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Beschlussvorlage (Widmung der Straße "Försterweg" in Wesseling-Urfeld als städtische Straße für den öffentlichen Verkehr)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
10 kB
Erstellt
24.06.10, 14:18
Aktualisiert
24.06.10, 14:18
Beschlussvorlage (Widmung der Straße "Försterweg" in  Wesseling-Urfeld als städtische Straße für den öffentlichen Verkehr) Beschlussvorlage (Widmung der Straße "Försterweg" in  Wesseling-Urfeld als städtische Straße für den öffentlichen Verkehr) Beschlussvorlage (Widmung der Straße "Försterweg" in  Wesseling-Urfeld als städtische Straße für den öffentlichen Verkehr)

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Sitzungsvorlage Nr.: 250/2005 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Bauaufsicht und -verwaltung Vorlage für Hauptausschuss Rat Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Widmung der Straße „Försterweg“ in Wesseling-Urfeld als städtische Straße für den öffentlichen Verkehr Namenszeichen des federführenden Bereichs Leiter/in Datum Sachbearbeiter/in 07.10.2005 Namenszeichen Beteiligte Bereiche Bearbeitungsvermerk TUIV 08/1998 Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 250/2005 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Frank Hospes 07.10.2005 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Hauptausschuss Rat @GRM3@ @GRM4@ Betreff: Widmung der Straße „Försterweg“ in Wesseling-Urfeld als städtische Straße für den öffentlichen Verkehr Beschlussentwurf: Es wird beschlossen, den „Försterweg“ in Wesseling-Urfeld, Gemarkung Urfeld Flur 2 Flurstück 481 sowie Teilfläche aus Flurstück 759 (ca. 2 m²) als städtische Straße (Gemeindestraßen) gemäß § 6 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen -in der zur Zeit geltenden Fassung- (SGV NRW“ 91) dem öffentlichen Verkehr zu widmen. TUIV 08/1998 ..... ..... ..... ..... ..... ..... ..... Sachdarstellung: 1. Problem Der „Försterweg“ in Wesseling-Urfeld wird in Kürze erstmalig endgültig hergestellt. Die Straße wird dem hergestellten straßenbautechnischen Ausbau entsprechend als städtische Straße genutzt. Das diesbezügliche Straßenland ist im Eigentum der Stadt Wesseling, ausgenommen ein Teilstück der Parzelle 759 (ca. 2 m²). Das Einverständnis der Eigentümerin, Frau Luise Kuth, zur Widmung der Teilfläche als Straßenland liegt vor, der Eigentumsübergang steht unmittelbar bevor. Die Stadt Wesseling als Straßenbaulastträger verfügt gemäß § 6 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen die Widmung für den öffentlichen Verkehr. 2. Lösung Es wird vorgeschlagen, gemäß Beschlussentwurf zu entscheiden. 3. Alternativen Keine 4. Finanzielle Auswirkungen Keine TUIV 08/1998