vertre- Entfällt. tenden Belange wird folgende Stellungnahme abKenntnis zu nehmen. heim, 13.06.13 gegeben: 11 Anlage A) -AbwägungslisteZur frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB zum Bebauungsplan Nr. 5 „Kirchherten“ zwischen Marienstraße, Schulgasse und Pützer Straße Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der StadtentwickNr. lungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... Wasser-, Abfallwirtschaft und Bodenschutz Aus Sicht der Unteren Wasserbehörde gibt es keine grundsätzlichen Bedenken. Das anfallende Niederschlagswasser soll nicht mehr, wie im § 51 a Landeswassergesetz NRW vorgesehen, vor Ort versickert werden. Sie planen von einer Ausnahmeregelung im § 51 a Landeswassergesetz NRW Gebrauch zu machen und das anfallende Niederschlagsgewässer über den vorhanden Mischwasserkanal abzuleiten. Sie begründen diesen Schritt mit einem unverhältnismäßig hohen technischen und wirtschaftlichen Aufwand für die Planung und Erstellung der Versickerungsanlagen sowie der vorhandenen Mischwasserkanalisation. Ich weise darauf hin, dass bei diesem Vorgehen der Grundwasserschutz keine Berücksichtigung im Sinne einer Grundwasseranreicherung findet. Aus bodenschutzrechtlicher Sicht bestehen keine Bedenken. Immissionsschutz Zu o. g. Bauleitplanung werden aus Sicht des Immissionsschutzes keine Anregungen vorgebracht. Naturschutz und Landschaftspflege Zur o. g. Bauleitplanung bestehen aus Sicht von Naturschutz und Landschaftspflege keine grundsätzlichen Bedenken. Jedoch behalte ich mir vor, nach Vorlage der noch 12 Anlage A) -AbwägungslisteZur frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB zum Bebauungsplan Nr. 5 „Kirchherten“ zwischen Marienstraße, Schulgasse und Pützer Straße Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der StadtentwickNr. lungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... zu erstellenden Artenschutzprüfung (siehe Pkt. 3.7 der Begründung) endgültig Stellung zu nehmen. Ansonsten werden seitens des Rhein-Erft-Kreises keine Anregungen oder Bedenken vorgebracht. 16. Anwohner 1 06.08.2013 Nach Einsicht in den Bebauungsplanentwurf Nr. 5 Kirchherten ist folgendes festzustellen. Absprachen mit den betroffenen Anliefern, die im Vorfeld mit dem Eigentümer und der Stadt getroffen wurden, sind nicht eingehalten worden. Das veranlasst und dazu, gegen diesen Bebauungsplanentwurf Widerspruch einzulegen. Es wird festgestellt, dass es im Vorfeld keine ver- … die Mitteilung zur bindlichen Absprachen oder ähnliches gegeben hat, Kenntnis zu nehmen. die für das Bebauungsplanverfahren zu berücksichtigen wären. Wir fordern einen Ortstermin mit den Entscheidungsgremien aus Politik und Fachbereich der Stadt, da anscheinend die örtlichen Gegebenheiten nicht ausreichend bekannt sind. Des Weiteren bitten wir um Prüfdung unserer nachfolgend aufgeführten Einspruchsgründe mit der Bitte um Beantwortung. Die Verwaltung hat sich mit den örtlichen Gegeben- … die Mitteilung zur heiten ausgiebig vertraut gemacht. Den Mitgliedern Kenntnis zu nehmen. der politischen Gremien, bleibt es unbenommen, das Plangebiet in persönlichen Augenschein zu nehmen. 1. Im Bereich Schulgasse 32 würde die geplante Bebauung den Garten- und Ruhrbereich der vorhandenen Bebauung erheblich beeinträchtigen. Deshalb schlagen wir vor, hier nicht nur wie vorgesehen den Mindestabstand von 3m zum westlichen, schon bebauten Grundstück einzuhalten, sondern die Bebauung ebenfalls als Dreiergruppe und die Firstrichtung dann wie bei der gegenüberliegenden Dreiergruppe zu planen. Mit dieser Änderung würden die Gärten der Altbebauung und der neuen Bebauung gegenüberliegen. Der Ruhe- Zur Vergrößerung des Abstandes zwischen den Wohngebäuden wurde die entsprechende Baureihe wie angeregt gedreht. Somit beträgt der Abstand zwischen dem Gebäude Schulgasse 32 und der überbaubaren Grundstücksfläche des dahinterliegenden Neubaugrundstückes etwa 24 m. Gleichwohl wurde die Firstrichtung nicht verbindlich festgesetzt. Dies hat zum einen den Grund, dass ein ausreichender Abstand – auch durch bauordnungsrechtliche Abstandsflächen – sichergestellt ist, und zudem der Neubebauung eine freie Dachausrich- … der Anregung in Teilen hinsichtlich der Festsetzung der überbaubaren Grundstücksflächen zu folgen. 13 Anlage A) -AbwägungslisteZur frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB zum Bebauungsplan Nr. 5 „Kirchherten“ zwischen Marienstraße, Schulgasse und Pützer Straße Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der StadtentwickNr. lungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... bereich wäre etwas günstiger für beide Seiten und tung zur optimalen Nutzung von Solarenergie erdie Verschattung für die schon vorhandene Be- möglicht werden soll. bauung würde reduziert. 2. Die Trauf- und Firsthöhen fügen sich nicht in die vorhandene Bebauung ein. Wir schlagen vor, die Trauf- und Firsthöhen angemessen zu reduzieren , so dass eine Benachteiligung der vorhandenen Bebauung vermieden würde. Die festgesetzten Trauf- und Firsthöhen entspre- … der Anregung aus chen dem vorhandenen Ortsbild nicht nur in Kirch- den dargelegten Grünherten insgesamt, sondern auch der umliegenden, den nicht zu folgen. bereits vorhandenen Wohnbebauung. Durch die festgesetzten Höhen ergibt sich eine maximale Traufhöhe von etwa 4,80 m und eine maximale Firsthöhe von etwa 10 m gegenüber der jeweils vorgelagerten Erschließungsstraße. Somit wird die Errichtung einer „eineinhalbgeschossigen Bebauung“ ermöglicht, bei der das Obergeschoss zur Schaffung von Wohnraum ausgebaut werden kann. Durch die entsprechenden Abstände der überbaubaren Grundstücksflächen zur vorhandenen Wohnbebauung sowie die Einhaltung bauordnungsrechtlicher Abstandsflächen wird eine nicht hinnehmbare Benachteiligung der vorhandenen Bebauung nicht gesehen. 3. Des Weiteren bitten wir um Überprüfung der künftigen Verkehrssituation an der Pützer Straße. Da hier an den engen Bereichen und an den Kreuzungen sowie schon ein erhöhtes Risiko für alle Verkehrsteilnehmer bestand, wird sich dies durch die Einbindung der neuen Straße aus dem geplanten Baugebiet noch erheblich verschlechtern. Der Planentwurf wurde nach Abstimmung mit dem Landesbetrieb Straßen NRW so angepasst und in der Planzeichnung zusätzlich so dargestellt, dass eine Einhaltung der Vorgaben der RASt 06 (Richtlinie zur Anlage von Stadtstraßen) bzgl. der Einsichtmöglichkeiten und erforderlichen Sichtdreiecke für die Einmündung eingehalten werden. Zudem stellt eine durchgebundene Straße ein leistungsfähigeres und redundantes Erschließungssystem dar. Dies erfolgt ebenfalls mit Hinblick auf eine mögliche, zukünftige Erweiterung des Baugebietes nördlich der … die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen und die Bedenken zurückzuweisen. 14 Anlage A) -AbwägungslisteZur frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB zum Bebauungsplan Nr. 5 „Kirchherten“ zwischen Marienstraße, Schulgasse und Pützer Straße Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der StadtentwickNr. lungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... festgesetzten Planstraße. Die Verkehrsbelastung der Straße wird dabei aufgrund der geringen Anzahl der Baugrundstücke so gering sein, dass dies nicht zu einer erheblichen Verschlechterung der Verkehrssituation im Bereich der Pützer Straße und Ihrer Einmündungen führen wird. 4. Außerdem bitte wir die Abwassersituation mit der schon bisher einhergehenden Geruchsbelästigung zu prüfen. Wir äußern unsere Bedenken, da durch die zusätzlichen Neuanschlüsse, die jetzt schon vorhandenen Abwasserprobleme noch verstärkt werden. Das Gebiet ist im Abwasserbeseitigungskonzept der Stadt Bedburg bereits vor der Planung als Mischentwässerung vorgesehen worden. Die Kapazität des vorhandenen Kanalnetzes zur Entwässerung des Gebietes ist gegeben. Vielmehr wird ein zusätzlicher Durchfluss von Niederschlagswasser tendenziell eher zu einer Verringerung von vorhandenen Geruchsbelästigungen, die ggf. aufgrund einer zu geringen Spülwirkung entstehen, beitragen. … die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen und die Bedenken zurückzuweisen. Wir bitten Sie, die oben aufgeführten Gründe wohlwollend und bürgerfreundlich zu prüfen und gegebenenfalls jetzt noch mögliche Kompromisse zu finden ,damit die Bürger in dem betroffenen Bereich auch künftig in Ruhe und in einem freundschaftlichen Verhältnis miteinander umgehen können und der Nachbarschaftsstreit nicht schon mit der Bebauungsplanung vorprogrammiert wird. Sollten unsere Bedenken und Vorschläge in diesem Widerspruch nicht mehr in diesem Verfahrensschritt berücksichtigt werden können, so gilt dieser Widerspruch ebenfalls schon für den nächsten Verfahrensschritt, die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans. 15