Daten
Kommune
Bedburg
Größe
39 kB
Datum
10.12.2013
Erstellt
03.12.13, 18:02
Aktualisiert
03.12.13, 18:02
Stichworte
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Drucksache: WP8214/2013
Fachbereich II - Ordnung, Bildung,
Jugend und Soziales
Sitzungsteil
Az.: 51 15 65
öffentlich
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
10.12.2013
Betreff:
Neuorganisation der offenen Jugendarbeit
- Beratungsstand Dezember 2013
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Bedburg beauftragt die Verwaltung, die in der
Vorlage beschriebenen Schritte in die Wege zu leiten; dazu zählen im Einzelnen:
- Änderung des Vertrags mit der katholischen Kirchengemeinde St. Willibrord (siehe WP8216/2013/ nichtöffentlicher Teil)
- Abschluss einer Zusatzvereinbarung zum bestehenden Vertrag mit dem Caritasverband
für den Rhein-Erft-Kreis e.V. (siehe WP8-217/2013 / nichtöffentlicher Teil)
- Umsetzung der dargestellten Neuorganisation zum 01.01.2014 bzw. 01.01.2015
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Begründung:
Gemäß Auftrag des Jugendhilfeausschusses aus den diesjährigen Sitzungen vom
14.05.2013 und 16.07.2013 hat sich die Verwaltung mit den Trägern der offenen
Jugendarbeit mehrfach zusammengesetzt und denkbare Umsetzungsvarianten der
Neuorganisation der offenen Jugendarbeit im Stadtbezirk Bedburg erörtert. Die Gespräche
können in der Nachbetrachtung als sehr intensiv und vor allem als pädagogisch (bedarfs)orientiert beschrieben werden.
Die (Grund-)Konzeption der Neuausrichtung wurde schon in der Vorlage WP8-91/2013 im
Jugendhilfeausschuss am 14.05.2013 ausführlich beschrieben; im Ergebnis wurde die
Verwaltung beauftragt, die vorgestellte Konzeption in Gesprächen mit den Trägern mit
konkreterem Inhalt zu füllen. In den Gesprächen äußerten die Maßnahmeträger unisono
die Problematik, dass es ihnen ohne Wissen der zukünftigen Vertragsbasis schwer falle,
verbindliche inhaltliche Konzepte zu entwickeln. Wunsch der Träger und MitarbeiterInnen
vor Ort war insofern, verbindliche Konzepte erst nach Ausgestaltung der Verträge
anzugehen; im Ergebnis der Verhandlungen wurde daher zum jetzigen Zeitpunkt zunächst
lediglich eine Zielorientierung dargestellt, an welcher sich jedoch die endgültigen Inhalte
und Ausgestaltungen orientieren werden.
a) aktuelle Vertragssituation und Angebotsstruktur
Aktuell werden von der katholischen Kirchengemeinde St. Willibrord zwei Einrichtungen
(Capo in Kirdorf/ Luzy in Rath), sowie vom Caritasverband des Rhein-Erft-Kreises vier
Einrichtungen (Point in Kaster/ Youzee in Kirchherten/ Ochsford in Kirchtroisdorf/ Easy
in Bedburg) und ein mobiles Angebot bedient.
katholische Kirchengemeinde
Die katholische Kirchengemeinde besitzt einen gültigen Vertrag mit einer halbjährlichen
Kündigungsfrist, hat aber einem Änderungsvertrag zum 31.12.2013 zugestimmt und
wird - bei Zustimmung des Jugendhilfeausschusses - das Angebot in Bedburg-Rath,
derzeit einmal wöchentlich, mit dem Jahreswechsel aufgeben; auf das Ersatzangebot
der mobilen Arbeit wird im weiteren Verlauf hingewiesen. Für das Jugendzentrum Capo
wurde ein neuer Vertrag aufgesetzt, der die vertragliche Situation für die nächsten fünf
Jahre klärt; siehe hierzu WP8-216/2013. Das Angebot im Jugendzentrum Capo in
Kirdorf bleibt unverändert beibehalten.
Caritasverband
Der Caritasverband besitzt ebenfalls noch eine gültige Leistungsvereinbarung mit einer
jährlichen Kündigungsfrist, so dass der aktuelle Vertrag - selbst bei Kündigung zum
31.12.2013 - erst zum Jahresende 2014 endgültig ausläuft. Aufgrund arbeitsrechtlicher
Zwänge kann der Caritasverband einer Änderungskündigung für 2014 nicht zustimmen;
durch das Auslaufen eines befristeten Arbeitsverhältnisses ist der Träger jedoch bereit,
schon zum 01.01.2014 auf eine Stelle zu verzichten; hierdurch würde schon in 2014
eine Einsparung i. H. v. rd. 50.000,- € generiert. Beschließt der Jugendhilfeausschuss
die grundsätzliche Neuorganisation der offenen Jugendarbeit, bittet der Caritasverband
- um eine Kündigung zum Jahresende zu vermeiden - im Gegenzug um Erstellung einer
Absichtserklärung der Stadt, aus welcher der Mindestumfang der Zusammenarbeit mit
dem Träger ab dem 01.01.2015 hervorgeht; siehe WP8-217/2013. Eine Einigung auf
dieser Basis würde bedeuten, dass ab dem 01.01.2014 das offene Angebot in
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Kirchherten und die mobile Arbeit seitens der Caritas aufgeben werden; das restliche
Angebotsspektrum in Kaster, Bedburg und Kirchtroisdorf bliebe zunächst bestehen.
Eine entsprechende Aufstellung wurde mit dem Träger kommuniziert.
b) künftige Vertragssituation und Neukonzeption
Bei der Festlegung eines Mindestarbeitsumfangs für den Vertrag ab 01.01.2015 schlägt
die Fachverwaltung vor, sich an den Konzeptionsvorschlägen aus der Vorlage WP891/2013 zu orientieren und zunächst zwei Vollzeitstellen bzw. die Vorhaltung des
Jugendzentrums in Kaster als Mindestanspruch zu vereinbaren. In den bisherigen
Gesprächen signalisierte der Caritasverband jedoch bereits, dass man aufgrund des
besonderen Bedarfes - bei Modifizierung des Vertrages und Umverteilung von
Einsatzstunden - durchaus auch das Jugendzentrum in Bedburg weiter betreiben
könne; Voraussetzung sei, dass die Kirche als Eigentümerin der Räumlichkeiten diesem
Vorhaben zustimme. Aus Sicht der Fachverwaltung sollte - sofern dies finanziell
darstellbar ist - der Erhalt beider Einrichtungen Ziel der Verhandlungen sein; in der
Konsequenz bedeutet dies allerdings, dass - nach heutigem Beratungsstand - zu
Beginn des Jahres 2015 das bisherige offene Angebot in Kirchtroisdorf ausliefe.
Angemerkt wird allerdings in diesem Zusammenhang, dass die beiden katholischen
Pfarrgemeinden in Kirchherten und Kirchtroisdorf beabsichtigen, zukünftig geringfügig
Beschäftigte in den entsprechenden Ortschaften einzusetzen, um weiterhin die
Möglichkeit eines offenen Treffs in den Räumlichkeiten anzubieten. Bei Bedarf steht das
Jugendamt den Kräften mit fachpädagogischem Rat zur Verfügung. Zusätzlich dazu
werden durch den Maßnahmeträger Rheinflanke gGmbH im Rahmen der mobilen
Arbeit Präsenzzeiten in den gerade genannten Ortschaften sowie Bedburg-Rath
abgedeckt.
Die Rheinflanke gGmbH wird/ ist aktuell noch bis Mitte des Jahres 2014 aus Mitteln des
Bildungs- und Teilhabegesetz finanziert und an die Stadt Bedburg gebunden. Folgend
soll der mobile und aufsuchende Teil der offenen Jugendarbeit unabhängig von der
Fremdfinanzierung an die Mitarbeiter der Rheinflanke übertragen werden; die
entsprechenden vertraglichen Vereinbarungen sollten im Frühjahr 2014 geklärt sein. Mit
einer Vollzeitstelle - aufgeteilt auf zwei Personen - soll nach Bedarf an mindestens drei
Nachmittagen, vorrangig zunächst in den von Schließungen betroffenen Ortschaften,
mobile Jugendarbeit angeboten werden. Zusätzlich finden sportliche Aktivitäten rund
ums Schulzentrum und Graffiti-Aktionen statt. Speziell im mobilen Arbeitsfeld konnte die
Rheinflanke noch einmal positive Akzente setzten, welche von Jugendlichen,
Verwaltung und Politik als bereichernd gewertet wurden. Angemerkt wird in diesem
Zusammenhang nochmals, dass die Weiterbeschäftigung der Rheinflanke ohne
Neuausrichtung des gesamten Sektors der offenen Jugendarbeit haushaltstechnisch
nicht möglich ist und auf die Dienste des Trägers komplett verzichtet werden muss.
Zur Angebotsstruktur ist zusammenfassend festzustellen, dass trotz der angedachten
Kürzungen auf Grundlage der vorliegenden Planung und der bislang getroffenen
Aussagen/ Absprachen in allen relevanten Stadtteilen langfristig offene Jugendarbeit
erhalten bleibt. Dies sicherlich in abgewandelter und teilweise abgespeckter Form, was
allerdings aus Sicht der Fachverwaltung konzeptionell und pädagogisch vertretbar ist.
c) Inhaltliche Ausgestaltung der offenen Jugendarbeit
Neben der reinen Angebotsstruktur wird die inhaltliche Ausrichtung durch den zukünftig
vertraglich festgelegten Wirksamkeitsdialog einen verbindlicheren Rahmen erhalten.
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Der Wirksamkeitsdialog soll die kontinuierliche und systematische Qualitätsentwicklung
der offenen Jugendarbeit sichern. Außerdem verfolgt er das Ziel, Leistungen der
Anbieter transparent zu gestalten und somit den wirksamen Einsatz von öffentlichen
Mitteln `überprüfbar´ zu machen. Wenngleich der inhaltliche Kern - wie zuvor dargestellt
- auf Wunsch der Träger und MitarbeiterInnen noch nicht detailliert bearbeitet werden
konnte, ist die grundsätzliche Zielrichtung bekannt. Weiterhin setzt die Stadtverwaltung
auf die Vielfalt der Träger und verschiedene pädagogische Schwerpunkte.
Das Vorhalten von
- freizeitpädagogischer Jugendarbeit,
- sportpädagogischer Ansätzen und
- Jugendkulturarbeit
ist ein bewusstes Ziel und soll den Bedburger Kindern und Jugendlichen ein breites
Spektrum zur persönlichen Entfaltung zu bieten. Auf diese Begebenheit wurde in der
Vorlage WP8-91/2013 vom 14.05.2013 schon ausführlich eingegangen. Die
Arbeitsqualität der einzelnen Träger wird von der Stadtverwaltung hoch geschätzt;
dennoch müssen sich Träger und Verwaltung in den nächsten Jahren verschiedenen
Herausforderungen stellen, die nur durch einen gemeinsamen, interinstitutionellen
Fahrplan/ dem Wirksamkeitsdialog gelöst werden können. Dazu zählen beispielsweise:
- Einführung des gebundenen Ganztags (geplant ab dem Schuljahr 14/15)
- Bessere Vernetzung untereinander, um notwendige Synergieeffekte schaffen zu
können
- Verknüpfung von Jugendhilfe und Schule
- Anbindung zu Vereinen
- Festlegung von neuen und gemeinsamen Kernthemen, z.B. Genderarbeit
Die von der Verwaltung vorgeschlagenen Handlungsschritte können dazu beitragen, die
offene Jugendarbeit monetär langfristig zu sichern und eine vertrauensvolle
Vertragsbasis zu schaffen. Auch inhaltlich bietet sich durch die Schaffung von
vertraglich fixierten Rahmenbedingungen die Möglichkeit, die Arbeit vor Ort weiter zu
qualifizieren. Daher schlägt die Verwaltung dem Jugendhilfeausschuss vor, die im
Beschlussvorschlag dargestellten Verfahrensschritte zu beschließen.
Bei entsprechendem Beschluss sind folgende Umsetzungsschritte angedacht:
- Klärung aller vertraglichen Angelegenheiten
- Aufstellung eines gemeinsamen pädagogischen Konzeptes
- Einführung des Wirksamkeitsdialogs
- Festlegung von gemeinsamen Qualitätsstandards
(1. Halbjahr 2014)
(1. Quartal 2014)
(1. Quartal 2014)
(1. Halbjahr 2014)
Die Verwaltung wird im Jugendhilfeausschuss zeitnah berichten.
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Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
;
Durch die Umsetzung der aufgezeigten Handlungsschritte lassen sich ab 2015 unter
Einbezug aller laufenden Kosten rund 100.000,- € jährlich einsparen.
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
----------------------------------Eßer
----------------------------------Kramer
----------------------------------Koerdt
Sachbearbeiter
Fachbereichsleiter
Bürgermeister
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