Daten
Kommune
Wesseling
Größe
798 kB
Erstellt
24.06.10, 14:18
Aktualisiert
24.06.10, 14:18
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
248/2005
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Bauaufsicht und -verwaltung
Vorlage für
Rat
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Widmung der Stichstraße zur „Poststraße“ in Wesseling als städtische Straße für den öffentlichen
Verkehr
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Leiter/in
Datum
Sachbearbeiter/in
07.10.2005
Namenszeichen
Beteiligte Bereiche
Bearbeitungsvermerk
TUIV 08/1998
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 248/2005
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Hardy Schlieter
07.10.2005
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Rat
@GRM2@
@GRM3@
@GRM4@
Betreff:
Widmung der Stichstraße zur „Poststraße“ in Wesseling als städtische Straße für den öffentlichen
Verkehr
Beschlussentwurf:
Es wird beschlossen, die Stichtraße zur Poststraße, am nördlichen Ende der Poststraße abzweigend
in Wesseling als städtische Straße (Gemeindestraße) gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes
des Landes Nordrhein-Westfalen -in der zur Zeit geltenden Fassung- (SGV NRW 91) dem öffentlichen
Verkehr zu widmen.
TUIV 08/1998
.....
.....
.....
1. Problem
Die am nördlichen Ende der Poststraße in Wesseling-Mitte abzweigende Stichstraße, ebenfalls Poststraße genannt, ist mit Fertigstellung des zweiten Teilabschnittes als Anbaustraße endgültig hergestellt.
Die Straße wird entsprechend deren hergestellten straßenbautechnischen Ausbau als städtische Straße genutzt. Das diesbezügliche Straßenland (Parzellen 1222 und 1356) ist im Eigentum der Stadt.
Die Stadt Wesseling als Straßenbaulastträger verfügt gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes
des Landes Nordrhein-Westfalen die Stichstraße entsprechend dem beigefügten Planausschnitt dem
öffentlichen Verkehr zu widmen.
2. Lösung
Es wird vorgeschlagen, gemäß Beschlussentwurf zu entscheiden.
3. Alternativen
Keine
4. Finanzielle Auswirkungen
Keine
TUIV 08/1998
Seite 1 von 1
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