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Beschlussvorlage GB (Konzept zur Unterstützung der Familienzentren sowie zur Weiterentwicklung des Kinderschutzes im Kreis Euskirchen hier: Weiterführung des zunächst auf 2 Jahre befristeten Projektes (KT-Beschluss V 469/2008))

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
12 kB
Datum
06.10.2010
Erstellt
31.08.10, 04:18
Aktualisiert
31.08.10, 04:18
Beschlussvorlage GB (Konzept zur Unterstützung der Familienzentren sowie zur Weiterentwicklung des Kinderschutzes im Kreis Euskirchen
hier: Weiterführung des zunächst auf 2 Jahre befristeten Projektes (KT-Beschluss V 469/2008)) Beschlussvorlage GB (Konzept zur Unterstützung der Familienzentren sowie zur Weiterentwicklung des Kinderschutzes im Kreis Euskirchen
hier: Weiterführung des zunächst auf 2 Jahre befristeten Projektes (KT-Beschluss V 469/2008))

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Kreis Euskirchen Der Landrat V 94/2010 16.08.2010 Datum: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss 09.09.2010 Ausschuss für Soziales und Gesundheit 14.09.2010 Kreisausschuss 28.09.2010 Kreistag 06.10.2010 Konzept zur Unterstützung der Familienzentren sowie zur Weiterentwicklung des Kinderschutzes im Kreis Euskirchen hier: Weiterführung des zunächst auf 2 Jahre befristeten Projektes (KT-Beschluss V 469/2008) Sachbearbeiter/in: Herr Bierdel/Dr. Ullmann Tel.: 641/455 Abt.: 51/53 X Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt: Zeile: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Produkt: Zeile: gez. I. A. Jasper Kreiskämmerer Deckungsvorschlag: X Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag beschließt, das vom Kreistag am 10.12.2008 mit der V 469/2008 beschlossene Projekt zunächst bis zum 31.12.2015 fortzusetzen und die dafür erforderlichen Mittel bereitzustellen. Begründung: -2Im KT-Beschluss vom 10.12.2008 zum „Konzept zur Unterstützung der Familienzentren sowie zur Weiterentwicklung des Kinderschutzes im Kreis Euskirchen“ wurde beschlossen: 1. den Status quo der Unterstützung der Hebammen und der Familienzentren durch die Beratungsstelle zu sichern, 2. einen verbesserten Gesundheitsschutz in den Kitas durch das Gesundheitsamt zu gewährleisten, 3. das Projekt FUN mit den Bereichen Babybegrüßungsbesuch, Bildung eines Netzwerks sowie systematischer Fachberatung der Familienzentren durchzuführen sowie 4. eine verbesserte Kooperation des ASD mit den Kindertagesstätten zu ermöglichen. In der Folge wurden zur Mitte des Jahres 2009 für die Dauer von 2 Jahren folgende Stellen eingerichtet bzw. erweitert: 1 Arztstelle 1 Assistenzstelle 1 Projektleitung FUN 1 Stelle im ASD zur verbesserten kreisweiten Kooperation mit KiTas ½ Stelle im ASD zur Durchführung der Babybegrüßungsbesuche im Stadtgebiet Euskirchen 9,75 Stunden / Wo. in der Beratungsstelle. Aus Sicht der Verwaltung hat sich das Projekt bewährt (siehe Anlage 1 zum Projekt EU-FUN und Anlage 2 zum Projekt EU.KITA) und sollte fortgesetzt werden. Die Kostenfolgen sind in der Anlage 3 dargestellt. Es wird vorgeschlagen, die Weiterführung des Projektes analog des kommunalen Kinder- und Jugendförderplans zeitlich zu befristen (31.12.2015). Der Kreistag erhält so die Möglichkeit, auch im Bereich der Primärprävention jeweils für eine Legislaturperiode den Handlungsrahmen zu gestalten. Über die Fortsetzung des Projektes sollte noch in diesem Jahre entschieden werden, um die Perspektive für die betroffenen Fachkräften beim Kreis in Analogie der Leistungs-, Qualitäts- und Zielvereinbarungen mit anderen Trägern ein halbes Jahr vor Vertragsende zu klären. Zur Durchführung der Babybegrüßungsbesuche läuft derzeit eine Abfrage bei den kreisangehörigen Städten und Gemeinden, da die Weiterführung im Stadtgebiet Euskirchen bzw. eine Erweiterung für weitere Städte und Gemeinden auch von der Kooperationsbereitschaft der Gemeinden abhängt. Über das Ergebnis der Abfrage wird mündlich berichtet. gez. I. V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)