Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage Stab (Erneuerung des Wanderorientierungssystems im Kreis Euskirchen und der StädteRegion Aachen)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
27 kB
Datum
24.03.2010
Erstellt
31.03.10, 04:14
Aktualisiert
31.03.10, 04:14
Beschlussvorlage Stab (Erneuerung des Wanderorientierungssystems im Kreis Euskirchen und der StädteRegion Aachen) Beschlussvorlage Stab (Erneuerung des Wanderorientierungssystems im Kreis Euskirchen und der StädteRegion Aachen) Beschlussvorlage Stab (Erneuerung des Wanderorientierungssystems im Kreis Euskirchen und der StädteRegion Aachen) Beschlussvorlage Stab (Erneuerung des Wanderorientierungssystems im Kreis Euskirchen und der StädteRegion Aachen)

öffnen download melden Dateigröße: 27 kB

Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat V 55/2010 16.02.2010 Datum: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Aussch.f.Wirtsch.Förd.,Tourismus u.Konvers.Vogels. 04.03.2010 Aussch.f.Wirtsch.Förd.,Tourismus u.Konvers.Vogels. 18.03.2010 Kreisausschuss 24.03.2010 Erneuerung des Wanderorientierungssystems im Kreis Euskirchen und der StädteRegion Aachen Sachbearbeiter/in: Herr Gladow Tel.: (02251) 15 370 Abt.: Stabsstelle 80 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. x Produkt: Zeile: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Die Mittel werden über die 1. Veränderungsliste zum HH-Plan-Entwurf 2010 eingeplant. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Produkt: gez. Hessenius Kreiskämmerer Zeile: Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag beschließt, a) der kreisseitigen Projektträgerschaft "Erneuerung des Wanderorientierungs-systems im Kreis Euskirchen und der StädteRegion Aachen" sowie der damit verbundenen Vorfinanzierung - unter der Voraussetzung einer landesseitigen Förderung in Höhe von 50 % und eines Eigenanteils der einbezogenen Kommunen in Höhe von weiteren 50 % - zuzustimmen und -2b) im Haushalt 2010 Auszahlungsmittel in Höhe von 30.000 Euro und im Haushalt 2011 (in Form einer Verpflichtungsermächtigung) 70.000 Euro bereit zu stellen. In selber Höhe werden Einzahlungen veranschlagt. Begründung: I. Bedeutung des Wandertourismus Eine vielfältige Mittelgebirgslandschaft, bestehend aus Wald, Wasser und weit gezogenen Berghöhen, stellt eine gute Basis für den Wandertourismus im Kreis Euskirchen und der StädteRegion Aachen dar. Der Wandertourismus zählt zu den Kernkompetenzen des Tourismus in der Region. Wandergäste bilden die mit Abstand größte Zielgruppe der Gäste in der Eifel. Diese Zielgruppe gilt es auch in Zukunft mit einem qualitativ hochwertigen Angebot zu bedienen. Das Wanderwegesystem in der Nordeifel ist bereits seit vielen Jahrzehnten sehr gut ausgebaut. Mit der Einrichtung des Premium-Wanderweges "Eifelsteig" von Trier nach Aachen im Jahr 2007 hat sich die Eifel zusätzlich als Top-Wanderregion in Deutschland positioniert. Grundlage ist das Qualitätssiegel „Wanderbares Deutschland“ des Deutschen Wanderverbandes und die Aufnahme des Eifelsteigs in die 10 sogenannten „Top-Trails of Germany“ (siehe www.top-trails-ofgermany.de). Neben einer Hauptroute bilden Sub-Markenwege mit entsprechender Ausstattung ein Netz von Qualitätswegen in der Region. Die touristische Vermarktung greift die aktuelle Trendentwicklung im Wandertourismus verstärkt mit Produkten für neue Wanderzielgruppen auf. Nachgefragt werden vor allem Wanderangebote, welche Gastronomie- und Unterkunftsbetriebe sowie typisch regionale Naturund Kulturerlebnisse einbeziehen. Zertifizierte „Qualitätsgastgeber Wanderbares Deutschland“ bieten nun auch in der Eifel hochwertigen Wanderurlaub an. Nach dieser qualitativen Neuausrichtung des Wanderangebotes und einer in weiten Teilen überarbeiteten Routenführung von Hauptwegen ist das Wanderinformationsangebot in der Landschaft ebenfalls dringend überholungs- und ergänzungsbedürftig. Wanderinformationsmodule gehören an Parkplätzen, Wanderwegeschnittpunkten und anderen von Gästen stark frequentierten Standorten auch im Zeitalter GPS-gestützter tragbarer Kartensysteme zur wichtigsten Basisinfrastruktur erfolgreicher Wanderregionen. Karteninformationen geben einen Überblick über das Wandergebiet, ermöglichen das Abschätzen der Tagesentfernung und dienen dem Einstieg in gekennzeichnete Routen. Nach heutigen Anforderungen, und dies ist bei den bestehenden Wanderorientierungstafeln in der Eifel nicht gegeben, müssen weitere Informationen im Sinne der touristischen Vernetzung und auch zur Berücksichtigung neuer Zielgruppen dargestellt werden. So beschränkt sich heute der Wanderausflug nicht mehr auf die reine Aktivität „Wandern“ – vielmehr besteht der Bedarf an einem - zielgruppenabhängigen - Gesamterlebnis der besuchten Region. Deshalb ist eine vernetzte Information des Gastes über Einkehrmöglichkeiten, Sehenswürdigkeiten und die nächste Tourist-Information unerlässlicher Bestandteil von zeitgemäßen Wanderinformationssystemen. -3- Im Sinne der angemessenen Berücksichtigung älterer und behinderter Menschen müssen zudem ein Standorthinweis mit Koordinaten für die Anfahrt von Rettungsfahrzeugen sowie Notrufnummern und Informationen zu barrierefreien Wanderstrecken und barrierefreier Infrastruktur in der Nähe (Gastronomie, Toiletten usw.) dargestellt werden. II. Dringender Erneuerungsbedarf des Wanderorientierungssystems Bereits kurz nach seiner Gründung im Jahr 1960 hat der Naturpark Nordeifel e.V. erstmals sogenannte Wanderorientierungstafeln in der Nordeifel eingerichtet. In der Folgezeit wurden diese Tafeln in größeren Abständen aktualisiert. Die letzte Generation der Wanderorientierungstafeln wurde vor etwa 10 Jahren an rund 170 Wanderparkplätzen und sonstigen, von Gästen stark frequentierten Standorten aufgestellt. Die sich derzeit in der Landschaft befindlichen Wanderorientierungstafeln entsprechen weder inhaltlich noch formell den heutigen Anforderungen der Gäste an ein touristisch attraktives Wanderorientierungssystem. Es ist dringender Erneuerungsbedarf gegeben. Die heute bereits vorhandenen Module bestehen aus einem verwitterungsresistenten Holzträgergestell (Douglasie) und einer mit einem Kartenausschnitt bedruckten Kunststoffplatte. Sie sind einfach und kostengünstig zu unterhalten. Die Trägergestelle sind in der Regel noch in einem sehr guten Zustand und können grundsätzlich weiter genutzt werden. In den meisten Fällen müssen somit lediglich die Kunststoffplatten mit den Informationen nach völliger inhaltlicher und grafischer Überarbeitung ersetzt werden. Einige Tafelstandorte müssen verändert und einige Trägergestelle zusätzlich angeschafft werden. III. Förderantrag Das Projektgebiet zur Erneuerung des Wanderorientierungssystems liegt im Kreis Euskirchen und der StädteRegion Aachen. Eingeschlossen sind die Wanderinformationsmodule, welche im Einzugsbereich des Eifelsteigs und seiner Submarkenwege liegen. Im Sinne eines einheitlichen Tafellayouts und zweckmäßig verknüpfter Inhalte der Darstellung ist eine zentrale koordinierende Projektträgerschaft dringend erforderlich. Der Kreis Euskirchen beabsichtigt daher, für die beteiligten Kommunen aus dem Kreis Euskirchen (Schleiden, Nettersheim, Kall, Mechernich, Hellenthal, Bad Münstereifel und Blankenheim) und der StädteRegion Aachen (Stolberg, Monschau, Roetgen und Simmerath) die Projektträgerschaft zu übernehmen und einen Förderantrag bei der Bezirksregierung Köln im Rahmen der "Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung einer integrierten ländlichen Entwicklung" zu stellen. Es hat zu diesem Zweck bereits am 07.12.2009 ein Gespräch zwischen der Kreisverwaltung Euskirchen, dem Naturpark Nordeifel e.V., der Lokalen Aktionsgruppe der LEADER Region Eifel und der Bezirksregierung Köln stattgefunden. Anlässlich diesen Gespräches hat die Bezirksregierung Köln grundsätzlich eine Förderung in Höhe von 50 % der Projektkosten in Aussicht gestellt. Die verbleibenden 50 % sind von den projektbeteiligten Kommunen aufzubringen. Der Kreis Euskirchen leistet insofern keine finanzielle Beteiligung an den Projektkosten. Da der Kreis Euskirchen jedoch als Antragsteller und Zuwendungsempfänger auftritt, besteht für ihn die Verpflichtung, hinsichtlich der anfallenden Projektkosten in Höhe von 100.000 Euro finanziell in Vorleistung treten zu müssen. Rechnungen externer Auftragnehmer müssen zunächst beglichen werden, bevor anschließend die Fördermittel abgerufen und die Eigenanteile der Kommunen vereinnahmt werden können. -4- gez. I. V. Poth Landrat Stabsstelle: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ______________________ (Unterschrift) ______________________ (Unterschrift) ______________________ (Unterschrift)