Daten
Kommune
Wesseling
Größe
10 kB
Erstellt
24.06.10, 14:18
Aktualisiert
24.06.10, 14:18
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
250/2005
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Bauaufsicht und -verwaltung
Vorlage für
Hauptausschuss
Rat
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Widmung der Straße „Försterweg“ in Wesseling-Urfeld als städtische Straße für den öffentlichen
Verkehr
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Leiter/in
Datum
Sachbearbeiter/in
07.10.2005
Namenszeichen
Beteiligte Bereiche
Bearbeitungsvermerk
TUIV 08/1998
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 250/2005
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Frank Hospes
07.10.2005
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Hauptausschuss
Rat
@GRM3@
@GRM4@
Betreff:
Widmung der Straße „Försterweg“ in Wesseling-Urfeld als städtische Straße für den öffentlichen Verkehr
Beschlussentwurf:
Es wird beschlossen, den „Försterweg“ in Wesseling-Urfeld, Gemarkung Urfeld Flur 2 Flurstück 481
sowie Teilfläche aus Flurstück 759 (ca. 2 m²) als städtische Straße (Gemeindestraßen) gemäß § 6
Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen -in der zur Zeit geltenden Fassung- (SGV
NRW“ 91) dem öffentlichen Verkehr zu widmen.
TUIV 08/1998
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Sachdarstellung:
1. Problem
Der „Försterweg“ in Wesseling-Urfeld wird in Kürze erstmalig endgültig hergestellt. Die Straße wird
dem hergestellten straßenbautechnischen Ausbau entsprechend als städtische Straße genutzt. Das
diesbezügliche Straßenland ist im Eigentum der Stadt Wesseling, ausgenommen ein Teilstück der
Parzelle 759 (ca. 2 m²). Das Einverständnis der Eigentümerin, Frau Luise Kuth, zur Widmung der
Teilfläche als Straßenland liegt vor, der Eigentumsübergang steht unmittelbar bevor.
Die Stadt Wesseling als Straßenbaulastträger verfügt gemäß § 6 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen die Widmung für den öffentlichen Verkehr.
2. Lösung
Es wird vorgeschlagen, gemäß Beschlussentwurf zu entscheiden.
3. Alternativen
Keine
4. Finanzielle Auswirkungen
Keine
TUIV 08/1998