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Beschlussvorlage GB (Fortschreibung Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
49 kB
Datum
06.10.2010
Erstellt
11.09.10, 04:21
Aktualisiert
11.09.10, 04:21

Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat V 108/2010 09.09.2010 Datum: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr 22.09.2010 Kreisausschuss 28.09.2010 Kreistag 06.10.2010 Fortschreibung Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen hier: ÖPNV in der Gemeinde Nettersheim Sachbearbeiter/in: Frau Keil Tel.: 02251/15 537 Abt.: 60.13 X Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt: Zeile: --/-Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Produkt: Zeile: Kreiskämmerer Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag beschließt, den Beschluss zur V480/2008 wie folgt zu ergänzen: Das Angebot der TaxiBus-Linie 820 wird für das Fahrplanjahr 2011 (Dezember 2010 bis Dezember 2011) auf die Vorgaben des ÖPNV-Mindeststandards reduziert. Die Verteilung der Fahrten soll dabei analog der Vorgaben des Mindeststandards für die jeweiligen Stundengruppen vorgesehen werden. Die zu streichenden Fahrten werden mit der Gemeinde Nettersheim abgestimmt. Während dieser Testphase werden die Auswirkungen eruiert und bewertet. Die Ergebnisse fließen in den in 2011 voraussichtlich fortzuschreibenden Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen ein. Für das Fahrplanjahr 2012 wird über die Fortführung des reduzierten Angebotes erneut beraten. -2Die Gemeinde Nettersheim hat diese Reduzierung gegenüber der Bürgerschaft zu kommunizieren und zu vertreten. Begründung: 1. Hintergrund Anfang 2009 wurde von Seiten der Gemeinde Nettersheim angeregt, das ÖPNV-Angebot in der Gemeinde Nettersheim zu überprüfen und zu optimieren. Seither haben mehrere Abstimmungsgespräche stattgefunden. Der Kreis Euskirchen hat zahlreiche Ausarbeitungen zur Nachfrage des TaxiBusses in der Gemeinde Nettersheim aufbereitet und auf Anfrage weitere Punkte kurzfristig untersucht. Im Rahmen dieser Gespräche wurden folgende Themen erörtert: - Reduzierung des Stundentaktangebotes auf der TaxiBus-Linie 820 auf einen Zweistundentakt Ersatz der TaxiBus-Linie 820 durch einen Anruf-Sammeltaxi (AST)-Verkehr Vor- und Nachteile der Systeme TaxiBus und AST Integration des §43 Abs. 2 Verkehrs in den Verkehr nach §42 PBefG Einbindung des Ortes Bahrhaus in den ÖPNV Anbindung der Orte Tondorf, Roderath und Bouderath an Nettersheim (AST) Mehrwertsteuer bei Schülerverkehren Einführung Bürgerbus Bürgerbefragung zum Thema ÖPNV Abend- und Wochenendbedienung Von Seiten der Gemeinde Nettersheim wurde folgende Antrag an den Kreis Euskirchen mit Schreiben vom 13.07.2010 übermittelt: (…) 1. 1.1 1.2 2. 2.1 2.2 2.3 2.4 Antrag an den Kreis Euskirchen mit zeitnaher Änderung des Nahverkehrsplans Die TaxiBus-Linie 820 sollte so im Fahrplan verändert werden, dass künftig nur noch eine max. 10malige Bedienung je Fahrtrichtung erfolgt. Hinweis: Die Linie 820 fährt ausschließlich innerhalb des Gemeindegebietes Nettersheim. Die Anbindung des Weilers Bahrhaus wäre in das Bedienungsangebot mit einzubeziehen. Sollte eine Reduzierung wie beantragt nicht realisierbar sein, beantragt die Gemeinde die Umwandlung der TaxiBus-Linie 820 in AST. Im AST-Verkehr könnten die Ortschaften Bouderath, Roderath und Bahrhaus in das Angebot einbezogen werden. Insbesondere tagsüber ist die Bedienung der einzelnen Orte nicht im Einstundentakt, sondern ggf. im Zweistundentakt vorzusehen. Wochenend- und Abendstunden-Angebote sind zu entwickeln. Schülerverkehre und Linienverkehre sind in Abstimmung mit dem Kreis Euskirchen und der RVK zu bündeln. (…) In Anlage 1 sind weitere Hintergrundinformationen enthalten, u.a. zur ÖPNV-Umlageentwicklung in der Gemeinde Nettersheim, ÖPNV-Mindeststandard etc. Anlage 1 2. Stellungnahme Kreis Euskirchen zu den dargelegten Punkten der Gemeinde Nettersheim 2.1 Zeitnahe Änderung des Nahverkehrsplans Eine Änderung des NVP ist durch den Kreistag Euskirchen zu beschließen. Eine erste Abfrage im Rahmen einer Bürgermeisterkonferenz ergab, dass sich die Gemeinde Nettersheim für eine -3Änderung bzw. Fortschreibung des NVP Kreis Euskirchen ausspricht. Die Stadt Euskirchen sieht keinen Änderungsbedarf und von den übrigen Kommunen wurde keine Stellungnahme abgegeben. Gemäß §9 ÖPNVG NRW ist der NVP im Benehmen mit den betroffenen Gebietskörperschaften und im Einvernehmen mit einem kreisangehörigen Aufgabenträger (Stadt Euskirchen) aufzustellen und bei Bedarf fortzuschreiben. Der letzte NVP Kreis Euskirchen wurde im Dezember 2005 durch den Kreistag Euskirchen beschlossen. Einige Maßnahmen des NVP wurden bereits umgesetzt sowie zahlreiche Prüfaufträge bearbeitet. Bisher wird nur von Seiten der Gemeinde Nettersheim eine Fortschreibung des NVP angeregt. Je nach dem, ob eine Umsetzung der Prüfaufträge der Gemeinde Nettersheim beschlossen wird, gilt es zu klären, ob diese NVP-konform und somit ohne Fortschreibung umgesetzt werden können oder ob eine Fortschreibung des NVP erforderlich wird (siehe Punkt 4). 2.2 Reduzierung des Angebotes auf der Linie 820 Von Seiten der Gemeinde Nettersheim wird eine Reduzierung des Angebotes auf maximal 10 Fahrten pro Richtung beantragt. 2.2.1 Kennzahlen zur Linie 820 Nachfolgend ist der Linienweg der Linie 820 dargestellt: 820 Holzmülheim Frohngau 820 Buir Zingsheim 820 820 820 Engelgau Nettersheim 820 Marmagen Die Linie 820 verkehrt nur auf Nettersheimer Gemeindegebiet und stellt die innerörtliche Haupterschließungslinie dar. Über die Linie 820 werden die Ortsteile mit dem Grundzentrum Nettersheim sowie mit der Bahn verbunden. Aufgrund der günstigen Zughalte können in Nettersheim beide Richtungen auf der Zugstrecke Köln - Trier über die Linie 820 angebunden werden. Dieses gilt sowohl für den Ortsteil Marmagen als auch für alle anderen über die Linie angebundenen Orte. Pro Richtung bestehen derzeit 13 bzw. 14 Fahrten pro Montag bis Freitag zzgl. einer Ferienfahrt pro Richtung. An Samstagen bestehen 8 bzw. 9 Fahrten pro Richtung. Mit diesem Angebot werden die Ortsteile im Stundentakt zwischen 05:30 Uhr und 20:00 Uhr montags bis freitags und zwischen 06:00 Uhr und 15:00 Uhr samstags bei Nachfrage bedient. Die Linie 820 wurde im Jahr 2009 von insgesamt 14.971 Fahrgästen mit 7.893 Fahrten nachgefragt. Dies entspricht einer Besetzung von 1,9 Fahrgästen pro Fahrt. Insgesamt wurden 63.692 Kilometer auf dieser Linie gefahren. Der Abrufungsgrad der Linie lag bei den Fahrten montags bis freitags in 2009 bei knapp 79%, samstags bei knapp 45%. Die angebotenen Kilometer wurden montags bis freitags zu 38% und samstags zu 17% abgerufen. In der Tabelle ist der Abrufungsgrad der einzelnen Fahrten auf der Linie 820 für das Jahr 2009 dargestellt: -4- Tage mo-fr mo-fr mo-fr mo-fr mo-fr mo-fr mo-fr mo-fr mo-fr mo-fr mo-fr mo-fr mo-fr mo-fr mo-fr mo-fr mo-fr mo-fr mo-fr mo-fr mo-fr mo-fr mo-fr mo-fr mo-fr mo-fr mo-fr mo-fr mo-fr sa sa sa sa sa sa sa sa sa sa sa sa sa sa sa sa sa Linie Fahrt 820 05:56 820 07:12 820 08:12 820 09:12 820 10:12 820 11:12 820 12:12 820 13:12 820 14:12 820 15:12 820 16:12 820 17:12 820 18:12 820 19:12 820 05:29 820 06:04 820 07:04 820 08:04 820 09:04 820 10:04 820 11:04 820 12:04 820 13:04 820 14:04 820 15:04 820 16:04 820 17:04 820 18:04 820 19:04 820 06:05 820 07:12 820 08:12 820 09:12 820 10:12 820 11:12 820 12:12 820 13:12 820 05:57 820 07:04 820 08:04 820 09:04 820 10:04 820 11:04 820 12:04 820 13:04 820 14:04 Richtung Marmagen - Buir Marmagen - Buir Marmagen - Buir Marmagen - Buir Marmagen - Buir Marmagen - Buir Marmagen - Buir Marmagen - Buir Marmagen - Buir Marmagen - Buir Marmagen - Buir Marmagen - Buir Marmagen - Buir Marmagen - Buir Buir - Marmagen Buir - Marmagen Buir - Marmagen Buir - Marmagen Buir - Marmagen Buir - Marmagen Buir - Marmagen Buir - Marmagen Buir - Marmagen Buir - Marmagen Buir - Marmagen Buir - Marmagen Buir - Marmagen Buir - Marmagen Buir - Marmagen Marmagen - Buir Marmagen - Buir Marmagen - Buir Marmagen - Buir Marmagen - Buir Marmagen - Buir Marmagen - Buir Marmagen - Buir Buir - Marmagen Buir - Marmagen Buir - Marmagen Buir - Marmagen Buir - Marmagen Buir - Marmagen Buir - Marmagen Buir - Marmagen Buir - Marmagen Fahrgäste Fahrten Besetzung Abrufungsgrad 513 227 2,26 90,4% 30 23 1,30 9,2% 385 203 1,90 80,9% 237 144 1,65 57,4% 291 180 1,62 71,7% 303 175 1,73 69,7% 601 200 3,01 79,7% 669 236 2,83 94,0% 495 219 2,26 87,3% 840 251 3,35 100,0% 877 251 3,49 100,0% 714 248 2,88 98,8% 666 249 2,67 99,2% 538 249 2,16 99,2% 343 208 1,65 82,9% 470 209 2,25 83,3% 1809 378 4,79 150,6% 718 247 2,91 98,4% 264 172 1,53 68,5% 233 156 1,49 62,2% 226 147 1,54 58,6% 274 169 1,62 67,3% 503 225 2,24 89,6% 63 42 1,50 16,7% 541 223 2,43 88,8% 451 229 1,97 91,2% 467 210 2,22 83,7% 313 178 1,76 70,9% 455 205 2,22 81,7% 6 2 3,00 3,8% 11 10 1,10 19,2% 34 26 1,31 50,0% 50 32 1,56 61,5% 45 30 1,50 57,7% 35 29 1,21 55,8% 43 32 1,34 61,5% 89 39 2,28 75,0% 5 4 1,25 7,7% 11 9 1,22 17,3% 31 19 1,63 36,5% 50 34 1,47 65,4% 67 42 1,60 80,8% 43 27 1,59 51,9% 64 39 1,64 75,0% 36 18 2,00 34,6% 68 28 2,43 53,8% Insbesondere montags bis freitags verfügen die Fahrten der Linie 820 über hohe Abrufungsgrade. Hier liegt der Abrufungsgrad bei 18 Fahrten über 80%, bei 6 Fahrten sogar bei über 90%. Zwei Fahrten werden an jedem Tag nachgefragt und die Fahrt um 07.04 Uhr ab Buir nach Nettersheim wird zu mehr als 100% abgerufen. Dies liegt darin begründet, dass häufig so viele Fahrgäste die Fahrt nachfragen, dass der Taxiunternehmer zwei Fahrzeuge zur Bedienung einsetzen muss. Von Seiten der Verwaltung wurde in Kooperation mit der RVK bereits kalkuliert, dass dieser doppelte Fahrzeugeinsatz derzeit noch die kostengünstigere Alternative zu einem Linienbusbetrieb darstellt. Der Linienbus müsste täglich den kompletten Linienweg für diese Fahrt befahren, auch an den Tagen, wo nur ein PKW oder Kleinbus die Bedienung übernehmen könnte. Solange der doppelte Fahrzeugeinsatz kostengünstiger als der Linienbuseinsatz ist, wird diese Handhabung fortgeführt. Die Fahrt wird regelmäßig geprüft. Weiterhin wurde der Gemeinde vorgeschlagen, eine bestehende Schülerfahrt im Verkehr nach §43 Abs. 2 PBefG in die Linie 820 zu integrieren, um hierüber die Fahrgäste der Fahrt um 07:04 Uhr ab Buir ebenfalls aufnehmen zu können. Dies würde allerdings zu einer früheren Abfahrtszeit der Schülerfahrt führen, um den Bahnanschluss in Nettersheim erreichen zu können, so dass insbesondere Grundschüler einen längeren Aufenthalt an der Schule hätten. Aus diesem Grund -5wurde von Seiten der Gemeinde Nettersheim diese kostengünstigere Alternative bisher nicht umgesetzt. In den nachfolgenden Graphiken sind die Quelle-Ziel-Beziehungen der Linie 820 für das Jahr 2009 dargestellt: 4500 4000 3500 3000 2500 2000 1500 1000 Nettersheim Höhenweg Nettersheim Südstraße Marmagen Feuerwache Marmagen Eiffelplatz Marmagen Eifelhöhenklinik Holzmülheim Erftquelle Holzmülheim Radermacher Holzmülheim Kapelle Buir Nettersheim Steinfelder Straße Nettersheim Bahnhof Nettersheim Kloster Aussteiger Frohngau Einsteiger Zingsheim Nettersheim Abzw. Engelgau Auf der Lüh Engelgau Vereinshaus Birkenheck Frohngau Holzmülheim Erftquelle Holzmülheim Radermacher Buir 0 Holzmülheim Kapelle 500 drin 5000 4500 4000 3500 3000 2500 2000 1500 1000 Einsteiger Aussteiger Birkenheck Engelgau Vereinshaus Engelgau Auf der Lüh Zingsheim Nettersheim Abzw. Nettersheim Kloster Nettersheim Bahnhof Nettersheim Steinfelder Straße Nettersheim Höhenweg Nettersheim Südstraße Marmagen Feuerwache Marmagen Eiffelplatz 0 Marmagen Eifelhöhenklinik 500 drin Die Linie 820 wird hauptsächlich für Fahrten vom/zum Bahnhof in Nettersheim genutzt. Dies vor allem aus den Ortsteilen Buir, Frohngau, Engelgau und Marmagen. 2.2.2 Fahrtenreduzierung und Mindeststandard Die Gemeinde Nettersheim hat beantragt, die Fahrten der Linie 820 auf maximal 10 Fahrten pro Richtung zu reduzieren. Dies bezieht sich voraussichtlich auf Montag bis Freitag. Für Samstag wurde kein Vorschlag formuliert. Wie in Anlage 1 dargestellt, erschließt die Linie 820 Ortsteile mit 200 bis 500 und 500 bis 2.000 Einwohnern. Gemäß Mindeststandard sollen bei der Ortsteilkategorie mit 200 bis 500 Einwohnern insgesamt 7 Fahrtenpaare über den Tag angeboten werden. Bei der Kategorie 500 bis 2.000 Einwohnern sollen in Richtung des Grundzentrums 9 Fahrten und vom Grundzentrum zurück in die Orte 10 Fahrten vorgesehen werden. Die Beibehaltung von maximal 10 Fahrten pro Richtung auf der Linie 820 würde dem Mindeststandard entsprechen. Bei der Reduzierung der Fahrten ist die Verteilung der Fahrten entsprechend der Stundengruppen gemäß Mindeststandard zu beachten. -6Die Reduzierung auf 10 Fahrten pro Richtung würde allerdings nicht mehr der TaxiBus-Taktung und dem bestehenden TaxiBus-Angebot entsprechen. Dieses Angebot bestand bereits zum Fahrplanwechsel im Dezember 2008. Es ist somit Bestandteil des Kreistagsbeschlusses vom 10. Dezember 2008 (siehe Anlage 1), so dass eine Reduzierung des Angebotes durch den Kreistag zu beschließen ist. 2.2.3 Kostenbetrachtung der Angebotsreduzierung Im Rahmen der zwischen der Gemeinde und der Verwaltung stattgefundenen Gespräche wurden bereits mehrere Kostenkalkulationen seitens der Verwaltung erarbeitet. Hierbei wurde u.a. kalkuliert, welche finanziellen Auswirkungen bei einer Reduzierung der Fahrten auf den Mindeststandard im TaxiBus zu erwarten sind. Für diese Betrachtung wurde bereits im März 2010 ein fiktiver Fahrplanentwurf erarbeitet, der die Fahrtenzahl sowie deren Verteilung nach Stundengruppen gemäß Mindeststandard umfasst. Anschließend wurde die Nachfrage dieser bestehenden Fahrten auf der Linie 820 als Kalkulationsgrundlage verwendet. Um die Auswirkungen für die Gemeinde Nettersheim darstellen zu können, wurde mit den veränderten Kosten sowie der veränderten Kilometerleistung der Linie 820 eine fiktive Umlageberechnung entsprechend des neuen ÖPNV-Umlageschlüssels (15% Kreisumlage und 85% Nutzkilometer) berechnet. Im Endergebnis wurde festgestellt, dass bei einer Reduzierung des TaxiBus-Angebotes vom bestehenden Stundentakt auf die Fahrtenzahl des Mindeststandards eine Kostenreduzierung für die Gemeinde Nettersheim im Rahmen der Umlageberechnung in Höhe von ca. 12.500 Euro pro Jahr wirksam werden könnte. Da der TaxiBus eine nachfrageorientierte Bedienungsform ist, kann nicht abgeschätzt werden, wie sich die Fahrgäste im Fall der Angebotsreduzierung verhalten werden. Auf der einen Seite ist es denkbar, dass für einige Fahrgäste aufgrund einer fehlenden Hin- oder Rückfahrt der TaxiBus als alternatives Verkehrsmittel gar nicht mehr in Frage kommt, so dass die Kostenersparnis theoretisch höher ausfallen könnte. Auf der anderen ist es ebenso denkbar, dass sich die Fahrgäste der wegfallenden Fahrten auf die verbleibenden Fahrten verteilen. Da die weiterhin bestehenden Fahrten bereits heute über einen hohen Abrufungsgrad und eine gute Besetzung verfügen, besteht theoretisch ebenso die Gefahr, dass weitere Fahrten mit mehr als einem Fahrzeug bedient werden müssten, so dass ggf. die Kostenersparnis sogar geringer als kalkuliert ausfallen könnte. 2.2.4 Anbindung des Weilers Bahrhaus Der Weiler Bahrhaus verfügt über weniger als 50 Einwohner. Somit ist gemäß Mindeststandard keine ÖPNV-Bedienung erforderlich. Die Anbindung des Ortes würde den Mindeststandards übererfüllen. Sofern eine Anbindung des Weilers Bahrhaus vorgesehen werden soll, kann dies nur als Verlängerung der Linie 820 über die Eifelhöhenklinik hinaus bis Bahrhaus im Fahrplan dargestellt werden. In der Praxis könnte der TaxiBus, sofern nur eine Nachfrage von Bahrhaus nach Nettersheim besteht, die Strecke auf direktem Weg fahren. Da Bahrhaus nicht auf dem bestehenden Linienweg liegt, werden bei jeder Nachfrage aus dem Ort Mehrkilometer und somit Mehrkosten induziert. Für eine Kostenbetrachtung wurden folgende Annahmen getroffen: - alle Fahrten der gemäß Mindeststandard reduzierten Linie 820 werden bis Bahrhaus angeboten - 50% der angebotenen Fahrten werden zusätzlich zu einer bestehenden Nachfrage (Fahrt bis Marmagen) nachgefragt - 5% der angebotenen Fahrten werden nur für Bahrhaus durchgeführt Bei diesen Annahmen würden Mehrkosten in Höhe von ca. 5.000 Euro pro Jahr entstehen. Sofern der zweite Spiegelstrich auf 10% der angebotenen Fahrten reduziert würde, lägen die Mehrkosten bei ca. 2.000 Euro pro Jahr. Diese Mehrkosten würden die unter Punkt 2.2.3 dargestellten Kostenreduzierungen entsprechend verringern. -7- 2.2.5 Auswirkungen TaxiBus-Zuschlag Im gesamten Kreis Euskirchen wird auf den TaxiBus-Linien der TaxiBus-Zuschlag angewendet. Der TaxiBus-Zuschlag wird im Kreis Euskirchen mit der Argumentation erhoben, dass durch die Einführung des TaxiBusses nicht nur Linienbusfahrten durch den TaxiBus ersetzt, sondern dass das Angebot deutlich verbessert wurde. Vor diesem Hintergrund gilt es zu prüfen, ob bei einer Angebotsreduzierung weiterhin der TaxiBus-Zuschlag auf der Linie 820 erhoben werden kann. Theoretisch bedeutet die Reduzierung des Angebotes auf maximal 10 Fahrten pro Richtung weiterhin eine deutliche Angebotsverbesserung im Vergleich zum Angebot vor Einführung des TaxiBusVerkehrs in 2002. Zudem besteht nicht auf allen TaxiBus-Linien ein Stundentakt, z.B. auf den TaxiBus-Linien von Firma Schäfer-Reisen. Aber auch auf den Linien der Firma Schäfer-Reisen findet der TaxiBus-Zuschlag Anwendung. Eine informelle telefonische Anfrage beim VRS ergab, dass die Reduzierung des Angebotes auf 10 Fahrten pro Richtung keine Auswirkungen auf den TaxiBus-Zuschlag haben dürfte. Der TaxiBusZuschlag könnte insofern weiterhin auf der Linie 820 erhoben werden und würde somit in die TaxiBus-Abrechnung einfließen. Von Seiten der Verwaltung wird empfohlen den TaxiBus-Zuschlag beizubehalten. Dies vor allem vor dem Hintergrund, dass für die Bürger ein einheitliches Verfahren Anwendung finden sollte. Bei Wegfall des Zuschlags müsste z.B. ein Buirer Bürger bei einer Fahrt nach Nettersheim den Zuschlag nicht zahlen, während er bei einer Fahrt in Richtung Bad Münstereifel oder Blankenheim den Zuschlag zu zahlen hätte. Dies ist der Bevölkerung nicht zu vermitteln und nicht transparent. Sofern eine Reduzierung des Angebotes umgesetzt werden soll, müsste eine verbindliche Aussage beim VRS zur Anwendung des TaxiBus-Zuschlags eingeholt werden. 2.2.6 Exkurs: Fahrtenangebot in Ortsteilen von Mechernich Das Stundentaktangebot des TaxiBusses besteht nicht im gesamten Kreis Euskirchen. In einigen Mechernicher Ortsteilen, die nur durch die TaxiBus-Linien der Firma Schäfer-Reisen sowie durch das AST erschlossen werden, wird kein Stundentaktangebot vorgehalten. Ein annähernd stündliches Angebot besteht dort nur in den Ferien. Zu diesen Ortsteilen gehören u.a. Bergbuir, Bergheim, Bleibuir, Lorbach, Lückerath, Kallmuth, Schützendorf, Strempt und Voißel. Diese Orte gehören bis auf Strempt zur Kategorie 200-500 Einwohner. Strempt zählt zur Kategorie 500-2.000 Einwohner. Der Mindeststandard wird durch die Kombination der Schäfer-Linien und des AST-Angebotes erreicht und erfüllt. Eine stündliche TaxiBusBedienung wird jedoch nicht erreicht. Die Erfüllung des Mindeststandards bestand bis auf samstags bereits vor der erneuten Beschlussfassung des Standards. Im Rahmen der Standardüberprüfung wurde dargelegt welche Orte den Standard erreichen, welche diesen nicht erreichen und welche diesen überschreiten. Da der Standard samstags nicht erreicht wurde, wurde zum Fahrplanwechsel im Dezember 2008 das ASTAngebot bis zur Erreichung des Mindeststandards in diesen Orten erweitert. Im Ergebnis wurde bei der Standardüberprüfung festgelegt, dass das bestehende TaxiBus-Angebot in bestehender Form beibehalten werden soll, dass allerdings eine Erhöhung des Standards auf das TaxiBus-Niveau vor dem Hintergrund der Finanzsituation nicht sinnvoll erscheint. Bei einer Anhebung des Standards auf das TaxiBus-Niveau wäre in einigen Orten (u.a. in Mechernich) eine Angebotserweiterung erforderlich geworden und hätte entsprechende Mehrkosten verursacht. Insofern bestehen im Kreis Euskirchen Orte, die über eine TaxiBus-Anbindung verfügen, jedoch nicht im Stundentakt bedient werden. 2.3 Alternative: Umwandlung der TaxiBus-Linie 820 in AST -8Sofern eine Reduzierung des TaxiBus-Angebotes nicht realisierbar sein sollte, beantragt die Gemeinde Nettersheim eine Umwandlung der TaxiBus-Linie 820 in ein AST. Diese Umwandlung in ein AST ist grundsätzlich möglich, auch wenn das AST eher als Ergänzung des bestehenden ÖPNVSystems und nicht als Ersatz desselben zu werten ist. Die Umwandlung muss aber durch den Kreistag Euskirchen beschlossen werden. Die Linie 820 ist derzeit Bestandteil des Verkehrsvertrages mit der RVK, so dass zunächst beschlossen werden müsste, dass diese Linie aus dem Verkehrsvertrag herausgelöst wird. Die Genehmigung der Linie liegt bei der RVK und besteht derzeit bis zum 31.12.2017. Im Fall einer Umwandlung müsste sich die RVK von der Liniengenehmigung entbinden lassen. In Anlage 2 ist eine Gegenüberstellung der Bedienungsformen TaxiBus und AST angefügt. Aus dieser Anlage gehen die Vor- und Nachteile beider Systeme hervor. Für die Bürger der Gemeinde Nettersheim hätte eine Umwandlung der TaxiBus-Linie 820 in ein AST vor allem folgende wesentliche Nachteile: Anlage 2 š š š š Der Fahrpreis im AST beträgt ohne ein anerkanntes VRS-Ticket derzeit 3,40 Euro. In diesem Fall muss der Fahrgast bei einer Weiterfahrt mit der Bahn ein weiteres Ticket lösen. Mit einem anerkanntem VRS-Ticket (z.B. JobTicket etc.) beträgt der Zuschlag 2,40 Euro. Auch Schwerbehinderte müssen den Zuschlag zahlen. Die Bürger müssen das AST mindestens 60 Minuten und nicht wie den TaxiBus nur 30 Minuten vorab bestellen. Zwischen den Ortsteilen (z.B. von Buir nach Zingsheim) kann im AST nicht gefahren werden, da dies eine zu große Konkurrenz zum normalen Taxigewerbe wäre. Der Fahrplan im AST ist im Vergleich zum TaxiBus-Fahrplan schwerer zu lesen. Für die Gemeinde Nettersheim würde eine Umwandlung bedeuten, dass die Gemeinde für den Aushang der Fahrpläne an den Haltestellen zuständig wäre. Zudem ergeben sich im direkten Vergleich TaxiBus-Kosten und AST-Kosten für die Gemeinde Nettersheim keine wesentlichen finanziellen Vorteile. Obwohl im AST ein höherer Zuschlag erhoben wird, entsteht ein ähnlich hohes Defizit wie beim TaxiBus. Dies liegt darin begründet, dass im AST nur die direkten Einnahmen (Zuschlag) zugeschieden werden. Eine darüber hinausgehende Zuscheidung über die VRSEinnahmeaufteilung erfolgt nicht. Im TaxiBus findet die VRS-Einnahmeaufteilung Anwendung, so dass das Defizit trotz des geringeren Zuschlags annähernd so hoch ist wie beim AST. Der einzige Vorteil, der aus Sicht der Gemeinde positiv gewertet werden kann, ist, dass die Einnahmen direkt bei der Gemeinde ankommen und die Gemeinde bereits unterjährig über die Kosten des AST informiert ist. 2.3.1 AST-Angebot auch für Roderath, Bouderath und Bahrhaus Bei einer Umwandlung in einen AST-Verkehr könnten die Orte Roderath, Bouderath und Bahrhaus grundsätzlich integriert werden. Diese Orte verfügen derzeit über keine Verbindung zum Grundzentrum Nettersheim. Roderath und Bouderath verfügen jedoch über die TaxiBus-Linie 824 über eine Anbindung in Richtung Bad Münstereifel und Blankenheim. Der Vollständigkeit halber müsste dann allerdings auch der Ortsteil Tondorf mit eingebunden werden, da dieser bisher ebenfalls nicht zum Grundzentrum Nettersheim angebunden ist. Die Nachfrage und somit die finanziellen Auswirkungen der Integration dieser Orte in den ASTVerkehr nach Nettersheim kann nicht abgeschätzt werden. Es ist davon auszugehen, dass die Bemühungen zur Kostenreduzierung (Angebotsreduzierung) durch die Anbindung zusätzlicher Ortsteile wiederum verringert werden. 2.3.2 AST-Angebot tagsüber ggf. nur im Zweistundentakt Sofern ein Ortsteil nur über das AST angebunden wird, muss auch hier der Mindeststandard erreicht werden. Deshalb wurde im Dezember 2008 das AST-Angebot in vielen Ortsteilen des Kreises Euskirchen erweitert, um den Mindeststandard gewährleisten zu können. Hierzu reicht in vielen Ortsteilen der Zweistundentakt nicht aus. -9- Daher wäre bei einer Umstellung der TaxiBus-Linie 820 in einen AST-Verkehr ebenfalls der Mindeststandard zu beachten. Dies würde bedeuten, dass für die Orte Marmagen, Engelgau und Tondorf 9 bzw. 10 Fahrten pro Richtung angeboten werden müssten. Aufgrund der Ortsteilgröße der übrigen Orte wäre hier ein Zweistundentakt mit 7 Fahrtenpaaren ausreichend. Der Ortsteil Zingsheim wurde nicht berücksichtigt, da dieser über die Linie 821 an das Grundzentrum Nettersheim angebunden ist. Eine grobe Kostenkalkulation zeigte, dass bei einer Umwandlung der TaxiBus-Linie 820 in einen AST-Verkehr unter Berücksichtigung des Mindeststandards, der AST-Verkehr insgesamt ca. 38.600 Euro (ohne Bouderath, Roderath und Bahrhaus) pro Jahr kosten würde. Für die Gemeinde Nettersheim würde sich zwar der ÖPNV-Umlagebetrag reduzieren, dafür müssen aber die ASTKosten direkt getragen werden. Unter Berücksichtigung des reduzierten ÖPNV-Umlagebetrages würde die Gemeinde Nettersheim lediglich 12.500 Euro Ersparnis pro Jahr ebenso wie bei einer Reduzierung des TaxiBus-Angebotes auf den Mindeststandard erzielen. Sofern die übrigen Orte tatsächlich integriert würden, wäre diese Ersparnis voraussichtlich geringer. 2.3.3 Entwicklung von Wochenend- und Abendstunden-Angeboten Gemäß Mindeststandard des NVP Kreis Euskirchen wird ein Mindestangebot für das Zeitfenster Montag bis Freitag 06.00 Uhr bis 19.00 Uhr sowie samstags von 06.00 Uhr bis 14.00 Uhr zur Daseinsvorsorge vorgegeben. Ein Angebot darüber hinaus wird nur für Orte mit mehr als 2.000 Einwohnern vorgesehen. Da diese Ortsteilgröße nur im Grundzentrum Nettersheim besteht, ist von Seiten des Aufgabenträgers Kreis Euskirchen kein Wochenend- oder Abendangebot für die Nettersheimer Ortsteile vorzuhalten. Die Linie 820 wird bereits montags bis freitags bis 20:00 Uhr bedient, so dass hier ein Fahrtenpaar mehr besteht als vom Mindeststandard vorgegeben. Da der Mindeststandard kein Angebot vorsieht, wäre ein Wochenend- und Abendangebote unmittelbar durch die Gemeinde zu finanzieren. Die Verwaltung wird die Entwicklung eines Wochenend- und Abendangebotes mit der Gemeinde Nettersheim erörtern. Für dieses Angebot wäre die Einrichtung eines AST-Verkehrs abgestimmt auf die Bahnabfahrten und -ankünfte in Nettersheim sinnvoll. 2.3.4 Bündelung der Schülerverkehre und Linienverkehre Im Rahmen der stattgefundenen Gespräche zwischen Verwaltung, Gemeinde und der RVK wurden durch die RVK bereits mehrere Vorschläge zur Bündelung der Schüler- und Linienverkehre in der Gemeinde Nettersheim erarbeitet. U.a. wurde ein Vorschlag zur Fahrt der TaxiBus-Linie 820 um 07.04 Uhr ab Buir (s.o.) erarbeitet. Bisher wurden diese Vorschläge jedoch nicht von der Gemeinde Nettersheim angenommen. Eine Integration der Fahrten nach §43 Abs. 2 PBefG in die Linie 820 wurde geprüft. Hier könnte allerdings lediglich eine Schülerfahrt morgens anstelle des TaxiBusses um 08.04 Uhr ab Buir eingesetzt werden. Nachteil für die Bürger ist, dass dann der Übergang zur Bahn in Nettersheim über 30 Minuten dauert. In 2009 stiegen insgesamt 56% der Fahrgäste dieser Fahrt in Nettersheim am Bahnhof aus. Da die Fahrt um 08.04 Uhr einen Abrufungsgrad von 98% und eine Besetzung von 2,91 Personen pro Fahrt aufweist, ist diese Veränderung kritisch zu sehen. Aufgrund der Entwicklung im Schulbereich und der angestrebten Verträge zum Schülerverkehr zwischen den Kommunen und dem Kreis Euskirchen wird von Seiten der Verwaltung und der RVK angestrebt, alle Verkehre nach §43 Abs. 2 PBefG zu untersuchen und soweit möglich in den Verkehr nach §42 PBefG zu integrieren. Die RVK hat hierfür bereits auf allen kreisweit vorhandenen Linien nach §43 Abs. 2 PBefG Zählungen durchgeführt. Diese befinden sich derzeit in der Auswertung. Nach Vorliegen der Ergebnisse sollen die Schüler- und Linienverkehre im Kreis Euskirchen zusammen mit der RVK optimiert und ggf. integriert werden. Eine Umsetzung ist voraussichtlich zum Schuljahr 2011/2012 realisierbar. In diese Planung sollen auch sich ggf. abzeichnende Veränderungen im Schulbereich (Schulpolitik der neuen Landesregierung) einfließen. - 10 - 3. ÖPNV-Umlageentwicklung in der Gemeinde Nettersheim Nachfolgend ist dargestellt, welche ÖPNV-Umlagebeträge in den Jahren 2008 und Prognose 2009 zu erwarten sind, welcher Betrag von Seiten der Gemeinde Nettersheim zu finanzieren war sowie die Gesamtkilometerleistung in der Gemeinde und TaxiBus-Leistung erbracht wurde: KMGesamtBetrag Leistung umlageNettersNettersheim Jahr betrag heim Anteil gesamt 2008 2.324.995 € 135.809 € 5,84% 210.635 Pro. 2009 2.340.200 € 168.189 € 7,19% 204.937 KMLeistung TaxiBus Nettersheim 142.543 139.030 GesamtkilometerAnteil Leistung im Netters Kreis EU heim 2.769.636 7,61% 2.741.133 7,48% Zwischen 2008 und 2009 wurde der ÖPNV-Umlageschlüssel umgestellt. Während Nettersheim im Jahr 2008 5,84% des ÖPNV-Umlagebetrages zu tragen hatte und 7,61% der Kilometer auf Nettersheimer Gebiet erbracht wurden, liegt der Anteil bei den Prognosewerten für 2009 bei 7,19% des Umlagebetrages und 7,48% bei der Kilometerleistung. Durch die Veränderung des ÖPNV-Umlageschlüssels auf 15% nach allgemeinen Kreisumlagegrundlagen und 85% Nutzkilometer wurde eine verursachergerechtere Verteilung der Kosten vorgenommen. Weitere Angaben finden sich in Anlage 1. 4. Stellungnahme der Verwaltung zum Antrag der Gemeinde Nettersheim Aus Sicht der Verwaltung ist zunächst festzustellen, dass eine eindeutige Beschlusslage zum ÖPNVMindeststandard und zum TaxiBus-Angebot seit 2008 besteht. Vor einer Veränderung der Linie 820 bedarf es der Zustimmung des Kreistages. Aufgrund der Frist zum Fahrplanwechsel im Dezember 2010 (Mitte Oktober) ist eine Beschlussfassung zur Linie 820 spätestens in der Kreistagssitzung am 06. Oktober 2010 herbeizuführen. Eine Änderung oder Fortschreibung des NVP Kreis Euskirchen ist nur aufgrund dieser Änderung aus Sicht der Verwaltung nicht erforderlich, da es sich nur um die Veränderung einer Linie und nicht des gesamten ÖPNV-Systems handelt. Eine Fortschreibung ist erst angezeigt, wenn z.B. wesentliche Erkenntnisse zur Schulentwicklungsplanung vorliegen, um dann den Schüler- und Linienverkehr im Kreis Euskirchen zu bündeln und das Gesamtsystem zu optimieren. Insofern sollte eine Fortschreibung des NVP frühestens im Jahr 2011 vorgesehen werden. Durch den neuen ÖPNV-Umlageschlüssel werden die Kosten des ÖPNV verursachergerecht verteilt. Die alternativen Bedienungsformen TaxiBus und AST verursachen nur dann Kosten wenn auch eine Nachfrage besteht. In Nettersheim zeigt die hohe Nachfrage, dass das Angebot gut angenommen wird und bei der Bevölkerung etabliert ist. Die TaxiBus-Leistung ist für die Gemeinde Nettersheim seit 2006 annähernd auf dem gleichen Niveau von ca. 140.000 Kilometern pro Jahr verblieben. Aus fachlicher Sicht ist eine Reduzierung des TaxiBus-Systems insbesondere vor dem Hintergrund der hohen Nachfrage auf der Linie 820 und des transparenten einheitlichen Stundentaktes kritisch zu sehen. Dies wurde bereits durch das Gutachten der PGV Köln im Jahr 2006 festgestellt. PGV Köln hatte dargelegt, dass eine Reduzierung des Angebotes z.B. im Zweistundentakt oder eine Ausdünnung in Randzeiten oder eine Umstellung einiger Kurse auf AST-Verkehr zu einem deutlichen Attraktivitätsverlust des Systems führen würde. Weiterhin können durch die Reduzierung nicht zwingend die finanziellen Einsparungen realisiert werden, die auf den ersten Blick wahrscheinlich sind, da durch eine Umverteilung der Fahrgäste ggf. andere Fahrten mit zusätzlichen Fahrzeugen bedient werden müssen. Der ÖPNV-Umlageschlüssel wurde unter dem "Motto" angelegt "wer bestellt, der bezahlt". Umgekehrt könnte dies so interpretiert werden "wer zahlt, der bestellt". Aus finanziellen Gründen sind die Bestrebungen der Gemeinde Nettersheim nachvollziehbar. Da der ÖPNV-Umlageschlüssel eine - 11 verursachergerechte Kostenverteilung vornimmt, muss den Kommunen die Möglichkeit gegeben werden, Einfluss auf die Fahrtenanzahl zumindest bei innerörtlichen Linien zu nehmen, da nur so die Kosten reduziert werden können Die Verwaltung schlägt vor dem Hintergrund der finanziellen Situation der Kommunen die Reduzierung des TaxiBus-Angebotes der Linie 820 auf den ÖPNV-Mindeststandard vor. Die Reduzierung sollte zunächst begrenzt werden auf eine Fahrplanperiode, um die Auswirkungen dieser Maßnahme eruieren und bewerten zu können.Die Verteilung der Fahrten sollte dabei analog der Vorgaben des Mindeststandards für die jeweiligen Stundengruppen vorgesehen werden. Somit würden die Nettersheimer Ortsteile entlang der Linie 820 ähnlich angebunden wie die oben dargestellten Ortsteile in Mechernich oder weitere Ortsteile des Kreises, die anderenorts nur über AST im Mindeststandard angebunden werden. Wie oben dargestellt wird der NVP voraussichtlich im Jahr 2011 fortgeschrieben. In die Fortschreibung können dann die Ergebnisse zur Reduzierung des Angebotes auf der Linie 820 eingepflegt werden. Die Verwaltung spricht sich gegen eine Umwandlung der TaxiBus-Linie 820 in einen AST-Verkehr aufgrund der negativen Folgen für die Bevölkerung aus. Zudem sei erneut darauf hingewiesen, dass das AST einen Ergänzungsverkehr zum normalen ÖPNV-Angebot darstellt und diesen nicht ersetzen soll. Abseits der Beschlussfassung zur Linie 820 bleibt zwischen Gemeinde und Verwaltung zu klären, ob die Gemeinde Nettersheim die ggf. einzusparenden Mittel für ein Abend- und Wochenendangebot im AST-Verkehr einsetzen möchte. Ebenso bleibt durch die Gemeinde zu beschließen, ob der Ortsteil Bahrhaus in die Linie 820 aufgenommen wird. Die Kosten dieser Aufnahme müssten durch die Gemeinde Nettersheim direkt finanziert werden, da der Mindeststandard für diese Ortsteilgröße keine Vorgaben vorsieht. Insofern wäre dies eine Übererfüllung des Standards, die durch die Kommunen direkt zu finanzieren ist. gez. I. V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)