Daten
Kommune
Wesseling
Größe
11 kB
Erstellt
24.06.10, 14:18
Aktualisiert
24.06.10, 14:18
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
264/2005
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Bauaufsicht und -verwaltung
Vorlage für
Hauptausschuss
Rat
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Herstellung
der
Anbaustraße
„Försterweg“
in
hier: bebauungsplan-unterschreitender Ausbau im Sinne des § 125 Abs. 3 BauGB
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Leiter/in
Wesseling;
Datum
Sachbearbeiter/in
18.10.2005
Namenszeichen
Beteiligte Bereiche
Bearbeitungsvermerk
TUIV 08/1998
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 264/2005
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Frank Hospes
18.10.2005
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Hauptausschuss
Rat
@GRM3@
@GRM4@
Betreff:
Herstellung der Anbaustraße „Försterweg“ in Wesseling;
hier: bebauungsplan-unterschreitender Ausbau im Sinne des § 125 Abs. 3 BauGB
Beschlussentwurf:
Es wird festgestellt, dass gemäß § 125 Abs. 3 BauGB die Rechtmäßigkeit der Herstellung des Försterweges in Wesseling-Urfeld infolge der nachstehend bezeichneten hinter den Festsetzungen des
Bebauungsplanes Nr. 4/77 B Blatt b teilweise zurückgebliebenen Ausbaumaßnahme (bebauungsplanunterschreitender Ausbau) nicht berührt ist:
Auf der östlichen Seite des Försterweges wurde auf die Herstellung des im Bebauungsplan Nr. 4/77 B
Blatt b vorgesehenen 2 m breiten und ca. 65 m langen Parkstreifen verzichtet.
Der von dem oben bezeichneten Bebauungsplan abweichend – in reduzierter Ausbaubreite - hergestellte Försterweg, der somit hinter den Festsetzungen des Bebauungsplanes zurückbleibt, ist in seiner Erschließungsfunktion nicht beeinträchtigt und mit den Grundzügen der Planung vereinbar.
Dieser Beschluss wird wie eine Satzung öffentlich bekannt gemacht.
TUIV 08/1998
.....
.....
.....
.....
.....
Sachdarstellung:
1. Problem
Auf der östlichen Seite des Försterweges wurde auf die Herstellung des im Bebauungsplan Nr. 4/77 B
Blatt b vorgesehenen 2 m breiten und ca. 65 m langen Parkstreifen verzichtet, so dass sich die Ausbaubreite dem entsprechend auf 5,5 m reduziert.
Beim Försterweg handelt es sich um eine Stichstraße mit Wendeanlage, an die vierzehn WE angeschlossen sind. Die Straße ist als Mischverkehrsfläche konzipiert. Einen Besucherparkdruck, der einen etwa 65 m langen Längsparkstreifen bedingt, ist für die Anzahl der vorhandenen WE nicht zu
erwarten und planungsrechtlich nicht notwendig.
Der Nachweis öffentlicher Stellplätze - sofern erforderlich – kann in der Mischverkehrsfläche nachgewiesen werden. Dies würde zudem einen geschwindigkeitsreduzierenden Effekt mit sich bringen, was
den Planungszielen der Stadt Wesseling (Verkehrsberuhigung in den Wohnstraßen) entspricht und
somit positiv bewertet wird.
Der von dem oben bezeichneten Bebauungsplan abweichend hergestellte Försterweg, der somit hinter den Festsetzungen des Bebauungsplanes zurückbleibt, ist in seiner Erschließungsfunktion nicht
beeinträchtigt und mit den Grundzügen der Planung vereinbar.
2. Lösung
Es wird vorgeschlagen, gemäß Beschlussentwurf zu beschließen.
3. Alternativen
Keine.
4. Finanzielle Auswirkungen
Keine.
TUIV 08/1998