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Beschlussvorlage (Wald- und Parkanlagen der Stadt Wesseling; Feststellung des Jahresabschlusses 2004; Behandlung des Jahresverlustes)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
11 kB
Erstellt
24.06.10, 14:18
Aktualisiert
24.06.10, 14:18
Beschlussvorlage (Wald- und Parkanlagen der Stadt Wesseling;
Feststellung des Jahresabschlusses 2004; Behandlung des Jahresverlustes) Beschlussvorlage (Wald- und Parkanlagen der Stadt Wesseling;
Feststellung des Jahresabschlusses 2004; Behandlung des Jahresverlustes) Beschlussvorlage (Wald- und Parkanlagen der Stadt Wesseling;
Feststellung des Jahresabschlusses 2004; Behandlung des Jahresverlustes)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 236/2005 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Finanzmanagement Vorlage für Hauptausschuss Rat Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Waldund Parkanlagen der Stadt Feststellung des Jahresabschlusses 2004; Behandlung des Jahresverlustes Namenszeichen des federführenden Bereichs Leiter/in Wesseling; Datum Sachbearbeiter/in 15.09.2005 Namenszeichen Beteiligte Bereiche Bearbeitungsvermerk TUIV 08/1998 Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 236/2005 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Hummelsheim 15.09.2005 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Hauptausschuss Rat @GRM3@ @GRM4@ Betreff: Wald- und Parkanlagen der Stadt Wesseling; Feststellung des Jahresabschlusses 2004; Behandlung des Jahresverlustes Beschlussentwurf: Der Jahresabschluss und der Lagebericht der Wald- und Parkanlagen der Stadt Wesseling für das Wirtschaftsjahr 2004 in der Fassung, die der Vorlage Nr. 236/2005 beigefügt ist, werden festgestellt. Das Wirtschaftsjahr 2004 schließt mit einem Verlust von 108.408,39 € ab. Der nach Abzug der im Wirtschaftsjahr von der Stadt bereits geleisteten Verlustabdeckung von 154.600,00 € und unter Berücksichtigung des Gewinnvortrags auf dem Vorjahr von 1.100,11 € verbleibende Überschuss von 47.291,72 € wird auf neue Rechnung vorgetragen. Der Werkleitung wird bis zum Bilanzstichtag die vorbehaltlose Entlastung erteilt. TUIV 08/1998 ..... ..... Sachdarstellung: 1. Problem Der von der Werkleitung aufgestellte Jahresabschluss 2004 der Wald- und Parkanlagen der Stadt Wesseling bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang, sowie der Lagebericht wurden zwischenzeitlich durch den beauftragten Wirtschaftsprüfer geprüft. Der Prüfungsbericht schließt ab mit folgendem Prüfungsvermerk: „Meine Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach meiner Überzeugung vermittelt der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes. Der Lagebericht gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des Eigenbetriebes und stellt die Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.“ Allen Mitgliedern des Hauptausschusses wurde mit Schreiben vom 15.09.2005 je ein Exemplar des Prüfberichts zugeleitet. Jahresabschluss und Lagebericht sind zudem der Vorlage beigefügt. Gemäß § 26 Abs. 2 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) sind Jahresabschluss und Lagebericht durch den Rat der Gemeinde – nach Vorberatung durch den Werksausschuss – festzustellen, und es ist zugleich über die Verwendung des Jahresgewinns oder die Behandlung des Jahresverlusts zu entscheiden. 2. Lösung Das Wirtschaftsjahr 2004 schließt mit einem Jahresverlust von 108.408,39 € ab. Nach Abzug der im Wirtschaftsjahr zur vorläufigen Abdeckung des Jahresverlusts geleisteten Zuführung aus dem städtischen Haushalt von 154.600,00 € und unter Berücksichtigung des Gewinnvortrags auf dem Vorjahr von 1.100,11 € ergibt sich ein Überschuss in Höhe von 47.291,72 €. Ursächlich für den im Vergleich zum Wirtschaftsplan geringeren Jahresverlust sind insbesondere geringere Materialaufwendungen und geringere Abschreibungen als kalkuliert. Die Werkleitung schlägt vor, den verbleibenden Überschuss auf neue Rechnung vorzutragen. 3. Alternativen werden nicht vorgeschlagen. 4. Finanzielle Auswirkungen sind dargestellt. TUIV 08/1998