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Beschlussvorlage (Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/02 „Leopoldshöhe-Nord“ (Blatt A) hier:Diskussion über die Erforderlichkeit des bisher festgesetzten Spielplatzes in der Hein-richstraße)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
25 kB
Datum
23.08.2007
Erstellt
29.01.08, 02:55
Aktualisiert
29.01.08, 02:55
Beschlussvorlage (Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/02 „Leopoldshöhe-Nord“ (Blatt A)
hier:Diskussion über die Erforderlichkeit des bisher festgesetzten Spielplatzes in der Hein-richstraße) Beschlussvorlage (Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/02 „Leopoldshöhe-Nord“ (Blatt A)
hier:Diskussion über die Erforderlichkeit des bisher festgesetzten Spielplatzes in der Hein-richstraße)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 114/2007 zur Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: FB III Bauen / Planen / Umwelt Auskunft erteilt: Frau Knipping Telefon: 05208/991-278 Datum: 24. November 2009 Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/02 „Leopoldshöhe-Nord“ (Blatt A) hier: Diskussion über die Erforderlichkeit des bisher festgesetzten Spielplatzes in der Heinrichstraße Beratungsfolge Hochbau- und Planungsausschuss Termin 23.08.2007 Bemerkungen Sachdarstellung: Der Eigentümer des Flurstückes 1040 westlich der Schötmarsche Straße hat eine Bebauungsplanänderung beantragt. In der Hochbau- und Planungsausschusssitzung am 17.02.2004 hat der Ausschuss die Verwaltung damit beauftragt. Aufgrund der Vielzahl an Änderungsanträgen ist das Verfahren bisher nicht fortgeführt worden. Auch mit der heutigen Vorlage wird nur ein Teilaspekt der Planung, nämlich die Erforderlichkeit des Spielplatzes, zur Diskussion gestellt. Diese Vorgehensweise bietet sich an, da aktuell mehrere Spielplatzstandorte aus verschiedenen Gründen im Ausschuss erörtert werden. Somit stehen Vergleichsmöglichkeiten zur Verfügung, die für eine Entscheidungsfindung nicht unerheblich sein könnten. Der Antragsteller legt in seiner Begründung dar, dass der Bedarf an einem Spielplatz nicht mehr gegeben ist. Ob auf den Spielplatz vollständig verzichtet werden kann, wäre heute zu klären. Aus der Anlage sind die Einzugsbereiche des Spielplatzes Paulinenstraße, der z.Z. realisiert wird, und des Spielplatzes Heinrichstraße, der nicht vorhanden ist, erkennbar. Die grau eingefärbten Flächen mit Quadratmuster markieren dabei die Flächen, die durch den Standort des Spielplatzes Heinrichstraße bevorzugt betreut werden. Auffällig ist, dass es überwiegend unbebaute Flächen sind, die zum größten Teil auch zukünftig keiner Bebauung zugeführt werden (abgesehen ggf. von einer Bauzeile entlang der Schötmarsche Straße). Das Wohngebiet im Bereich Ludwigstraße, Hermann-, Wilhelm-, Blitzenburgweg usw. ist dadurch gekennzeichnet, dass ihre Bebauung Ende der 80ziger / Anfang der 90ziger realisiert wurde. Daraus lässt sich schließen, dass der überwiegende Anteil der Bewohner im Quartier einer Generation angehören, deren Kinder erwachsen sind. Erst bei einem Generationswechsel wird eine stärkere „Durchmischung“ mit Familien mit Kindern zu erwarten sein. Beide Aspekte lassen die Entscheidung zu, vollständig auf den Spielplatz zu verzichten oder aber auch die bisherige Planung beizubehalten. Als dritte Alternative wäre noch die Möglichkeit, einen Spielplatz vorzusehen, der aber kleiner ist. Vorstellbar wäre die Halbierung der Spielplatzfläche, womit ca. 600 qm zur Nutzung verblieben. Diese Größe wäre ausreichend. -2- Die dritte Alternative hätte folgende Vorteile gegenüber den anderen beiden Möglichkeiten: • die Gemeinde Leopoldshöhe kann flexibel auf die Bevölkerungsentwicklung reagieren, egal ob diese durch einen Generationswechsel und / oder durch eine Bauzeile an der Schötmarsche Straße sich ergibt • der Eigentümer hat gegenüber der jetzigen Planung mindestens ein Baugrundstück gewonnen • die Sicherung der Spielplatzfläche gewährleistet die Wohnqualität gerade auch für junge Familien im Gemeindegebiet, dies ist wichtig u.a. mit Blick auf die demographische Entwicklung der Gesamtbevölkerung • Eine spätere Einbringung eines Spielplatzes in ein bestehendes Wohngebiet stellt sich äußert schwierig, auch aus bauplanungsrechtlicher Sicht, dar. Gegenüber den zukünftigen Bauherren auf dem Flurstück 1040 bietet diese Vorgehensweise den Vorteil, dass diese ihr Grundstück in Kenntnis des Spielplatzstandortes erwerben. Die Ausführungen zur dritten Alternativen machen deutlich, dass alle Beteiligten bei dieser Variante Vorteile haben. Letztendlich ist aber auch die Verfügbarkeit der Spielplatzfläche wichtig, weshalb bei einer grundsätzlichen Favorisierung der 3. Alternative, die Verwaltung diese mit dem Eigentümer abstimmen sollte. Beschlussvorschlag: Der Hochbau- und Planungsausschuss beauftragt die Verwaltung, ein Gespräch mit dem Eigentümer des Flurstückes 1040 zu führen. Dabei soll geklärt werden, ob die Bereitschaft besteht, eine Teilfläche des Flurstückes für die Errichtung einer Spielfläche zur Verfügung zu stellen. Schemmel Anlage Übersicht zur Lage der Spielplatzflächen mit Entfernungsisocronen Auszug aus dem rechtskräftigen B-Plan Nr. 06/02 Leopoldshöhe-Nord (Blatt A)