Daten
Kommune
Bedburg
Größe
59 kB
Datum
26.11.2013
Erstellt
20.11.13, 18:02
Aktualisiert
20.11.13, 18:02
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Anlage A) -AbwägungslisteZur frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB zum Bebauungsplan Nr. 5 „Kirchherten“ zwischen Marienstraße, Schulgasse und Pützer Straße
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der StadtentwickNr.
lungsausschuss empfiehlt dem Rat der
Stadt Bedburg ...
… die Mitteilung zur
1.
PLEdoc GmbH, Essen, Im Rahmen unserer Prüfung Ihrer Anfrage haben Entfällt.
Kenntnis zu nehmen.
wir den räumlichen Ausdehnungsbereich Ihrer
13.05.13
Maßnahme in dem beigefügten Übersichtsplan
dargestellt. Maßgeblich für unsere Auskunft ist der
im Übersichtsplan markierte Bereich. Bitte überprüfen Sie diese Darstellung auf Vollständig- und
Richtigkeit und nehmen Sie bei Unstimmigkeiten
umgehend Kontakt mit uns auf.
Der in der Anlage gekennzeichnete Bereich berührt keine Versorgungsleitungen der nachstehend
aufgeführten Eigentümer bzw. Betreiber.
-Open Grid Europe GmbH, Essen (ehem. E.ON
Gastransport GmbH
-E.ON Ruhrgas AG, Essen
-Ferngas Nordbayern GmbH (FGN), Nürnberg
-GasLINE Telekommunikationsnetzges. deutscher
Gasversorgungsunternehmen mbH & Co. KG,
Straelen
-Mittel-Europäische Gasleitungsgesellschaft mbH
(MEGAL), Essen
Mittelrheinische
Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH (METG), Haan
-Nordrheinische
Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH & Co. KG (NETG), Haan
-Trans Europa Naturgas Pipeline GmbH (TENP
Essen
Diese Auskunft bezieht sich nur auf die Versorgungseinrichtungen der hier aufgelisteten Versorgungsunternehmen. Auskünfte zu Anlagen sonstiger Netzbetreiber (z. B. auch weiterer E.ONGesellschaften) sind bei den jeweiligen Versorgungsunternehmen bzw. Konzerngesellschaften
oder Regionalcentren gesondert einzuholen.
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Anlage A) -AbwägungslisteZur frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB zum Bebauungsplan Nr. 5 „Kirchherten“ zwischen Marienstraße, Schulgasse und Pützer Straße
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der StadtentwickNr.
lungsausschuss empfiehlt dem Rat der
Stadt Bedburg ...
Sollte der Geltungsbereich bzw. das Projekt erweitert oder verlagert werden oder der Arbeitsraum
die dargestellten Projektgrenzen überschreiten, so
bitten wir um unverzügliche Benachrichtigung.
2.
Infracor, Marl, 14.05.13
An den im Betreff näher bezeichneten Stellen ver- Entfällt.
laufen keine von uns betreuten Fernleitungen.
… die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
3.
Entfällt.
Unitymedia NRW GmbH, Vielen Dank für Ihre Informationen.
Im Planbereich befinden sich keine VersorgungsKassel, 16.05.13
anlagen der Unitymedia NRW GmbH. Deshalb
haben wir keine Einwände gegen die o. a. Planung.
Einige Arbeiten oder Mitverlegungen sind nicht
geplant.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
… die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
4.
Thyssengas GmbH, Dort- Mit Ihrer Nachricht vom 7. Mai 2013 teilen Sie uns Entfällt.
die o. g. Maßnahme/n mit:
mund, 15.05.13
… die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
Durch die o. g. Maßnahme werden keine von
Thyssengas GmbH betreuten Gasfernleitungen
betroffen.
Neuverlegungen in diesem Bereich sind von uns
zz. nicht vorgesehen.
5.
Amprion GmbH,
mund, 16.05.13
Dort- Im Planbereich der o. a. Maßnahme verlaufen Entfällt.
keine Höchstspannungsleitungen unseres Unternehmens.
Planungen von Höchstspannungsleitungen für
diesen Bereich liegen aus heutiger Sicht nicht vor.
Diese Stellungnahme betrifft nur die von uns be-
… die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
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Anlage A) -AbwägungslisteZur frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB zum Bebauungsplan Nr. 5 „Kirchherten“ zwischen Marienstraße, Schulgasse und Pützer Straße
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der StadtentwickNr.
lungsausschuss empfiehlt dem Rat der
Stadt Bedburg ...
treuten Anlagen des 220- und 380-kV-Netzes.
Ferner gehen wir davon aus, dass Sie bezüglich
weiterer Versorgungsleitungen die zuständigen
Unternehmen beteiligt haben.
6.
Westnetz GmbH,
mund, 14.05.13
Dort- Im Planbereich der o. a. Maßnahme verlaufen Entfällt.
keine 110-kV-Hochspannungsleitungen der Westnetz GmbH.
Planungen von 110-kV-Hochspannungsleitungen
für diesen Bereich liegen aus heutiger Sicht nicht
vor.
Diese Stellungnahme betrifft nur die von uns betreuten Anlagen des 110-kV-Netzes und ergeht
auch im Auftrag und mit Wirkung für die RWE
Deutschland AG als Eigentümerin des 110-kVNetzes.
Ferner gehen wir davon aus, dass Sie bezüglich
weiterer Versorgungsleitungen die zuständigen
Unternehmen beteiligt haben.
Abschießend möchten wir Sie noch auf Folgendes
hinweisen:
Seit Jahresbeginn ist die Westnetz GmbH der
neue Verteilnetzbetreiber für Strom und Gas im
Westen Deutschlands. Der Name und das Logo
sind neu, geblieben sind die Aufgaben, Kompetenzen und Ihre Ansprechpartner. Die Aktivitäten u. a.
der RWE Rhein-Ruhr Netzservice GmbH, der
Rhein-Ruhr Verteilnetz GmbH sowie der Westfalen-Weser-Ems Verteilnetz GmbH wurden in der
Westnetz GmbH gebündelt. Eigentümerin der
Netzanlagen ist weiterhin die RWE Deutschland
AG.
Wir bitten Sie deshalb, die RWE Westfalen-Weser-
… die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
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Anlage A) -AbwägungslisteZur frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB zum Bebauungsplan Nr. 5 „Kirchherten“ zwischen Marienstraße, Schulgasse und Pützer Straße
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der StadtentwickNr.
lungsausschuss empfiehlt dem Rat der
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Ems Netzservice GmbH, Abt. WSW-H-LH, Rheinlanddamm 24, 44139 Dortmund, aus Ihrem Verteiler zu entfernen und Ihre Anfragen künftig an die
Westnetz GmbH, DRW-S-LK, Rheinlanddamm 24,
44139 Dortmund, zu richten.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur
Verfügung.
7.
Unter Bezugnahme auf Ihr o. a. Schreiben teile ich Entfällt.
Wehrbereichsverwaltung
West, Düsseldorf, 24.05.13 Ihnen mit, dass – unter Berücksichtigung der von
mir wahrzunehmenden Belange – meinerseits
grundsätzlich keine Bedenken gegen die Realisierung der o. a. Planung bestehen.
Hierbei gehe ich davon aus, dass bauliche Anlagen – einschl. untergeordneter Gebäudeteile –
eine Höhe von 20 m nicht überschreiten. Sollte
entgegen meiner Einschätzung diese Höhe überschritten werden, bitte ich in jedem Einzelfall mir
die Planungsunterlagen – vor Erteilung einer Baugenehmigung – zur Prüfung zuzuleiten.
8.
Landesbetrieb Straßenbau
NRW, Regionalniederlassung Ville-Eifel, Euskirchen, 17.05.13
Gegen die o. g. Bauleitplanung bestehen seitens
der Straßenbauverwaltung grundsätzlich Bedenken, und zwar in Bezug auf die Anbindung des
Gebietes an die L 279.
Die Landstraße ist verkehrlich nicht sehr hoch
belastet, weist aber einen beengten Querschnitt
ohne regelgerechte Gehweganlagen aus. Zudem
befinden sich östlich des künftigen Bebauungsplangebietes an der L 279 Stellplätze von vermutlich „Ambulanter Dienst, Klosterresidenz Maria
Hilf“, die für eine künftige Zuwegung die Sicht erheblich einschränken.
Der Planentwurf wurde nach Abstimmung mit dem
Landesbetrieb Straßen NRW so angepasst und in
der Planzeichnung zusätzlich so dargestellt, dass
eine Einhaltung der Vorgaben der RASt 06 (Richtlinie zur Anlage von Stadtstraßen) bzgl. der Einsichtmöglichkeiten und erforderlichen Sichtdreiecke für
die Einmündung eingehalten werden. Zudem stellt
eine durchgebundene Straße ein leistungsfähigeres
und redundantes Erschließungssystem dar. Dies
erfolgt ebenfalls mit Hinblick auf eine mögliche, zukünftige Erweiterung des Baugebietes nördlich der
festgesetzten Planstraße. Die Verkehrsbelastung
… die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
... die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen
und aufgrund der angepassten Planung die
Bedenken
zurückzuweisen.
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Anlage A) -AbwägungslisteZur frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB zum Bebauungsplan Nr. 5 „Kirchherten“ zwischen Marienstraße, Schulgasse und Pützer Straße
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der StadtentwickNr.
lungsausschuss empfiehlt dem Rat der
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In Bezug auf die Sicherheit und Leichtigkeit des der Straße wird dabei aufgrund der geringen Anzahl
Verkehrs auf der L 279 stimme ich der geplanten der Baugrundstücke so gering sein, dass dies nicht
zu einer erheblichen Verschlechterung der VerZuwegung direkt zur L 279 nicht zu.
Zur Erschließung ist rückwärtig die nördliche Plan- kehrssituation im Bereich der Pützer Straße und
straße anzulegen, die dann über die Marienstraße Ihrer Einmündungen führen wird.
an die L 279 anschließt. Möglicherweise ist eine
westliche Erweiterung der Planstraße bis zur
Schulgasse als weitere Erschließung denkbar.
Ich weise darauf hin, dass die Straßenbauverwaltung nicht prüft, ob Schutzmaßnahmen gegen den
Lärm durch Verkehr auf der L 279 erforderlich sind.
Eventuell notwendige Maßnahmen gehen zu Lasten der Stadt Bedburg.
Auch künftig können keine Ansprüche in Bezug auf
Lärmsanierung gegenüber dem Landesbetrieb
geltend gemacht werden.
9.
Erftverband,
21.05.13
Bergheim, Leitungen, Messstellen und Anlagen des Erftverbandes sind derzeit durch die v. g. Maßnahme
nicht betroffen. Gem. § 51a LWG ist Niederschlagswasser zu versickern, zu verrieseln oder
ortsnah in ein Gewässer einzuleiten. Eine Versickerung sollte jedoch nur über belebte Bodenschichten erfolgen.
Zur Entlastung der Kanalisation durch den starken
Oberflächenabfluss und zur Verringerung der
nachfolgenden Gewässerbelastung sollten im
Plangebiet versickerungsfördernde Maßnahmen
zugelassen bzw. Zisternen zur Speicherung und
Nutzung festgesetzt werden. Gerade in Wohnsiedlungen bieten sich hier für die jeweiligen Haushalte
eine Vielzahl von Einzelmöglichkeiten an, wie z. B.
die Versickerung vor Ort und die Reduzierung von
Aufgrund einer fehlenden Vorflut sowie schlechter … die Mitteilung zur
Sickerverhältnisse ist eine Entwässerung des Gebie- Kenntnis zu nehmen.
tes entsprechend dem genehmigten Abwasserbeseitigungskonzeptes in der Mischwasserkanalisation
vorgesehen. Gleichwohl bleibt die Nutzung von Zisternen o.ä. zur Regenwassernutzung oder die Nutzung von Ökopflaster oder Rasengittersteinen möglich.
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Anlage A) -AbwägungslisteZur frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB zum Bebauungsplan Nr. 5 „Kirchherten“ zwischen Marienstraße, Schulgasse und Pützer Straße
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
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Der StadtentwickNr.
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versiegelten Flächen. Aber auch die offenfugige
Pflasterung der Wege- und Hofflächen, die Anlage
von Einstaudächern, Gründächern, Teichen, Mulden oder Biotope haben nicht nur einen ökologischen Nutzen; wenn sie attraktiv gestaltet sind,
werten sie die Gebäude und Grundstücke zusätzlich ästhetisch auf. Ebenso ist die Sammlung/Zwischenspeicherung zur Nutzung wie u. a.
zur Freianlagen bzw. Gartenbewässerung, zur
Reinigung der Hofflächen etc. eine ökologisch
sinnvolle und machbare Bewirtschaftung des Regenwassers.
10.
IHK Köln, 21.05.13
Wir teilen Ihnen mit, dass von Seiten der Industrie- Entfällt.
und Handelskammer zu Köln hinsichtlich der Aufstellung des o. g. Bebauungsplanes keine Bedenken bestehen.
… die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
11.
Bezirksregierung Düssel- Luftbilder aus den Jahren 1939 – 195 und andere Entfällt.
dorf, Düsseldorf, 24.05.13 historische Unterlagen liefern keine Hinweise auf
das Vorhandensein von Kampfmitteln im beantragten Bereich. Eine Garantie auf Kampfmittelfreiheit
kann gleichwohl nicht gewährt werden. Sofern
Kampfmittel gefunden werden, sind die Bauarbeiten sofort einzustellen und die zuständige Ordnungsbehörde oder eine Polizeidienststelle unverzüglich zu verständigen.
Erfolgen Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Belastungen wie Rammarbeiten, Pfahlgründungen, Verbauarbeiten etc. empfehle ich eine
Sicherheitsdetektion. Beachten Sie in diesem Fall
auf unserer Internetseite das Merkblatt für Baugrundeingriffe.
… die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
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Anlage A) -AbwägungslisteZur frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB zum Bebauungsplan Nr. 5 „Kirchherten“ zwischen Marienstraße, Schulgasse und Pützer Straße
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Stellungnahme
Abwägung
Der StadtentwickNr.
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Weitere Informationen finden Sie auf unserer Internetseite
www.brd.nrw.de/ordnunggefahrenabwehr/kampfmit
telbeseitigung /index.jsp
12.
Westnetz GmbH,
heim, 05.04.13
Berg- In Ihrem Schreiben vom 7.5.13 bitten Sie uns um
Stellungnahme zu obigem Bebauungsplan. Nach
Prüfung der uns zugesandten Unterlagen teilen wir
Ihnen mit, dass wir keine grundsätzlichen Bedenken erheben.
Zur Information über unseren Leitungsbestand in
obig genanntem Bereich fügen wir in der Anlage zu
diesem Schreiben Auszüge aus unseren Bestandsunterlagen bei. Durch das Plangebiet werden unsere Versorgungsleitungen z. T. berührt.
Wir bitten Sie bei der weiteren Planung die Lage
unserer Leitungen zu berücksichtigen, um Kosten
für Trassenanpassungen zu vermeiden.
Bitte binden Sie uns frühzeitig in die weiteren Planungen mit ein, damit wir unsere Versorgungstrassen mit der geplanten Kanaltrasse abstimmen
können.
Bei Nutzungsänderungen der Flächen, wie z. B.
Entwidmung von öffentlichen Grundstücksflächen,
werden bei einem Verkauf vereinbarungsgemäß
dingliche Sicherungen unserer Leitungstrassen
und Anlagestandorte notwendig.
Sollte durch Art und Umfang der Bebauung ein
erhöhter Leistungsbedarf an Energie oder auch an
Löschwasserressourcen zu erwarten sein, bitten
wir Sie uns rechtzeitig mit einzubinden, damit wir
bei der Netzauslegung den Bedarf entsprechend
berücksichtigen können.
Die Leitungen befinden sich nicht in Flächen, für die … die Mitteilung zur
eine Bebauung vorgesehen ist, sondern in öffentli- Kenntnis zu nehmen.
chen Verkehrsflächen die unverändert bleiben. Daher ist eine gesonderte Betrachtung der Leitungen
nicht notwendig. Gleichwohl wird die Kabellage bei
Tiefbaumaßnahmen zur externen Erschließung des
Gebietes berücksichtigt.
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Anlage A) -AbwägungslisteZur frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB zum Bebauungsplan Nr. 5 „Kirchherten“ zwischen Marienstraße, Schulgasse und Pützer Straße
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Stellungnahme
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Der StadtentwickNr.
lungsausschuss empfiehlt dem Rat der
Stadt Bedburg ...
Wir bitten Sie bei der Planung von Bepflanzungszonen darauf zu achten, dass unsere Versorgungsleitungstrassen frei von Baum– und
Strauchwerk bleiben.
Bei nicht auszuschließenden Näherungen von
Bepflanzungen an unsere Versorgungsleitungen,
bitten wir Sie die DVGW Richtlinie GW 125 „Bepflanzungen im Bereich unterirdischer Versorgungsanlagen“ zu berücksichtigen. Darüber hinaus
sind notwendig werdende Schutzmaßnahmen mit
uns abzustimmen.
Veränderungen an unseren Versorgungsnetzen
sind in dem betroffenen Bereich außer der notwendigen Erschießung z. Zt. nicht geplant.
13.
RWE Power
11.06.13
AG,
Köln, Wir weisen darauf hin, dass die Bodenkarte des Eine entsprechende Kennzeichnung wird in den ... der Anregung zu
folgen.
Landes Nordrhein-Westfalen, Blatt L4904 in einem Bebauungsplan mit aufgenommen.
Teil des Plangebietes, wie in der Anlage „grün“
dargestellt, Böden ausweist, die humoses Bodenmaterial enthalten.
Humöse Böden sind empfindlich gegen Bodendruck und im Allgemeinen kaum tragfähig. Erfahrungsgemäß wechseln die Bodenschichten auf
kurzer Distanz in ihrer Verbreitung und Mächtigkeit, so dass selbst bei einer gleichmäßigen Belastung diese Böden mit unterschiedlichen Setzungen
reagieren können.
Dieser Teil des Plangebietes ist daher wegen der
Baugrundverhältnisse gem. § 9 Abs. 5 Nr. 1
BauGB durch eine Umgrenzung entsprechend der
Nr. 15.11 der Anlage zur Planzeichenverordnung
als Fläche zu kennzeichnen, bei deren Bebauung
ggf. besondere bauliche Maßnahmen, insbesonde-
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Stellungnahme
Abwägung
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lungsausschuss empfiehlt dem Rat der
Stadt Bedburg ...
re im Gründungsbereich, erforderlich sind.
Hier sind die Bauvorschriften der DIN 1054 „Baugrund- Sicherheitsnachweise im Erd- und Grundbau“ und der DIN 18 196 „Erd- und Grundbau;
Bodenklassifikation für bautechnische Zwecke“
sowie die Bestimmungen der Bauordnung des
Landes Nordrhein-Westfalen zu beachten.
14.
Bezirksregierung
Arns- Die vorbezeichnete Planmaßnahme befindet sich Entsprechende Hinweise sind in den Bebauungs- … die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
über dem auf Braunkohle verliehenen Bergwerks- plan mit aufgenommen worden.
berg, Dortmund, 07.05.13
feld „Kirchherten 5“ sowie über dem auf Kohlenwasserstoffe erteilten Erlaubnisfeld „Rheinland“ (zu
gewerblichen Zwecken).
Eigentümerin des Bergwerkfeldes „Kirchherten 5“
ist die RWE Power AG, Stüttgenweg 2, 50935
Köln. Inhaberinnen der Erlaubnis „Rheinland“ sind
zu 51 % die Wintershall Holding GmbH, FriedrichEbert-Str. 160 in 34119 Kassel und zu 49 % die
Statoil Deutschland Hydrocarbons, Dithmarscher
Straße 13 in 26723 Emden.
Nach den hier vorliegenden Unterlagen hat im
Bergwerksfeld „Kirchherten 5“ kein Abbau von
Mineralien stattgefunden. Darüber hinaus weise
ich darauf hin, dass in Bedburg-Kirchherten in der
Vergangenheit Mergel abgebaut worden ist. Entsprechende Unterlagen liegen hier nicht vor. Ich
empfehle Ihnen daher, für weitere Informationen
eine entsprechende Anfrage an das Ingenieurbüro
Vogt, Hauptstr. 3 b in 50181 Bedburg Alktkaster zu
richten.
Eine Erlaubnis gewährt das befristete Recht zur
Aufsuchung des bezeichneten Bodenschatzes
innerhalb der festgelegten Feldesgrenzen. Unter
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dem „Aufsuchen „ versteht man Tätigkeiten zur
Feststellung (Untersuchung) des Vorhandenseins
und der Ausdehnung eines Bodenschatzes. Eine
Erlaubnis zu gewerblichen Zwecken dient lediglich
dem Konkurrenzschutz und klärt in Form einer
Lizenz nur grundsätzlich, welcher Unternehmer in
diesem Gebiet Anträge auf Durchführung konkreter
Aufsuchungsmaßnahmen stellen darf. Eine erteilte
Erlaubnis gestattet noch keinerlei konkrete Maßnahmen, wie z. B. Untersuchungsbohrungen, so
dass Umweltauswirkungen in diesem Stadium
allein aufgrund einer Erlaubnis nicht hervorgerufen
werden können. Konkrete Aufsuchungsmaßnahmen wären erst nach weiteren Genehmigungsverfahren, den Betriebsplanzulassungsverfahren,
erlaubt, die ganz konkret das „Ob“ und „Wie“ regeln. Vor einer Genehmigungsentscheidung erfolgt
gemäß den gesetzlichen Vorschriften eine Beteiligung von ggf. betroffenen Privaten, Kommunen
und Behörden. Des Weiteren werden ausführlich
und gründlich alle öffentlichen Belange - insbesondere auch die des Gewässerschutzes – geprüft,
ggf. in einem separaten wasserrechtlichen Erlaubnisverfahren.
Ferner ist der Bereich des Planungsgebietes nach
den hier vorliegenden Unterlagen (Grundwasserdifferenzenpläne mit Stand: Oktober 2011 aus dem
Revierbericht, Bericht 1, Auswirkungen der
Grundwasserabsenkung, des Sammelbescheides
– 61.42.63 -2000-1 -) von durch Sümpfungsmaßnahmen des Braunkohlenbergbaus bedingten
Grundwasserabsenkungen betroffen.
Bei den Planungen sollte folgendes bereits Be-
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Stellungnahme
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rücksichtigung finden:
Die Grundwasserabsenkungen werden, bedingt
durch den fortschreitenden Betrieb der Braunkohlentagebaue, noch über einen längeren Zeitraum
wirksam bleiben. Eine Zunahme der Beeinflussung
der Grundwasserstände im Planungsgebiet in den
nächsten Jahren ist nach heutigem Kenntnisstand
nicht auszuschließen. Ferner ist nach Beendigung
der bergbaulichen Sümpfungsmaßnahmen ein
Grundwasseranstieg zu erwarten.
Sowohl im Zuge der Grundwasserabsenkung als
auch bei einem späteren Grundwasseranstieg sind
hierdurch bedingte Bodenbewegungen möglich.
Die Änderungen der Grundwasserflurabstände
sowie die Möglichkeit von Bodenbewegungen sollten bei Planungen und Vorhaben Berücksichtigung
finden. Ich empfehle Ihnen in diesem Zusammenhang an die RWE Power AG, Stüttgenweg 2 in
50935 Köln eine Anfrage zu stellen, und für konkrete Grundwasserdaten den Erftverband um Stellungnahme bitten.
Über mögliche zukünftige, betriebsplanmäßig noch
nicht zugelassene bergbauliche Tätigkeiten ist hier
nichts bekannt. Diesbezüglich empfehle ich Ihnen,
auch die o. g. RWE Power AG als Eigentümerin
des bestehenden Bergwerkseigentums an der
Planungsmaßnahme zu beteiligen, falls dieses
nicht bereits erfolgt ist.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen jederzeit gern zur
Verfügung.
… die Mitteilung zur
15.
Rhein-Erft-Kreis,
Berg- Aus der Sicht der vom Rhein-Erft-Kreis zu vertre- Entfällt.
tenden Belange wird folgende Stellungnahme abKenntnis zu nehmen.
heim, 13.06.13
gegeben:
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Stellungnahme
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Wasser-, Abfallwirtschaft und Bodenschutz
Aus Sicht der Unteren Wasserbehörde gibt es
keine grundsätzlichen Bedenken.
Das anfallende Niederschlagswasser soll nicht
mehr, wie im § 51 a Landeswassergesetz NRW
vorgesehen, vor Ort versickert werden. Sie planen
von einer Ausnahmeregelung im § 51 a Landeswassergesetz NRW Gebrauch zu machen und das
anfallende Niederschlagsgewässer über den vorhanden Mischwasserkanal abzuleiten. Sie begründen diesen Schritt mit einem unverhältnismäßig
hohen technischen und wirtschaftlichen Aufwand
für die Planung und Erstellung der Versickerungsanlagen sowie der vorhandenen Mischwasserkanalisation.
Ich weise darauf hin, dass bei diesem Vorgehen
der Grundwasserschutz keine Berücksichtigung im
Sinne einer Grundwasseranreicherung findet.
Aus bodenschutzrechtlicher Sicht bestehen keine
Bedenken.
Immissionsschutz
Zu o. g. Bauleitplanung werden aus Sicht des Immissionsschutzes keine Anregungen vorgebracht.
Naturschutz und Landschaftspflege
Zur o. g. Bauleitplanung bestehen aus Sicht von
Naturschutz und Landschaftspflege keine grundsätzlichen Bedenken.
Jedoch behalte ich mir vor, nach Vorlage der noch
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zu erstellenden Artenschutzprüfung (siehe Pkt. 3.7
der Begründung) endgültig Stellung zu nehmen.
Ansonsten werden seitens des Rhein-Erft-Kreises
keine Anregungen oder Bedenken vorgebracht.
16.
Anwohner 1
06.08.2013
Nach Einsicht in den Bebauungsplanentwurf Nr. 5
Kirchherten ist folgendes festzustellen. Absprachen mit den betroffenen Anliefern, die im Vorfeld
mit dem Eigentümer und der Stadt getroffen wurden, sind nicht eingehalten worden. Das veranlasst
und dazu, gegen diesen Bebauungsplanentwurf
Widerspruch einzulegen.
Es wird festgestellt, dass es im Vorfeld keine ver- … die Mitteilung zur
bindlichen Absprachen oder ähnliches gegeben hat, Kenntnis zu nehmen.
die für das Bebauungsplanverfahren zu berücksichtigen wären.
Wir fordern einen Ortstermin mit den Entscheidungsgremien aus Politik und Fachbereich der
Stadt, da anscheinend die örtlichen Gegebenheiten nicht ausreichend bekannt sind. Des Weiteren
bitten wir um Prüfdung unserer nachfolgend aufgeführten Einspruchsgründe mit der Bitte um Beantwortung.
Die Verwaltung hat sich mit den örtlichen Gegeben- … die Mitteilung zur
heiten ausgiebig vertraut gemacht. Den Mitgliedern Kenntnis zu nehmen.
der politischen Gremien, bleibt es unbenommen,
das Plangebiet in persönlichen Augenschein zu
nehmen.
1. Im Bereich Schulgasse 32 würde die geplante
Bebauung den Garten- und Ruhrbereich der vorhandenen Bebauung erheblich beeinträchtigen.
Deshalb schlagen wir vor, hier nicht nur wie vorgesehen den Mindestabstand von 3m zum westlichen, schon bebauten Grundstück einzuhalten,
sondern die Bebauung ebenfalls als Dreiergruppe
und die Firstrichtung dann wie bei der gegenüberliegenden Dreiergruppe zu planen. Mit dieser Änderung würden die Gärten der Altbebauung und
der neuen Bebauung gegenüberliegen. Der Ruhe-
Zur Vergrößerung des Abstandes zwischen den
Wohngebäuden wurde die entsprechende Baureihe
wie angeregt gedreht. Somit beträgt der Abstand
zwischen dem Gebäude Schulgasse 32 und der
überbaubaren Grundstücksfläche des dahinterliegenden Neubaugrundstückes etwa 24 m. Gleichwohl wurde die Firstrichtung nicht verbindlich festgesetzt. Dies hat zum einen den Grund, dass ein ausreichender Abstand – auch durch bauordnungsrechtliche Abstandsflächen – sichergestellt ist, und
zudem der Neubebauung eine freie Dachausrich-
… der Anregung in
Teilen hinsichtlich der
Festsetzung der überbaubaren Grundstücksflächen zu folgen.
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Anlage A) -AbwägungslisteZur frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB zum Bebauungsplan Nr. 5 „Kirchherten“ zwischen Marienstraße, Schulgasse und Pützer Straße
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
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bereich wäre etwas günstiger für beide Seiten und tung zur optimalen Nutzung von Solarenergie erdie Verschattung für die schon vorhandene Be- möglicht werden soll.
bauung würde reduziert.
2. Die Trauf- und Firsthöhen fügen sich nicht in die
vorhandene Bebauung ein. Wir schlagen vor, die
Trauf- und Firsthöhen angemessen zu reduzieren ,
so dass eine Benachteiligung der vorhandenen
Bebauung vermieden würde.
Die festgesetzten Trauf- und Firsthöhen entspre- … der Anregung aus
chen dem vorhandenen Ortsbild nicht nur in Kirch- den dargelegten Grünherten insgesamt, sondern auch der umliegenden, den nicht zu folgen.
bereits vorhandenen Wohnbebauung. Durch die
festgesetzten Höhen ergibt sich eine maximale
Traufhöhe von etwa 4,80 m und eine maximale Firsthöhe von etwa 10 m gegenüber der jeweils vorgelagerten Erschließungsstraße. Somit wird die Errichtung einer „eineinhalbgeschossigen Bebauung“ ermöglicht, bei der das Obergeschoss zur Schaffung
von Wohnraum ausgebaut werden kann. Durch die
entsprechenden Abstände der überbaubaren
Grundstücksflächen zur vorhandenen Wohnbebauung sowie die Einhaltung bauordnungsrechtlicher
Abstandsflächen wird eine nicht hinnehmbare Benachteiligung der vorhandenen Bebauung nicht gesehen.
3. Des Weiteren bitten wir um Überprüfung der
künftigen Verkehrssituation an der Pützer Straße.
Da hier an den engen Bereichen und an den Kreuzungen sowie schon ein erhöhtes Risiko für alle
Verkehrsteilnehmer bestand, wird sich dies durch
die Einbindung der neuen Straße aus dem geplanten Baugebiet noch erheblich verschlechtern.
Der Planentwurf wurde nach Abstimmung mit dem
Landesbetrieb Straßen NRW so angepasst und in
der Planzeichnung zusätzlich so dargestellt, dass
eine Einhaltung der Vorgaben der RASt 06 (Richtlinie zur Anlage von Stadtstraßen) bzgl. der Einsichtmöglichkeiten und erforderlichen Sichtdreiecke für
die Einmündung eingehalten werden. Zudem stellt
eine durchgebundene Straße ein leistungsfähigeres
und redundantes Erschließungssystem dar. Dies
erfolgt ebenfalls mit Hinblick auf eine mögliche, zukünftige Erweiterung des Baugebietes nördlich der
… die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen
und die Bedenken zurückzuweisen.
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Der StadtentwickNr.
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Stadt Bedburg ...
festgesetzten Planstraße. Die Verkehrsbelastung
der Straße wird dabei aufgrund der geringen Anzahl
der Baugrundstücke so gering sein, dass dies nicht
zu einer erheblichen Verschlechterung der Verkehrssituation im Bereich der Pützer Straße und
Ihrer Einmündungen führen wird.
4. Außerdem bitte wir die Abwassersituation mit
der schon bisher einhergehenden Geruchsbelästigung zu prüfen. Wir äußern unsere Bedenken, da
durch die zusätzlichen Neuanschlüsse, die jetzt
schon vorhandenen Abwasserprobleme noch verstärkt werden.
Das Gebiet ist im Abwasserbeseitigungskonzept der
Stadt Bedburg bereits vor der Planung als Mischentwässerung vorgesehen worden. Die Kapazität
des vorhandenen Kanalnetzes zur Entwässerung
des Gebietes ist gegeben. Vielmehr wird ein zusätzlicher Durchfluss von Niederschlagswasser tendenziell eher zu einer Verringerung von vorhandenen
Geruchsbelästigungen, die ggf. aufgrund einer zu
geringen Spülwirkung entstehen, beitragen.
… die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen
und die Bedenken zurückzuweisen.
Wir bitten Sie, die oben aufgeführten Gründe
wohlwollend und bürgerfreundlich zu prüfen und
gegebenenfalls jetzt noch mögliche Kompromisse
zu finden ,damit die Bürger in dem betroffenen
Bereich auch künftig in Ruhe und in einem freundschaftlichen Verhältnis miteinander umgehen können und der Nachbarschaftsstreit nicht schon mit
der Bebauungsplanung vorprogrammiert wird.
Sollten unsere Bedenken und Vorschläge in diesem Widerspruch nicht mehr in diesem Verfahrensschritt berücksichtigt werden können, so gilt
dieser Widerspruch ebenfalls schon für den nächsten Verfahrensschritt, die öffentliche Auslegung
des Bebauungsplans.
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