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Info GB (Anlage 1 zur Info GB Info 40/2010)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
17 kB
Datum
22.09.2010
Erstellt
11.09.10, 04:21
Aktualisiert
11.09.10, 04:21
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KREIS EUSKIRCHEN Der Landrat Euskirchen, 28.04.2010 Kreishaus, Jülicher Ring 32 Postanschrift: Postfach 1145, 53861 Euskirchen Telefon-Durchwahl (0 22 51) 15-3 00 Telefax (0 22 51) 15-4 44 Internet: http://www.kreis-euskirchen.de eMail-Adresse: landrat.rosenke@kreis-euskirchen.de Konzernvorstand der DB AG Vorsitzender Dr. Rüdiger Grube Potsdamer Platz 2 10785 Berlin Herstellung der Barrierefreiheit an den Bahnhöfen der Eifelstrecke Sehr geehrter Herr Dr. Grube, mit Schreiben vom 13.10.2009 übersandte ich Ihnen eine Resolution zur Eifelstrecke, in der deutlich gemacht wurde, dass eine Vielzahl der Bahnhöfe im Kreis Euskirchen keine Nutzung für mobilitätseingeschränkte Personen zulässt und die vorhandene Infrastruktur der Eifelstrecke nicht mit der verkehrlichen Bedeutung korrespondiert. In der Folgezeit hat der Zweckverband Nahverkehr Rheinland (NVR) im Rahmen eines Runden Tisches Eifelstrecke begonnen, unter Beteiligung der Bahntöchter DB Netz und DB Station&Service sowie der betroffenen Kommunen zu den bestehenden Problempunkten Lösungswege aufzuzeigen. Für die besonderes stark frequentierten Bahnhöfe Mechernich und Kall konnten die Beteiligten baulich und betriebstechnisch realisierbare Lösungen erarbeiten und einen ersten Finanzierungsplan aufstellen. Für den Bahnhof Blankenheim-Wald, der ebenfalls nicht barrierefrei erreichbar ist und dessen Personenunterführung auch aus Sicht von DB Station&Service in einem desolaten Zustand und in 5- 10 Jahren „abgängig“ ist, werden die vorliegenden Planungen derzeit noch überarbeitet. In der letzten Abstimmungsrunde am 15.03.2010 machten die Vertreter der Bahn deutlich, dass von ihrer Seite frühestens ab 2014 Mittel zur Verfügung stünden. Die Kommunen wurden daher aufgefordert, die erforderlichen Planungs- und Bauleistungen komplett in Eigenregie zu übernehmen. Zu Recht wenden aus meiner Sicht die Kommunen ein, dass sie ihren Anteil durch die Errichtung umfangreicher P&R-Plätze an den Bahnhöfen erbracht haben und die Finanzierung der Planungs- und Bauleistungen zur Herstellung der Barrierefreiheit an den Bahnhöfen der DB AG obliegt. -2Selbst eine Vorfinanzierung der Planungskosten und ggf. der Baukosten, um die Projekte kurzfristig realisieren zu können, würde die Kommunen voraussichtlich überfordern. Ich bitte Sie daher um kurzfristige Prüfung und Mitteilung, welche Finanzierungs- und Vorfinanzierungsmodelle in den oben geschilderten Fällen möglich sind, um eine Realisierung vor dem Jahr 2014 anzugehen. Mit freundlichen Grüßen gez. Unterschrift (Günter Rosenke)