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Beschlussvorlage (Widmung der Stichstraße zur "Poststraße" in Wesseling als städtische Straße für den öffentlichen Verkehr)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
798 kB
Erstellt
24.06.10, 14:18
Aktualisiert
24.06.10, 14:18
Beschlussvorlage (Widmung der Stichstraße zur "Poststraße" in Wesseling als städtische Straße für den öffentlichen Verkehr) Beschlussvorlage (Widmung der Stichstraße zur "Poststraße" in Wesseling als städtische Straße für den öffentlichen Verkehr) Beschlussvorlage (Widmung der Stichstraße zur "Poststraße" in Wesseling als städtische Straße für den öffentlichen Verkehr) Beschlussvorlage (Widmung der Stichstraße zur "Poststraße" in Wesseling als städtische Straße für den öffentlichen Verkehr) Beschlussvorlage (Widmung der Stichstraße zur "Poststraße" in Wesseling als städtische Straße für den öffentlichen Verkehr)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 248/2005 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Bauaufsicht und -verwaltung Vorlage für Rat Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Widmung der Stichstraße zur „Poststraße“ in Wesseling als städtische Straße für den öffentlichen Verkehr Namenszeichen des federführenden Bereichs Leiter/in Datum Sachbearbeiter/in 07.10.2005 Namenszeichen Beteiligte Bereiche Bearbeitungsvermerk TUIV 08/1998 Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 248/2005 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Hardy Schlieter 07.10.2005 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Rat @GRM2@ @GRM3@ @GRM4@ Betreff: Widmung der Stichstraße zur „Poststraße“ in Wesseling als städtische Straße für den öffentlichen Verkehr Beschlussentwurf: Es wird beschlossen, die Stichtraße zur Poststraße, am nördlichen Ende der Poststraße abzweigend in Wesseling als städtische Straße (Gemeindestraße) gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen -in der zur Zeit geltenden Fassung- (SGV NRW 91) dem öffentlichen Verkehr zu widmen. TUIV 08/1998 ..... ..... ..... 1. Problem Die am nördlichen Ende der Poststraße in Wesseling-Mitte abzweigende Stichstraße, ebenfalls Poststraße genannt, ist mit Fertigstellung des zweiten Teilabschnittes als Anbaustraße endgültig hergestellt. Die Straße wird entsprechend deren hergestellten straßenbautechnischen Ausbau als städtische Straße genutzt. Das diesbezügliche Straßenland (Parzellen 1222 und 1356) ist im Eigentum der Stadt. Die Stadt Wesseling als Straßenbaulastträger verfügt gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen die Stichstraße entsprechend dem beigefügten Planausschnitt dem öffentlichen Verkehr zu widmen. 2. Lösung Es wird vorgeschlagen, gemäß Beschlussentwurf zu entscheiden. 3. Alternativen Keine 4. Finanzielle Auswirkungen Keine TUIV 08/1998 Seite 1 von 1 Verm essungs- und Katasteram t ~ // ' / . . "# .. , R hfJ:tn-J;:rlt-Kte1$ _~"'I ./'~JII 1II " 11 TUIV 08/1998 TUIV 08/1998