Daten
Kommune
Wesseling
Größe
11 kB
Erstellt
24.06.10, 14:18
Aktualisiert
24.06.10, 14:18
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
249/2005
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Bauaufsicht und -verwaltung
Vorlage für
Hauptausschuss
Rat
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
16. Ergänzungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt
Wesseling (Försterweg)
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Leiter/in
Datum
Sachbearbeiter/in
07.10.2005
Namenszeichen
Beteiligte Bereiche
Bearbeitungsvermerk
TUIV 08/1998
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 249/2005
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Frank Hospes
07.10.2005
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Hauptausschuss
Rat
@GRM3@
@GRM4@
Betreff:
16. Ergänzungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt
Wesseling (Försterweg)
Beschlussentwurf:
Es wird beschlossen:
16. Ergänzungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt
Wesseling (Försterweg)
Aufgrund des § 132 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. August
1997 (BGBl III 213-1) in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (SGV NW 2023) – in den weiteren jeweiligen
Fassungen – und aufgrund des § 8 der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der
Stadt Wesseling vom 9 Mai 1988 (Abl Stadt Wesseling S. 46) – Erschließungsbeitragssatzung -, zuletzt geändert durch die 2. Änderungssatzung vom 22. November 1996 (Abl Stadt Wesseling S. 159),
hat der Rat der Stadt Wesseling am
folgende Satzung beschlossen:
§1
Die Anbaustraße „Försterweg/Kiefernweg“ in Wesseling Urfeld ist in ihrem Abschnitt Försterweg, Gemarkung Urfeld Flur 2 Flurstücke 481 sowie Teilfläche aus Flurstück 759 (ca. 2 m²) – abweichend von
§ 8 Abs. 1 Buchst. b), c) und d) der Erschließungsbeitragssatzung auch ohne Gehweg, Parkflächen
und Grünanlagen mit gärtnerischer Gestaltung endgültig hergestellt.
§2
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Wesseling in Kraft.
TUIV 08/1998
.....
.....
.....
.....
.....
Sachdarstellung:
1. Problem
Der Abschnitt „Försterweg“, Gemarkung Urfeld Flur 2 Flurstück 481 sowie Teilfläche aus Flurstück
759 (ca. 2 m²) ist satzungsrechtlich abweichend ohne baulich separate Gehwegflächen als Mischfläche (Gehen und Fahren) hergestellt. Überdies verfügt der „Försterweg“ weder über Parkflächen (s.a.
Vorlage Nr. 264/2005) noch – wegen der mit 5,5 m geringeren Ausbaubreite – über Begrünung.
2. Lösung
Es bedarf daher gemäß § 8 Abs. 3 der Erschließungsbeitragssatzung einer Ergänzungssatzung, die
gemäß Beschlussentwurf vorgeschlagen wird.
3. Alternativen
Keine
4. Finanzielle Auswirkungen
Keine
TUIV 08/1998