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Beschlussvorlage GB (Anlage 2)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
244 kB
Datum
23.06.2010
Erstellt
27.05.10, 04:17
Aktualisiert
27.05.10, 04:17
Beschlussvorlage GB (Anlage 2) Beschlussvorlage GB (Anlage 2)

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Inhalt der Datei

Anlage 2 Seite 1 Der Landrat Postanschrift: Kreis Euskirchen 53877 Euskirchen An die Mitglieder des Vorstandes und des Verwaltungsrates der Kreissparkasse Euskirchen Von-Siemens-Straße 8 53879 Euskirchen Abt. 20 – Finanzen & Steuerungsunterstützung Aktenzeichen: 20/894-10/Sto bearbeitet von: Frau Stopa Durchwahl: 02251 / 15 438 Telefax: 02251 / 15 666 E-Mail: melanie.stopa@kreis-euskirchen.de Dienstgebäude: Jülicher Ring 32 Zimmer: A 079 Datum: 03.05.2010 Gesetz zur Schaffung von mehr Transparenz in öffentlichen Unternehmen im Lande Nordrhein-Westfalen (Transparenzgesetz) vom 17.12.2009 Sehr geehrte Damen und Herren, mit Inkrafttreten des o. g. Transparenzgesetzes erfolgte durch Artikel 3 eine Änderung des Sparkassengesetzes Nordrhein-Westfalen (Sparkassengesetz – SpkG). Hierbei wurde § 19 Abs. 5 wurde wie folgt neu gefasst: „(5) Der Träger wirkt darauf hin, dass die für die Tätigkeit im Geschäftsjahr gewährten Bezüge jedes einzelnen Mitglieds des Vorstands, des Verwaltungsrates und ähnlicher Gremien unter Namensnennung, aufgeteilt nach erfolgsunabhängigen und erfolgsbezogenen Komponenten sowie Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung, im Anhang zum Jahresabschluss gesondert veröffentlicht werden. Satz 1 gilt auch für 1. Leistungen, die den genannten Mitgliedern für den Fall einer vorzeitigen Beendigung ihrer Tätigkeit zugesagt worden sind, 2. Leistungen, die den genannten Mitgliedern für den Fall der regulären Beendigung ihrer Tätigkeit zugesagt worden sind, mit ihrem Barwert sowie den von der Sparkasse während des Geschäftsjahres hierfür aufgewandten oder zurückgestellten Betrag, 3. während des Geschäftsjahres vereinbarte Änderungen dieser Zusagen und 4. Leistungen, die einem früheren Mitglied, das seine Tätigkeit im Laufe des Geschäftsjahres beendet hat, in diesem Zusammenhang zugesagt und im Laufe des Geschäftsjahres gewährt worden sind. Im Übrigen bleibt § 15 Abs. 6 unberührt.“ Telefon: (02251) 15-0 Telefax: (02251) 15-666 mailbox@kreis-euskirchen.de www.kreis-euskirchen.de Konten der Kreiskasse: Kreissparkasse Euskirchen 1000017 (BLZ 382 501 10) IBAN: DE20 3825 0110 0001 0000 17 SWIFT-BIC: WELADED1EUS Postbank Köln 21756-506 (BLZ 370 100 50) IBAN: DE45 3701 0050 0021 7565 06 SWIFT-BIC: PBNKDEFF ab Bahnhof Euskirchen Stadtbus-Linie 872: Kreishaus/DRK Servicezeiten: Mo. – Do.: 8.30 -15.30 Uhr Fr.: 8.30 -12.30 Uhr Anlage 2 Seite 2 -2- Ich weise Sie darauf hin, dass die gesonderte Veröffentlichung der für die Tätigkeit im Geschäftsjahr gewährten Bezüge und Leistungszusagen jedes einzelnen Mitgliedes des Vorstandes und des Verwaltungsrates unter Namensnennung nach den vorstehenden Komponenten im Anhang zum Jahresabschluss des Geschäftsjahres 2010 erstmalig zu erfolgen hat. Ich bitte Sie um Beachtung und Einhaltung der Vorschrift. Mit freundlichen Grüßen (Rosenke)