Daten
Kommune
Wesseling
Größe
10 kB
Datum
06.07.2010
Erstellt
02.07.10, 12:29
Aktualisiert
02.07.10, 12:29
Stichworte
Inhalt der Datei
Was bedeutet Vollzeitpflege (§ 33 SGB VIII)
Neben der Heimerziehung ist die Vollzeitpflege in einer Ersatz- oder Ergänzungsfamilie eine
traditionelle Form der Erziehung außerhalb des Elternhauses. Hilfe zur Erziehung (HzE) in
Vollzeitpflege soll entsprechend des Alters und des Entwicklungsstandes des Kindes oder des
Jugendlichen unter Einbeziehung seiner persönlichen familiären Bindungen und der Abwägung
aller Möglichkeiten der Verbesserung seiner Lebens- und Erziehungsbedingungen in der
Herkunftsfamilie eine zeitlich befristete Erziehungshilfe oder eine auf Dauer angelegte
Lebensform in einer dazu geeigneten Pflegefamilie bieten. Je nach Zielsetzung lassen sich
darüber hinaus Pflegestellen nach Kurzzeitpflegestellen für kurzfristige Krisen- und
Notsituationen, Bereitschafts-/ Übergangspflegestellen, die für einen begrenzten, aber ggf.
durchaus länger andauernden Zeitraum die Erziehung und Versorgung sicherstellen, und
Dauerpflegestellen, in denen Minderjährige dauerhaft versorgt und erzogen werden,
unterscheiden.
Bei den Pflegestellen muss es sich nicht um die klassische Standardfamilie handeln, die
Auswahl der Pflegepersonen ist vielmehr darauf abzustellen, dass diese eine angemessene und
erfolgversprechende Erziehung gewährleisten. In der Praxis spielen Verwandtenpflegestellen
eine bedeutende Rolle; auch sie bedürfen häufig der finanziellen und persönlichen
Unterstützung durch die Jugendhilfe in Form von HzE.
Pflegestellen müssen bereit und in der Lage sein, Kinder mit Verhaltensproblemen und auffälligkeiten aufzunehmen um den speziellen Anforderungen, die diese Kinder an die
Erziehung stellen, gerecht zu werden. Oftmals treten Spätfolgen von Vernachlässigung,
Lieblosigkeit und defizitärer Erziehung auf, welche besonderes Augenmerk und Feinfühligkeit
erfordern.
Eine weitere Herausforderung stellt die Kooperation mit den leiblichen Eltern für die
Pflegestellen dar, insbesondere wenn ein häufiger Kontakt durch die Herkunftsfamilie
gewünscht ist. Abgebende Eltern erleben Pflegefamilien oft als Konkurrenz, was die Gefahr
birgt, dass sie den Hilfeprozess boykottieren.
Besondere Aufmerksamkeit muss bei der Vermittlung von Kindern und Jugendlichen auf die
Ausgangssituation in der Herkunftsfamilie und auf den jeweiligen Anlass für die
Unterbringung gelegt werden. Je massiver der Problemhintergrund und je belastender die
sozialen Vor- Erfahrungen der Kinder und Jugendlichen sind, umso höhere Anforderungen
sind an die Pflegepersonen und die fachlich begleitenden Dienste zu stellen. In diesem
Zusammenhang steht daher auch die Frage einer angemessenen Honorierung dieser
Erziehungstätigkeit.
Für besonders entwicklungsbeeinträchtigte Kinder und Jugendliche gibt es spezialisierte
Formen der Familienpflege. Aufgrund der oftmals hohen pädagogischen
Aufgabenanforderungen haben sich in der Jugendhilfepraxis vermehrt Sonderformen von
Pflegestellen entwickelt. In diesen heilpädagogischen Pflegestellen, Fachfamilien oder
Erziehungsstellen werden die Kinder und Jugendlichen von pädagogisch qualifizierten
Pflegepersonen betreut, welche auf zusätzliche eigene Beratungs- und
Supervisionsmöglichkeiten zurückgreifen können. Diese besondere pädagogisch-pflegerische
Leistung wird neben dem üblichen Pflegegeld mit einem gesteigerten Entgelt entlohnt.
Zusätzlich zu den vom Pflegekinderdienst der Stadt Wesseling ausgewählten und zur
Verfügung stehenden Pflegefamilien, werden bei Bedarf verschiedene darauf spezialisierte
Anbieter angefragt, welche aber überwiegend nur die teureren Fachpflegestellen vermitteln
(z.B. Perspektiven für Kinder/ Overath, Kinderschutzbund /Euskirchen, Hermann- JosefHaus/Köln-Dünnwald, MUTABOR/ Rhein-Sieg-Kreis, PEB/Bornheim).