Daten
Kommune
Bedburg
Größe
31 kB
Datum
01.10.2013
Erstellt
01.10.13, 11:00
Aktualisiert
01.10.13, 11:00
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Zu TOP:__________
Drucksache: WP8-77/2013
3. Ergänzung
Fachbereich II - Ordnung, Bildung,
Jugend und Soziales
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss
06.05.2013
einstimmig
Rat der Stadt Bedburg
09.07.2013
Kenntnisnahme
Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss
24.09.2013
einstimmig
Rat der Stadt Bedburg
01.10.2013
Betreff:
Durchführung des Rettungsdienstes im Stadtgebiet Bedburg
- aktueller Sachstand
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bedburg beschließt auf einstimmige Empfehlung des Familien-,
Bildungs- und Sozialausschuss vom 24.09.2013, den Bürgerantrag des Herrn W.
hinsichtlich einer `Dringlichkeitsentscheidung zu der notwendigen Grundbedarfsvorhaltung
des Bedburger Notarzteinsatzfahrzeugs BED/ NEF 01 und der erforderlichen Mitteilung
bzw. Erörterung bei der Bezirksregierung Köln´ weiter zurückzustellen.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
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Begründung:
Wie bereits in der Sitzung des Rates der Stadt Bedburg am 09.07.2013 unter TOP 19 informiert,
hat Herr W. unter Datum vom 05.06.2013 einen Bürgerantrag hinsichtlich einer
`Dringlichkeitsentscheidung zu der notwendigen Grundbedarfsvorhaltung des Bedburger
Notarzteinsatzfahrzeugs BED/ NEF 01 und der erforderlichen Mitteilung bzw. Erörterung bei der
Bezirksregierung Köln´ eingereicht. Der Bürgerantrag, auf den vollinhaltlich verwiesen wird, ist
dieser Vorlage als Anl. 1 beigefügt.
In der v. g. Sitzung hat der Rat, dem Vorschlag der Verwaltung folgend, den Bürgerantrag
zunächst - bis nach der Sommerpause - zurückgestellt. Ursächlich hierfür war, dass die
Krankenkassenverbände, so Ordnungsdezernent Schmitz, in Gesprächen ihm gegenüber den
Bedarf für eine 24-stündige Stationierung am Krankenhausstandort Bedburg bereits mündlich
anerkannt hätten und lediglich die `eingeforderte´ schriftliche Stellungnahme noch ausstehe.
Entgegen der zunächst angedeuteten Zeitschiene - `innerhalb der nächsten Wochen´- liegt diese,
wie der Rhein-Erft-Kreis auf schriftliche Anfrage der Fachverwaltung unter Datum vom 19.08.2013
mitteilte, noch immer nicht vor (Anl. 2), so dass im weiteren Verfahren, gemäß § 6 der
Hauptsatzung und Ziff. 3 der Zuständigkeitsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt
Bedburg, der Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss über den Bürgerantrag zu befinden hat.
Die Durchführung des Rettungsdienstes im Stadtgebiet Bedburg war Beratungsgegenstand
mehrerer Sitzungen des Familien-, Bildungs- und Sozialausschusses, wie auch des Rates;
insbesondere wird an dieser Stelle auf die Sitzungsvorlagen WP8-77/2013 zur Sitzung des
Familien-, Bildungs- und Sozialausschusses am 06.05.2013 und des Rates am 09.07.2013
verwiesen. Der bisherige Verfahrensverlauf wird als bekannt vorausgesetzt; klar formulierte
politische Vorgabe war und ist, die `Sicherstellung einer optimalen (not-)ärztlichen Versorgung der
BürgerInnen im Stadtgebiet Bedburg und insofern eine 24 h-Stationierung des NEF am
Krankenhausstandort Bedburg´.
Diesbezüglich kann zum jetzigen Zeitpunkt festgehalten werden, dass aufgrund der bestehenden
Vertragslage - u. a. der Vertrag zur Stellung von Notärztinnen und Notärzten für den
Rettungsdienst der Stadt Bergheim zwischen der Stadt Bergheim und dem Krankenhaus St.
Hubertusstift - die 24-stündige Stationierung des NEF am Krankenhausstandort zumindest auch in
2014 gesichert ist. Ein dringender Handlungsbedarf ist insofern zum jetzigen Zeitpunkt nicht
vorhanden bzw. erkennbar. Dennoch muss konstatiert werden, dass die geforderte länger- bzw.
gar langfristige Stationierung des NEF nicht gesichert ist; sie könnte aufgrund der jetzigen
Vertragslage bis zum 30.06.2014 mit Ablauf des 31.12.2014 aufgekündigt werden.
Träger des Rettungsdienstes und insofern Verantwortlicher ist indes der Rhein-Erft-Kreis und nicht
die Stadt Bedburg. So sind gem. § 1 Abs. 1 Rettungsgesetz NRW (RettG NRW) die Kreise und
kreisfreien Städte als Träger des Rettungsdienstes verpflichtet, die bedarfsgerechte und
flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung einschließlich der
notärztlichen Versorgung im Rettungsdienst und des Krankentransports sicherzustellen. Hierfür
sind Bedarfspläne (§ 12 RettG NRW) zu erstellen - Festlegung der Qualitätsanforderungen, Zahl
der Notarzteinsatzfahrzeuge etc. pp. -, die der Aufsicht und insofern der Prüfung der
Bezirksregierung und des Ministeriums unterliegen.
In der Konsequenz müsste, um die seitens des Antragstellers `eingeforderten´ Verfahrensschritte
einzuleiten, dem Rhein-Erft-Kreis eine fehlerhafte Bedarfsplanung unterstellt werden, was
zunächst auf Basis auswertbarer Daten verifiziert werden müsste. Ungeachtet dessen, dass - wie
bereits mehrfach ausgeführt - die erforderlichen Daten zum einen nicht vorliegen, zum anderen
einer externen Auswertung bedürfen, wird die Vorgehensweise seitens der Fachverwaltung
rechtlich sehr bedenklich und - da seitens des Ordnungsdezernenten eine Unterstützung in der 24stündigen Stationierung des NEF versichert wurde - zumindest zum jetzigen Zeitpunkt nicht
befürwortet.
Beschlussvorlage WP8-77/2013 3. Ergänzung
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Sitzungsvorlage
Aufgrund der v. g. Ausführungen schlägt die Verwaltung folgende Vorgehensweise/ Maßnahmen
vor:
1) Der Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss empfiehlt dem Rat, den Bürgerantrag des Herrn
W. hinsichtlich einer `Dringlichkeitsentscheidung zu der notwendigen Grundbedarfsvorhaltung
des Bedburger Notarzteinsatzfahrzeugs BED/ NEF 01 und der erforderlichen Mitteilung bzw.
Erörterung bei der Bezirksregierung Köln´ weiter zurückzustellen.
2) Der Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss beauftragt die Verwaltung,
a) beim Rhein-Erft-Kreis als Träger des Rettungsdienstes eine frühzeitige und vollumfängliche
Einbindung der Stadt Bedburg in sämtliche Gespräche betreffend Rettungsdienst - gleichberechtigt dem Träger einer Rettungswache - `einzufordern´ sowie
b) den Rhein-Erft-Kreis zu bitten, kurzfristig Kontakt mit den Krankenkassenverbänden
aufzunehmen, damit eine verbindliche Klärung hinsichtlich einer 24-stündigen Stationierung
des NEF am Krankenhausstandort Bedburg herbeigeführt werden kann
3) Sollten die Krankenkassenverbände den Bedarf für eine 24-stündige Stationierung des NEF am
Krankenhausstandort Bedburg nicht schriftlich anerkennen, beauftragt der Familien-, Bildungsund Sozialausschuss die Verwaltung, unmittelbar das Gutachten über die Auswirkungen einer
eigenen Rettungswache für das Stadtgebiet Bedburg in Auftrag zu geben.
4) Die Verwaltung wird beauftragt, in den jeweiligen Fachausschusssitzungen über den aktuellen
Sachstand zu berichten.
Der Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss hat in seiner Sitzung am 24.09.2013 dem Rat
der Stadt Bedburg einstimmig empfohlen, den Bürgerantrag des Herrn W. hinsichtlich einer
`Dringlichkeitsentscheidung zu der notwendigen Grundbedarfsvorhaltung des Bedburger
Notarzteinsatzfahrzeugs BED/ NEF 01 und der erforderlichen Mitteilung bzw. Erörterung bei
der Bezirksregierung Köln´ weiter zurückzustellen. Ferner wurde die Verwaltung einstimmig
beauftragt, die unter Ziff. 2 bis 4 aufgeführten Punkte umzusetzen.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
nicht erkennbar
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
----------------------------------Kramer
----------------------------------Koerdt
Fachbereichsleiter
Bürgermeister
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Beschlussvorlage WP8-77/2013 3. Ergänzung
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