Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
14 kB
Datum
06.10.2010
Erstellt
26.08.10, 04:18
Aktualisiert
26.08.10, 04:18
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
D 17/2010
21.07.2010
Datum:
Dringlichkeitsentscheidung
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Kreisausschuss
28.09.2010
Kreistag
06.10.2010
Änderung der Haushaltssatzung 2010
Sachbearbeiter/in: Herr Steffens
Tel.: 15 422
Abt.: 20.1
X Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt:
Zeile:
gez.
i.V.
Steffens
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Produkt:
Zeile:
Kreiskämmerer
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag beschließt, die Haushaltssatzung des Kreises Euskirchen für das Haushaltsjahr 2010
vor Veröffentlichung wie folgt zu ändern:
Der in § 6 Abs. 4, Satz 1, genannte Betrag von 1.411.000 € wird ersetzt durch den Betrag
1.412.688,92 € . Damit lautet der erste Satz wie folgt:
"Zur Deckung des Zuschussbedarfs der Einrichtung des ÖPNV wird von den nachfolgend genannten
Städten und Gemeinden eine Mehrbelastung für 2010 von 1.412.688,92 € erhoben."
-2Begründung:
Mit Verfügung vom 14.07.2010, eingegangen am 19.7.2010, hat die Bezirksregierung Köln die
Erhöhung des Umlagesatzes der Allgemeinen Kreisumlage und die in der Haushaltssatzung
festgesetzten Mehrbelastungen zur Deckung des Zuschussbedarfs der Einrichtungen des ÖPNV und
der Kreisvolkshochschule genehmigt (siehe Anlage).
Die Genehmigung für die festgesetzte Mehrbelastung zur Deckung des Zuschussbedarfs der
Einrichtung des ÖPNV gem. § 56 Abs. 4 KrO NRW erfolgte mit folgendem Hinweis:
„Die Mehrbelastung zur Deckung des Zuschussbedarfs der Einrichtung des ÖPNV wird in der
Haushaltssatzung auf 1.411.000 € festgesetzt. Dieser Betrag entspricht nicht der tatsächlichen
Festsetzung in Höhe von 1.412.688,92 €. Ich bitte daher, bei der nächsten Gelegenheit die Satzung
entsprechend durch Kreistagsbeschluss zu ändern und um Vorlage des Kreistagsbeschlusses“.
In der Tat handelt es sich bei der Zahl 1.411.000 € um einen Fehler in einer nicht pflichtigen Passage
der Haushaltssatzung (Umlageerhebungen werden bezogen auf die Umlagegrundlagen festgesetzt,
die Nennung des absoluten Betrages diente der Transparenz). Die pflichtig darzustellenden einzelnen
Hebesätze sind korrekterweise von der Bezirksregierung genehmigt worden. Der in § 6 Abs. 4, Satz
1, der Haushaltssatzung (informell) ausgewiesene Saldo entspricht nicht dem Ergebnis, das sich bei
Addition aller in Anwendung der beschlossenen Hebesätze ermittelten Einzelumlagen in Euro ergibt.
Es ist deshalb der richtige Saldo in Höhe von 1.412.688,92 € in § 6 Abs. 4, Satz 1, der
Haushaltssatzung zu übernehmen."
Gemäß § 50 Abs. 3 Satz 2 Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) wird die
Angelegenheit im Wege der Dringlichkeit entschieden.
Begründung der Dringlichkeit:
Um die öffentliche Bekanntmachung durchzuführen und somit die Haushaltssatzung 2010 ohne
weiteren Zeitverzug Rechtskraft erlangt, ist die sofortige Behebung des geringfügigen Fehlers per
Dringlichkeitsentscheidung erforderlich. Insbesondere sind anstehende Erhaltungsmaßnahmen in
Schulen ohne Störung des Unterrichtsbetriebs nur während der Ferien möglich. Zum anderen
erfordern noch nicht begonnene Straßenunterhaltungs- und Investitionsmaßnahmen eine
unverzügliche Auftragsvergabe.
gez. Kolvenbach
gez. Uwe Schmitz
gez. Troschke
gez. Bell
gez. I.V. Poth
Landrat
(Kreisausschussmitglieder)
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)