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Beschlussvorlage (Beschlusskontrolle im Rat und in den Ausschüssen des Rates der Stadt Wesseling)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
77 kB
Datum
06.07.2010
Erstellt
02.07.10, 12:29
Aktualisiert
02.07.10, 12:29
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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 124/2010 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Ratsbüro Vorlage für Rat Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Beschlusskontrolle im Rat und in den Ausschüssen des Rates der Stadt Wesseling Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 05.05.2010 Namenszeichen Verwaltungsdirektor/in Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 124/2010 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Düffel/ Herr Meerwein 05.05.2010 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Rat Betreff: Beschlusskontrolle im Rat und in den Ausschüssen des Rates der Stadt Wesseling Beschlussentwurf: Für die Beschlüsse des Rates und seiner Ausschüsse wird eine Beschlusskontrolle eingeführt. In die jeweilige Tagesordnung wird im öffentlichen Teil der Sitzung als Unterpunkt des Tagesordnungspunktes „Mitteilungen und Anfragen“ der Tagesordnungspunkt „Beschlusskontrolle“ eingefügt. Sachdarstellung: 1. Problem Nach § 62 Abs. 2 Satz 2 GO NRW führt der Bürgermeister die Beschlüsse und Entscheidungen unter der Kontrolle des Rates und in Verantwortung ihm gegenüber durch. Seit Beginn der derzeitigen Ratsperiode laufen Überlegungen zur Einführung einer Beschlusskontrolle im Rat und in den Ausschüssen. 2. Lösung Die Verwaltung setzt seit vielen Jahren für den Kommunalen Sitzungsdienst die Software SD.Net der Firma Sternberg, die über die KDVZ Rhein-Erft-Rur angeboten wird, ein. Dieses System ermöglicht eine umfangreiche Internetpräsentation sowohl für die Bürger als auch für die Rats- und Ausschussmitglieder. Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit, im Rahmen dieses Systems eine Beschlusskontrolle durchzuführen. Nach einer Testphase waren Software-Updates sowie Systemarbeiten erforderlich. Zusätzlich erfolgte am 4.5.2010 eine Präsentation und Erfahrensaustausch seitens der KDVZ im Rathaus. In einem nächsten Schritt sind umfangreiche Administrationsarbeiten sowie eine Schulung der mit der Beschlusskontrolle beauftragten Beschäftigten erforderlich. Es ist vorgesehen, ab Beginn der Sommerferien den Punkt „Beschlusskontrolle“ als Standardtagesordnungspunkt in die Tagesordnung der jeweiligen Gremien aufzunehmen. Die Verwaltung schlägt vor, die Beschlusskontrolle im öffentlichen Teil der Sitzung durchzuführen, da die Mehrzahl der Beschlüsse in öffentlicher Sitzung gefasst wird. In nichtöffentlicher Sitzung gefasste Beschlüsse werden in der Übersicht anonymisiert und allgemein wiedergegeben. Im öffentlichen Teil der Sitzung wird als Unterpunkt des Tagesordnungspunktes „Mitteilungen und Anfragen“ der Tagesordnungspunkt „Beschlusskontrolle“ eingefügt. Der Einladung zur Sitzung wird eine schriftliche Übersicht sowohl aller Beschlüsse der vorherigen Sitzung des Gremiums als auch eine Übersicht aller noch unerledigten Beschlüsse mit aktuellem Sachstandsbericht beigefügt. Auf die Beifügung der Beschlusslisten als Anlage zur Niederschrift sollte aus Kostengründen verzichtet werden, da diese ohnehin jederzeit über den Kommunalen Sitzungsdienst im Internet abrufbar sind. 3. Alternativen Werden nicht vorgeschlagen. 4. Finanzielle Auswirkungen Durch die Aktualisierung der Software fallen keine zusätzlichen Kosten an. Zusätzlicher Aufwand wird in den betroffenen Bereichen durch die Einrichtung und Nachverfolgung der Beschlusskontrolle anfallen.