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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 144/2010)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
10 kB
Datum
06.07.2010
Erstellt
02.07.10, 12:29
Aktualisiert
02.07.10, 12:29
Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 144/2010) Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 144/2010)

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Inhalt der Datei

Was bedeutet Vollzeitpflege (§ 33 SGB VIII) Neben der Heimerziehung ist die Vollzeitpflege in einer Ersatz- oder Ergänzungsfamilie eine traditionelle Form der Erziehung außerhalb des Elternhauses. Hilfe zur Erziehung (HzE) in Vollzeitpflege soll entsprechend des Alters und des Entwicklungsstandes des Kindes oder des Jugendlichen unter Einbeziehung seiner persönlichen familiären Bindungen und der Abwägung aller Möglichkeiten der Verbesserung seiner Lebens- und Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie eine zeitlich befristete Erziehungshilfe oder eine auf Dauer angelegte Lebensform in einer dazu geeigneten Pflegefamilie bieten. Je nach Zielsetzung lassen sich darüber hinaus Pflegestellen nach Kurzzeitpflegestellen für kurzfristige Krisen- und Notsituationen, Bereitschafts-/ Übergangspflegestellen, die für einen begrenzten, aber ggf. durchaus länger andauernden Zeitraum die Erziehung und Versorgung sicherstellen, und Dauerpflegestellen, in denen Minderjährige dauerhaft versorgt und erzogen werden, unterscheiden. Bei den Pflegestellen muss es sich nicht um die klassische Standardfamilie handeln, die Auswahl der Pflegepersonen ist vielmehr darauf abzustellen, dass diese eine angemessene und erfolgversprechende Erziehung gewährleisten. In der Praxis spielen Verwandtenpflegestellen eine bedeutende Rolle; auch sie bedürfen häufig der finanziellen und persönlichen Unterstützung durch die Jugendhilfe in Form von HzE. Pflegestellen müssen bereit und in der Lage sein, Kinder mit Verhaltensproblemen und auffälligkeiten aufzunehmen um den speziellen Anforderungen, die diese Kinder an die Erziehung stellen, gerecht zu werden. Oftmals treten Spätfolgen von Vernachlässigung, Lieblosigkeit und defizitärer Erziehung auf, welche besonderes Augenmerk und Feinfühligkeit erfordern. Eine weitere Herausforderung stellt die Kooperation mit den leiblichen Eltern für die Pflegestellen dar, insbesondere wenn ein häufiger Kontakt durch die Herkunftsfamilie gewünscht ist. Abgebende Eltern erleben Pflegefamilien oft als Konkurrenz, was die Gefahr birgt, dass sie den Hilfeprozess boykottieren. Besondere Aufmerksamkeit muss bei der Vermittlung von Kindern und Jugendlichen auf die Ausgangssituation in der Herkunftsfamilie und auf den jeweiligen Anlass für die Unterbringung gelegt werden. Je massiver der Problemhintergrund und je belastender die sozialen Vor- Erfahrungen der Kinder und Jugendlichen sind, umso höhere Anforderungen sind an die Pflegepersonen und die fachlich begleitenden Dienste zu stellen. In diesem Zusammenhang steht daher auch die Frage einer angemessenen Honorierung dieser Erziehungstätigkeit. Für besonders entwicklungsbeeinträchtigte Kinder und Jugendliche gibt es spezialisierte Formen der Familienpflege. Aufgrund der oftmals hohen pädagogischen Aufgabenanforderungen haben sich in der Jugendhilfepraxis vermehrt Sonderformen von Pflegestellen entwickelt. In diesen heilpädagogischen Pflegestellen, Fachfamilien oder Erziehungsstellen werden die Kinder und Jugendlichen von pädagogisch qualifizierten Pflegepersonen betreut, welche auf zusätzliche eigene Beratungs- und Supervisionsmöglichkeiten zurückgreifen können. Diese besondere pädagogisch-pflegerische Leistung wird neben dem üblichen Pflegegeld mit einem gesteigerten Entgelt entlohnt. Zusätzlich zu den vom Pflegekinderdienst der Stadt Wesseling ausgewählten und zur Verfügung stehenden Pflegefamilien, werden bei Bedarf verschiedene darauf spezialisierte Anbieter angefragt, welche aber überwiegend nur die teureren Fachpflegestellen vermitteln (z.B. Perspektiven für Kinder/ Overath, Kinderschutzbund /Euskirchen, Hermann- JosefHaus/Köln-Dünnwald, MUTABOR/ Rhein-Sieg-Kreis, PEB/Bornheim).