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Info GB (Zuschüsse des Kreises an Dritte (freie Träger der Wohlfahrtspflege u. a. ) in den Bereichen Soziales und Gesundheit - Verlängerung der bis zum 31.12.2010 befristeten Vereinbarungen über Leistungen, Qualitätsentwicklungen und Ziele für weitere drei Ja )

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
17 kB
Datum
23.06.2010
Erstellt
26.05.10, 04:20
Aktualisiert
26.05.10, 04:20
Info GB (Zuschüsse des Kreises an Dritte (freie Träger der Wohlfahrtspflege u. a. ) in den Bereichen Soziales und Gesundheit
- Verlängerung der bis zum 31.12.2010 befristeten Vereinbarungen über Leistungen, 
Qualitätsentwicklungen und Ziele für weitere drei Ja
) Info GB (Zuschüsse des Kreises an Dritte (freie Träger der Wohlfahrtspflege u. a. ) in den Bereichen Soziales und Gesundheit
- Verlängerung der bis zum 31.12.2010 befristeten Vereinbarungen über Leistungen, 
Qualitätsentwicklungen und Ziele für weitere drei Ja
) Info GB (Zuschüsse des Kreises an Dritte (freie Träger der Wohlfahrtspflege u. a. ) in den Bereichen Soziales und Gesundheit
- Verlängerung der bis zum 31.12.2010 befristeten Vereinbarungen über Leistungen, 
Qualitätsentwicklungen und Ziele für weitere drei Ja
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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat X Öffentliche Sitzung Datum: Info 32/2010 17.05.2010 Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Soziales und Gesundheit 31.05.2010 Kreisausschuss 09.06.2010 Kreistag 23.06.2010 Aufgabenkritik; Zuschüsse des Kreises an Dritte (freie Träger der Wohlfahrtspflege u. a. ) in den Bereichen Soziales und Gesundheit - Verlängerung der bis zum 31.12.2010 befristeten Vereinbarungen über Leistungen, Qualitätsentwicklungen und Ziele für weitere drei Jahre - Erstmaliger Abschluss von Leistungsverträgen im Sucht- und AIDS-Bereich aufgrund Neustrukturierung der Landesförderung (Kommunalisierung Landesmittel) Als Ergebnis der Aufgabenkritik im Jahr 2005 wurde festgelegt, dass Zuschüsse des Kreises an Dritte (freie Träger der Wohlfahrtspflege u.a.) nur noch auf der Grundlage von Vereinbarungen über Leistungen, Qualitätsentwicklungen und Ziele für einen Zeitraum von drei Jahren gezahlt werden. Diese Vereinbarungen sind in den Bereichen Soziales und Gesundheit im wesentlichen bis zum 31.12.2010 befristet. Die Verhandlungen über eine Weiterführung sind spätestens 6 Monate vor Ablauf abzuschließen. Die entgültige Entscheidung obliegt dem Kreistag nach vorheriger Entscheidung durch den Fachausschuss. Dazu sind die Zuschüsse auf ihre Notwendigkeit oder Standardreduzierung zu überprüfen, da sich Rahmenbedingungen verändert haben könnten. Hierzu hat die Arbeitsgruppe "Finanzen, Personal, Controlling" in ihrer Sitzung am 20.04.2010 neben Grundsatzenscheidungen auch folgende konkrete Handlungsempfehlungen festgehalten: Betreffend die Zuschüsse der Abt. 50 sind über die Grundsatzentscheidungen hinaus folgende Ergebnisse festzuhalten: š Es wird der konkrete Vorschlag erörtert, den Zuschuss „Qualifizierung der Ehrenamtsarbeit in den Wohlfahrtsverbänden“ (ehemals Geschäftskostenzuschuss) in Höhe von 50.000 € zu streichen. Für die Streichung spricht, dass Ehrenamtsarbeit eine ureigene Verbandsaufgabe ist. Dessen ungeachtet bliebe die Förderung konkreter Qualifizierungsmaßnahmen aus Mitteln der KSK-Bürgerstiftung unbenommen. š Zur Position „Offene Altenarbeit“ ist der Ausschuss der Auffassung, die Aufgabe nun gänzlich in die Verantwortung der Kommunen oder ehrenamtlich Tätigen übertragen werden soll, so wie das in vielen Einzelfällen bereits jetzt umgesetzt ist. Darüber hinaus -2werden Parallelen zur Aufgabenwahrnehmung des Zentralen Informationsbüros Pflege Z.I.P. sowie den Pflegestützpunkten und weiteren Anlaufstellen gesehen. š Die Entscheidung über die Bezuschussung der Frauenberatungsstelle wird in Anbetracht der Vereinbarungslaufzeit (31.12.2011) bis Anfang 2011 zurückgestellt. š Die Weiterzahlung der Zuschüsse für Familienpflege scheint der Arbeitsgruppe gerechtfertigt. š Die Betreuungsvereine haben in den letzten Jahren vom Kreis geführte sowie neue Betreuungen übernommen und haben dafür neben den Fallkostenpauschalen der Gerichte eine finanzielle Förderung vom Kreis erhalten. So konnte seinerzeit eine personelle Aufstockung der Betreuungsstelle vermieden werden. Ziel der Förderung durch den Kreis Euskirchen ist die Schaffung eines ausreichenden Angebotes berufsmäßiger und ehrenamtlicher Betreuung. Im Fokus der Betreuungsvereine steht dabei insbesondere die Führung der Betreuungen sowie die Begleitung, Fortbildung und eben auch die Gewinnung ehrenamtlicher Betreuer. Selbstverständlich muss auch beachtet werden, dass der Kreis als Betreuungsstelle zur Übernahme von Betreuungen verpflichtet ist, wenn eine Übertragung auf Betreuungsvereine oder Privatpersonen nicht möglich ist. Sollte die Förderung nicht fortgeführt werden, ist nicht auszuschließen, dass sich einzelne Betreuungsvereine auflösen werden. Die dann vom Kreis Euskirchen zu übernehmenden Betreuungen machen dann den Einsatz zusätzlichen Personals erforderlich. Es erscheint vorstellbar, dass durch eine Umstellung der pauschalen Förderung in eine zielgerichtete Förderung durch Kopfpauschalen Einsparungen von ca. 25.000 € erzielt werden können. Die Verwaltung wird gebeten, diesbezüglich Verhandlungen mit den Betreuungsvereinen aufzunehmen. Die Verhandlungen mit den Betreuungsvereinen haben am zwischenzeitlich stattgefunden. Die erwarteten Einsparungen konnten erzielt werden. Auf dieser Basis wurden Enwürfe von Vereinbarungen über Leistungen, Qualitätsentwicklung und Ziele mit den Betreuungsvereinen vorbereitet und werden dem Kreistag nach Beratung im Fachausschuss über den Kreisausschuss zur Beschlussfassung vorgelegt (V83/2010). Betreffend der Zuschüsse, die von der Abt. 53 verwaltet werden, sind folgende Ergebnisse festzuhalten: š Um die Aufgaben der Schwangerschaftskonfliktberatung fortführen zu können, hat die Organisation Frauen helfen Frauen – wie im vergangenen Jahr - einen höheren Zuschussbedarf angemeldet. Die AG ist sich darüber einig, dass der Zuschussbedarf auf keinen Fall erhöht wird. Ob die „Pro Familia“, die die Beratung zu den bestehenden Konditionen übernehmen würde, tatsächlich die Organisation „Frauen helfen Frauen“ ablösen soll, bedarf der Beratung innerhalb der Fraktionen. Im Rahmen der Verhandlungen ist abehbar, dass die Organisation „Frauen helfen Frauen“ nicht bereit ist, die Arbeit zu den bestehenden Konditionen weiterzuführen. Die Verwaltung wird hierzu in der Sitzung des Fachausschusses berichten. š Der Zuschuss des Kreises für die HIV- und AIDS-Prävention ist an kommunalisierte Landesmittel gekoppelt. Diese Landesmittel stehen in der Höhe bis zum Jahr 2012 fest, müssen jedoch für das Jahr 2013 neu festgelegt werden. š Hinsichtlich der Bezuschussung „Suchtberatung“ soll der Caritas-Verband die Zahlen zur Nachfrage nach dieser Dienstleistung und deren Entwicklung sowie ggf. Wartezeiten darstellen. Auch hier sind Möglichkeiten des Standardabbaus zu ermitteln. In der Sitzung des Fachausschusses werden Mitarbeiter für Rückfragen zur Verfügung stehen. -3š Mit dem Zuschuss zum Sozialpsychiatrischen Zentrum wird die ambulante Hilfe gestärkt, um stationäre Hilfen zu vermeiden. š Insgesamt scheinen der Arbeitsgruppe die Weiterzahlung die in der Übersicht der Abt. 53 aufgeführten Zuschüsse in der bisherigen Höhe gerechtfertigt. Alle weiteren Vereinbarungen über Leistungen, Qualitätsentwicklung und Ziele wurden auf Basis der bestehenden Konditionen weiterverhandelt und werden im Fachausschuss am 31.05.2010 zur Beratung vorgelegt (V83/2010). gez. i.V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)