Daten
Kommune
Wesseling
Größe
12 kB
Erstellt
24.06.10, 14:18
Aktualisiert
24.06.10, 14:18
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
296/2005
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Jugendhilfe
Vorlage für
Jugendhilfeausschuss
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Veräußerung einer Teilfläche an der Gleiwitzer Straße (Spielplatz Gleiwitzer Straße II)
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Leiter/in
Datum
Sachbearbeiter/in
14.11.2005
Namenszeichen
Beteiligte Bereiche
Bearbeitungsvermerk
TUIV 08/1998
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 296/2005
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Tschersich
14.11.2005
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
@GRM2@
@GRM3@
@GRM4@
Betreff:
Veräußerung einer Teilfläche an der Gleiwitzer Straße (Spielplatz Gleiwitzer Straße II)
Beschlussentwurf:
Der Jugendhilfeausschuss stimmt der Veräußerung eines Teils des Flurstücks der Gemarkung Keldenich, Flur 12 Nr. 871, Grünanlage Gleiwitzer Straße, zu.
TUIV 08/1998
.....
.....
.....
Sachdarstellung:
1. Problem
Die Stadt ist Eigentümerin des Flurstücks Gemarkung Keldenich, Flur 12 Nr. 871, Grünlage Gleiwitzer
Straße. Ein Teil dieses Grundstücks ist als Spielfläche ausgewiesen, jedoch nicht mit Spielgeräten
ausgestattet.
Der Stadt Wesseling liegt ein Kaufangebot eines Teils der obengenannten Fläche vor. Der Erwerber
ist unmittelbarer Anlieger und möchte diese Fläche als Gartennutzung erwerben.
Der Kaufinteressent nutzt zurzeit seit 1985 eine Teilfläche von 130 m² bereits für gärtnerische Zwecke. Nunmehr möchte er weitere 390 m² zur gleichen Nutzung erwerben.
2. Lösung
Teil des betroffenen Flurstücks ist der Spielplatz Gleiwitzer Straße II. Gegenüber dieser Spielfläche,
getrennt durch die Gleiwitzer Straße, liegt eine weitere Spielfläche (Spielplatz Gleiwitzer Straße I).
Beide Flächen sind zurzeit nicht mit Spielgeräten ausgestattet und dienen als Spielplatzersatzfläche.
Im Einzugsgebiet der Spielplätze Gleiwitzer Straße I und II wohnen zurzeit nur 13 Kinder im Alter von
0 bis 11 Jahren. Ein Generationswechsel im Einzugsgebiet dieser beiden Spielflächen ist zurzeit nicht
in Sicht, sodass auch eine Neuausstattung mit Spielgeräten für die nächsten Jahre nicht geplant ist.
In unmittelbarer Nähe der beiden Spielflächen gibt es die sehr gut ausgestatteten Spielplätze Oppelner Straße I und Oppelner Straße II; außerdem den Spielplatz An der Elsmar. Alle drei Spielplätze
sind in fußläufiger Entfernung auch von den Kindern der Gleiwitzer Straße zu erreichen.
Zurzeit wohnen im gesamten betroffenen Wohngebiet 59 Kinder im Alter von 0 bis 11 Jahren. Für
diese Kinder stehen somit ausreichend Spielflächen zur Verfügung.
Aus Sicht der Verwaltung bestehen gegen eine Veräußerung der obengenannten Fläche keine Bedenken. Sollte es in unmittelbarer Nähe des Einzugsgebietes Gleiwitzer Straße zu einem Generationswechsel kommen und ein Bedarf nach einer weiteren Spielfläche bestehen, kann der Spielplatz
Gleiwitzer Straße I reaktiviert werden. Wirtschaftlich gesehen trägt die Veräußerung der Fläche dazu
bei, die Pflegekosten für die städtischen Spielplätze und Grünflächen zu verringern.
3. Alternativen
Es werden keine vorgeschlagen.
4. Finanzielle Auswirkungen
Durch den Wegfall der Grünfläche vermindert sich das Aufkommen für die Pflege der städtischen
Grünflächen.
Anlagen
TUIV 08/1998