Daten
Kommune
Bedburg
Größe
29 kB
Datum
02.12.2013
Erstellt
27.11.13, 09:37
Aktualisiert
27.11.13, 09:37
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP8228/2013
Fachbereich II - Ordnung, Bildung,
Jugend und Soziales
Sitzungsteil
Az.: 40
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss
02.12.2013
Abstimmungsergebnis:
Betreff:
Einführung des gebundenen Ganztages in den weiterführenden Schulen in Bedburg
Beschlussvorschlag:
Der Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur
Kenntnis und empfiehlt dem Rat, die Einführung des gebundenen Ganztages an allen
weiterführenden Schulen in Bedburg erst zum Schuljahresbeginn 2015/ 16 verbindlich zu
beschließen.
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Begründung:
Verfahrensstand:
im Rahmen der diesjährigen Haushaltsberatungen wurde in der Sitzung des HFA am 07.05.2013
unter TOP 7 `Beratung des Entwurfes der Haushaltssatzung der Stadt Bedburg mit Anlagen und
Bestandteilen für die Haushaltsjahre 2013/ 14´ einstimmig der Beschluss gefasst, unabhängig von
der Einführung einer Sekundarschule, den gebundenen Ganztagsbetrieb an den weiterführenden
Schulen in Bedburg einzuführen. In der Beschlussfassung zur Haushaltssatzung heißt es hierzu
unter Einführung des gebundenen Ganztagsbetriebs im Sekundarbereich der Bedburger Schulen,
Aufnahme in das Haushaltssicherungskonzept:
`Zur Generierung von Erträgen im Rahmen der Zuweisungen aus dem
Gemeindefinanzierungsgesetz werden die Sekundarstufen der Bedburger Schulen auf den
gebundenen Ganztag umgestellt.
Beschreibung der Maßnahmen
- unabhängig von der Einführung einer Sekundarschule soll der gesamte Sekundarbereich auf
den gebundenen Ganztag umgestellt werden
- die Umstellung der Eingangsklassen erfolgt zum Schuljahr 2014/ 15
- anschließend wird in jedem folgenden Schuljahr ein weiterer Jahrgang auf den gebundenen
Ganztag umgestellt
- die Umstellung ist somit mit dem Schuljahr 2019/ 20 abgeschlossen
- die Gewichtung der Schüler bei der Berechnung der Schlüsselzuweisungen liegt bei
Halbtagsschülern bei 0,7 und bei Ganztagsschülern bei 3,33
- da die amtlichen Schulstatistiken des Vorvorjahres maßgebend für die Berechnung der
Schlüsselzuweisungen sind, wirkt sich die Umstellung ab dem Haushaltsjahr 2016
verbessernd auf den städtischen Haushalt aus
- unter Berücksichtigung des Vorsichtsprinzips werden unvorhergesehene Aufwendungen
aufgrund der Umstellung auf den gebundenen Ganztag bzw. aufgrund der Umsetzung der
Inklusion angemessene Veranschlagungen vorgenommen´
Über die v. g. Beschlussfassung und Aufnahme des gebundenen Ganztags in das
Haushaltssicherungskonzept hat die Fachverwaltung in der Sitzung des Familien-, Bildungs- und
Sozialausschuss der Stadt Bedburg am 11.06.2013 unter TOP 4 im öffentlichen Teil - Mitteilungen
Schule - unter Spiegelstrich `Einführung in den Gebundenen Ganztag´ informiert; hierin waren
auch die zur Antragstellung bei der Bezirksregierung erforderlichen Verfahrensschritte aufgezeigt.
Da eine Antragstellung bei der Bezirksregierung bis Ende Dezember 2013 zu erfolgen hat, hat die
Fachverwaltung mit Email vom 12.11.2013, bei den Schulleitungen der weiterführenden
Schulleitungen den aktuellen Verfahrensstand - pädagogisches Konzept, Einbindung der
Schulmitwirkungsgremien etc. pp. - erfragt. Aufgrund bestehender `Interpretationsdifferenzen´ zum
Umsetzungszeitpunkt der Einführung in den gebundenen Ganztag, haben die Schulleitungen der
weiterführenden Schulen die Fachverwaltung zu einem Gespräch gebeten. Dieses hat am
14.11.2013 stattgefunden.
In diesem Gespräch teilten die Schulleitungen der drei weiterführenden Schulen mit, dass sie zwar
bereits entsprechende Schritte und Maßnahmen zur Einführung des gebundenen Ganztags
- sowohl schulintern als auch in den Schulmitwirkungsgremien - eingeleitet bzw. getroffen hätten,
eine verpflichtende Einführung jedoch bereits im nächsten Schuljahr für sie nicht erkennbar
gewesen sei. Hierzu führten sie aus, dass die in allen Informationsveranstaltungen anwesenden
politischen Vertreter unisono erklärt hätten, dass die Einführung in den gebundenen Ganztag
losgelöst von der Sekundarschule in den nächsten Jahren anstehe. Von einer Einführung im
kommenden Schuljahr sei indes zu keinem Zeitpunkt die Rede gewesen. Zudem gaben die
Schulleitungen zu Bedenken, dass man die Eltern mit einer zeitgleichen Einführung des
gebundenen Ganztags und der Sekundarschule nicht `überfrachten´ dürfe. Daher müsse man aus
ihrer Sicht, zunächst die Entwicklung zur Installation der Sekundarschule abwarten.
Verwaltungsseitig wurde in diesem Gespräch durch die Fachverwaltung mehrfach auf die
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politische Beschlusslage im HFA und Rat anlässlich der Haushaltsberatungen, sowie auch auf die
entsprechende Beratung im Fachausschuss hingewiesen. Auch wurde aus den Ausführungen des
Haushaltssicherungskonzepts - S. 321 ff. unter Ziff. 7 `Veränderungen der Schullandschaft´ - zitiert
und angemerkt, dass dies Bestandteil des Haushaltsgenehmigungsverfahrens durch die
Aufsichtsbehörde sei. Bezüglich der seitens der Schulleitungen vorgetragenen Gründe wird auf die
dieser Vorlage als Anlagen 1 - 3 beigefügten Schreiben, vom 20.11.2013 (Herr Rüttgers),
21.11.2013 (Herr Ankel) und 25.11.2013 (Frau Ehlen) verwiesen.
II. Weitere Verfahrensschritte:
Für die Einführung des gebundenen Ganztages zum Schuljahresbeginn 2014/ 15, müsste ein
formloser Antrag mit allen erforderlichen Anlagen bis spätestens 20.12.2013 bei der
Bezirksregierung gestellt werden. Eine Verlängerung für die Einreichung des Antrages gibt es
nicht. Dem Antrag sind verpflichtend beizufügen:
- der Ratsbeschluss
- der Schulentwicklungsplan/die Schülerzahlenprognose
- die Schulkonferenzbeschlüsse, wobei für die Schulen kein Vetorecht besteht
- die pädagogischen Konzepte der jeweiligen Schulen
In Anbetracht dessen, dass die erforderlichen Beschlüsse der Schulmitwirkungsgremien, wie auch
die pädagogischen Konzepte noch nicht vorliegen/erstellt sind, erscheint eine Antragstellung für
die Einführung in den gebundenen Ganztag für das kommende Schuljahr aus Sicht der Verwaltung
nicht realistisch. Aufgrund dessen empfiehlt die Verwaltung, die Einführung des gebundenen
Ganztages um ein Jahr, auf den Beginn des Schuljahres 2015/ 16, zu verschieben. Damit eine
diesbezüglich rechtzeitige Antragstellung gesichert ist, sollten die Schulleitungen der
weiterführenden Schulen `verpflichtet´ werden, bis zum Schuljahresende 2013/ 14 die
erforderlichen Beschlüsse der Schulmitwirkungsgremien und die entsprechenden pädagogischen
Konzeptionen dem Schulträger vorzulegen.
Rein informativ weist die Verwaltung in diesem Zusammenhang darauf hin, dass der von der
Politik erteilte Auftrag zur Abfrage der vereinsmäßig gebundenen Kinder an den weiterführenden
Schulen zwischenzeitlich durchgeführt wurde. Die Abfrage führt die Gesamtschülerzahl je
Jahrgangsstufe und je Schule, sowie die in der Zeit von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr vereinsmäßig
gebundenen Kinder auf. Wie der Übersicht deutlich zu entnehmen ist, ist nur eine sehr geringe
Zahl von Schülern in der Zeit von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr vereinsmäßig gebunden. Die Übersicht
mit den Ergebnissen ist der Vorlage als Anlage 4 beigefügt.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
nicht erkennbar.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
----------------------------------Keller
----------------------------------Kramer
----------------------------------Koerdt
Sachbearbeiterin
Fachbereichsleiter
Bürgermeister
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