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Beschlussvorlage (Geschäftsbesorgungsvertrag mit der Stadt Brühl über Telefonserviceleistungen und die Bearbeitung von Alarm- und Störmeldungen)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
19 kB
Erstellt
24.06.10, 14:18
Aktualisiert
24.06.10, 14:18
Beschlussvorlage (Geschäftsbesorgungsvertrag mit der Stadt Brühl über Telefonserviceleistungen und die Bearbeitung von Alarm- und Störmeldungen) Beschlussvorlage (Geschäftsbesorgungsvertrag mit der Stadt Brühl über Telefonserviceleistungen und die Bearbeitung von Alarm- und Störmeldungen) Beschlussvorlage (Geschäftsbesorgungsvertrag mit der Stadt Brühl über Telefonserviceleistungen und die Bearbeitung von Alarm- und Störmeldungen) Beschlussvorlage (Geschäftsbesorgungsvertrag mit der Stadt Brühl über Telefonserviceleistungen und die Bearbeitung von Alarm- und Störmeldungen)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 330/2005 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Dezernat II Vorlage für Hauptausschuss Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Geschäftsbesorgungsvertrag mit der Stadt Brühl über Telefonserviceleistungen und die Bearbeitung von Alarm- und Störmeldungen Namenszeichen des federführenden Bereichs Leiter/in Datum Sachbearbeiter/in 23.11.2005 Namenszeichen Beteiligte Bereiche Bearbeitungsvermerk TUIV 08/1998 Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 330/2005 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: 23.11.2005 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Hauptausschuss @GRM2@ @GRM3@ @GRM4@ Betreff: Geschäftsbesorgungsvertrag mit der Stadt Brühl über Telefonserviceleistungen und die Bearbeitung von Alarm- und Störmeldungen Beschlussentwurf: Dem Abschluss eines Geschäftsbesorgungsvertrages mit der Stadt Brühl über Telefonserviceleistungen und die Bearbeitung von Alarm- und Störmeldungen nach den in der Vorlage 330/2005 dargestellten Eckpunkten wird zugestimmt. TUIV 08/1998 ..... ..... Sachdarstellung: 1. Problem Die Aufschaltung des Notrufs 112 auf die Leitstelle des Rhein-Erft-Kreises, die bevorsteht, nimmt die Stadt zum Anlass, die mit einem feuerwehrtechnischen Beamten rund um die Uhr besetzte Einsatzzentrale auf der Feuer- und Rettungswache Kronenweg aufzugeben und die dafür benötigten Stellen einzusparen. Das führt jedoch zur Notwendigkeit, für die Wahrnehmung der bisher von der Einsatzzentrale wahrgenommenen vielfältigen Telefonserviceaufgaben und die Bearbeitung von Alarm- und Störmeldungen für die Stadt und ihre Einrichtungen sowie die Entsorgungsbetriebe und die Eigengesellschaft Stadtwerke Wesseling GmbH eine neue Lösung zu finden. 2. Lösung Die Verwaltung hat in der Vorlage 74/2005, die zur Sitzung des Hauptausschusses vom 26.4.2005 eingebracht wurde, mitgeteilt, dass eine gemeinsame Lösung mit der Stadt Brühl, deren Einsatzzentrale ebenso aufgegeben wird, erarbeitet werde. Diese Lösung wurde erarbeitet und soll in einen Geschäftsbesorgungsvertrag zwischen den Städten einmünden, der die mit der gemeinsamen Lösung verbundenen Rechte und Pflichten festlegt und zunächst auf drei Jahre geschlossen werden soll. Die gemeinsame Lösung besteht darin, dass die Städte Brühl und Wesseling sowie ihre Einrichtungen und ihre Eigengesellschaften für Übertragungseinrichtungen zur Feuer- und Rettungswache der Stadt Brühl sorgen, über die Telefonanrufe, aber auch Alarm- und Störmeldungen – grundsätzlich – außerhalb der Öffnungszeiten ankommen und dort beantwortet bzw. bearbeitet werden. Dafür wird auf der Feuer- und Rettungswache Brühl ein eigener Arbeitsplatz mit Technikunterstützung („Bedienplatz“) eingerichtet, der mit einem Feuerwehrbeamten besetzt wird. Aus Wesseling sollen auf diese Weise insbesondere außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten des Rathauses bzw. des Bürgeramtes und der Einrichtungen und der Eigengesellschaft der Stadt ankommende ƒ Anrufe eingehen, z. B. - zu Anfragen über die Dienstleistungen der Stadt, - zu Anfragen über Notdienstpläne des ärztlichen Bereitschaftsdienstes, Apothekennotdienstes, Zahnarztnotdienstes und Tierarztnotdienstes, aber auch - zu Hilferufen und Anzeigen für die Fachbereiche Jugendhilfe sowie Öffentliche Sicherheit und Ordnung, - zu betrieblichen Störungen in Werken, die von der Bevölkerung wahrgenommen und als gefährlich bewertet werden, - mit Hinweisen auf Gefahrenlagen etwa im öffentlichen Straßenraum, wie bei Straßenaufbrüchen oder bei Ausfall der Straßenbeleuchtung oder Lichtzeichenanlagen entgegen genommen und angemessen beantwortet und erforderlichenfalls durch Verständigen von Bereitschaftsdiensten oder der Feuerwache der Stadt bearbeitet werden; ƒ Stör- und Alarmmeldungen z.B. aus den Aufzügen des Rathauses, aus dem Parkhaus Germanusstraße, aus den Bädern, Schulgebäuden entgegen genommen und bearbeitet werden, wie durch Verständigen von Bereitschaftsdiensten. Weitere Serviceleistungen der Einsatzzentrale der Feuer- und Rettungswache Kronenweg außerhalb der Öffnungszeiten des Rathauses, wie an Wochenenden die Vereinbarung von Bestattungsterminen, sollen ebenso möglich bleiben. Der Geschäftsbesorgungsvertrag soll die Stadt Brühl verpflichten, den Bedienplatz zu schaffen, mit der erforderlichen Technik auszustatten und durch das einzusetzende Personal die Anrufe, Stör- und Alarmmeldungen entgegen zu nehmen und beantworten bzw. bearbeiten zu lassen. Im Gegenzug soll der Vertrag die Stadt Wesseling verpflichten, der Stadt Brühl die anteiligen Kosten, die auf die Stadt Wesseling, ihre Einrichtungen und ihre Eigengesellschaft entfallen, zu erstatten. TUIV 08/1998 Mit der Stadt Brühl ist auch darüber Einvernehmen erzielt worden, dass für die Sicherstellung der vereinbarten Leistungen eine Funktionsstelle (mit dem Personalfaktor x 4,3) nach dem Mittelwert der Besoldungsgruppen A 7/A8 zu kalkulieren (jährliche Kosten z.Z. ca. 197.000 €) und folglich für die Kostenverteilung anzusetzen ist, die Sachkosten für den Bedienplatz und die Telefonanlage einzubeziehen sind (von z.Z. jährlich rd. 11.000 €) und der Stadt Brühl ein Gemeinkostenzuschlag von 7,5 % der Kosten (z.Z. jährlich 15.600 €) zuzugestehen ist. Weiterhin ist mit der Stadt Brühl Einvernehmen darüber erzielt worden, dass die Kosten im Verhältnis der Aufschaltzeiten geteilt werden. Die Aufschaltzeiten sind bisher mit folgendem Ergebnis ermittelt worden: - Stadt Brühl und Stadtwerke Brühl GmbH zus. 237 Stunden im wöchentlichen Durchschnitt, - Stadt Wesseling und ihre Eigengesellschaft zus. 131 Stunden im wöchentlichen Durchschnitt. Daraus ergibt sich für die Wesselinger Seite insgesamt voraussichtlich ein Kostenanteil von z.Z.ca. 79.600 €, der sachgerecht auf die Stadt, ihre Einrichtungen und die Eigengesellschaft zu verteilen ist. Wichtig ist auch dieses Ergebnis der Verhandlungen: Beide Städte streben an, dass auch andere Städte ihre Telefonserviceleistungen und die Alarm- und Störmeldungen von der Feuer- und Rettungswache der Stadt Brühl erbringen bzw. entgegen nehmen und bearbeiten lassen, mithin dem Geschäftsbesorgungsvertrag beitreten, um eine größere Wirtschaftlichkeit zu erreichen. Die Verwaltungen beider Städte sind zuversichtlich, dass dies gelingt. Entschließt sich eine weitere Stadt mit Aufschaltzeiten wie Wesseling dazu, ergibt sich eine Absenkung des Anteils für Wesseling um ca. 21.000 €. 3. Alternativen werden nicht vorgeschlagen 4. Finanzielle Auswirkungen sind beschrieben TUIV 08/1998