Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
14 kB
Datum
23.06.2010
Erstellt
19.05.10, 04:24
Aktualisiert
19.05.10, 04:24
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 75/2010
04.05.2010
Datum:
Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Aussch.f.Wirtsch.Förd.,Tourismus u.Konvers.Vogels.
26.05.2010
Kreisausschuss
09.06.2010
Kreistag
23.06.2010
Änderung des Gesellschaftsvertrages der Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH (KKM)
Sachbearbeiter/in: Frau Stopa
Tel.: 15 438
Abt.: 20.1
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt:
Zeile:
I. A.
gez.
Jasper
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt.
Produkt:
Zeile:
Kreiskämmerer
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
1. Der Kreistag nimmt den beiliegenden Entwurf zur Änderung des Gesellschaftsvertrages der
Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH (KKM) zustimmend zur Kenntnis und beschließt, die
Vertreter des Kreises Euskirchen in der Gesellschafterversammlung der KKM zur
Beschlussfassung über die Änderung des Gesellschaftsvertrages zu ermächtigen.
Die Ermächtigung, etwaigen redaktionellen Änderungen zuzustimmen, wird ebenfalls erteilt.
2. Der vorgesehenen Erhöhung des Geschäftsanteils des Kreises Euskirchen am Stammkapital
der Gesellschaft in Höhe von 208,12 € wird zugestimmt.
Die Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt.
-2Begründung:
Entsprechend § 53 KrO i. V. m. § 108 Abs. 6 lit. b) GO dürfen die Vertreter des Kreises in einer
Gesellschaft, an der Gemeinden, Gemeindeverbände oder Zweckverbände unmittelbar mit mehr als
25 v. H. beteiligt sind, einem Beschluss der Gesellschaft zu einer wesentlichen Änderung des
Gesellschaftsvertrages nur nach vorheriger Entscheidung des Kreistages zustimmen.
Aufgrund der geplanten Neuordnung der Geschäftsführungsstruktur der Gesellschaft wird eine
Anpassung des Gesellschaftsvertrages an mehreren Stellen erforderlich.
Der Unternehmensverbund der KKM ist in den zurückliegenden Jahren erheblich gewachsen, so
dass auch die Aufgaben, die auf der Geschäftsführungsebene zu bewältigen sind, erheblich
gestiegen sind. Aus Sicht des Verwaltungsrates ist es wichtig, dass ab einer bestimmten
Größenordnung die Geschäftsführungsverantwortung auf eine breite Basis gestellt wird.
In der Sitzung des Verwaltungsrates der KKM vom 12.03.2010 wurde der vorgesehenen Erweiterung
der Geschäftsführungsebene auf drei Geschäftsführer zugestimmt. Für die Tochtergesellschaften
(mit Ausnahme der Tochtergesellschaften, die nur für Konzerneinrichtungen tätig sind) soll die
Struktur mit mehreren Geschäftsführern ebenfalls übernommen werden.
Angesichts der Anpassungsnotwendigkeit wurde der Gesellschaftsvertrag grundsätzlich überarbeitet.
Insbesondere erfolgt eine Anpassung an die Vorgaben der Gemeindeordnung NRW [siehe
Ergebnisse der überörtlichen Prüfung des Kreises Euskirchen durch die Gemeindeprüfungsanstalt
NRW 2005/2006 (Info 93/2007) und der Prüfung der Jahresrechnung 2006 durch die
Rechnungsprüfung (V 415/2008)].
Darüber hinaus wird § 17 (neu) hinsichtlich der Veröffentlichung der Bezüge der Mitglieder der
Geschäftsführungsorgane und Aufsichtsgremien aufgrund des Gesetzes zur Schaffung von mehr
Transparenz in öffentlichen Unternehmen im Lande Nordrhein-Westfalen (Transparenzgesetz) wie
nachstehend ergänzt:
„Die Gesellschaft weist im Anhang zum Jahresabschluss entsprechend § 108 GO jeweils für jede
Personengruppe sowie zusätzlich unter Namensnennung die individualisierten Bezüge der
Geschäftsführung und des Verwaltungsrates aus. Dies gilt erstmalig für den Anhang zum
Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2010.“
Die Änderung der §§ 4 (Stammkapital) und 8 (Stimmrecht und Beschlussfassung in der Gesellschafterversammlung) dient der Glättung auf volle Euro-Beträge unter Beibehaltung der bisherigen
Beteiligungsverhältnisse.
Sämtliche Änderungen ergeben sich aus der anliegenden Synopse.
gez. I. V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter:
Abteilungsleiter:
Sachbearbeiterin:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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