Daten
Kommune
Wesseling
Größe
81 kB
Datum
06.07.2010
Erstellt
02.07.10, 12:29
Aktualisiert
02.07.10, 12:29
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
109/2010
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Finanzmanagement, -service u. Beteiligungen
61
Vorlage für
Hauptausschuss
Rat
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Wald- und Parkanlagen der Stadt Wesseling;
Feststellung des Jahresabschlusses 2008; Behandlung des Jahresverlustes
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Datum
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
61
22.04.2010
Namenszeichen
Verwaltungsdirektor/in
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 109/2010
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Hummelsheim
22.04.2010
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Hauptausschuss
Rat
Betreff:
Wald- und Parkanlagen der Stadt Wesseling;
Feststellung des Jahresabschlusses 2008; Behandlung des Jahresverlustes
Beschlussentwurf:
Der Jahresabschluss und der Lagebericht der Wald- und Parkanlagen der Stadt Wesseling für das
Wirtschaftsjahr 2008 in der Fassung, die der Vorlage Nr. 109/2010 beigefügt ist, werden festgestellt.
Das Wirtschaftsjahr 2008 schließt mit einem Verlust von 145.510,43 € ab. Der nach Saldierung des Verlusts
mit der im Wirtschaftsjahr von der Stadt geleisteten Verlustabdeckung von 250.600,00 € und unter Berücksichtigung des Gewinnvortrags auf dem Vorjahr von 103.845,24 € verbleibende Überschuss von 208.934,81
€ wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Der Betriebsleitung wird bis zum Bilanzstichtag die vorbehaltlose Entlastung erteilt.
Sachdarstellung:
1. Problem
Der von der Betriebsleitung aufgestellte Jahresabschluss 2008 der Wald- und Parkanlagen der Stadt Wesseling bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang, sowie der Lagebericht wurden
zwischenzeitlich durch die beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft. Der Prüfungsbericht schließt
ab mit folgendem Prüfungsvermerk:
„Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Beurteilung auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen in der Betriebssatzung und
vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes. Der Lagebericht
steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des
Eigenbetriebes und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.“
Allen Mitgliedern des Hauptausschusses wurde je ein Exemplar des Prüfberichts zugeleitet. Jahresabschluss
und Lagebericht sind zudem der Vorlage beigefügt.
Gemäß § 26 Abs. 2 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) sind Jahresabschluss und Lagebericht durch den
Rat der Gemeinde – nach Vorberatung durch den Betriebsausschuss – festzustellen, und es ist zugleich über
die Verwendung des Jahresgewinns oder die Behandlung des Jahresverlusts zu entscheiden.
2. Lösung
Das Wirtschaftsjahr 2008 schließt mit einem Jahresverlust von 145.510,43 € ab. Nach Saldierung des
Verlusts mit der im Wirtschaftsjahr zur vorläufigen Abdeckung des Jahresverlusts geleisteten Zuführung aus
dem städtischen Haushalt von 250.600,00 € und unter Berücksichtigung des Gewinnvortrags auf dem
Vorjahr von 103.845,24 € ergibt sich ein Überschuss in Höhe von 208.934,81 €. Die Betriebsleitung schlägt
vor, den Überschuss zur Stärkung des Eigenkapitals im Betrieb zu belassen und auf neue Rechnung vorzutragen.
3. Alternativen
werden nicht vorgeschlagen.
4. Finanzielle Auswirkungen
sind dargestellt.