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Beschlussvorlage (Unterrichtung über die im Zuge des Jahresabschlusses 2004 und die im Zeitraum vom 01.04.2004 bis 30.06.2005 gemäß § 82 GO NRW i.V.m. § 6 der Haushaltssatzung der Stadt Wesseling durch den Kämmerer genehmigten über- und außerplanmäßigen Ausgaben)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
18 kB
Erstellt
24.06.10, 14:18
Aktualisiert
24.06.10, 14:18
Beschlussvorlage (Unterrichtung über die im Zuge des Jahresabschlusses 2004 und die im Zeitraum vom 01.04.2004 bis 30.06.2005 gemäß § 82 GO NRW i.V.m. § 6 der Haushaltssatzung der Stadt Wesseling durch den Kämmerer genehmigten über- und außerplanmäßigen Ausgaben) Beschlussvorlage (Unterrichtung über die im Zuge des Jahresabschlusses 2004 und die im Zeitraum vom 01.04.2004 bis 30.06.2005 gemäß § 82 GO NRW i.V.m. § 6 der Haushaltssatzung der Stadt Wesseling durch den Kämmerer genehmigten über- und außerplanmäßigen Ausgaben) Beschlussvorlage (Unterrichtung über die im Zuge des Jahresabschlusses 2004 und die im Zeitraum vom 01.04.2004 bis 30.06.2005 gemäß § 82 GO NRW i.V.m. § 6 der Haushaltssatzung der Stadt Wesseling durch den Kämmerer genehmigten über- und außerplanmäßigen Ausgaben) Beschlussvorlage (Unterrichtung über die im Zuge des Jahresabschlusses 2004 und die im Zeitraum vom 01.04.2004 bis 30.06.2005 gemäß § 82 GO NRW i.V.m. § 6 der Haushaltssatzung der Stadt Wesseling durch den Kämmerer genehmigten über- und außerplanmäßigen Ausgaben) Beschlussvorlage (Unterrichtung über die im Zuge des Jahresabschlusses 2004 und die im Zeitraum vom 01.04.2004 bis 30.06.2005 gemäß § 82 GO NRW i.V.m. § 6 der Haushaltssatzung der Stadt Wesseling durch den Kämmerer genehmigten über- und außerplanmäßigen Ausgaben) Beschlussvorlage (Unterrichtung über die im Zuge des Jahresabschlusses 2004 und die im Zeitraum vom 01.04.2004 bis 30.06.2005 gemäß § 82 GO NRW i.V.m. § 6 der Haushaltssatzung der Stadt Wesseling durch den Kämmerer genehmigten über- und außerplanmäßigen Ausgaben)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 220/2005 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Finanzmanagement Vorlage für Hauptausschuss Rat Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Unterrichtung über die im Zuge des Jahresabschlusses 2004 und die im Zeitraum vom 01.04.2004 bis 30.06.2005 gemäß § 82 GO NRW i.V.m. § 6 der Haushaltssatzung der Stadt Wesseling durch den Kämmerer genehmigten über- und außerplanmäßigen Ausgaben Namenszeichen des federführenden Bereichs Leiter/in Datum Sachbearbeiter/in 30.08.2005 Namenszeichen Beteiligte Bereiche Bearbeitungsvermerk TUIV 08/1998 Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 220/2005 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Frau Querbach 30.08.2005 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Hauptausschuss Rat @GRM3@ @GRM4@ Betreff: Unterrichtung über die im Zuge des Jahresabschlusses 2004 und die im Zeitraum vom 01.04.2004 bis 30.06.2005 gemäß § 82 GO NRW i.V.m. § 6 der Haushaltssatzung der Stadt Wesseling durch den Kämmerer genehmigten über- und außerplanmäßigen Ausgaben Beschlussentwurf: Es wird zur Kenntnis genommen, dass durch den Kämmerer die in der der Vorlage beigefügten Zusammenstellung aufgeführten über- und außerplanmäßigen Ausgaben, die sich aus dem Jahresabschluss 2004 ergeben und die im Zeitraum vom 01.04.2004 bis 30.06.2005 zu leisten waren, genehmigt wurden. TUIV 08/1998 ..... ..... ..... Sachdarstellung: 1. Problem 2. Lösung 3. Alternativen 4. Finanzielle Auswirkungen TUIV 08/1998 Zusammenstellung der gemäß § 82 GO NRW i.V.m. § 6 der Haushaltssatzung durch den Stadtkämmerer genehmig und der Mehrausgaben im Zuge des Jahresabschlusses 2004 In der Zeit vom 01.04.2004 bis 30.06.2005 sind folgende über- und außerplanmäßige Ausgaben genehmigt worden, d genseitigen Deckungsfähigkeit gedeckt werden konnten: Haushaltsstelle Bezeichnung der Haushaltsstelle Haushaltsansatz/ Rest Betrag nach § 82 GO NW Erläuterung Im Zuge des Jahresabschlusses 2004 1. Verwaltungshaushalt überplanmäßig Vermögens- 3.036.700,00 € 1.058.850,67 € Abschlussbuchung verordnung Zuführung an allgemeine Rücklage 3.662.100,00 € 4.799.235,58 € Abschlussbuchung verordnung 1.910.9002.0 Zuführung an den Verwaltungshaushalt aus der Sonderrücklage Rettungsdienst 0,00 € 168.586,68 € Entnahme aus der rungsbedarfes des lage ist damit aufge Haushaltsstelle Bezeichnung der Haushaltsstelle 1.910.9005.5 Zuführung an den Verwaltungshaushalt aus der Sonderrücklage „Stiftung Jugendarbeit“ 1.910.8600.7 Zuführung haushalt zum außerplanmäßig keine 2. Vermögenshaushalt überplanmäßig 1.910.9110.8 außerplanmäßig im Zeitraum 01.04.2004 bis 30.06.2005 1. Verwaltungshaushalt überplanmäßig keine außerplanmäßig keine 2. Vermögenshaushalt überplanmäßig TUIV 08/1998 Haushaltsansatz/ Rest 0,00 € Betrag nach § 82 GO NW Erläuterung 32.013,86 € Entnahme aus der rungsbedarfes des 1.020.9400.0 Vermögenswirksame rungen Rathäuser Erneue- 115.131,21 € 14.500,00 € Bei TUIV wurden n sowie eine Erweit derlich. Deckung b im Verwaltungsha haushaltstechnisch Einsparungen im B 1.464.9820.5 Investitionszuweisung an den Eigenbetrieb Kindertageseinrichtungen der Stadt Wesseling 192.200,00 € Haushaltsstelle Bezeichnung der Haushaltsstelle 18.000,00 € Die Mittel wurden schen Gruppe in d lierung und Besch Einsparungen im (daher nur hausha Betrag nach Erläuterung § 82 GO NW Haushaltsansatz/ Rest außerplanmäßig 1.210.9407.0 Erweiterung Grundschulen 0,00 € 20.000,00 € Bei der Verabsch 50.000,00 € für d Rahmen der „Betr stellt. Die konkret noch in der Planu lichkeiten an der S kauf erfolgte, wurd in den Vermögen hinaus wurden 20 Einsparungen im (daher nur hausha be). 1.295.9351.2 Ausstattung „Offene Ganztagsschule“ 0,00 € 27.204,00 € Die Mittel wurden schule“ an der Frö außerplanmäßige bundene Einnahm Anteil in Höhe von bleibt. Die Deckun im Verwaltungshau haltstechnisch ein ausschuss wurde b lich über die Maßn Haushaltsstelle Bezeichnung der Haushaltsstelle 1.295.9400.4 Baukosten „Offene Ganztagsschule“ TUIV 08/1998 Haushaltsansatz/ Rest 0,00 € Betrag nach § 82 GO NW Erläuterung 93.757,00 € Die Mittel wurden an der Fröbelschu planmäßige Ausga Einnahme gedeck Höhe von 10% de Deckung des städ waltungshaushalt technisch eine au schuss wurde bere über die Maßnahm 1.460.9430.9 Jugendtreffpunkt Kastanienweg 0,00 € 8.500,00 € Die Mittel wurden tanienweg benötig tungshaushalt des nisch eine außerpl 1.464.9400.5 Baukosten Kindertageseinrichtung Lahnstraße 0,00 € 9.000,00 € Durch Ratsbeschlu die Einrichtung ein tageseinrichtung L ten jedoch nicht au zusätzliche Sanitä bare Kosten veru Verwaltungshaush haltstechnisch eine 1.820.9870.1 Zuschüsse für Investitionen nach dem REGG NW 0,00 € 31.764,55 € Für die Fahrzeu verkehr gewährt da die Busunternehm Verwendung. Es h Beträge. TUIV 08/1998