Daten
Kommune
Wesseling
Größe
101 kB
Datum
06.07.2010
Erstellt
02.07.10, 12:29
Aktualisiert
02.07.10, 12:29
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
144/2010
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Jugendhilfe
-01/Personalservice-
II/VD
Vorlage für
Jugendhilfeausschuss
Rat
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Ausbau des Pflegekinderdienstes
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Leiter/in
Datum
Sachbearbeiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
01/Person
alservice
II/VD
28.05.2010
Namenszeichen
Verwaltungsdirektor/in
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 144/2010
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Birgit Rudolf
28.05.2010
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
Rat
Betreff:
Ausbau des Pflegekinderdienstes
Beschlussentwurf:
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Rat, eine zusätzliche Stelle im Pflegekinderdienst, zunächst
befristet auf ein Jahr, einzurichten.
Sachdarstellung:
1. Problem
Seit Erfassung der Hilfen zur Erziehung (HzE) -Vergleichszahlen durch die Jugendhilfeplanung im Jahr 1997
sind die Fallzahlen von 14 Kindern in Pflegestellen zu damals 44 Kindern in Heimen (= anteilige Quote 24 %)
auf aktuell 41 Kinder in Pflegestellen zu 32 Kindern in Heimen / Internat / betreutes Wohnen /
Individualmaßnahmen (= Quotensteigerung auf über 50 %) gestiegen (Stand 30.04.2010).
Diese positive Entwicklung kann mit dem derzeitigen Personalbestand von weiterhin nur 0,5 Planstelle im
Pflegekinderdienst (PKD) nicht gehalten werden.
Die „Rahmenkonzeption Pflegekinderdienst“ des Landschaftsverbands Rheinland (LVR) empfiehlt 25 Kinder
pro pädagogische Vollzeitfachkraft. Dieser Einschätzung schloss sich die Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) in
ihrer Empfehlung für Wesseling 2008 an.
Nur ein angemessener Personalschlüssel bietet dem Fachdienst ausreichende Arbeitszeitanteile
für die Werbung, Gewinnung und Überprüfung von Pflegefamilien,
die kontinuierliche Qualifizierung und Fachberatung der Familien bei erzieherischen Fragestellungen,
regelmäßige Besuchskontakte zur Qualitätssicherung der Aufgabe,
entscheidend auch in Form von Kontakt- und Hilfeangeboten an die betroffenen Kinder (der
Bundesgerichtshof hat Aussagen zu den Kontrollaufgaben der Jugendämter bei
Vollzeitpflegeverhältnissen getroffen, in denen ein fortwährender Kontakt der Fachkräfte zum Kind
bzw. Jugendlichen gefordert wird ),
die Intervention in Krisensituationen insbesondere auch zur Vermeidung von Abbrüchen,
die Hilfeplanung nach § 36 SGB VIII.
Durch den kontinuierlichen Ausbau der stationären Unterbringung in Vollzeitpflege ist eine
Arbeitsüberbelastung des PKD festzustellen, die so nicht mehr tragbar ist. Sowohl aus
haushaltsverantwortlichen als auch aus personalverantwortlichen Gründen (siehe Statistik im Vergleich zu
den erforderlichen fachlichen Standards laut GPA / LVR von 25 Fällen pro Fachkraft) ist daher eine
Ausweitung der bisherigen halben Stelle erforderlich.
Fallverantwortung
Kinder in
Pflegefamilien
PKD
27
Kinder in
Erziehungsstelle
Kinder in
Sozialpädagogischer
Lebensgemeinschaft
Gesamt
41 Kinder
davon in
Verwandtenpflege
ASD
10
24
davon in
externen
Pflegestellen
13
1
1
2
28
13
3
24
16
Stand: 30.04.2010
Wesseling hat keine vertraglich verpflichteten Bereitschaftspflegestellen, welche bei Bedarf in der akuten
Krise Kinder vorübergehend bei sich aufnehmen können. Es gibt einige wenige Pflegeeltern, die ihre
Bereitschaft zur kurzfristigen Aufnahme eines Kindes erklärt haben, falls ihre eigene Familiensituation es zu
dem erforderlichen Zeitpunkt zulässt.
Beim letzten diesbezüglichen Notfall Mitte April, wo wegen akuter Kindeswohlgefährdung die sofortige
Unterbringung von 2 Geschwistern (11 Monate, 10 Jahre) erforderlich wurde, konnte durch intensive
kollegiale Beratung und gute Netzwerkkenntnis eine preisgünstige Lösung gefunden werden. Trotz intensiver
Recherche im Umfeld war kurzfristig keine Pflegestelle für die Kinder zu finden. Eine Tagespflegemutter war
bereit und in der Lage vorübergehend einzuspringen. Alternativ hätten die Kinder an dem Tag in einer
Kleinkindgruppe der umliegenden Heime untergebracht werden müssen (z.B. Heim Maria-im-Walde
/Tagessatz (TS) pro Kind ab 145,00 Euro aufwärts oder Felix und Lina-(Kleinkind)-Haus Bad Honnef /TS
200,18 Euro). Die Tagesmutter erhält hingegen den altersentsprechenden Bereitschaftspflegesatz von tgl.
61,12 Euro für beide Kinder. Für die Stadt Wesseling hätte sich eine finanzielle Mehrbelastung von mehr als
200,00 Euro pro Tag ergeben.
Bei erforderlichen Inobhutnahmen nach § 42 SGB VIII (INOB) werden Kinder/Jugendliche (ab ca. 6 bis 17
Jahre) in der Regel durch das Jugendamt oder die Polizei vereinbarungsgemäß in eine Heimgruppe der
Diakonie Michaelshoven gebracht. Diese Einrichtung ist nah, sodass der Bezug zum bisherigen Umfeld
erhalten bleibt (weiterer Schulbesuch möglich, vereinfacht die Kontaktaufnahme und mögliche Rückführung
zum Elternhaus, etc.). Es besteht die vertragliche Verpflichtung für die Diakonie die Wesselinger Kinder
/Jugendliche zu jeder Tages- und Nachtzeit aufzunehmen und angemessen unterzubringen. Die Kosten
betragen zur Zeit 146,47 Euro täglich und sollen zukünftig auf 218,00 Euro täglich steigen (Zahlen INOB in
Wesseling 2008: 16 Kinder/Jugendliche / 2009: 15 Ki./Jug. / 2010 bereits: 9 Ki./Jug.).
Ein einziges Kind, welches wegen nicht zur Verfügung stehender Pflegefamilien untergebracht werden muss,
wird jährlich Mehrkosten in Höhe von etwa 40.000 Euro verursachen (Vollzeitpflege mit allen Nebenkosten =
ca. 10.000 Euro jährlich, Heimunterbringung eines Kindes = ca. 50.000 Euro jährlich; wenn besondere
Problemlagen vorliegen wesentlich mehr). Somit liegt bereits eine einzelne vermiedene Heimunterbringung
durch Einsatz einer Vollzeitpflegestelle unter den Jahreskosten einer sozialpädagogischen Fachkraft im PKD.
2. Lösung
Der Bereich der Vollzeitpflege könnte in Wesseling noch weiter ausgebaut werden, wenn hierfür
ausreichende Personalkapazitäten zur Verfügung gestellt werden. Die Aquise weiterer Pflegefamilien, deren
Überprüfung, Schulung und Begleitung, erfordern diese Personalressourcen, die aktuell bei Weitem nicht
vorhanden sind. Alleine für die Begleitung der derzeit vorhandenen 41 Pflegekinder und ihrer Pflegestellen
unter Einbindung der Herkunftsfamilien reicht die jetzige Personalbemessung nicht aus, geschweige denn für
die Suche und Befähigung weiterer Pflegefamilien. Aus pädagogischer Sicht ist die Unterbringung in einer
Pflegefamilie die bessere; gleichzeitig kann hierdurch der Haushalt der Stadt Wesseling erheblich entlastet
werden.
Zur Wahrung des aktuellen Standards, der hohen Unterbringungsquote in Familien und der erforderlichen
intensiven fachlichen Begleitung durch den PKD, ist mindestens eine halbe Stelle zuzusetzen.
Zum Ausbau der Vollzeitpflegestellen unter Berücksichtigung des erhöhten Bedarfes an „Fachpflegestellen“
ist jedoch eine personelle Erweiterung von insgesamt einer Vollzeitstelle erforderlich. Nur gut qualifizierte und
fachlich begleitete Pflegestellen mit möglicher sozialpädagogischer Ausrichtung und speziellen
Betreuungskonzepten können alternativ zur Heimunterbringung wirkungsvoll und langfristig eingesetzt
werden.
Der Verwaltungsvorstand hat die Thematik in seiner Sitzung vom 19.05.2010 erörtert und sich für eine
befristete Ausweitung ausgesprochen.
3. Alternativen
Werden von der Verwaltung keine vorgeschlagen
4. Finanzielle Auswirkungen
Ausweitung des Stellenplans um eine Stelle S 11, Kosten: ca. 33.500 Euro im Jahr.