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Beschlussvorlage (Herstellung der Anbaustraße "Försterweg" in Wesseling; hier: bebauungsplan-unterschreitender Ausbau im Sinne des § 125 Abs. 3 BauGB)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
11 kB
Erstellt
24.06.10, 14:18
Aktualisiert
24.06.10, 14:18
Beschlussvorlage (Herstellung der Anbaustraße "Försterweg" in Wesseling;
hier: bebauungsplan-unterschreitender Ausbau im Sinne des § 125 Abs. 3 BauGB) Beschlussvorlage (Herstellung der Anbaustraße "Försterweg" in Wesseling;
hier: bebauungsplan-unterschreitender Ausbau im Sinne des § 125 Abs. 3 BauGB) Beschlussvorlage (Herstellung der Anbaustraße "Försterweg" in Wesseling;
hier: bebauungsplan-unterschreitender Ausbau im Sinne des § 125 Abs. 3 BauGB)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 264/2005 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Bauaufsicht und -verwaltung Vorlage für Hauptausschuss Rat Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Herstellung der Anbaustraße „Försterweg“ in hier: bebauungsplan-unterschreitender Ausbau im Sinne des § 125 Abs. 3 BauGB Namenszeichen des federführenden Bereichs Leiter/in Wesseling; Datum Sachbearbeiter/in 18.10.2005 Namenszeichen Beteiligte Bereiche Bearbeitungsvermerk TUIV 08/1998 Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 264/2005 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Frank Hospes 18.10.2005 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Hauptausschuss Rat @GRM3@ @GRM4@ Betreff: Herstellung der Anbaustraße „Försterweg“ in Wesseling; hier: bebauungsplan-unterschreitender Ausbau im Sinne des § 125 Abs. 3 BauGB Beschlussentwurf: Es wird festgestellt, dass gemäß § 125 Abs. 3 BauGB die Rechtmäßigkeit der Herstellung des Försterweges in Wesseling-Urfeld infolge der nachstehend bezeichneten hinter den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 4/77 B Blatt b teilweise zurückgebliebenen Ausbaumaßnahme (bebauungsplanunterschreitender Ausbau) nicht berührt ist: Auf der östlichen Seite des Försterweges wurde auf die Herstellung des im Bebauungsplan Nr. 4/77 B Blatt b vorgesehenen 2 m breiten und ca. 65 m langen Parkstreifen verzichtet. Der von dem oben bezeichneten Bebauungsplan abweichend – in reduzierter Ausbaubreite - hergestellte Försterweg, der somit hinter den Festsetzungen des Bebauungsplanes zurückbleibt, ist in seiner Erschließungsfunktion nicht beeinträchtigt und mit den Grundzügen der Planung vereinbar. Dieser Beschluss wird wie eine Satzung öffentlich bekannt gemacht. TUIV 08/1998 ..... ..... ..... ..... ..... Sachdarstellung: 1. Problem Auf der östlichen Seite des Försterweges wurde auf die Herstellung des im Bebauungsplan Nr. 4/77 B Blatt b vorgesehenen 2 m breiten und ca. 65 m langen Parkstreifen verzichtet, so dass sich die Ausbaubreite dem entsprechend auf 5,5 m reduziert. Beim Försterweg handelt es sich um eine Stichstraße mit Wendeanlage, an die vierzehn WE angeschlossen sind. Die Straße ist als Mischverkehrsfläche konzipiert. Einen Besucherparkdruck, der einen etwa 65 m langen Längsparkstreifen bedingt, ist für die Anzahl der vorhandenen WE nicht zu erwarten und planungsrechtlich nicht notwendig. Der Nachweis öffentlicher Stellplätze - sofern erforderlich – kann in der Mischverkehrsfläche nachgewiesen werden. Dies würde zudem einen geschwindigkeitsreduzierenden Effekt mit sich bringen, was den Planungszielen der Stadt Wesseling (Verkehrsberuhigung in den Wohnstraßen) entspricht und somit positiv bewertet wird. Der von dem oben bezeichneten Bebauungsplan abweichend hergestellte Försterweg, der somit hinter den Festsetzungen des Bebauungsplanes zurückbleibt, ist in seiner Erschließungsfunktion nicht beeinträchtigt und mit den Grundzügen der Planung vereinbar. 2. Lösung Es wird vorgeschlagen, gemäß Beschlussentwurf zu beschließen. 3. Alternativen Keine. 4. Finanzielle Auswirkungen Keine. TUIV 08/1998