Daten
Kommune
Wesseling
Größe
77 kB
Datum
06.07.2010
Erstellt
02.07.10, 12:29
Aktualisiert
02.07.10, 12:29
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
124/2010
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Ratsbüro
Vorlage für
Rat
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Beschlusskontrolle im Rat und in den Ausschüssen des Rates der Stadt Wesseling
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
05.05.2010
Namenszeichen
Verwaltungsdirektor/in
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 124/2010
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Düffel/
Herr Meerwein
05.05.2010
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Rat
Betreff:
Beschlusskontrolle im Rat und in den Ausschüssen des Rates der Stadt Wesseling
Beschlussentwurf:
Für die Beschlüsse des Rates und seiner Ausschüsse wird eine Beschlusskontrolle eingeführt.
In die jeweilige Tagesordnung wird im öffentlichen Teil der Sitzung als Unterpunkt des Tagesordnungspunktes „Mitteilungen und Anfragen“ der Tagesordnungspunkt „Beschlusskontrolle“ eingefügt.
Sachdarstellung:
1. Problem
Nach § 62 Abs. 2 Satz 2 GO NRW führt der Bürgermeister die Beschlüsse und Entscheidungen unter der
Kontrolle des Rates und in Verantwortung ihm gegenüber durch.
Seit Beginn der derzeitigen Ratsperiode laufen Überlegungen zur Einführung einer Beschlusskontrolle im Rat
und in den Ausschüssen.
2. Lösung
Die Verwaltung setzt seit vielen Jahren für den Kommunalen Sitzungsdienst die Software SD.Net der Firma
Sternberg, die über die KDVZ Rhein-Erft-Rur angeboten wird, ein. Dieses System ermöglicht eine umfangreiche Internetpräsentation sowohl für die Bürger als auch für die Rats- und Ausschussmitglieder. Es besteht
grundsätzlich die Möglichkeit, im Rahmen dieses Systems eine Beschlusskontrolle durchzuführen.
Nach einer Testphase waren Software-Updates sowie Systemarbeiten erforderlich. Zusätzlich erfolgte am
4.5.2010 eine Präsentation und Erfahrensaustausch seitens der KDVZ im Rathaus. In einem nächsten Schritt
sind umfangreiche Administrationsarbeiten sowie eine Schulung der mit der Beschlusskontrolle beauftragten
Beschäftigten erforderlich.
Es ist vorgesehen, ab Beginn der Sommerferien den Punkt „Beschlusskontrolle“ als Standardtagesordnungspunkt in die Tagesordnung der jeweiligen Gremien aufzunehmen.
Die Verwaltung schlägt vor, die Beschlusskontrolle im öffentlichen Teil der Sitzung durchzuführen, da die
Mehrzahl der Beschlüsse in öffentlicher Sitzung gefasst wird. In nichtöffentlicher Sitzung gefasste Beschlüsse
werden in der Übersicht anonymisiert und allgemein wiedergegeben. Im öffentlichen Teil der Sitzung wird als
Unterpunkt des Tagesordnungspunktes „Mitteilungen und Anfragen“ der Tagesordnungspunkt „Beschlusskontrolle“ eingefügt.
Der Einladung zur Sitzung wird eine schriftliche Übersicht sowohl aller Beschlüsse der vorherigen Sitzung
des Gremiums als auch eine Übersicht aller noch unerledigten Beschlüsse mit aktuellem Sachstandsbericht
beigefügt. Auf die Beifügung der Beschlusslisten als Anlage zur Niederschrift sollte aus Kostengründen verzichtet werden, da diese ohnehin jederzeit über den Kommunalen Sitzungsdienst im Internet abrufbar sind.
3. Alternativen
Werden nicht vorgeschlagen.
4. Finanzielle Auswirkungen
Durch die Aktualisierung der Software fallen keine zusätzlichen Kosten an. Zusätzlicher Aufwand wird in den
betroffenen Bereichen durch die Einrichtung und Nachverfolgung der Beschlusskontrolle anfallen.