Daten
Kommune
Wesseling
Größe
145 kB
Datum
06.07.2010
Erstellt
02.07.10, 12:29
Aktualisiert
02.07.10, 12:29
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
162/2010
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Wirtschaftsförderung und Liegenschaften
- 61 -
Dez II
Dez III
Vorlage für
Rat
Betrifft:
Vermarktungskonzept "Wohngebiet Eichholz"
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Datum
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
- 61 -
Dez II
Dez III
14.06.2010
Namenszeichen
Verwaltungsdirektor/in
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 162/2010
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Nachtwey
14.06.2010
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Rat
Betreff:
Vermarktungskonzept "Wohngebiet Eichholz"
Beschlussentwurf:
Der Rat stimmt dem vorliegenden Vermarktungskonzept zu und beauftragt die Verwaltung, in
Zusammenarbeit mit der „Projektgesellschaft Eichholz mbH“, bestehend aus den beiden weiteren
Projektpartnern PARETO GmbH und LEG S Köln GmbH, die Vermarktung des Wohngebiets Eichholz
vorzunehmen.
Sachdarstellung:
1. Problem
Nachdem jetzt weitestgehend alle Planungsphasen für das neu zu entwickelnde Wohngebiet Eichholz
abgeschlossen und alle notwendigen Vermarktungsunterlagen erarbeitet worden sind, soll nunmehr aktiv die
Vermarktung des Wohngebiets forciert werden.
Der avisierte Zeitplan der drei Projektpartner sieht vor, dass mit der Vermarktung der Grundstücke im August
2010 begonnen wird, so dass bereits im Dezember dieses Jahres die ersten Wohnhäuser im ersten
Erschließungsabschnitt (1. EA), der insgesamt aus 53 Einheiten besteht, errichtet werden können.
Hierzu bedarf es einer abgestimmten Vermarktungsstrategie, die das operative Vorgehen regelt und auf dem
beschriebenen Vermarktungskonzept, der Imagebroschüre, dem Gestaltungsleitfaden, dem seit August 2009
verbindlichen Bebauungsplan Nr. 2/93.1 „Wohngebiet Eichholz - 1. Bauabschnitt“ und der vorgenommenen
Grundstücksparzellierung nebst zugehörigen Grundstückspreisspannen beruht.
2. Lösung
Um eine zügige Bebauung des ersten Erschließungsabschnitts zu ermöglichen, bedarf es einer zeitnahen
Vermarktung des Gebietes ab August 2010. Dieser Vorlauf wird benötigt, um Werbemaßnahmen
durchzuführen, Kundenakquise zu betreiben, Kundengespräche zu führen, Vertragsabschlüsse
vorzubereiten, politische Gremien zu beteiligen, Kaufverträge zu schließen sowie eingehende Bauanträge zu
bearbeiten.
Grundlage der Vermarktung sind das Vermarktungskonzept, welches im wesentlichen die praktische
Abwicklung der Vermarktung regelt, sowie die Imagebroschüre und der Gestaltungsleitfaden, der die
baulichen Rahmenbedingungen erläutert, die sich aus der städtebaulichen Konzeption und dem daraus
entwickelten Bebauungsplan ergeben. Auf Grundlage der städtebaulichen Konzeption und des
Bebauungsplans basiert der Grundstücksparzellierungsplan, für den entsprechend der Lage und Größe der
einzelnen Grundstücke Grundstückspreisspannen definiert sind.
Vermarktungskonzept
Das Vermarktungskonzept stellt die Regelungen zur Grundstücksvergabe dar, die in zwei Fallkonstellationen
(Fallgruppen 1 und 2) gegliedert sind. Die hierbei angesetzten Kriterien basieren auf der Grundstücksgröße,
dem definierten Grundstückspreis, der Anzahl der konkreten Bewerber pro Grundstück sowie der künftigen
Eigen- oder Fremdnutzung der zu errichtenden Wohngebäude.
Fallgruppe 1: Veräußerung an private Interessenten für Eigennutzung im 1. EA („Normalfall“)
Voraussetzungen:
a) nur ein Interessent für das Baugrundstück
b) Grundstückskaufpreis liegt unter 250.000 Euro
c) Grundstücksgröße ist unter 1.000 m²
Vorgehen:
Kaufvertragsabschluss durch die Projektgemeinschaft ohne Zustimmungspflicht des Unterausschusses
für Liegenschaften und Hauptausschuss (jedoch regelmäßige Berichterstattung über getätigte
Grundstücksverkäufe).
Liegen mehrere Grundstücksbewerber vor (Voraussetzung a) entscheidet der Hauptausschuss nach
Vorberatung im Unterausschuss für Liegenschaften sowie über die Grundstücksvergabe.
Fallgruppe 2: Veräußerung an private Interessenten für Fremdnutzung im 1. EA (Grundstück 54)
Voraussetzungen:
wie in Fallgruppe 1 (a bis c liegen vor)
Vorgehen:
Vorstellung und Beratung des Konzeptes im Unterausschuss für Liegenschaften sowie bei positivem
Votum Hauptausschuss.
Kaufvertragsabschluss nach Zustimmung des Hauptausschuss.
Durch die vorgenommene Klassifizierung in die zuvor beschriebenen Fallgruppen wird eine vorteilhafte und
projektorientierte Vermarktung des Gebietes angestrebt.
Die Fallgruppe 1 stellt den Regelfall dar, bei dem die Vermarktung der Grundstücke inklusive der
Veräußerung durch die Projektgruppe vorgenommen wird, um zeitnahe Grundstücksgeschäfte tätigen zu
können, die den bereits definierten Zielvorgaben (Festsetzungen Bebauungsplan, Gestaltungsleitfaden)
entsprechen. Da es sich in dieser Fallgruppe lediglich um Einzelbewerber handelt, bedarf es keiner
Abwägung und Entscheidung für einen entsprechenden Bewerber; die positive Bonitätsprüfung des
Bewerbers und Einhaltung der rechtlichen und gestalterischen Vorgaben durch die Projektgruppe
vorausgesetzt. Bei mehreren Bewerbern entscheidet der Hauptausschuss nach Vorberatung im
Unterausschuss für Liegenschaften über die Grundstücksvergabe.
Die Fallgruppe 2, die gemäß des Vermarktungskonzeptes vor dem Verkauf einer vorherigen
Zustimmungspflicht des Unterausschusses für Liegenschaften sowie des Hauptausschusses bedürfen, stellt
einen Sonderfall dar, der vor der Veräußerung einer gesonderten Prüfung unterzogen wird. Dieser Fall tritt im
ersten Erschließungsabschnitt lediglich bei dem Grundstück Nr. 54 auf (Stadthaus mit bis zu fünf
Wohneinheiten). Für dieses Vorhaben prüft die Vermarktungsgruppe die vorgelegten Konzepte, wobei der
Gestaltungsleitfaden den wesentlichen Beurteilungsmaßstab darstellt.
Die Vermarktungsgruppe bewertet die einzelnen Vorhaben und entwickelt Vorschläge, ob und wie diese
weiterverfolgt werden und legt diese dem Unterausschuss für Liegenschaften sowie dem Hauptausschuss
zur Beratung und Entscheidung vor.
Imagebroschüre/ Gestaltungsleitfaden
Die ansprechend gestalteten Broschüren sollen Kaufinteressenten dienen, sich einen Eindruck von der
Qualität des neuen Wohnquartiers zu verschaffen. Zur Ergänzung der gestalterischen Festsetzungen des
Bebauungsplans und zur Vermittlung der von den Projektpartnern verfolgten Qualitätsziele ist eine
Gestaltungsleitplanung erarbeitet worden, bestehend aus dem Gestaltungskonzept für den öffentlichen
Raum und dem Gestaltungsleitfaden für Baugrundstücke.
Hierdurch soll sichergestellt werden, dass die angestrebten Qualitätsmaßstäbe den potenziellen Kunden
verdeutlicht und diese im Rahmen der baulichen Umsetzung von den einzelnen Bauherren beachtet werden.
Grundstücksparzellierungsplan
Auf Grundlage des Gestaltungs- sowie des daraus konzipierten Bebauungsplans ist ein
Grundstücksparzellierungsplan erstellt worden, der die Anzahl und Größe der sich ergebenden Grundstücke
für den ersten Erschließungsabschnitt ausweist.
Im ersten Erschließungsabschnitt sollen 53 Wohneinheiten in Form von Einzel- und Doppelhäusern, zwei
Hausgruppen (Dreierreihen) sowie einem Stadthaus entstehen. Aus Gründen der vorteilhafteren
Vermarktbarkeit wurden im südöstlichen Teilbereich je vier Doppelhäuser in je drei Einzelhäuser
umgewandelt (Wegfall der Grundstücke 25 und 45).
Mit dem Bau des ersten Erschließungsabschnittes wird zudem auch der später zentral gelegene Grünzug
nebst Spielzonen und Regenwassermulde zur Entwässerung zeitgleich angelegt.
Grundstückserlöse im Bereich des ersten Bauabschnitts
Die Projektpartner haben abgestimmt, dass als durchschnittlicher Grundstücksverkaufspreis für den
gesamten ersten Bauabschnitt 215 Euro/m² zugrunde gelegt wird. Dabei ist aufgrund der unterschiedlichen
Lagequalitäten eine räumliche Staffelung bei der Ermittlung erfolgt.
Für den nunmehr zu errichtenden ersten Erschließungsabschnitt sind durchschnittliche Erlöse von rund 246
Euro/m² geplant. Hier bewegen sich die Grundstückspreise in drei Preiskategorien:
255 bis 270 Euro/m² für die südlichen und östlichen Randlagen zum Landschaftsraum
235 bis 250 Euro/m² für die im inneren Gebiet liegenden Einzelhausgrundstücke
205 bis 230 Euro/m² für die im inneren Gebiet liegenden Grundstücke (Doppelhäuser, Hausgruppen,
Stadthaus)
Die räumliche Verteilung der geplanten Erlöse für den gesamten ersten Bauabschnitt, differenziert nach
Preisklassen für Teilbereiche, ist in der beiliegenden Karte „Grundstückserlöse 1. BA“ dargestellt.
Ausschluss von Bauträgern
Im ersten Erschließungsabschnitt werden keine Grundstücke für Bauträger reserviert. Zielsetzung ist die
Einzelvermarktung an private Interessenten (Ausnahme Fallgruppe 2 Grundstück 54). Über weitere
Ausnahmen entscheidet der Hauptausschuss nach Vorberatung im Unterausschuss für Liegenschaften.
Ausschluss externer Maklertätigkeit
Die Vermarktung der Grundstücke erfolgt ausschließlich über die Vermarktungsgruppe. Aufträge an
Grundstücksmakler oder Grundstücksvermittler werden ausgeschlossen.
„Beschwerdestelle“
Bewerber/ Interessenten, die aus unterschiedlichsten Gründen bei der Grundstücksvergabe nicht
berücksichtigt werden können, haben die Möglichkeit, sich bei der Stadt Wesseling (oder bei den anderen
Projektpartnern) zu melden. Die Stadt Wesseling informiert den Unterausschuss für Liegenschaften und legt
ihm die Ablehnungs-/ Versagungsgründe dar.
Geltungsdauer des Vermarktungskonzeptes
Das beschriebene Vermarktungskonzept erstreckt sich auf den ersten Erschließungsabschnitt. Sollte das
operative Vorgehen sich als vorteilhaft erweisen, vereinbaren die Projektpartner die Fortsetzung des
Vermarktungskonzeptes für die weiteren folgenden Erschließungsabschnitte.
3. Alternativen
Keine
4. Finanzielle Auswirkungen
keine
Anlagen
Grundstücksgrößen erster Erschließungsabschnitt
Grundstückserlöse
Anmerkung
Die Fraktionen erhalten je zwei Exemplare der Imagebroschüre sowie des Gestaltungsleitfadens zur
Kenntnis.