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Beschlussvorlage (Neuorganisation der offenen Jugendarbeit - Beratungsstand Dezember 2013)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
39 kB
Datum
10.12.2013
Erstellt
03.12.13, 18:02
Aktualisiert
03.12.13, 18:02
Beschlussvorlage (Neuorganisation der offenen Jugendarbeit 
- Beratungsstand Dezember 2013) Beschlussvorlage (Neuorganisation der offenen Jugendarbeit 
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- Beratungsstand Dezember 2013)

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Inhalt der Datei

Zu TOP:__________ Drucksache: WP8214/2013 Fachbereich II - Ordnung, Bildung, Jugend und Soziales Sitzungsteil Az.: 51 15 65 öffentlich Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 10.12.2013 Betreff: Neuorganisation der offenen Jugendarbeit - Beratungsstand Dezember 2013 Beschlussvorschlag: Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Bedburg beauftragt die Verwaltung, die in der Vorlage beschriebenen Schritte in die Wege zu leiten; dazu zählen im Einzelnen: - Änderung des Vertrags mit der katholischen Kirchengemeinde St. Willibrord (siehe WP8216/2013/ nichtöffentlicher Teil) - Abschluss einer Zusatzvereinbarung zum bestehenden Vertrag mit dem Caritasverband für den Rhein-Erft-Kreis e.V. (siehe WP8-217/2013 / nichtöffentlicher Teil) - Umsetzung der dargestellten Neuorganisation zum 01.01.2014 bzw. 01.01.2015 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Gemäß Auftrag des Jugendhilfeausschusses aus den diesjährigen Sitzungen vom 14.05.2013 und 16.07.2013 hat sich die Verwaltung mit den Trägern der offenen Jugendarbeit mehrfach zusammengesetzt und denkbare Umsetzungsvarianten der Neuorganisation der offenen Jugendarbeit im Stadtbezirk Bedburg erörtert. Die Gespräche können in der Nachbetrachtung als sehr intensiv und vor allem als pädagogisch (bedarfs)orientiert beschrieben werden. Die (Grund-)Konzeption der Neuausrichtung wurde schon in der Vorlage WP8-91/2013 im Jugendhilfeausschuss am 14.05.2013 ausführlich beschrieben; im Ergebnis wurde die Verwaltung beauftragt, die vorgestellte Konzeption in Gesprächen mit den Trägern mit konkreterem Inhalt zu füllen. In den Gesprächen äußerten die Maßnahmeträger unisono die Problematik, dass es ihnen ohne Wissen der zukünftigen Vertragsbasis schwer falle, verbindliche inhaltliche Konzepte zu entwickeln. Wunsch der Träger und MitarbeiterInnen vor Ort war insofern, verbindliche Konzepte erst nach Ausgestaltung der Verträge anzugehen; im Ergebnis der Verhandlungen wurde daher zum jetzigen Zeitpunkt zunächst lediglich eine Zielorientierung dargestellt, an welcher sich jedoch die endgültigen Inhalte und Ausgestaltungen orientieren werden. a) aktuelle Vertragssituation und Angebotsstruktur Aktuell werden von der katholischen Kirchengemeinde St. Willibrord zwei Einrichtungen (Capo in Kirdorf/ Luzy in Rath), sowie vom Caritasverband des Rhein-Erft-Kreises vier Einrichtungen (Point in Kaster/ Youzee in Kirchherten/ Ochsford in Kirchtroisdorf/ Easy in Bedburg) und ein mobiles Angebot bedient. katholische Kirchengemeinde Die katholische Kirchengemeinde besitzt einen gültigen Vertrag mit einer halbjährlichen Kündigungsfrist, hat aber einem Änderungsvertrag zum 31.12.2013 zugestimmt und wird - bei Zustimmung des Jugendhilfeausschusses - das Angebot in Bedburg-Rath, derzeit einmal wöchentlich, mit dem Jahreswechsel aufgeben; auf das Ersatzangebot der mobilen Arbeit wird im weiteren Verlauf hingewiesen. Für das Jugendzentrum Capo wurde ein neuer Vertrag aufgesetzt, der die vertragliche Situation für die nächsten fünf Jahre klärt; siehe hierzu WP8-216/2013. Das Angebot im Jugendzentrum Capo in Kirdorf bleibt unverändert beibehalten. Caritasverband Der Caritasverband besitzt ebenfalls noch eine gültige Leistungsvereinbarung mit einer jährlichen Kündigungsfrist, so dass der aktuelle Vertrag - selbst bei Kündigung zum 31.12.2013 - erst zum Jahresende 2014 endgültig ausläuft. Aufgrund arbeitsrechtlicher Zwänge kann der Caritasverband einer Änderungskündigung für 2014 nicht zustimmen; durch das Auslaufen eines befristeten Arbeitsverhältnisses ist der Träger jedoch bereit, schon zum 01.01.2014 auf eine Stelle zu verzichten; hierdurch würde schon in 2014 eine Einsparung i. H. v. rd. 50.000,- € generiert. Beschließt der Jugendhilfeausschuss die grundsätzliche Neuorganisation der offenen Jugendarbeit, bittet der Caritasverband - um eine Kündigung zum Jahresende zu vermeiden - im Gegenzug um Erstellung einer Absichtserklärung der Stadt, aus welcher der Mindestumfang der Zusammenarbeit mit dem Träger ab dem 01.01.2015 hervorgeht; siehe WP8-217/2013. Eine Einigung auf dieser Basis würde bedeuten, dass ab dem 01.01.2014 das offene Angebot in Beschlussvorlage WP8-214/2013 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Kirchherten und die mobile Arbeit seitens der Caritas aufgeben werden; das restliche Angebotsspektrum in Kaster, Bedburg und Kirchtroisdorf bliebe zunächst bestehen. Eine entsprechende Aufstellung wurde mit dem Träger kommuniziert. b) künftige Vertragssituation und Neukonzeption Bei der Festlegung eines Mindestarbeitsumfangs für den Vertrag ab 01.01.2015 schlägt die Fachverwaltung vor, sich an den Konzeptionsvorschlägen aus der Vorlage WP891/2013 zu orientieren und zunächst zwei Vollzeitstellen bzw. die Vorhaltung des Jugendzentrums in Kaster als Mindestanspruch zu vereinbaren. In den bisherigen Gesprächen signalisierte der Caritasverband jedoch bereits, dass man aufgrund des besonderen Bedarfes - bei Modifizierung des Vertrages und Umverteilung von Einsatzstunden - durchaus auch das Jugendzentrum in Bedburg weiter betreiben könne; Voraussetzung sei, dass die Kirche als Eigentümerin der Räumlichkeiten diesem Vorhaben zustimme. Aus Sicht der Fachverwaltung sollte - sofern dies finanziell darstellbar ist - der Erhalt beider Einrichtungen Ziel der Verhandlungen sein; in der Konsequenz bedeutet dies allerdings, dass - nach heutigem Beratungsstand - zu Beginn des Jahres 2015 das bisherige offene Angebot in Kirchtroisdorf ausliefe. Angemerkt wird allerdings in diesem Zusammenhang, dass die beiden katholischen Pfarrgemeinden in Kirchherten und Kirchtroisdorf beabsichtigen, zukünftig geringfügig Beschäftigte in den entsprechenden Ortschaften einzusetzen, um weiterhin die Möglichkeit eines offenen Treffs in den Räumlichkeiten anzubieten. Bei Bedarf steht das Jugendamt den Kräften mit fachpädagogischem Rat zur Verfügung. Zusätzlich dazu werden durch den Maßnahmeträger Rheinflanke gGmbH im Rahmen der mobilen Arbeit Präsenzzeiten in den gerade genannten Ortschaften sowie Bedburg-Rath abgedeckt. Die Rheinflanke gGmbH wird/ ist aktuell noch bis Mitte des Jahres 2014 aus Mitteln des Bildungs- und Teilhabegesetz finanziert und an die Stadt Bedburg gebunden. Folgend soll der mobile und aufsuchende Teil der offenen Jugendarbeit unabhängig von der Fremdfinanzierung an die Mitarbeiter der Rheinflanke übertragen werden; die entsprechenden vertraglichen Vereinbarungen sollten im Frühjahr 2014 geklärt sein. Mit einer Vollzeitstelle - aufgeteilt auf zwei Personen - soll nach Bedarf an mindestens drei Nachmittagen, vorrangig zunächst in den von Schließungen betroffenen Ortschaften, mobile Jugendarbeit angeboten werden. Zusätzlich finden sportliche Aktivitäten rund ums Schulzentrum und Graffiti-Aktionen statt. Speziell im mobilen Arbeitsfeld konnte die Rheinflanke noch einmal positive Akzente setzten, welche von Jugendlichen, Verwaltung und Politik als bereichernd gewertet wurden. Angemerkt wird in diesem Zusammenhang nochmals, dass die Weiterbeschäftigung der Rheinflanke ohne Neuausrichtung des gesamten Sektors der offenen Jugendarbeit haushaltstechnisch nicht möglich ist und auf die Dienste des Trägers komplett verzichtet werden muss. Zur Angebotsstruktur ist zusammenfassend festzustellen, dass trotz der angedachten Kürzungen auf Grundlage der vorliegenden Planung und der bislang getroffenen Aussagen/ Absprachen in allen relevanten Stadtteilen langfristig offene Jugendarbeit erhalten bleibt. Dies sicherlich in abgewandelter und teilweise abgespeckter Form, was allerdings aus Sicht der Fachverwaltung konzeptionell und pädagogisch vertretbar ist. c) Inhaltliche Ausgestaltung der offenen Jugendarbeit Neben der reinen Angebotsstruktur wird die inhaltliche Ausrichtung durch den zukünftig vertraglich festgelegten Wirksamkeitsdialog einen verbindlicheren Rahmen erhalten. Beschlussvorlage WP8-214/2013 Seite 3 STADT BEDBURG Seite: 4 Sitzungsvorlage Der Wirksamkeitsdialog soll die kontinuierliche und systematische Qualitätsentwicklung der offenen Jugendarbeit sichern. Außerdem verfolgt er das Ziel, Leistungen der Anbieter transparent zu gestalten und somit den wirksamen Einsatz von öffentlichen Mitteln `überprüfbar´ zu machen. Wenngleich der inhaltliche Kern - wie zuvor dargestellt - auf Wunsch der Träger und MitarbeiterInnen noch nicht detailliert bearbeitet werden konnte, ist die grundsätzliche Zielrichtung bekannt. Weiterhin setzt die Stadtverwaltung auf die Vielfalt der Träger und verschiedene pädagogische Schwerpunkte. Das Vorhalten von - freizeitpädagogischer Jugendarbeit, - sportpädagogischer Ansätzen und - Jugendkulturarbeit ist ein bewusstes Ziel und soll den Bedburger Kindern und Jugendlichen ein breites Spektrum zur persönlichen Entfaltung zu bieten. Auf diese Begebenheit wurde in der Vorlage WP8-91/2013 vom 14.05.2013 schon ausführlich eingegangen. Die Arbeitsqualität der einzelnen Träger wird von der Stadtverwaltung hoch geschätzt; dennoch müssen sich Träger und Verwaltung in den nächsten Jahren verschiedenen Herausforderungen stellen, die nur durch einen gemeinsamen, interinstitutionellen Fahrplan/ dem Wirksamkeitsdialog gelöst werden können. Dazu zählen beispielsweise: - Einführung des gebundenen Ganztags (geplant ab dem Schuljahr 14/15) - Bessere Vernetzung untereinander, um notwendige Synergieeffekte schaffen zu können - Verknüpfung von Jugendhilfe und Schule - Anbindung zu Vereinen - Festlegung von neuen und gemeinsamen Kernthemen, z.B. Genderarbeit Die von der Verwaltung vorgeschlagenen Handlungsschritte können dazu beitragen, die offene Jugendarbeit monetär langfristig zu sichern und eine vertrauensvolle Vertragsbasis zu schaffen. Auch inhaltlich bietet sich durch die Schaffung von vertraglich fixierten Rahmenbedingungen die Möglichkeit, die Arbeit vor Ort weiter zu qualifizieren. Daher schlägt die Verwaltung dem Jugendhilfeausschuss vor, die im Beschlussvorschlag dargestellten Verfahrensschritte zu beschließen. Bei entsprechendem Beschluss sind folgende Umsetzungsschritte angedacht: - Klärung aller vertraglichen Angelegenheiten - Aufstellung eines gemeinsamen pädagogischen Konzeptes - Einführung des Wirksamkeitsdialogs - Festlegung von gemeinsamen Qualitätsstandards (1. Halbjahr 2014) (1. Quartal 2014) (1. Quartal 2014) (1. Halbjahr 2014) Die Verwaltung wird im Jugendhilfeausschuss zeitnah berichten. Beschlussvorlage WP8-214/2013 Seite 4 STADT BEDBURG Seite: 5 Sitzungsvorlage Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja ; Durch die Umsetzung der aufgezeigten Handlungsschritte lassen sich ab 2015 unter Einbezug aller laufenden Kosten rund 100.000,- € jährlich einsparen. Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: ----------------------------------Eßer ----------------------------------Kramer ----------------------------------Koerdt Sachbearbeiter Fachbereichsleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-214/2013 Seite 5