Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage Stab (Anlage zur Beschlussvorlage Stab V 73/2010)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
72 kB
Datum
23.06.2010
Erstellt
19.05.10, 04:24
Aktualisiert
19.05.10, 04:24
Beschlussvorlage Stab (Anlage zur Beschlussvorlage Stab V 73/2010) Beschlussvorlage Stab (Anlage zur Beschlussvorlage Stab V 73/2010) Beschlussvorlage Stab (Anlage zur Beschlussvorlage Stab V 73/2010) Beschlussvorlage Stab (Anlage zur Beschlussvorlage Stab V 73/2010)

öffnen download melden Dateigröße: 72 kB

Inhalt der Datei

„FORUM VOGELSANG | TEILPROJEKT SANIERUNG UND UMBAU“ WEITERLEITUNGSVERTRAG E n t w u r f – Stand 06.05.2010 Zwischen 1. dem Kreis Euskirchen, vertreten durch den Landrat, Jülicher Ring 32, 53879 Euskirchen, nachstehend "Kreis" genannt, und 2. der vogelsang ip gemeinnützige GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer, Forum Vogelsang, 53937 Schleiden, nachstehend "GmbH" genannt wird folgender WEITERLEITUNGSVERTRAG „FORUM VOGELSANG | TEILPROJEKT SANIERUNG UND UMBAU“ geschlossen: § 1 VERTRAGSGEGENSTAND 1. Gegenstand dieses Vertrages ist die Weitergabe von a) Zuwendungen des Landes NRW sowie b) einem Eigenanteil der Gesellschafter der GmbH durch den Kreis an die GmbH. Die Weiterleitung erfolgt auf der Grundlage der Nr. 12 VVG zu § 44 LHO und Nr. 3 Satz 2 der Förderrichtlinien Stadterneuerung 2008. 2. Grundlage der Regelungen dieses Vertrages sind weiterhin der vorliegende Bescheid der Bezirksregierung Köln vom XX.XX.XXXX über die Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmebeginns sowie die ggfls. bereits vorliegenden und künftigen Zuwendungsbescheide und Änderungsbescheide zum vorgenannten Projekt, jeweils einschließlich der Nebenbestimmungen. Zur besseren Lesbarkeit des Vertrages werden diese nachfolgend „Bescheide“ bzw. „Bescheid“ genannt. 3. Im Übrigen werden die in den Bescheiden enthaltenen, für den Kreis maßgebenden Bestimmungen, soweit zutreffend, hiermit auch auf die GmbH übertragen. Seite 1 von 4 § 2 ART UND HÖHE DER ZUWENDUNG Der Kreis leitet die Mittel bis zur Höhe der in den Bescheiden insgesamt genannten Beträge an die GmbH weiter. Dies umfasst sowohl die Fördermittel wie auch den Eigenanteil, der sich aus einem Eigenanteil des Kreises sowie der übrigen GmbH-Gesellschafter zusammensetzt. Die GmbH verpflichtet sich, den Eigenanteil des Kreises sowie die über den Kreis weitergeleiteten Eigenanteile der übrigen GmbH-Gesellschafter als Kapitalrücklage oder als Sonderposten zu bilanzieren und jedem Gesellschafter separat zuzuordnen. § 3 ZUWENDUNGSZWECK, ZWECKBINDUNG UND NUTZUNG 1. Die Zuwendung ist zweckgebunden und bestimmt für das im Zuwendungsantrag des Kreises Euskirchen vom 26.03.2010 sowie den Bescheiden näher bezeichnete Projekt „FORUM VOGELSANG | TEILPROJEKT SANIERUNG UND UMBAU“. Die GmbH verpflichtet sich, die Mittel nach Maßgabe der Bescheide nur für dieses Vorhaben zu verwenden. Die Mittel sind sparsam und wirtschaftlich zu verwenden. 2. Die GmbH wird im Rahmen der weitergeleiteten Mittel Aufträge an Dritte erteilen und ein eigenes Projektmanagement sowie eine fördertechnische Projektabwicklung einrichten. 3. Die GmbH verpflichtet sich, die Gegenstände, die zur Erfüllung des Zuwendungszwecks erworben oder hergestellt werden, für den Zuwendungszweck zu verwenden und sorgfältig zu behandeln. Sie verpflichtet sich, vor Ablauf der im Zuwendungsbescheid festgelegten zeitlichen Bindung über diese Gegenstände nicht zu verfügen. Die GmbH verpflichtet sich, das Eigentum an den Gegenständen unverzüglich und ohne Gegenleistung an den Kreis zu übertragen, wenn a) der Zuwendungsbescheid auf Grund von Rechtsvorschriften unwirksam wird oder von der Bewilligungsbehörde zurückgenommen oder widerrufen wird (§ 9), b) der Kreis aus wichtigem Grund von dem Vertrag zurücktritt (§ 10) oder c) die Gesellschaft nach § 21 des Gesellschaftsvertrages aufgelöst wird. § 4 AUSZAHLUNG VON MITTELN 1. Grundlage für die an die GmbH auszuzahlenden Mittel sind die von dieser vorzulegenden Mittelabrufe. 2. Die Auszahlung der Mittel durch den Kreis an die GmbH erfolgt umgehend nach Zahlungseingang. § 5 NACHWEIS DER VERWENDUNG Die GmbH ist verpflichtet, gegenüber dem Kreis die Verwendung der Fördermittel einschließlich der Eigenanteile entsprechend Nr. 6 ANBest-P nachzuweisen. Der Nachweis ist so rechtzeitig zu erbringen, dass der Kreis seiner Verwendungsnachweispflicht nach Nr. 7 ANBest-G termingerecht nachkommen kann. Seite 2 von 4 § 6 WEITERGABE AN DRITTE Die GmbH ist - außer im Rahmen projektbezogener Vergaben – nicht berechtigt, Mittel an Dritte weiterzugeben. § 7 ANZEIGEPFLICHT 1. Die GmbH ist verpflichtet, die Mitteilungspflichten gegenüber dem Kreis gemäß Nr. 5 ANBest-P sowie den Bescheiden zu erfüllen. 2. Kommt die GmbH ihrer Anzeigepflicht nicht ordnungsgemäß nach, kann der Kreis den ihm dadurch entstehenden Schaden ersetzt verlangen. § 8 ÜBERWACHUNG UND PRÜFUNG 1. Der Kreis ist berechtigt, die Durchführung des Projekts bei der GmbH zu überwachen. 2. Die Prüfung der zweckentsprechenden Verwendung der Mittel, der Vergaben sowie der Schlussrechnungen erfolgt in einem noch festzulegenden Umfang durch die Rechnungsprüfung des Kreises Euskirchen gegen Kostenerstattung. Einzelheiten regelt eine besondere Vereinbarung. 3. Die GmbH hat die zur Prüfung erforderlichen Unterlagen bereitzuhalten und die notwendigen Auskünfte zu erteilen. Die Aufbewahrungsfrist bestimmt sich nach der in den Bescheiden angegebenen Zweckbindungsdauer. § 9 ERSTATTUNG DER ZUWENDUNG UND VERZINSUNG 1. Die GmbH hat die Zuwendung nach Maßgabe und unter den Voraussetzungen der Nr. 8 ANBest-P an den Kreis zu erstatten, bzw. Zinszahlungen zu leisten. Dies gilt sinngemäß auch für die entsprechenden Eigenanteile der Gesellschafter. Der Kreis leitet die von der GmbH erstatteten Eigenanteile der übrigen Gesellschafter an diese weiter. Der Kreis wird die geeigneten Rechtsmittel einlegen, wenn er oder die GmbH die Fehlerhaftigkeit der Aufhebung des Bescheides geltend machen wollen. Das Gleiche gilt: a) für von der Bewilligungsbehörde zu Unrecht geltend gemachte Zinsansprüche sowie b) sofern die Mittel durch die GmbH nicht innerhalb der im Bescheid angegebenen Frist verausgabt werden können. 2. Eine Erstattungspflicht der GmbH nach Absatz 1 besteht nicht, wenn und soweit der Kreis die Unwirksamkeit, die Rücknahme oder den Widerruf schuldhaft zu vertreten hat. 3. Der Erstattungsanspruch wird entsprechend der Zahlungsverpflichtung des Kreises fällig. Seite 3 von 4 § 10 RÜCKTRITT VOM VERTRAG 1. Der Kreis ist berechtigt, aus wichtigem Grund von diesem Vertrag zurück zu treten. Ein solcher ist insbesondere gegeben, wenn a) dem Kreis durch die GmbH in wesentlichen Punkten unrichtige oder unvollständige Angaben zur Finanzierung gemacht werden, b) die Zuwendung rechtswidrig oder zweckwidrig verwendet wird, c) die Voraussetzungen für den Vertragsabschluss nachträglich entfallen, d) die GmbH sowohl den in den Bescheiden als auch in diesem Vertrag genannten Verpflichtungen nicht nachkommt, e) Mitteilungspflichten und Auskunftspflichten nicht rechtzeitig oder vollständig nachgekommen wurde und dadurch die Erreichung des mit der Zuwendung verfolgten Zwecks gefährdet wird. 2. Im Fall des Rücktritts hat die GmbH dem Kreis die nach diesem Vertrag erlangten Zuwendungen und Eigenanteile der Gesellschafter einschließlich Zinsen zu erstatten. § 11 SONSTIGES 1. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. 2. Änderungen, Ergänzungen sowie die Aufhebung dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. 3. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An Stelle der unwirksamen Bestimmung soll eine Bestimmung treten, die rechtlich zulässig ist und dem Willen der Parteien weitestgehend entspricht. Dies gilt auch für den Fall, dass Regelungen dieses Vertrages infolge neuer Bescheide einer neuen Vereinbarung bedürfen. 4. Dieser Vertrag wird wirksam mit Unterschrift sämtlicher Vertragsparteien. 5. Erfüllungsort ist Euskirchen. Euskirchen, den ………..…… Euskirchen, den ………….. _______________________ Landrat Günter Rosenke (Kreis Euskirchen) _____________________ Johannes Adams (Kreis Euskirchen) Schleiden, den ………..…… _______________________ Albert Moritz (vogelsang ip gemeinnützige GmbH) Seite 4 von 4