Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Durchführung des Rettungsdienstes im Stadtgebiet Bedburg - aktueller Sachstand)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
31 kB
Datum
01.10.2013
Erstellt
01.10.13, 11:00
Aktualisiert
01.10.13, 11:00
Beschlussvorlage (Durchführung des Rettungsdienstes im Stadtgebiet Bedburg
- aktueller Sachstand) Beschlussvorlage (Durchführung des Rettungsdienstes im Stadtgebiet Bedburg
- aktueller Sachstand) Beschlussvorlage (Durchführung des Rettungsdienstes im Stadtgebiet Bedburg
- aktueller Sachstand) Beschlussvorlage (Durchführung des Rettungsdienstes im Stadtgebiet Bedburg
- aktueller Sachstand)

öffnen download melden Dateigröße: 31 kB

Inhalt der Datei

Zu TOP:__________ Drucksache: WP8-77/2013 3. Ergänzung Fachbereich II - Ordnung, Bildung, Jugend und Soziales Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss 06.05.2013 einstimmig Rat der Stadt Bedburg 09.07.2013 Kenntnisnahme Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss 24.09.2013 einstimmig Rat der Stadt Bedburg 01.10.2013 Betreff: Durchführung des Rettungsdienstes im Stadtgebiet Bedburg - aktueller Sachstand Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bedburg beschließt auf einstimmige Empfehlung des Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss vom 24.09.2013, den Bürgerantrag des Herrn W. hinsichtlich einer `Dringlichkeitsentscheidung zu der notwendigen Grundbedarfsvorhaltung des Bedburger Notarzteinsatzfahrzeugs BED/ NEF 01 und der erforderlichen Mitteilung bzw. Erörterung bei der Bezirksregierung Köln´ weiter zurückzustellen. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Wie bereits in der Sitzung des Rates der Stadt Bedburg am 09.07.2013 unter TOP 19 informiert, hat Herr W. unter Datum vom 05.06.2013 einen Bürgerantrag hinsichtlich einer `Dringlichkeitsentscheidung zu der notwendigen Grundbedarfsvorhaltung des Bedburger Notarzteinsatzfahrzeugs BED/ NEF 01 und der erforderlichen Mitteilung bzw. Erörterung bei der Bezirksregierung Köln´ eingereicht. Der Bürgerantrag, auf den vollinhaltlich verwiesen wird, ist dieser Vorlage als Anl. 1 beigefügt. In der v. g. Sitzung hat der Rat, dem Vorschlag der Verwaltung folgend, den Bürgerantrag zunächst - bis nach der Sommerpause - zurückgestellt. Ursächlich hierfür war, dass die Krankenkassenverbände, so Ordnungsdezernent Schmitz, in Gesprächen ihm gegenüber den Bedarf für eine 24-stündige Stationierung am Krankenhausstandort Bedburg bereits mündlich anerkannt hätten und lediglich die `eingeforderte´ schriftliche Stellungnahme noch ausstehe. Entgegen der zunächst angedeuteten Zeitschiene - `innerhalb der nächsten Wochen´- liegt diese, wie der Rhein-Erft-Kreis auf schriftliche Anfrage der Fachverwaltung unter Datum vom 19.08.2013 mitteilte, noch immer nicht vor (Anl. 2), so dass im weiteren Verfahren, gemäß § 6 der Hauptsatzung und Ziff. 3 der Zuständigkeitsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Bedburg, der Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss über den Bürgerantrag zu befinden hat. Die Durchführung des Rettungsdienstes im Stadtgebiet Bedburg war Beratungsgegenstand mehrerer Sitzungen des Familien-, Bildungs- und Sozialausschusses, wie auch des Rates; insbesondere wird an dieser Stelle auf die Sitzungsvorlagen WP8-77/2013 zur Sitzung des Familien-, Bildungs- und Sozialausschusses am 06.05.2013 und des Rates am 09.07.2013 verwiesen. Der bisherige Verfahrensverlauf wird als bekannt vorausgesetzt; klar formulierte politische Vorgabe war und ist, die `Sicherstellung einer optimalen (not-)ärztlichen Versorgung der BürgerInnen im Stadtgebiet Bedburg und insofern eine 24 h-Stationierung des NEF am Krankenhausstandort Bedburg´. Diesbezüglich kann zum jetzigen Zeitpunkt festgehalten werden, dass aufgrund der bestehenden Vertragslage - u. a. der Vertrag zur Stellung von Notärztinnen und Notärzten für den Rettungsdienst der Stadt Bergheim zwischen der Stadt Bergheim und dem Krankenhaus St. Hubertusstift - die 24-stündige Stationierung des NEF am Krankenhausstandort zumindest auch in 2014 gesichert ist. Ein dringender Handlungsbedarf ist insofern zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorhanden bzw. erkennbar. Dennoch muss konstatiert werden, dass die geforderte länger- bzw. gar langfristige Stationierung des NEF nicht gesichert ist; sie könnte aufgrund der jetzigen Vertragslage bis zum 30.06.2014 mit Ablauf des 31.12.2014 aufgekündigt werden. Träger des Rettungsdienstes und insofern Verantwortlicher ist indes der Rhein-Erft-Kreis und nicht die Stadt Bedburg. So sind gem. § 1 Abs. 1 Rettungsgesetz NRW (RettG NRW) die Kreise und kreisfreien Städte als Träger des Rettungsdienstes verpflichtet, die bedarfsgerechte und flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung einschließlich der notärztlichen Versorgung im Rettungsdienst und des Krankentransports sicherzustellen. Hierfür sind Bedarfspläne (§ 12 RettG NRW) zu erstellen - Festlegung der Qualitätsanforderungen, Zahl der Notarzteinsatzfahrzeuge etc. pp. -, die der Aufsicht und insofern der Prüfung der Bezirksregierung und des Ministeriums unterliegen. In der Konsequenz müsste, um die seitens des Antragstellers `eingeforderten´ Verfahrensschritte einzuleiten, dem Rhein-Erft-Kreis eine fehlerhafte Bedarfsplanung unterstellt werden, was zunächst auf Basis auswertbarer Daten verifiziert werden müsste. Ungeachtet dessen, dass - wie bereits mehrfach ausgeführt - die erforderlichen Daten zum einen nicht vorliegen, zum anderen einer externen Auswertung bedürfen, wird die Vorgehensweise seitens der Fachverwaltung rechtlich sehr bedenklich und - da seitens des Ordnungsdezernenten eine Unterstützung in der 24stündigen Stationierung des NEF versichert wurde - zumindest zum jetzigen Zeitpunkt nicht befürwortet. Beschlussvorlage WP8-77/2013 3. Ergänzung Seite 2 STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage Aufgrund der v. g. Ausführungen schlägt die Verwaltung folgende Vorgehensweise/ Maßnahmen vor: 1) Der Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss empfiehlt dem Rat, den Bürgerantrag des Herrn W. hinsichtlich einer `Dringlichkeitsentscheidung zu der notwendigen Grundbedarfsvorhaltung des Bedburger Notarzteinsatzfahrzeugs BED/ NEF 01 und der erforderlichen Mitteilung bzw. Erörterung bei der Bezirksregierung Köln´ weiter zurückzustellen. 2) Der Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss beauftragt die Verwaltung, a) beim Rhein-Erft-Kreis als Träger des Rettungsdienstes eine frühzeitige und vollumfängliche Einbindung der Stadt Bedburg in sämtliche Gespräche betreffend Rettungsdienst - gleichberechtigt dem Träger einer Rettungswache - `einzufordern´ sowie b) den Rhein-Erft-Kreis zu bitten, kurzfristig Kontakt mit den Krankenkassenverbänden aufzunehmen, damit eine verbindliche Klärung hinsichtlich einer 24-stündigen Stationierung des NEF am Krankenhausstandort Bedburg herbeigeführt werden kann 3) Sollten die Krankenkassenverbände den Bedarf für eine 24-stündige Stationierung des NEF am Krankenhausstandort Bedburg nicht schriftlich anerkennen, beauftragt der Familien-, Bildungsund Sozialausschuss die Verwaltung, unmittelbar das Gutachten über die Auswirkungen einer eigenen Rettungswache für das Stadtgebiet Bedburg in Auftrag zu geben. 4) Die Verwaltung wird beauftragt, in den jeweiligen Fachausschusssitzungen über den aktuellen Sachstand zu berichten. Der Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss hat in seiner Sitzung am 24.09.2013 dem Rat der Stadt Bedburg einstimmig empfohlen, den Bürgerantrag des Herrn W. hinsichtlich einer `Dringlichkeitsentscheidung zu der notwendigen Grundbedarfsvorhaltung des Bedburger Notarzteinsatzfahrzeugs BED/ NEF 01 und der erforderlichen Mitteilung bzw. Erörterung bei der Bezirksregierung Köln´ weiter zurückzustellen. Ferner wurde die Verwaltung einstimmig beauftragt, die unter Ziff. 2 bis 4 aufgeführten Punkte umzusetzen. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: nicht erkennbar Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: ----------------------------------Kramer ----------------------------------Koerdt Fachbereichsleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-77/2013 3. Ergänzung Seite 3 STADT BEDBURG Beschlussvorlage WP8-77/2013 3. Ergänzung Sitzungsvorlage Seite: 4 Seite 4