Daten
Kommune
Wesseling
Größe
11 kB
Erstellt
24.06.10, 14:18
Aktualisiert
24.06.10, 14:18
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
236/2005
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Finanzmanagement
Vorlage für
Hauptausschuss
Rat
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Waldund
Parkanlagen
der
Stadt
Feststellung des Jahresabschlusses 2004; Behandlung des Jahresverlustes
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Leiter/in
Wesseling;
Datum
Sachbearbeiter/in
15.09.2005
Namenszeichen
Beteiligte Bereiche
Bearbeitungsvermerk
TUIV 08/1998
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 236/2005
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Hummelsheim
15.09.2005
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Hauptausschuss
Rat
@GRM3@
@GRM4@
Betreff:
Wald- und Parkanlagen der Stadt Wesseling;
Feststellung des Jahresabschlusses 2004; Behandlung des Jahresverlustes
Beschlussentwurf:
Der Jahresabschluss und der Lagebericht der Wald- und Parkanlagen der Stadt Wesseling für das
Wirtschaftsjahr 2004 in der Fassung, die der Vorlage Nr. 236/2005 beigefügt ist, werden festgestellt.
Das Wirtschaftsjahr 2004 schließt mit einem Verlust von 108.408,39 € ab. Der nach Abzug der im
Wirtschaftsjahr von der Stadt bereits geleisteten Verlustabdeckung von 154.600,00 € und unter Berücksichtigung des Gewinnvortrags auf dem Vorjahr von 1.100,11 € verbleibende Überschuss von
47.291,72 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Der Werkleitung wird bis zum Bilanzstichtag die vorbehaltlose Entlastung erteilt.
TUIV 08/1998
.....
.....
Sachdarstellung:
1. Problem
Der von der Werkleitung aufgestellte Jahresabschluss 2004 der Wald- und Parkanlagen der Stadt
Wesseling bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang, sowie der Lagebericht
wurden zwischenzeitlich durch den beauftragten Wirtschaftsprüfer geprüft. Der Prüfungsbericht
schließt ab mit folgendem Prüfungsvermerk:
„Meine Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach meiner Überzeugung vermittelt der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes. Der Lagebericht gibt insgesamt eine zutreffende
Vorstellung von der Lage des Eigenbetriebes und stellt die Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.“
Allen Mitgliedern des Hauptausschusses wurde mit Schreiben vom 15.09.2005 je ein Exemplar des
Prüfberichts zugeleitet. Jahresabschluss und Lagebericht sind zudem der Vorlage beigefügt.
Gemäß § 26 Abs. 2 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) sind Jahresabschluss und Lagebericht
durch den Rat der Gemeinde – nach Vorberatung durch den Werksausschuss – festzustellen, und es
ist zugleich über die Verwendung des Jahresgewinns oder die Behandlung des Jahresverlusts zu
entscheiden.
2. Lösung
Das Wirtschaftsjahr 2004 schließt mit einem Jahresverlust von 108.408,39 € ab. Nach Abzug der im
Wirtschaftsjahr zur vorläufigen Abdeckung des Jahresverlusts geleisteten Zuführung aus dem städtischen Haushalt von 154.600,00 € und unter Berücksichtigung des Gewinnvortrags auf dem Vorjahr
von 1.100,11 € ergibt sich ein Überschuss in Höhe von 47.291,72 €. Ursächlich für den im Vergleich
zum Wirtschaftsplan geringeren Jahresverlust sind insbesondere geringere Materialaufwendungen
und geringere Abschreibungen als kalkuliert. Die Werkleitung schlägt vor, den verbleibenden Überschuss auf neue Rechnung vorzutragen.
3. Alternativen
werden nicht vorgeschlagen.
4. Finanzielle Auswirkungen
sind dargestellt.
TUIV 08/1998