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Beschlussvorlage GB (Änderung des Gesellschaftsvertrages der Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH (KKM))

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
14 kB
Datum
23.06.2010
Erstellt
19.05.10, 04:24
Aktualisiert
19.05.10, 04:24
Beschlussvorlage GB (Änderung des Gesellschaftsvertrages der Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH (KKM)) Beschlussvorlage GB (Änderung des Gesellschaftsvertrages der Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH (KKM))

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat V 75/2010 04.05.2010 Datum: Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Aussch.f.Wirtsch.Förd.,Tourismus u.Konvers.Vogels. 26.05.2010 Kreisausschuss 09.06.2010 Kreistag 23.06.2010 Änderung des Gesellschaftsvertrages der Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH (KKM) Sachbearbeiter/in: Frau Stopa Tel.: 15 438 Abt.: 20.1 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt: Zeile: I. A. gez. Jasper Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt. Produkt: Zeile: Kreiskämmerer Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: 1. Der Kreistag nimmt den beiliegenden Entwurf zur Änderung des Gesellschaftsvertrages der Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH (KKM) zustimmend zur Kenntnis und beschließt, die Vertreter des Kreises Euskirchen in der Gesellschafterversammlung der KKM zur Beschlussfassung über die Änderung des Gesellschaftsvertrages zu ermächtigen. Die Ermächtigung, etwaigen redaktionellen Änderungen zuzustimmen, wird ebenfalls erteilt. 2. Der vorgesehenen Erhöhung des Geschäftsanteils des Kreises Euskirchen am Stammkapital der Gesellschaft in Höhe von 208,12 € wird zugestimmt. Die Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt. -2Begründung: Entsprechend § 53 KrO i. V. m. § 108 Abs. 6 lit. b) GO dürfen die Vertreter des Kreises in einer Gesellschaft, an der Gemeinden, Gemeindeverbände oder Zweckverbände unmittelbar mit mehr als 25 v. H. beteiligt sind, einem Beschluss der Gesellschaft zu einer wesentlichen Änderung des Gesellschaftsvertrages nur nach vorheriger Entscheidung des Kreistages zustimmen. Aufgrund der geplanten Neuordnung der Geschäftsführungsstruktur der Gesellschaft wird eine Anpassung des Gesellschaftsvertrages an mehreren Stellen erforderlich. Der Unternehmensverbund der KKM ist in den zurückliegenden Jahren erheblich gewachsen, so dass auch die Aufgaben, die auf der Geschäftsführungsebene zu bewältigen sind, erheblich gestiegen sind. Aus Sicht des Verwaltungsrates ist es wichtig, dass ab einer bestimmten Größenordnung die Geschäftsführungsverantwortung auf eine breite Basis gestellt wird. In der Sitzung des Verwaltungsrates der KKM vom 12.03.2010 wurde der vorgesehenen Erweiterung der Geschäftsführungsebene auf drei Geschäftsführer zugestimmt. Für die Tochtergesellschaften (mit Ausnahme der Tochtergesellschaften, die nur für Konzerneinrichtungen tätig sind) soll die Struktur mit mehreren Geschäftsführern ebenfalls übernommen werden. Angesichts der Anpassungsnotwendigkeit wurde der Gesellschaftsvertrag grundsätzlich überarbeitet. Insbesondere erfolgt eine Anpassung an die Vorgaben der Gemeindeordnung NRW [siehe Ergebnisse der überörtlichen Prüfung des Kreises Euskirchen durch die Gemeindeprüfungsanstalt NRW 2005/2006 (Info 93/2007) und der Prüfung der Jahresrechnung 2006 durch die Rechnungsprüfung (V 415/2008)]. Darüber hinaus wird § 17 (neu) hinsichtlich der Veröffentlichung der Bezüge der Mitglieder der Geschäftsführungsorgane und Aufsichtsgremien aufgrund des Gesetzes zur Schaffung von mehr Transparenz in öffentlichen Unternehmen im Lande Nordrhein-Westfalen (Transparenzgesetz) wie nachstehend ergänzt: „Die Gesellschaft weist im Anhang zum Jahresabschluss entsprechend § 108 GO jeweils für jede Personengruppe sowie zusätzlich unter Namensnennung die individualisierten Bezüge der Geschäftsführung und des Verwaltungsrates aus. Dies gilt erstmalig für den Anhang zum Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2010.“ Die Änderung der §§ 4 (Stammkapital) und 8 (Stimmrecht und Beschlussfassung in der Gesellschafterversammlung) dient der Glättung auf volle Euro-Beträge unter Beibehaltung der bisherigen Beteiligungsverhältnisse. Sämtliche Änderungen ergeben sich aus der anliegenden Synopse. gez. I. V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter: Abteilungsleiter: Sachbearbeiterin: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)