Daten
Kommune
Wesseling
Größe
19 kB
Erstellt
24.06.10, 14:18
Aktualisiert
24.06.10, 14:18
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
330/2005
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Dezernat II
Vorlage für
Hauptausschuss
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Geschäftsbesorgungsvertrag mit der Stadt Brühl über Telefonserviceleistungen und die Bearbeitung
von Alarm- und Störmeldungen
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Leiter/in
Datum
Sachbearbeiter/in
23.11.2005
Namenszeichen
Beteiligte Bereiche
Bearbeitungsvermerk
TUIV 08/1998
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 330/2005
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
23.11.2005
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Hauptausschuss
@GRM2@
@GRM3@
@GRM4@
Betreff:
Geschäftsbesorgungsvertrag mit der Stadt Brühl über Telefonserviceleistungen und die Bearbeitung
von Alarm- und Störmeldungen
Beschlussentwurf:
Dem Abschluss eines Geschäftsbesorgungsvertrages mit der Stadt Brühl über Telefonserviceleistungen und die Bearbeitung von Alarm- und Störmeldungen nach den in der Vorlage 330/2005 dargestellten Eckpunkten wird zugestimmt.
TUIV 08/1998
.....
.....
Sachdarstellung:
1. Problem
Die Aufschaltung des Notrufs 112 auf die Leitstelle des Rhein-Erft-Kreises, die bevorsteht, nimmt die
Stadt zum Anlass, die mit einem feuerwehrtechnischen Beamten rund um die Uhr besetzte Einsatzzentrale auf der Feuer- und Rettungswache Kronenweg aufzugeben und die dafür benötigten Stellen
einzusparen. Das führt jedoch zur Notwendigkeit, für die Wahrnehmung der bisher von der Einsatzzentrale wahrgenommenen vielfältigen Telefonserviceaufgaben und die Bearbeitung von Alarm- und
Störmeldungen für die Stadt und ihre Einrichtungen sowie die Entsorgungsbetriebe und die Eigengesellschaft Stadtwerke Wesseling GmbH eine neue Lösung zu finden.
2. Lösung
Die Verwaltung hat in der Vorlage 74/2005, die zur Sitzung des Hauptausschusses vom 26.4.2005
eingebracht wurde, mitgeteilt, dass eine gemeinsame Lösung mit der Stadt Brühl, deren Einsatzzentrale ebenso aufgegeben wird, erarbeitet werde. Diese Lösung wurde erarbeitet und soll in einen Geschäftsbesorgungsvertrag zwischen den Städten einmünden, der die mit der gemeinsamen Lösung
verbundenen Rechte und Pflichten festlegt und zunächst auf drei Jahre geschlossen werden soll.
Die gemeinsame Lösung besteht darin, dass die Städte Brühl und Wesseling sowie ihre Einrichtungen
und ihre Eigengesellschaften für Übertragungseinrichtungen zur Feuer- und Rettungswache der Stadt
Brühl sorgen, über die Telefonanrufe, aber auch Alarm- und Störmeldungen – grundsätzlich – außerhalb der Öffnungszeiten ankommen und dort beantwortet bzw. bearbeitet werden. Dafür wird auf der
Feuer- und Rettungswache Brühl ein eigener Arbeitsplatz mit Technikunterstützung („Bedienplatz“)
eingerichtet, der mit einem Feuerwehrbeamten besetzt wird.
Aus Wesseling sollen auf diese Weise insbesondere außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten des
Rathauses bzw. des Bürgeramtes und der Einrichtungen und der Eigengesellschaft der Stadt ankommende
Anrufe eingehen, z. B.
- zu Anfragen über die Dienstleistungen der Stadt,
- zu Anfragen über Notdienstpläne des ärztlichen Bereitschaftsdienstes, Apothekennotdienstes, Zahnarztnotdienstes und Tierarztnotdienstes, aber auch
- zu Hilferufen und Anzeigen für die Fachbereiche Jugendhilfe sowie Öffentliche Sicherheit und Ordnung,
- zu betrieblichen Störungen in Werken, die von der Bevölkerung wahrgenommen und
als gefährlich bewertet werden,
- mit Hinweisen auf Gefahrenlagen etwa im öffentlichen Straßenraum, wie bei Straßenaufbrüchen oder bei Ausfall der Straßenbeleuchtung oder Lichtzeichenanlagen
entgegen genommen und angemessen beantwortet und erforderlichenfalls durch Verständigen
von Bereitschaftsdiensten oder der Feuerwache der Stadt bearbeitet werden;
Stör- und Alarmmeldungen z.B.
aus den Aufzügen des Rathauses,
aus dem Parkhaus Germanusstraße,
aus den Bädern, Schulgebäuden
entgegen genommen und bearbeitet werden, wie durch Verständigen von Bereitschaftsdiensten.
Weitere Serviceleistungen der Einsatzzentrale der Feuer- und Rettungswache Kronenweg außerhalb
der Öffnungszeiten des Rathauses, wie an Wochenenden die Vereinbarung von Bestattungsterminen,
sollen ebenso möglich bleiben.
Der Geschäftsbesorgungsvertrag soll die Stadt Brühl verpflichten, den Bedienplatz zu schaffen, mit
der erforderlichen Technik auszustatten und durch das einzusetzende Personal die Anrufe, Stör- und
Alarmmeldungen entgegen zu nehmen und beantworten bzw. bearbeiten zu lassen. Im Gegenzug soll
der Vertrag die Stadt Wesseling verpflichten, der Stadt Brühl die anteiligen Kosten, die auf die Stadt
Wesseling, ihre Einrichtungen und ihre Eigengesellschaft entfallen, zu erstatten.
TUIV 08/1998
Mit der Stadt Brühl ist auch darüber Einvernehmen erzielt worden, dass für die Sicherstellung der
vereinbarten Leistungen eine Funktionsstelle (mit dem Personalfaktor x 4,3) nach dem Mittelwert der
Besoldungsgruppen A 7/A8 zu kalkulieren (jährliche Kosten z.Z. ca. 197.000 €) und folglich für die
Kostenverteilung anzusetzen ist, die Sachkosten für den Bedienplatz und die Telefonanlage einzubeziehen sind (von z.Z. jährlich rd. 11.000 €) und der Stadt Brühl ein Gemeinkostenzuschlag von 7,5 %
der Kosten (z.Z. jährlich 15.600 €) zuzugestehen ist.
Weiterhin ist mit der Stadt Brühl Einvernehmen darüber erzielt worden, dass die Kosten im Verhältnis
der Aufschaltzeiten geteilt werden. Die Aufschaltzeiten sind bisher mit folgendem Ergebnis ermittelt
worden:
- Stadt Brühl und Stadtwerke Brühl GmbH zus. 237 Stunden im wöchentlichen Durchschnitt,
- Stadt Wesseling und ihre Eigengesellschaft zus. 131 Stunden im wöchentlichen Durchschnitt.
Daraus ergibt sich für die Wesselinger Seite insgesamt voraussichtlich ein Kostenanteil von z.Z.ca.
79.600 €, der sachgerecht auf die Stadt, ihre Einrichtungen und die Eigengesellschaft zu verteilen ist.
Wichtig ist auch dieses Ergebnis der Verhandlungen: Beide Städte streben an, dass auch andere
Städte ihre Telefonserviceleistungen und die Alarm- und Störmeldungen von der Feuer- und Rettungswache der Stadt Brühl erbringen bzw. entgegen nehmen und bearbeiten lassen, mithin dem Geschäftsbesorgungsvertrag beitreten, um eine größere Wirtschaftlichkeit zu erreichen. Die Verwaltungen beider Städte sind zuversichtlich, dass dies gelingt. Entschließt sich eine weitere Stadt mit Aufschaltzeiten wie Wesseling dazu, ergibt sich eine Absenkung des Anteils für Wesseling um ca.
21.000 €.
3. Alternativen
werden nicht vorgeschlagen
4. Finanzielle Auswirkungen
sind beschrieben
TUIV 08/1998