Daten
Kommune
Wesseling
Größe
13 kB
Erstellt
24.06.10, 14:18
Aktualisiert
24.06.10, 14:18
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
285/2005 1. Ergänzung
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Verkehrsflächen
32
Vorlage für
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Querungshilfe Ahrstraße - Einwohnerantrag
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Leiter/in
Datum
Sachbearbeiter/in
28.11.2005
Namenszeichen
Beteiligte Bereiche
32
Bearbeitungsvermerk
TUIV 08/1998
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 285/2005 1. Ergänzung
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Schulze
28.11.2005
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz
@GRM2@
@GRM3@
@GRM4@
Betreff:
Querungshilfe Ahrstraße - Einwohnerantrag
Beschlussentwurf:
Die Ergebnisse der aktuellen Verkehrszählungen werden zur Kenntnis genommen.
Die mit Vorlage Nr. 194/2005 am 27.10.2005 vorgestellte Querungshilfe soll geschaffen werden.
TUIV 08/1998
.....
.....
.....
.....
.....
.....
.....
Sachdarstellung:
1. Problem
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz der Stadt Wesseling hat in seiner Sitzung am 27.09.2005 den Antrag der Verwaltung zur Schaffung einer Querungshilfe für Fußgänger in
der Ahrstraße abgelehnt. Dagegen richtet sich ein Einwohnerantrag von 231 Anwohnern (s. beigefügtes Schreiben der Anwohner Wesseling-Süd c/o Guido Ploetzke sowie eine der zahlreichen Unterschriftslisten).
2. Lösung
Die Verwaltung hatte mit ihrer Vorlage bewusst ein niederschwelliges Angebot für Fußgänger gemacht, die stark befahrene Ahrstraße queren zu können. Sie ließ sich dabei von ihrer Einschätzung
leiten, dass die Zahl der Fußgänger gering sei, so dass die Anlage eines Fußgängerüberweges („Zebrastreifen“) nicht angebracht wäre. Ein Zebrastreifen greift infolge des Vorranges der Fußgänger gegenüber dem Fahrzeugverkehr in den Verkehrsfluss der Kraftfahrzeuge ein. Eine von der Verwaltung
am 27.10.2005 durchgeführte Verkehrszählung ergab ein Fahrzeugaufkommen in der Spitzenstunde
von 963 Fahrzeugen.
Nachtrag:
Wie vom Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz in der Sitzung vom 16.11.2005
beauftragt, hat die Verwaltung weitere Verkehrszählungen durchgeführt; sie haben diese Ergebnisse:
Dienstag, 22.11.2005
a)
07.00 bis 09.00 Uhr:
b)
16.00 bis 18.00 Uhr
790 Kfz / Std.,
1.084 Kfz / Std.,
19 Fußgänger / Std.
17 Fußgänger / Std.
Donnerstag, 24.11.2005
a)
07.00 bis 09.00 Uhr
b)
16.00 bis 18.00 Uhr
806 Kfz / Std.
979 Kfz / Std.
10 Fußgänger / Std.
24 Fußgänger / Std.
Außerdem hat der Ausschuss die Verwaltung beauftragt zu prüfen, ob die Querungshilfe die Sichtverhältnisse beeinträchtigen könne.
Die Überprüfung der Sichtverhältnisse hat keinerlei Beeinträchtigungen in den Sichtverhältnissen ergeben. Näheres wird in der Sitzung mündlich vorgetragen.
Die „Empfehlungen für Fußgängerverkehrsanlagen, Ausgabe 2002“ der Forschungsgesellschaft für
das Straßen und Verkehrswesen sehen eine Querungshilfe bereits ab einer Fahrbahnbreite von 7 m
als zweckmäßig an. Die Breite der Ahrstraße beträgt 8,5 m.
Die Vorlage der Verwaltung, eine Querungshilfe einzubauen, würde die Fahrbahn auf 6,5 m verringern. Der Fußgänger kann sich beim Queren auf eine Richtung des Fahrzeugverkehrs konzentrieren,
die Mittelinsel gibt ihm Gelegenheit zur neuen Orientierung.
Die Querungshilfe greift nicht in den Verkehrsfluss ein, da die Vorfahrtsregelung in Bezug auf den
querenden Fußgänger unverändert ist. Hinzu kommt, dass die verbleibende Fahrspurbreite von je
3,25 m keine Beeinträchtigung der Flüssigkeit des Fahrzeugverkehrs nach sich ziehen muss.
Durch die Wahrnehmung der Einengung der Fahrspuren wird es zu einer Geschwindigkeitsdämpfung
der Fahrzeuge kommen, die am Übergang zum bebauten Bereich der Ahrstraße – auch aus Sicht der
Polizei - durchaus sinnvoll und erwünscht ist.
3. Alternativen
keine
4. Finanzielle Auswirkungen
Die Baukosten belaufen sich einschließlich Markierungsarbeiten auf ca. 10.000,- €.
TUIV 08/1998