Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
17 kB
Datum
22.09.2010
Erstellt
11.09.10, 04:21
Aktualisiert
11.09.10, 04:21
Stichworte
Inhalt der Datei
KREIS EUSKIRCHEN
Der Landrat
Euskirchen,
28.04.2010
Kreishaus, Jülicher Ring 32
Postanschrift:
Postfach 1145, 53861 Euskirchen
Telefon-Durchwahl (0 22 51) 15-3 00
Telefax (0 22 51) 15-4 44
Internet:
http://www.kreis-euskirchen.de
eMail-Adresse:
landrat.rosenke@kreis-euskirchen.de
Konzernvorstand der DB AG
Vorsitzender Dr. Rüdiger Grube
Potsdamer Platz 2
10785 Berlin
Herstellung der Barrierefreiheit an den Bahnhöfen der Eifelstrecke
Sehr geehrter Herr Dr. Grube,
mit Schreiben vom 13.10.2009 übersandte ich Ihnen eine Resolution zur Eifelstrecke, in
der deutlich gemacht wurde, dass eine Vielzahl der Bahnhöfe im Kreis Euskirchen keine
Nutzung für mobilitätseingeschränkte Personen zulässt und die vorhandene Infrastruktur
der Eifelstrecke nicht mit der verkehrlichen Bedeutung korrespondiert.
In der Folgezeit hat der Zweckverband Nahverkehr Rheinland (NVR) im Rahmen eines
Runden Tisches Eifelstrecke begonnen, unter Beteiligung der Bahntöchter DB Netz und
DB Station&Service sowie der betroffenen Kommunen zu den bestehenden
Problempunkten Lösungswege aufzuzeigen.
Für die besonderes stark frequentierten Bahnhöfe Mechernich und Kall konnten die
Beteiligten baulich und betriebstechnisch realisierbare Lösungen erarbeiten und einen
ersten Finanzierungsplan aufstellen. Für den Bahnhof Blankenheim-Wald, der ebenfalls
nicht barrierefrei erreichbar ist und dessen Personenunterführung auch aus Sicht von DB
Station&Service in einem desolaten Zustand und in 5- 10 Jahren „abgängig“ ist, werden
die vorliegenden Planungen derzeit noch überarbeitet.
In der letzten Abstimmungsrunde am 15.03.2010 machten die Vertreter der Bahn deutlich,
dass von ihrer Seite frühestens ab 2014 Mittel zur Verfügung stünden.
Die Kommunen wurden daher aufgefordert, die erforderlichen Planungs- und
Bauleistungen komplett in Eigenregie zu übernehmen.
Zu Recht wenden aus meiner Sicht die Kommunen ein, dass sie ihren Anteil durch die
Errichtung umfangreicher P&R-Plätze an den Bahnhöfen erbracht haben und die
Finanzierung der Planungs- und Bauleistungen zur Herstellung der Barrierefreiheit an den
Bahnhöfen der DB AG obliegt.
-2Selbst eine Vorfinanzierung der Planungskosten und ggf. der Baukosten, um die Projekte
kurzfristig realisieren zu können, würde die Kommunen voraussichtlich überfordern.
Ich bitte Sie daher um kurzfristige Prüfung und Mitteilung, welche Finanzierungs- und
Vorfinanzierungsmodelle in den oben geschilderten Fällen möglich sind, um eine
Realisierung vor dem Jahr 2014 anzugehen.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Unterschrift
(Günter Rosenke)