Daten
Kommune
Wesseling
Größe
14 kB
Erstellt
24.06.10, 14:18
Aktualisiert
24.06.10, 14:18
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
245/2005
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Finanzmanagement
Vorlage für
Ausschuss für Sport und Freizeit
Rat
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Sportstätten
der
Stadt
Feststellung des Jahresabschlusses 2004, Behandlung des Jahresverlustes
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Leiter/in
Wesseling;
Datum
Sachbearbeiter/in
06.10.2005
Namenszeichen
Beteiligte Bereiche
Bearbeitungsvermerk
TUIV 08/1998
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 245/2005
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Hummelsheim
06.10.2005
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Ausschuss für Sport und Freizeit
Rat
@GRM3@
@GRM4@
Betreff:
Sportstätten der Stadt Wesseling;
Feststellung des Jahresabschlusses 2004, Behandlung des Jahresverlustes
Beschlussentwurf:
Der Jahresabschluss und der Lagebericht des Sondervermögens für das Wirtschaftsjahr 2004 in der
Fassung, die der Vorlage Nr. 245/2005 beigefügt ist, werden festgestellt.
Das Wirtschaftsjahr 2004 schließt mit einem Jahresverlust von 2.326.775,26 € ab. Der nach Saldierung des Jahresverlusts und des Verlustvortrags aus dem Wirtschaftsjahr 2003 von 538.170,84 € mit
der im Wirtschaftsjahr von der Stadt bereits geleisteten Verlustabdeckung von 2.348.900,00 € verbleibende Verlust von 516.046,10 € wird in Höhe von 168.680,90 € gemäß § 10 Absatz 6 der Eigenbetriebsverordnung NRW durch Entnahme aus den Rücklagen gedeckt, der danach verbleibende Restbetrag von 347.365,20 € wird in das Wirtschaftsjahr 2005 vorgetragen.
Der Werkleitung wird bis zum Bilanzstichtag die vorbehaltlose Entlastung erteilt.
TUIV 08/1998
.....
.....
Sachdarstellung:
1. Problem
Der von der Werkleitung aufgestellte Jahresabschluss 2004 der Sportstätten der Stadt Wesseling
bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang, sowie der Lagebericht wurden
zwischenzeitlich durch den beauftragten Wirtschaftsprüfer geprüft. Der Prüfungsbericht schließt ab mit
folgendem Prüfungsvermerk:
„Meine Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach meiner Überzeugung vermittelt der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes. Der Lagebericht gibt insgesamt eine zutreffende
Vorstellung von der Lage des Eigenbetriebes und stellt die Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.“
Allen stimmberechtigten Mitgliedern des Ausschusses für Sport und Freizeit wurde je ein Exemplar
des Prüfberichtes zugeleitet. Jahresabschluss und Lagebericht sind zudem der Vorlage beigefügt.
Gemäß § 26 Abs. 2 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) sind Jahresabschluss und Lagebericht
durch den Rat der Gemeinde – nach Vorberatung durch den Werksausschuss – festzustellen, und es
ist zugleich über die Verwendung des Jahresgewinns oder die Behandlung des Jahresverlusts zu
entscheiden.
2. Lösung
Das Wirtschaftsjahr 2004 schließt mit einem Jahresverlust von 2.326.775,26 € ab. Nach Abzug der im
Wirtschaftsjahr zur vorläufigen Abdeckung des Jahresverlusts geleisteten Zuführung aus dem städtischen Haushalt von 2.348.900,00 € verbleibt ein Überschuss in Höhe von 22.124,74 €. Der im Vergleich zum Wirtschaftsplan geringere Jahresverlust geht trotz höherer Abschreibungen und geringerer
Zinserträge insbesondere auf geringere Materialaufwendungen und geringere sonstige betriebliche
Aufwendungen als kalkuliert zurück.
Der dargestellte Überschuss von 22.124,74 € ist mit dem Verlustvortrag aus den Vorjahren von
538.170,84 € zu verrechnen. Die Werkleitung schlägt vor, den danach verbleibenden Verlust von
516.046,10 € im Umfang von 168.680,90 € durch Entnahme aus den Rücklagen zu decken und den
Restbetrag von 347.365,20 auf neue Rechnung vorzutragen.
Der Betrag von 168.680,90 €, der durch die Entnahme aus den Rücklagen gedeckt werden soll, entspricht dem Verlust aus dem Wirtschaftsjahr 1999. Dieser Verlust ist insbesondere aufgrund zu gering
kalkulierter Abschreibungen entstanden. Wegen der haushaltswirtschaftlichen Situation der Stadt
schied seinerzeit eine Übernahme des Verlustes zu Lasten des städtischen Haushalts aus. Eine
Übernahme des Betrages durch die Stadt war und ist weiterhin auch nicht erforderlich, denn der Betrieb verfügt über eine sehr gute Eigenkapitalausstattung (19.022.701,33 € p. 31.12.2004), die es zulässt, die Verluste durch Abbuchung von den Rücklagen auszugleichen. Nach den Vorschriften der
Eigenbetriebsverordnung ist dies allerdings erst nach Ablauf von fünf Jahren möglich. Gemäß § 10
Absatz 6 der Eigenbetriebsverordnung ist nämlich ein etwaiger Jahresverlust, soweit er nicht aus
Haushaltsmitteln der Gemeinde ausgeglichen wird, auf neue Rechnung vorzutragen. Die Gewinne der
folgenden fünf Jahre sind dann zunächst zur Verlusttilgung zu verwenden. Erst ein nach Ablauf von
fünf Jahren nicht getilgter Verlustvortrag kann dann durch Abbuchung von den Rücklagen ausgeglichen werden. Nachdem der Verlust aus dem Wirtschaftsjahr 1999 nun fünf Jahre vorgetragen worden
ist, kann jetzt ein Ausgleich durch Abbuchung von den Rücklagen vorgenommen werden.
Ein Liquiditätsproblem ergibt sich für den Betrieb nicht, wenn der Verlust nicht aus dem städtischen
Haushalt ausgeglichen wird, denn der wesentliche Teil ist nicht liquiditätswirksam, weil er auf höhere
als die kalkulierten Abschreibungen zurückgeht. Zudem verfügt der Betrieb über ausreichende liquide
Mittel.
Auch der Vertreter der Gemeindeprüfungsanstalt NRW hat wegen der guten wirtschaftlichen Situation
des Betriebes keine Bedenken, den Verlust durch Abbuchung von den Rücklagen auszugleichen.
TUIV 08/1998
3. Alternativen
werden nicht vorgeschlagen.
4. Finanzielle Auswirkungen
sind dargestellt.
TUIV 08/1998