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Beschlussvorlage (15. Ergänzungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Wesseling (Anbau- und Stichstraße zur Poststraße, am nördlichen Ende abzweigend))

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
888 kB
Erstellt
24.06.10, 14:18
Aktualisiert
24.06.10, 14:18
Beschlussvorlage (15. Ergänzungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Wesseling (Anbau- und Stichstraße zur Poststraße, am nördlichen Ende abzweigend)) Beschlussvorlage (15. Ergänzungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Wesseling (Anbau- und Stichstraße zur Poststraße, am nördlichen Ende abzweigend)) Beschlussvorlage (15. Ergänzungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Wesseling (Anbau- und Stichstraße zur Poststraße, am nördlichen Ende abzweigend)) Beschlussvorlage (15. Ergänzungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Wesseling (Anbau- und Stichstraße zur Poststraße, am nördlichen Ende abzweigend)) Beschlussvorlage (15. Ergänzungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Wesseling (Anbau- und Stichstraße zur Poststraße, am nördlichen Ende abzweigend))

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 247/2005 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Bauaufsicht und -verwaltung Vorlage für Rat Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) 15. Ergänzungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Wesseling (Anbau- und Stichstraße zur Poststraße, am nördlichen Ende abzweigend) Namenszeichen des federführenden Bereichs Leiter/in Datum Sachbearbeiter/in 07.10.2005 Namenszeichen Beteiligte Bereiche Bearbeitungsvermerk TUIV 08/1998 Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 247/2005 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Hardy Schlieter 07.10.2005 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Rat @GRM2@ @GRM3@ @GRM4@ Betreff: 15. Ergänzungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Wesseling (Anbau- und Stichstraße zur Poststraße, am nördlichen Ende abzweigend) Beschlussentwurf: Es wird beschlossen: 15. Ergänzungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Wesseling (Anbau- und Stichstraße zur Poststraße, nördlich abzweigend) Aufgrund des § 132 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. August 1997 (BGBl III 213-1) in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (SGV NW 2023) – in den weiteren jeweiligen Fassungen – und aufgrund des § 8 der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Wesseling vom 9 Mai 1988 (Abl Stadt Wesseling S. 46) – Erschließungsbeitragssatzung -, zuletzt geändert durch die 2. Änderungssatzung vom 22. November 1996 (Abl Stadt Wesseling S. 159), hat der Rat der Stadt Wesseling am 25.Okt. 2005 folgende Satzung beschlossen: §1 Die Anbaustraße „Poststraße“ , als Stichstraße im nördlichen Bereich abzweigend, ist abweichend von § 8 Abs. 1 Buchst. b und e der Erschließungsbeitragssatzung ohne beidseitige Gehwege und ohne Entwässerungseinrichtung mit Anschluss an die Kanalisation endgültig hergestellt. §2 Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Wesseling in Kraft. TUIV 08/1998 ..... ..... ..... ..... ..... Sachdarstellung: 1. Problem Die im nördlichen Bereich der Poststraße abzweigende Stichstraße, ebenfalls Poststraße genannt, verfügt im ersten Teilabschnitt über eine angelegte Parkfläche. Entlang der gesamten Anbaustraße ist aufgrund der topografischen Verhältnisse die Herstellung von Gehwegen beidseits der Straße nicht möglich. Im zweiten Teilabschnitt ist auf der nördlichen Seite leldiglich vorgesehen, eine Mischfläche, bestehend aus Fahrbahn mit abmarkiertem Fußweg zu kennzeichnen. 2. Lösung Es bedarf daher gemäß § 8 Abs. 3 der Erschließungsbeitragssatzung einer Ergänzungssatzung, die gemäß Beschlussentwurf vorgeschlagen wird. 3. Alternativen Keine 4. Finanzielle Auswirkungen Keine TUIV 08/1998 Seite 1 von 1 Vermessungs- und Katasteramt ~ //' / .. "#.. , RhfJ:tn-J;:rlt-Kte1$ _~"'I ./'~JII 1II " 11 TUIV 08/1998 TUIV 08/1998