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Beschlussvorlage (Einführung des gebundenen Ganztages in den weiterführenden Schulen in Bedburg)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
29 kB
Datum
02.12.2013
Erstellt
27.11.13, 09:37
Aktualisiert
27.11.13, 09:37
Beschlussvorlage (Einführung des gebundenen Ganztages in den weiterführenden Schulen in Bedburg) Beschlussvorlage (Einführung des gebundenen Ganztages in den weiterführenden Schulen in Bedburg) Beschlussvorlage (Einführung des gebundenen Ganztages in den weiterführenden Schulen in Bedburg) Beschlussvorlage (Einführung des gebundenen Ganztages in den weiterführenden Schulen in Bedburg)

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Inhalt der Datei

Zu TOP:__________ Drucksache: WP8228/2013 Fachbereich II - Ordnung, Bildung, Jugend und Soziales Sitzungsteil Az.: 40 öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss 02.12.2013 Abstimmungsergebnis: Betreff: Einführung des gebundenen Ganztages in den weiterführenden Schulen in Bedburg Beschlussvorschlag: Der Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat, die Einführung des gebundenen Ganztages an allen weiterführenden Schulen in Bedburg erst zum Schuljahresbeginn 2015/ 16 verbindlich zu beschließen. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Verfahrensstand: im Rahmen der diesjährigen Haushaltsberatungen wurde in der Sitzung des HFA am 07.05.2013 unter TOP 7 `Beratung des Entwurfes der Haushaltssatzung der Stadt Bedburg mit Anlagen und Bestandteilen für die Haushaltsjahre 2013/ 14´ einstimmig der Beschluss gefasst, unabhängig von der Einführung einer Sekundarschule, den gebundenen Ganztagsbetrieb an den weiterführenden Schulen in Bedburg einzuführen. In der Beschlussfassung zur Haushaltssatzung heißt es hierzu unter Einführung des gebundenen Ganztagsbetriebs im Sekundarbereich der Bedburger Schulen, Aufnahme in das Haushaltssicherungskonzept: `Zur Generierung von Erträgen im Rahmen der Zuweisungen aus dem Gemeindefinanzierungsgesetz werden die Sekundarstufen der Bedburger Schulen auf den gebundenen Ganztag umgestellt. Beschreibung der Maßnahmen - unabhängig von der Einführung einer Sekundarschule soll der gesamte Sekundarbereich auf den gebundenen Ganztag umgestellt werden - die Umstellung der Eingangsklassen erfolgt zum Schuljahr 2014/ 15 - anschließend wird in jedem folgenden Schuljahr ein weiterer Jahrgang auf den gebundenen Ganztag umgestellt - die Umstellung ist somit mit dem Schuljahr 2019/ 20 abgeschlossen - die Gewichtung der Schüler bei der Berechnung der Schlüsselzuweisungen liegt bei Halbtagsschülern bei 0,7 und bei Ganztagsschülern bei 3,33 - da die amtlichen Schulstatistiken des Vorvorjahres maßgebend für die Berechnung der Schlüsselzuweisungen sind, wirkt sich die Umstellung ab dem Haushaltsjahr 2016 verbessernd auf den städtischen Haushalt aus - unter Berücksichtigung des Vorsichtsprinzips werden unvorhergesehene Aufwendungen aufgrund der Umstellung auf den gebundenen Ganztag bzw. aufgrund der Umsetzung der Inklusion angemessene Veranschlagungen vorgenommen´ Über die v. g. Beschlussfassung und Aufnahme des gebundenen Ganztags in das Haushaltssicherungskonzept hat die Fachverwaltung in der Sitzung des Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss der Stadt Bedburg am 11.06.2013 unter TOP 4 im öffentlichen Teil - Mitteilungen Schule - unter Spiegelstrich `Einführung in den Gebundenen Ganztag´ informiert; hierin waren auch die zur Antragstellung bei der Bezirksregierung erforderlichen Verfahrensschritte aufgezeigt. Da eine Antragstellung bei der Bezirksregierung bis Ende Dezember 2013 zu erfolgen hat, hat die Fachverwaltung mit Email vom 12.11.2013, bei den Schulleitungen der weiterführenden Schulleitungen den aktuellen Verfahrensstand - pädagogisches Konzept, Einbindung der Schulmitwirkungsgremien etc. pp. - erfragt. Aufgrund bestehender `Interpretationsdifferenzen´ zum Umsetzungszeitpunkt der Einführung in den gebundenen Ganztag, haben die Schulleitungen der weiterführenden Schulen die Fachverwaltung zu einem Gespräch gebeten. Dieses hat am 14.11.2013 stattgefunden. In diesem Gespräch teilten die Schulleitungen der drei weiterführenden Schulen mit, dass sie zwar bereits entsprechende Schritte und Maßnahmen zur Einführung des gebundenen Ganztags - sowohl schulintern als auch in den Schulmitwirkungsgremien - eingeleitet bzw. getroffen hätten, eine verpflichtende Einführung jedoch bereits im nächsten Schuljahr für sie nicht erkennbar gewesen sei. Hierzu führten sie aus, dass die in allen Informationsveranstaltungen anwesenden politischen Vertreter unisono erklärt hätten, dass die Einführung in den gebundenen Ganztag losgelöst von der Sekundarschule in den nächsten Jahren anstehe. Von einer Einführung im kommenden Schuljahr sei indes zu keinem Zeitpunkt die Rede gewesen. Zudem gaben die Schulleitungen zu Bedenken, dass man die Eltern mit einer zeitgleichen Einführung des gebundenen Ganztags und der Sekundarschule nicht `überfrachten´ dürfe. Daher müsse man aus ihrer Sicht, zunächst die Entwicklung zur Installation der Sekundarschule abwarten. Verwaltungsseitig wurde in diesem Gespräch durch die Fachverwaltung mehrfach auf die Beschlussvorlage WP8-228/2013 Seite 2 STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage politische Beschlusslage im HFA und Rat anlässlich der Haushaltsberatungen, sowie auch auf die entsprechende Beratung im Fachausschuss hingewiesen. Auch wurde aus den Ausführungen des Haushaltssicherungskonzepts - S. 321 ff. unter Ziff. 7 `Veränderungen der Schullandschaft´ - zitiert und angemerkt, dass dies Bestandteil des Haushaltsgenehmigungsverfahrens durch die Aufsichtsbehörde sei. Bezüglich der seitens der Schulleitungen vorgetragenen Gründe wird auf die dieser Vorlage als Anlagen 1 - 3 beigefügten Schreiben, vom 20.11.2013 (Herr Rüttgers), 21.11.2013 (Herr Ankel) und 25.11.2013 (Frau Ehlen) verwiesen. II. Weitere Verfahrensschritte: Für die Einführung des gebundenen Ganztages zum Schuljahresbeginn 2014/ 15, müsste ein formloser Antrag mit allen erforderlichen Anlagen bis spätestens 20.12.2013 bei der Bezirksregierung gestellt werden. Eine Verlängerung für die Einreichung des Antrages gibt es nicht. Dem Antrag sind verpflichtend beizufügen: - der Ratsbeschluss - der Schulentwicklungsplan/die Schülerzahlenprognose - die Schulkonferenzbeschlüsse, wobei für die Schulen kein Vetorecht besteht - die pädagogischen Konzepte der jeweiligen Schulen In Anbetracht dessen, dass die erforderlichen Beschlüsse der Schulmitwirkungsgremien, wie auch die pädagogischen Konzepte noch nicht vorliegen/erstellt sind, erscheint eine Antragstellung für die Einführung in den gebundenen Ganztag für das kommende Schuljahr aus Sicht der Verwaltung nicht realistisch. Aufgrund dessen empfiehlt die Verwaltung, die Einführung des gebundenen Ganztages um ein Jahr, auf den Beginn des Schuljahres 2015/ 16, zu verschieben. Damit eine diesbezüglich rechtzeitige Antragstellung gesichert ist, sollten die Schulleitungen der weiterführenden Schulen `verpflichtet´ werden, bis zum Schuljahresende 2013/ 14 die erforderlichen Beschlüsse der Schulmitwirkungsgremien und die entsprechenden pädagogischen Konzeptionen dem Schulträger vorzulegen. Rein informativ weist die Verwaltung in diesem Zusammenhang darauf hin, dass der von der Politik erteilte Auftrag zur Abfrage der vereinsmäßig gebundenen Kinder an den weiterführenden Schulen zwischenzeitlich durchgeführt wurde. Die Abfrage führt die Gesamtschülerzahl je Jahrgangsstufe und je Schule, sowie die in der Zeit von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr vereinsmäßig gebundenen Kinder auf. Wie der Übersicht deutlich zu entnehmen ist, ist nur eine sehr geringe Zahl von Schülern in der Zeit von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr vereinsmäßig gebunden. Die Übersicht mit den Ergebnissen ist der Vorlage als Anlage 4 beigefügt. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: nicht erkennbar. Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: ----------------------------------Keller ----------------------------------Kramer ----------------------------------Koerdt Sachbearbeiterin Fachbereichsleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-228/2013 Seite 3 STADT BEDBURG Beschlussvorlage WP8-228/2013 Sitzungsvorlage Seite: 4 Seite 4