Daten
Kommune
Wesseling
Größe
888 kB
Erstellt
24.06.10, 14:18
Aktualisiert
24.06.10, 14:18
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
247/2005
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Bauaufsicht und -verwaltung
Vorlage für
Rat
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
15. Ergänzungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt
Wesseling (Anbau- und Stichstraße zur Poststraße, am nördlichen Ende abzweigend)
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Leiter/in
Datum
Sachbearbeiter/in
07.10.2005
Namenszeichen
Beteiligte Bereiche
Bearbeitungsvermerk
TUIV 08/1998
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 247/2005
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Hardy Schlieter
07.10.2005
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Rat
@GRM2@
@GRM3@
@GRM4@
Betreff:
15. Ergänzungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt
Wesseling (Anbau- und Stichstraße zur Poststraße, am nördlichen Ende abzweigend)
Beschlussentwurf:
Es wird beschlossen:
15. Ergänzungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt
Wesseling (Anbau- und Stichstraße zur Poststraße, nördlich abzweigend)
Aufgrund des § 132 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. August
1997 (BGBl III 213-1) in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (SGV NW 2023) – in den weiteren jeweiligen
Fassungen – und aufgrund des § 8 der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der
Stadt Wesseling vom 9 Mai 1988 (Abl Stadt Wesseling S. 46) – Erschließungsbeitragssatzung -, zuletzt geändert durch die 2. Änderungssatzung vom 22. November 1996 (Abl Stadt Wesseling S. 159),
hat der Rat der Stadt Wesseling am 25.Okt. 2005 folgende Satzung beschlossen:
§1
Die Anbaustraße „Poststraße“ , als Stichstraße im nördlichen Bereich abzweigend, ist abweichend
von § 8 Abs. 1 Buchst. b und e der Erschließungsbeitragssatzung ohne beidseitige Gehwege und
ohne Entwässerungseinrichtung mit Anschluss an die Kanalisation endgültig hergestellt.
§2
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Wesseling in Kraft.
TUIV 08/1998
.....
.....
.....
.....
.....
Sachdarstellung:
1. Problem
Die im nördlichen Bereich der Poststraße abzweigende Stichstraße, ebenfalls Poststraße genannt,
verfügt im ersten Teilabschnitt über eine angelegte Parkfläche. Entlang der gesamten Anbaustraße ist
aufgrund der topografischen Verhältnisse die Herstellung von Gehwegen beidseits der Straße nicht
möglich. Im zweiten Teilabschnitt ist auf der nördlichen Seite leldiglich vorgesehen, eine Mischfläche,
bestehend aus Fahrbahn mit abmarkiertem Fußweg zu kennzeichnen.
2. Lösung
Es bedarf daher gemäß § 8 Abs. 3 der Erschließungsbeitragssatzung einer Ergänzungssatzung, die
gemäß Beschlussentwurf vorgeschlagen wird.
3. Alternativen
Keine
4. Finanzielle Auswirkungen
Keine
TUIV 08/1998
Seite 1 von 1
Vermessungs- und Katasteramt
~
//'
/ .. "#..
,
RhfJ:tn-J;:rlt-Kte1$ _~"'I
./'~JII
1II " 11
TUIV 08/1998
TUIV 08/1998