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Beschlussvorlage (Veräußerung einer Teilfläche an der Gleiwitzer Straße (Spielplatz Gleiwitzer Straße II))

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
12 kB
Erstellt
24.06.10, 14:18
Aktualisiert
24.06.10, 14:18
Beschlussvorlage (Veräußerung einer Teilfläche an der Gleiwitzer Straße (Spielplatz Gleiwitzer Straße II)) Beschlussvorlage (Veräußerung einer Teilfläche an der Gleiwitzer Straße (Spielplatz Gleiwitzer Straße II)) Beschlussvorlage (Veräußerung einer Teilfläche an der Gleiwitzer Straße (Spielplatz Gleiwitzer Straße II))

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 296/2005 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Jugendhilfe Vorlage für Jugendhilfeausschuss Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Veräußerung einer Teilfläche an der Gleiwitzer Straße (Spielplatz Gleiwitzer Straße II) Namenszeichen des federführenden Bereichs Leiter/in Datum Sachbearbeiter/in 14.11.2005 Namenszeichen Beteiligte Bereiche Bearbeitungsvermerk TUIV 08/1998 Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 296/2005 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Tschersich 14.11.2005 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss @GRM2@ @GRM3@ @GRM4@ Betreff: Veräußerung einer Teilfläche an der Gleiwitzer Straße (Spielplatz Gleiwitzer Straße II) Beschlussentwurf: Der Jugendhilfeausschuss stimmt der Veräußerung eines Teils des Flurstücks der Gemarkung Keldenich, Flur 12 Nr. 871, Grünanlage Gleiwitzer Straße, zu. TUIV 08/1998 ..... ..... ..... Sachdarstellung: 1. Problem Die Stadt ist Eigentümerin des Flurstücks Gemarkung Keldenich, Flur 12 Nr. 871, Grünlage Gleiwitzer Straße. Ein Teil dieses Grundstücks ist als Spielfläche ausgewiesen, jedoch nicht mit Spielgeräten ausgestattet. Der Stadt Wesseling liegt ein Kaufangebot eines Teils der obengenannten Fläche vor. Der Erwerber ist unmittelbarer Anlieger und möchte diese Fläche als Gartennutzung erwerben. Der Kaufinteressent nutzt zurzeit seit 1985 eine Teilfläche von 130 m² bereits für gärtnerische Zwecke. Nunmehr möchte er weitere 390 m² zur gleichen Nutzung erwerben. 2. Lösung Teil des betroffenen Flurstücks ist der Spielplatz Gleiwitzer Straße II. Gegenüber dieser Spielfläche, getrennt durch die Gleiwitzer Straße, liegt eine weitere Spielfläche (Spielplatz Gleiwitzer Straße I). Beide Flächen sind zurzeit nicht mit Spielgeräten ausgestattet und dienen als Spielplatzersatzfläche. Im Einzugsgebiet der Spielplätze Gleiwitzer Straße I und II wohnen zurzeit nur 13 Kinder im Alter von 0 bis 11 Jahren. Ein Generationswechsel im Einzugsgebiet dieser beiden Spielflächen ist zurzeit nicht in Sicht, sodass auch eine Neuausstattung mit Spielgeräten für die nächsten Jahre nicht geplant ist. In unmittelbarer Nähe der beiden Spielflächen gibt es die sehr gut ausgestatteten Spielplätze Oppelner Straße I und Oppelner Straße II; außerdem den Spielplatz An der Elsmar. Alle drei Spielplätze sind in fußläufiger Entfernung auch von den Kindern der Gleiwitzer Straße zu erreichen. Zurzeit wohnen im gesamten betroffenen Wohngebiet 59 Kinder im Alter von 0 bis 11 Jahren. Für diese Kinder stehen somit ausreichend Spielflächen zur Verfügung. Aus Sicht der Verwaltung bestehen gegen eine Veräußerung der obengenannten Fläche keine Bedenken. Sollte es in unmittelbarer Nähe des Einzugsgebietes Gleiwitzer Straße zu einem Generationswechsel kommen und ein Bedarf nach einer weiteren Spielfläche bestehen, kann der Spielplatz Gleiwitzer Straße I reaktiviert werden. Wirtschaftlich gesehen trägt die Veräußerung der Fläche dazu bei, die Pflegekosten für die städtischen Spielplätze und Grünflächen zu verringern. 3. Alternativen Es werden keine vorgeschlagen. 4. Finanzielle Auswirkungen Durch den Wegfall der Grünfläche vermindert sich das Aufkommen für die Pflege der städtischen Grünflächen. Anlagen TUIV 08/1998