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Beschlussvorlage (Ausbau des Pflegekinderdienstes)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
101 kB
Datum
06.07.2010
Erstellt
02.07.10, 12:29
Aktualisiert
02.07.10, 12:29
Beschlussvorlage (Ausbau des Pflegekinderdienstes) Beschlussvorlage (Ausbau des Pflegekinderdienstes) Beschlussvorlage (Ausbau des Pflegekinderdienstes) Beschlussvorlage (Ausbau des Pflegekinderdienstes)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 144/2010 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Jugendhilfe -01/Personalservice- II/VD Vorlage für Jugendhilfeausschuss Rat Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Ausbau des Pflegekinderdienstes Namenszeichen des federführenden Bereichs Leiter/in Datum Sachbearbeiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche 01/Person alservice II/VD 28.05.2010 Namenszeichen Verwaltungsdirektor/in Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 144/2010 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Birgit Rudolf 28.05.2010 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss Rat Betreff: Ausbau des Pflegekinderdienstes Beschlussentwurf: Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Rat, eine zusätzliche Stelle im Pflegekinderdienst, zunächst befristet auf ein Jahr, einzurichten. Sachdarstellung: 1. Problem Seit Erfassung der Hilfen zur Erziehung (HzE) -Vergleichszahlen durch die Jugendhilfeplanung im Jahr 1997 sind die Fallzahlen von 14 Kindern in Pflegestellen zu damals 44 Kindern in Heimen (= anteilige Quote 24 %) auf aktuell 41 Kinder in Pflegestellen zu 32 Kindern in Heimen / Internat / betreutes Wohnen / Individualmaßnahmen (= Quotensteigerung auf über 50 %) gestiegen (Stand 30.04.2010). Diese positive Entwicklung kann mit dem derzeitigen Personalbestand von weiterhin nur 0,5 Planstelle im Pflegekinderdienst (PKD) nicht gehalten werden. Die „Rahmenkonzeption Pflegekinderdienst“ des Landschaftsverbands Rheinland (LVR) empfiehlt 25 Kinder pro pädagogische Vollzeitfachkraft. Dieser Einschätzung schloss sich die Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) in ihrer Empfehlung für Wesseling 2008 an. Nur ein angemessener Personalschlüssel bietet dem Fachdienst ausreichende Arbeitszeitanteile für die Werbung, Gewinnung und Überprüfung von Pflegefamilien, die kontinuierliche Qualifizierung und Fachberatung der Familien bei erzieherischen Fragestellungen, regelmäßige Besuchskontakte zur Qualitätssicherung der Aufgabe, entscheidend auch in Form von Kontakt- und Hilfeangeboten an die betroffenen Kinder (der Bundesgerichtshof hat Aussagen zu den Kontrollaufgaben der Jugendämter bei Vollzeitpflegeverhältnissen getroffen, in denen ein fortwährender Kontakt der Fachkräfte zum Kind bzw. Jugendlichen gefordert wird ), die Intervention in Krisensituationen insbesondere auch zur Vermeidung von Abbrüchen, die Hilfeplanung nach § 36 SGB VIII. Durch den kontinuierlichen Ausbau der stationären Unterbringung in Vollzeitpflege ist eine Arbeitsüberbelastung des PKD festzustellen, die so nicht mehr tragbar ist. Sowohl aus haushaltsverantwortlichen als auch aus personalverantwortlichen Gründen (siehe Statistik im Vergleich zu den erforderlichen fachlichen Standards laut GPA / LVR von 25 Fällen pro Fachkraft) ist daher eine Ausweitung der bisherigen halben Stelle erforderlich. Fallverantwortung Kinder in Pflegefamilien PKD 27 Kinder in Erziehungsstelle Kinder in Sozialpädagogischer Lebensgemeinschaft Gesamt 41 Kinder davon in Verwandtenpflege ASD 10 24 davon in externen Pflegestellen 13 1 1 2 28 13 3 24 16 Stand: 30.04.2010 Wesseling hat keine vertraglich verpflichteten Bereitschaftspflegestellen, welche bei Bedarf in der akuten Krise Kinder vorübergehend bei sich aufnehmen können. Es gibt einige wenige Pflegeeltern, die ihre Bereitschaft zur kurzfristigen Aufnahme eines Kindes erklärt haben, falls ihre eigene Familiensituation es zu dem erforderlichen Zeitpunkt zulässt. Beim letzten diesbezüglichen Notfall Mitte April, wo wegen akuter Kindeswohlgefährdung die sofortige Unterbringung von 2 Geschwistern (11 Monate, 10 Jahre) erforderlich wurde, konnte durch intensive kollegiale Beratung und gute Netzwerkkenntnis eine preisgünstige Lösung gefunden werden. Trotz intensiver Recherche im Umfeld war kurzfristig keine Pflegestelle für die Kinder zu finden. Eine Tagespflegemutter war bereit und in der Lage vorübergehend einzuspringen. Alternativ hätten die Kinder an dem Tag in einer Kleinkindgruppe der umliegenden Heime untergebracht werden müssen (z.B. Heim Maria-im-Walde /Tagessatz (TS) pro Kind ab 145,00 Euro aufwärts oder Felix und Lina-(Kleinkind)-Haus Bad Honnef /TS 200,18 Euro). Die Tagesmutter erhält hingegen den altersentsprechenden Bereitschaftspflegesatz von tgl. 61,12 Euro für beide Kinder. Für die Stadt Wesseling hätte sich eine finanzielle Mehrbelastung von mehr als 200,00 Euro pro Tag ergeben. Bei erforderlichen Inobhutnahmen nach § 42 SGB VIII (INOB) werden Kinder/Jugendliche (ab ca. 6 bis 17 Jahre) in der Regel durch das Jugendamt oder die Polizei vereinbarungsgemäß in eine Heimgruppe der Diakonie Michaelshoven gebracht. Diese Einrichtung ist nah, sodass der Bezug zum bisherigen Umfeld erhalten bleibt (weiterer Schulbesuch möglich, vereinfacht die Kontaktaufnahme und mögliche Rückführung zum Elternhaus, etc.). Es besteht die vertragliche Verpflichtung für die Diakonie die Wesselinger Kinder /Jugendliche zu jeder Tages- und Nachtzeit aufzunehmen und angemessen unterzubringen. Die Kosten betragen zur Zeit 146,47 Euro täglich und sollen zukünftig auf 218,00 Euro täglich steigen (Zahlen INOB in Wesseling 2008: 16 Kinder/Jugendliche / 2009: 15 Ki./Jug. / 2010 bereits: 9 Ki./Jug.). Ein einziges Kind, welches wegen nicht zur Verfügung stehender Pflegefamilien untergebracht werden muss, wird jährlich Mehrkosten in Höhe von etwa 40.000 Euro verursachen (Vollzeitpflege mit allen Nebenkosten = ca. 10.000 Euro jährlich, Heimunterbringung eines Kindes = ca. 50.000 Euro jährlich; wenn besondere Problemlagen vorliegen wesentlich mehr). Somit liegt bereits eine einzelne vermiedene Heimunterbringung durch Einsatz einer Vollzeitpflegestelle unter den Jahreskosten einer sozialpädagogischen Fachkraft im PKD. 2. Lösung Der Bereich der Vollzeitpflege könnte in Wesseling noch weiter ausgebaut werden, wenn hierfür ausreichende Personalkapazitäten zur Verfügung gestellt werden. Die Aquise weiterer Pflegefamilien, deren Überprüfung, Schulung und Begleitung, erfordern diese Personalressourcen, die aktuell bei Weitem nicht vorhanden sind. Alleine für die Begleitung der derzeit vorhandenen 41 Pflegekinder und ihrer Pflegestellen unter Einbindung der Herkunftsfamilien reicht die jetzige Personalbemessung nicht aus, geschweige denn für die Suche und Befähigung weiterer Pflegefamilien. Aus pädagogischer Sicht ist die Unterbringung in einer Pflegefamilie die bessere; gleichzeitig kann hierdurch der Haushalt der Stadt Wesseling erheblich entlastet werden. Zur Wahrung des aktuellen Standards, der hohen Unterbringungsquote in Familien und der erforderlichen intensiven fachlichen Begleitung durch den PKD, ist mindestens eine halbe Stelle zuzusetzen. Zum Ausbau der Vollzeitpflegestellen unter Berücksichtigung des erhöhten Bedarfes an „Fachpflegestellen“ ist jedoch eine personelle Erweiterung von insgesamt einer Vollzeitstelle erforderlich. Nur gut qualifizierte und fachlich begleitete Pflegestellen mit möglicher sozialpädagogischer Ausrichtung und speziellen Betreuungskonzepten können alternativ zur Heimunterbringung wirkungsvoll und langfristig eingesetzt werden. Der Verwaltungsvorstand hat die Thematik in seiner Sitzung vom 19.05.2010 erörtert und sich für eine befristete Ausweitung ausgesprochen. 3. Alternativen Werden von der Verwaltung keine vorgeschlagen 4. Finanzielle Auswirkungen Ausweitung des Stellenplans um eine Stelle S 11, Kosten: ca. 33.500 Euro im Jahr.