Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
25 kB
Datum
23.08.2007
Erstellt
29.01.08, 02:55
Aktualisiert
29.01.08, 02:55
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
114/2007
zur Sitzung
des Hochbau- und Planungsausschusses
der Gemeinde Leopoldshöhe
Fachbereich:
FB III Bauen / Planen / Umwelt
Auskunft erteilt:
Frau Knipping
Telefon:
05208/991-278
Datum:
24. November 2009
Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/02 „Leopoldshöhe-Nord“ (Blatt A)
hier: Diskussion über die Erforderlichkeit des bisher festgesetzten Spielplatzes in der Heinrichstraße
Beratungsfolge
Hochbau- und Planungsausschuss
Termin
23.08.2007
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Der Eigentümer des Flurstückes 1040 westlich der Schötmarsche Straße hat eine Bebauungsplanänderung
beantragt. In der Hochbau- und Planungsausschusssitzung am 17.02.2004 hat der Ausschuss die Verwaltung damit beauftragt. Aufgrund der Vielzahl an Änderungsanträgen ist das Verfahren bisher nicht fortgeführt
worden. Auch mit der heutigen Vorlage wird nur ein Teilaspekt der Planung, nämlich die Erforderlichkeit des
Spielplatzes, zur Diskussion gestellt. Diese Vorgehensweise bietet sich an, da aktuell mehrere Spielplatzstandorte aus verschiedenen Gründen im Ausschuss erörtert werden. Somit stehen Vergleichsmöglichkeiten
zur Verfügung, die für eine Entscheidungsfindung nicht unerheblich sein könnten.
Der Antragsteller legt in seiner Begründung dar, dass der Bedarf an einem Spielplatz nicht mehr gegeben
ist. Ob auf den Spielplatz vollständig verzichtet werden kann, wäre heute zu klären.
Aus der Anlage sind die Einzugsbereiche des Spielplatzes Paulinenstraße, der z.Z. realisiert wird, und des
Spielplatzes Heinrichstraße, der nicht vorhanden ist, erkennbar. Die grau eingefärbten Flächen mit Quadratmuster markieren dabei die Flächen, die durch den Standort des Spielplatzes Heinrichstraße bevorzugt
betreut werden. Auffällig ist, dass es überwiegend unbebaute Flächen sind, die zum größten Teil auch zukünftig keiner Bebauung zugeführt werden (abgesehen ggf. von einer Bauzeile entlang der Schötmarsche
Straße).
Das Wohngebiet im Bereich Ludwigstraße, Hermann-, Wilhelm-, Blitzenburgweg usw. ist dadurch gekennzeichnet, dass ihre Bebauung Ende der 80ziger / Anfang der 90ziger realisiert wurde. Daraus lässt sich
schließen, dass der überwiegende Anteil der Bewohner im Quartier einer Generation angehören, deren Kinder erwachsen sind. Erst bei einem Generationswechsel wird eine stärkere „Durchmischung“ mit Familien
mit Kindern zu erwarten sein.
Beide Aspekte lassen die Entscheidung zu, vollständig auf den Spielplatz zu verzichten oder aber auch die
bisherige Planung beizubehalten. Als dritte Alternative wäre noch die Möglichkeit, einen Spielplatz vorzusehen, der aber kleiner ist. Vorstellbar wäre die Halbierung der Spielplatzfläche, womit ca. 600 qm zur Nutzung
verblieben. Diese Größe wäre ausreichend.
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Die dritte Alternative hätte folgende Vorteile gegenüber den anderen beiden Möglichkeiten:
• die Gemeinde Leopoldshöhe kann flexibel auf die Bevölkerungsentwicklung reagieren, egal ob diese
durch einen Generationswechsel und / oder durch eine Bauzeile an der Schötmarsche Straße sich
ergibt
• der Eigentümer hat gegenüber der jetzigen Planung mindestens ein Baugrundstück gewonnen
• die Sicherung der Spielplatzfläche gewährleistet die Wohnqualität gerade auch für junge Familien im
Gemeindegebiet, dies ist wichtig u.a. mit Blick auf die demographische Entwicklung der Gesamtbevölkerung
• Eine spätere Einbringung eines Spielplatzes in ein bestehendes Wohngebiet stellt sich äußert
schwierig, auch aus bauplanungsrechtlicher Sicht, dar. Gegenüber den zukünftigen Bauherren auf
dem Flurstück 1040 bietet diese Vorgehensweise den Vorteil, dass diese ihr Grundstück in Kenntnis
des Spielplatzstandortes erwerben.
Die Ausführungen zur dritten Alternativen machen deutlich, dass alle Beteiligten bei dieser Variante Vorteile
haben. Letztendlich ist aber auch die Verfügbarkeit der Spielplatzfläche wichtig, weshalb bei einer grundsätzlichen Favorisierung der 3. Alternative, die Verwaltung diese mit dem Eigentümer abstimmen sollte.
Beschlussvorschlag:
Der Hochbau- und Planungsausschuss beauftragt die Verwaltung, ein Gespräch mit dem Eigentümer des
Flurstückes 1040 zu führen. Dabei soll geklärt werden, ob die Bereitschaft besteht, eine Teilfläche des Flurstückes für die Errichtung einer Spielfläche zur Verfügung zu stellen.
Schemmel
Anlage
Übersicht zur Lage der Spielplatzflächen mit Entfernungsisocronen
Auszug aus dem rechtskräftigen B-Plan Nr. 06/02 Leopoldshöhe-Nord (Blatt A)