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Beschlussvorlage (Querungshilfe Ahrstraße - Einwohnerantrag)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
13 kB
Erstellt
24.06.10, 14:18
Aktualisiert
24.06.10, 14:18
Beschlussvorlage (Querungshilfe Ahrstraße - Einwohnerantrag) Beschlussvorlage (Querungshilfe Ahrstraße - Einwohnerantrag) Beschlussvorlage (Querungshilfe Ahrstraße - Einwohnerantrag)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 285/2005 1. Ergänzung Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Verkehrsflächen 32 Vorlage für Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Querungshilfe Ahrstraße - Einwohnerantrag Namenszeichen des federführenden Bereichs Leiter/in Datum Sachbearbeiter/in 28.11.2005 Namenszeichen Beteiligte Bereiche 32 Bearbeitungsvermerk TUIV 08/1998 Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 285/2005 1. Ergänzung Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Schulze 28.11.2005 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz @GRM2@ @GRM3@ @GRM4@ Betreff: Querungshilfe Ahrstraße - Einwohnerantrag Beschlussentwurf: Die Ergebnisse der aktuellen Verkehrszählungen werden zur Kenntnis genommen. Die mit Vorlage Nr. 194/2005 am 27.10.2005 vorgestellte Querungshilfe soll geschaffen werden. TUIV 08/1998 ..... ..... ..... ..... ..... ..... ..... Sachdarstellung: 1. Problem Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz der Stadt Wesseling hat in seiner Sitzung am 27.09.2005 den Antrag der Verwaltung zur Schaffung einer Querungshilfe für Fußgänger in der Ahrstraße abgelehnt. Dagegen richtet sich ein Einwohnerantrag von 231 Anwohnern (s. beigefügtes Schreiben der Anwohner Wesseling-Süd c/o Guido Ploetzke sowie eine der zahlreichen Unterschriftslisten). 2. Lösung Die Verwaltung hatte mit ihrer Vorlage bewusst ein niederschwelliges Angebot für Fußgänger gemacht, die stark befahrene Ahrstraße queren zu können. Sie ließ sich dabei von ihrer Einschätzung leiten, dass die Zahl der Fußgänger gering sei, so dass die Anlage eines Fußgängerüberweges („Zebrastreifen“) nicht angebracht wäre. Ein Zebrastreifen greift infolge des Vorranges der Fußgänger gegenüber dem Fahrzeugverkehr in den Verkehrsfluss der Kraftfahrzeuge ein. Eine von der Verwaltung am 27.10.2005 durchgeführte Verkehrszählung ergab ein Fahrzeugaufkommen in der Spitzenstunde von 963 Fahrzeugen. Nachtrag: Wie vom Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz in der Sitzung vom 16.11.2005 beauftragt, hat die Verwaltung weitere Verkehrszählungen durchgeführt; sie haben diese Ergebnisse: Dienstag, 22.11.2005 a) 07.00 bis 09.00 Uhr: b) 16.00 bis 18.00 Uhr 790 Kfz / Std., 1.084 Kfz / Std., 19 Fußgänger / Std. 17 Fußgänger / Std. Donnerstag, 24.11.2005 a) 07.00 bis 09.00 Uhr b) 16.00 bis 18.00 Uhr 806 Kfz / Std. 979 Kfz / Std. 10 Fußgänger / Std. 24 Fußgänger / Std. Außerdem hat der Ausschuss die Verwaltung beauftragt zu prüfen, ob die Querungshilfe die Sichtverhältnisse beeinträchtigen könne. Die Überprüfung der Sichtverhältnisse hat keinerlei Beeinträchtigungen in den Sichtverhältnissen ergeben. Näheres wird in der Sitzung mündlich vorgetragen. Die „Empfehlungen für Fußgängerverkehrsanlagen, Ausgabe 2002“ der Forschungsgesellschaft für das Straßen und Verkehrswesen sehen eine Querungshilfe bereits ab einer Fahrbahnbreite von 7 m als zweckmäßig an. Die Breite der Ahrstraße beträgt 8,5 m. Die Vorlage der Verwaltung, eine Querungshilfe einzubauen, würde die Fahrbahn auf 6,5 m verringern. Der Fußgänger kann sich beim Queren auf eine Richtung des Fahrzeugverkehrs konzentrieren, die Mittelinsel gibt ihm Gelegenheit zur neuen Orientierung. Die Querungshilfe greift nicht in den Verkehrsfluss ein, da die Vorfahrtsregelung in Bezug auf den querenden Fußgänger unverändert ist. Hinzu kommt, dass die verbleibende Fahrspurbreite von je 3,25 m keine Beeinträchtigung der Flüssigkeit des Fahrzeugverkehrs nach sich ziehen muss. Durch die Wahrnehmung der Einengung der Fahrspuren wird es zu einer Geschwindigkeitsdämpfung der Fahrzeuge kommen, die am Übergang zum bebauten Bereich der Ahrstraße – auch aus Sicht der Polizei - durchaus sinnvoll und erwünscht ist. 3. Alternativen keine 4. Finanzielle Auswirkungen Die Baukosten belaufen sich einschließlich Markierungsarbeiten auf ca. 10.000,- €. TUIV 08/1998