Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
49 kB
Datum
06.10.2010
Erstellt
11.09.10, 04:21
Aktualisiert
11.09.10, 04:21
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 108/2010
09.09.2010
Datum:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
22.09.2010
Kreisausschuss
28.09.2010
Kreistag
06.10.2010
Fortschreibung Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen
hier: ÖPNV in der Gemeinde Nettersheim
Sachbearbeiter/in: Frau Keil
Tel.: 02251/15 537
Abt.: 60.13
X Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt:
Zeile:
--/-Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Produkt:
Zeile:
Kreiskämmerer
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag beschließt, den Beschluss zur V480/2008 wie folgt zu ergänzen: Das Angebot der
TaxiBus-Linie 820 wird für das Fahrplanjahr 2011 (Dezember 2010 bis Dezember 2011) auf die
Vorgaben des ÖPNV-Mindeststandards reduziert. Die Verteilung der Fahrten soll dabei analog der
Vorgaben des Mindeststandards für die jeweiligen Stundengruppen vorgesehen werden. Die zu
streichenden Fahrten werden mit der Gemeinde Nettersheim abgestimmt.
Während dieser Testphase werden die Auswirkungen eruiert und bewertet. Die Ergebnisse fließen in
den in 2011 voraussichtlich fortzuschreibenden Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen ein. Für das
Fahrplanjahr 2012 wird über die Fortführung des reduzierten Angebotes erneut beraten.
-2Die Gemeinde Nettersheim hat diese Reduzierung gegenüber der Bürgerschaft zu kommunizieren
und zu vertreten.
Begründung:
1. Hintergrund
Anfang 2009 wurde von Seiten der Gemeinde Nettersheim angeregt, das ÖPNV-Angebot in der
Gemeinde Nettersheim zu überprüfen und zu optimieren. Seither haben mehrere
Abstimmungsgespräche stattgefunden. Der Kreis Euskirchen hat zahlreiche Ausarbeitungen zur
Nachfrage des TaxiBusses in der Gemeinde Nettersheim aufbereitet und auf Anfrage weitere Punkte
kurzfristig untersucht.
Im Rahmen dieser Gespräche wurden folgende Themen erörtert:
-
Reduzierung des Stundentaktangebotes auf der TaxiBus-Linie 820 auf einen
Zweistundentakt
Ersatz der TaxiBus-Linie 820 durch einen Anruf-Sammeltaxi (AST)-Verkehr
Vor- und Nachteile der Systeme TaxiBus und AST
Integration des §43 Abs. 2 Verkehrs in den Verkehr nach §42 PBefG
Einbindung des Ortes Bahrhaus in den ÖPNV
Anbindung der Orte Tondorf, Roderath und Bouderath an Nettersheim (AST)
Mehrwertsteuer bei Schülerverkehren
Einführung Bürgerbus
Bürgerbefragung zum Thema ÖPNV
Abend- und Wochenendbedienung
Von Seiten der Gemeinde Nettersheim wurde folgende Antrag an den Kreis Euskirchen mit Schreiben
vom 13.07.2010 übermittelt:
(…)
1.
1.1
1.2
2.
2.1
2.2
2.3
2.4
Antrag an den Kreis Euskirchen mit zeitnaher Änderung des Nahverkehrsplans
Die TaxiBus-Linie 820 sollte so im Fahrplan verändert werden, dass künftig nur noch eine
max. 10malige Bedienung je Fahrtrichtung erfolgt. Hinweis: Die Linie 820 fährt ausschließlich
innerhalb des Gemeindegebietes Nettersheim.
Die Anbindung des Weilers Bahrhaus wäre in das Bedienungsangebot mit einzubeziehen.
Sollte eine Reduzierung wie beantragt nicht realisierbar sein, beantragt die Gemeinde die
Umwandlung der TaxiBus-Linie 820 in AST.
Im AST-Verkehr könnten die Ortschaften Bouderath, Roderath und Bahrhaus in das Angebot
einbezogen werden.
Insbesondere tagsüber ist die Bedienung der einzelnen Orte nicht im Einstundentakt, sondern
ggf. im Zweistundentakt vorzusehen.
Wochenend- und Abendstunden-Angebote sind zu entwickeln.
Schülerverkehre und Linienverkehre sind in Abstimmung mit dem Kreis Euskirchen und der
RVK zu bündeln. (…)
In Anlage 1 sind weitere Hintergrundinformationen enthalten, u.a. zur ÖPNV-Umlageentwicklung in
der Gemeinde Nettersheim, ÖPNV-Mindeststandard etc.
Anlage 1
2.
Stellungnahme Kreis Euskirchen zu den dargelegten Punkten der Gemeinde
Nettersheim
2.1
Zeitnahe Änderung des Nahverkehrsplans
Eine Änderung des NVP ist durch den Kreistag Euskirchen zu beschließen. Eine erste Abfrage im
Rahmen einer Bürgermeisterkonferenz ergab, dass sich die Gemeinde Nettersheim für eine
-3Änderung bzw. Fortschreibung des NVP Kreis Euskirchen ausspricht. Die Stadt Euskirchen sieht
keinen Änderungsbedarf und von den übrigen Kommunen wurde keine Stellungnahme abgegeben.
Gemäß §9 ÖPNVG NRW ist der NVP im Benehmen mit den betroffenen Gebietskörperschaften und
im Einvernehmen mit einem kreisangehörigen Aufgabenträger (Stadt Euskirchen) aufzustellen und
bei Bedarf fortzuschreiben.
Der letzte NVP Kreis Euskirchen wurde im Dezember 2005 durch den Kreistag Euskirchen
beschlossen. Einige Maßnahmen des NVP wurden bereits umgesetzt sowie zahlreiche Prüfaufträge
bearbeitet.
Bisher wird nur von Seiten der Gemeinde Nettersheim eine Fortschreibung des NVP angeregt. Je
nach dem, ob eine Umsetzung der Prüfaufträge der Gemeinde Nettersheim beschlossen wird, gilt es
zu klären, ob diese NVP-konform und somit ohne Fortschreibung umgesetzt werden können oder ob
eine Fortschreibung des NVP erforderlich wird (siehe Punkt 4).
2.2
Reduzierung des Angebotes auf der Linie 820
Von Seiten der Gemeinde Nettersheim wird eine Reduzierung des Angebotes auf maximal 10
Fahrten pro Richtung beantragt.
2.2.1 Kennzahlen zur Linie 820
Nachfolgend ist der Linienweg der Linie 820 dargestellt:
820
Holzmülheim
Frohngau
820
Buir
Zingsheim
820
820
820
Engelgau
Nettersheim
820
Marmagen
Die Linie 820 verkehrt nur auf Nettersheimer Gemeindegebiet und stellt die innerörtliche
Haupterschließungslinie dar. Über die Linie 820 werden die Ortsteile mit dem Grundzentrum
Nettersheim sowie mit der Bahn verbunden. Aufgrund der günstigen Zughalte können in Nettersheim
beide Richtungen auf der Zugstrecke Köln - Trier über die Linie 820 angebunden werden. Dieses gilt
sowohl für den Ortsteil Marmagen als auch für alle anderen über die Linie angebundenen Orte.
Pro Richtung bestehen derzeit 13 bzw. 14 Fahrten pro Montag bis Freitag zzgl. einer Ferienfahrt pro
Richtung. An Samstagen bestehen 8 bzw. 9 Fahrten pro Richtung. Mit diesem Angebot werden die
Ortsteile im Stundentakt zwischen 05:30 Uhr und 20:00 Uhr montags bis freitags und zwischen 06:00
Uhr und 15:00 Uhr samstags bei Nachfrage bedient.
Die Linie 820 wurde im Jahr 2009 von insgesamt 14.971 Fahrgästen mit 7.893 Fahrten nachgefragt.
Dies entspricht einer Besetzung von 1,9 Fahrgästen pro Fahrt. Insgesamt wurden 63.692 Kilometer
auf dieser Linie gefahren.
Der Abrufungsgrad der Linie lag bei den Fahrten montags bis freitags in 2009 bei knapp 79%,
samstags bei knapp 45%. Die angebotenen Kilometer wurden montags bis freitags zu 38% und
samstags zu 17% abgerufen.
In der Tabelle ist der Abrufungsgrad der einzelnen Fahrten auf der Linie 820 für das Jahr 2009
dargestellt:
-4-
Tage
mo-fr
mo-fr
mo-fr
mo-fr
mo-fr
mo-fr
mo-fr
mo-fr
mo-fr
mo-fr
mo-fr
mo-fr
mo-fr
mo-fr
mo-fr
mo-fr
mo-fr
mo-fr
mo-fr
mo-fr
mo-fr
mo-fr
mo-fr
mo-fr
mo-fr
mo-fr
mo-fr
mo-fr
mo-fr
sa
sa
sa
sa
sa
sa
sa
sa
sa
sa
sa
sa
sa
sa
sa
sa
sa
Linie Fahrt
820
05:56
820
07:12
820
08:12
820
09:12
820
10:12
820
11:12
820
12:12
820
13:12
820
14:12
820
15:12
820
16:12
820
17:12
820
18:12
820
19:12
820
05:29
820
06:04
820
07:04
820
08:04
820
09:04
820
10:04
820
11:04
820
12:04
820
13:04
820
14:04
820
15:04
820
16:04
820
17:04
820
18:04
820
19:04
820
06:05
820
07:12
820
08:12
820
09:12
820
10:12
820
11:12
820
12:12
820
13:12
820
05:57
820
07:04
820
08:04
820
09:04
820
10:04
820
11:04
820
12:04
820
13:04
820
14:04
Richtung
Marmagen - Buir
Marmagen - Buir
Marmagen - Buir
Marmagen - Buir
Marmagen - Buir
Marmagen - Buir
Marmagen - Buir
Marmagen - Buir
Marmagen - Buir
Marmagen - Buir
Marmagen - Buir
Marmagen - Buir
Marmagen - Buir
Marmagen - Buir
Buir - Marmagen
Buir - Marmagen
Buir - Marmagen
Buir - Marmagen
Buir - Marmagen
Buir - Marmagen
Buir - Marmagen
Buir - Marmagen
Buir - Marmagen
Buir - Marmagen
Buir - Marmagen
Buir - Marmagen
Buir - Marmagen
Buir - Marmagen
Buir - Marmagen
Marmagen - Buir
Marmagen - Buir
Marmagen - Buir
Marmagen - Buir
Marmagen - Buir
Marmagen - Buir
Marmagen - Buir
Marmagen - Buir
Buir - Marmagen
Buir - Marmagen
Buir - Marmagen
Buir - Marmagen
Buir - Marmagen
Buir - Marmagen
Buir - Marmagen
Buir - Marmagen
Buir - Marmagen
Fahrgäste Fahrten Besetzung Abrufungsgrad
513
227
2,26
90,4%
30
23
1,30
9,2%
385
203
1,90
80,9%
237
144
1,65
57,4%
291
180
1,62
71,7%
303
175
1,73
69,7%
601
200
3,01
79,7%
669
236
2,83
94,0%
495
219
2,26
87,3%
840
251
3,35
100,0%
877
251
3,49
100,0%
714
248
2,88
98,8%
666
249
2,67
99,2%
538
249
2,16
99,2%
343
208
1,65
82,9%
470
209
2,25
83,3%
1809
378
4,79
150,6%
718
247
2,91
98,4%
264
172
1,53
68,5%
233
156
1,49
62,2%
226
147
1,54
58,6%
274
169
1,62
67,3%
503
225
2,24
89,6%
63
42
1,50
16,7%
541
223
2,43
88,8%
451
229
1,97
91,2%
467
210
2,22
83,7%
313
178
1,76
70,9%
455
205
2,22
81,7%
6
2
3,00
3,8%
11
10
1,10
19,2%
34
26
1,31
50,0%
50
32
1,56
61,5%
45
30
1,50
57,7%
35
29
1,21
55,8%
43
32
1,34
61,5%
89
39
2,28
75,0%
5
4
1,25
7,7%
11
9
1,22
17,3%
31
19
1,63
36,5%
50
34
1,47
65,4%
67
42
1,60
80,8%
43
27
1,59
51,9%
64
39
1,64
75,0%
36
18
2,00
34,6%
68
28
2,43
53,8%
Insbesondere montags bis freitags verfügen die Fahrten der Linie 820 über hohe Abrufungsgrade.
Hier liegt der Abrufungsgrad bei 18 Fahrten über 80%, bei 6 Fahrten sogar bei über 90%. Zwei
Fahrten werden an jedem Tag nachgefragt und die Fahrt um 07.04 Uhr ab Buir nach Nettersheim
wird zu mehr als 100% abgerufen. Dies liegt darin begründet, dass häufig so viele Fahrgäste die
Fahrt nachfragen, dass der Taxiunternehmer zwei Fahrzeuge zur Bedienung einsetzen muss.
Von Seiten der Verwaltung wurde in Kooperation mit der RVK bereits kalkuliert, dass dieser doppelte
Fahrzeugeinsatz derzeit noch die kostengünstigere Alternative zu einem Linienbusbetrieb darstellt.
Der Linienbus müsste täglich den kompletten Linienweg für diese Fahrt befahren, auch an den
Tagen, wo nur ein PKW oder Kleinbus die Bedienung übernehmen könnte. Solange der doppelte
Fahrzeugeinsatz kostengünstiger als der Linienbuseinsatz ist, wird diese Handhabung fortgeführt. Die
Fahrt wird regelmäßig geprüft.
Weiterhin wurde der Gemeinde vorgeschlagen, eine bestehende Schülerfahrt im Verkehr nach §43
Abs. 2 PBefG in die Linie 820 zu integrieren, um hierüber die Fahrgäste der Fahrt um 07:04 Uhr ab
Buir ebenfalls aufnehmen zu können. Dies würde allerdings zu einer früheren Abfahrtszeit der
Schülerfahrt führen, um den Bahnanschluss in Nettersheim erreichen zu können, so dass
insbesondere Grundschüler einen längeren Aufenthalt an der Schule hätten. Aus diesem Grund
-5wurde von Seiten der Gemeinde Nettersheim diese kostengünstigere Alternative bisher nicht
umgesetzt.
In den nachfolgenden Graphiken sind die Quelle-Ziel-Beziehungen der Linie 820 für das Jahr 2009
dargestellt:
4500
4000
3500
3000
2500
2000
1500
1000
Nettersheim Höhenweg
Nettersheim Südstraße
Marmagen Feuerwache
Marmagen Eiffelplatz
Marmagen Eifelhöhenklinik
Holzmülheim Erftquelle
Holzmülheim Radermacher
Holzmülheim Kapelle
Buir
Nettersheim Steinfelder Straße
Nettersheim Bahnhof
Nettersheim Kloster
Aussteiger
Frohngau
Einsteiger
Zingsheim Nettersheim Abzw.
Engelgau Auf der Lüh
Engelgau Vereinshaus
Birkenheck
Frohngau
Holzmülheim Erftquelle
Holzmülheim Radermacher
Buir
0
Holzmülheim Kapelle
500
drin
5000
4500
4000
3500
3000
2500
2000
1500
1000
Einsteiger
Aussteiger
Birkenheck
Engelgau Vereinshaus
Engelgau Auf der Lüh
Zingsheim Nettersheim Abzw.
Nettersheim Kloster
Nettersheim Bahnhof
Nettersheim Steinfelder Straße
Nettersheim Höhenweg
Nettersheim Südstraße
Marmagen Feuerwache
Marmagen Eiffelplatz
0
Marmagen Eifelhöhenklinik
500
drin
Die Linie 820 wird hauptsächlich für Fahrten vom/zum Bahnhof in Nettersheim genutzt. Dies vor allem
aus den Ortsteilen Buir, Frohngau, Engelgau und Marmagen.
2.2.2 Fahrtenreduzierung und Mindeststandard
Die Gemeinde Nettersheim hat beantragt, die Fahrten der Linie 820 auf maximal 10 Fahrten pro
Richtung zu reduzieren. Dies bezieht sich voraussichtlich auf Montag bis Freitag. Für Samstag wurde
kein Vorschlag formuliert.
Wie in Anlage 1 dargestellt, erschließt die Linie 820 Ortsteile mit 200 bis 500 und 500 bis 2.000
Einwohnern. Gemäß Mindeststandard sollen bei der Ortsteilkategorie mit 200 bis 500 Einwohnern
insgesamt 7 Fahrtenpaare über den Tag angeboten werden. Bei der Kategorie 500 bis 2.000
Einwohnern sollen in Richtung des Grundzentrums 9 Fahrten und vom Grundzentrum zurück in die
Orte 10 Fahrten vorgesehen werden.
Die Beibehaltung von maximal 10 Fahrten pro Richtung auf der Linie 820 würde dem
Mindeststandard entsprechen. Bei der Reduzierung der Fahrten ist die Verteilung der Fahrten
entsprechend der Stundengruppen gemäß Mindeststandard zu beachten.
-6Die Reduzierung auf 10 Fahrten pro Richtung würde allerdings nicht mehr der TaxiBus-Taktung und
dem bestehenden TaxiBus-Angebot entsprechen. Dieses Angebot bestand bereits zum
Fahrplanwechsel im Dezember 2008. Es ist somit Bestandteil des Kreistagsbeschlusses vom 10.
Dezember 2008 (siehe Anlage 1), so dass eine Reduzierung des Angebotes durch den Kreistag zu
beschließen ist.
2.2.3 Kostenbetrachtung der Angebotsreduzierung
Im Rahmen der zwischen der Gemeinde und der Verwaltung stattgefundenen Gespräche wurden
bereits mehrere Kostenkalkulationen seitens der Verwaltung erarbeitet. Hierbei wurde u.a. kalkuliert,
welche finanziellen Auswirkungen bei einer Reduzierung der Fahrten auf den Mindeststandard im
TaxiBus zu erwarten sind.
Für diese Betrachtung wurde bereits im März 2010 ein fiktiver Fahrplanentwurf erarbeitet, der die
Fahrtenzahl sowie deren Verteilung nach Stundengruppen gemäß Mindeststandard umfasst.
Anschließend wurde die Nachfrage dieser bestehenden Fahrten auf der Linie 820 als
Kalkulationsgrundlage verwendet. Um die Auswirkungen für die Gemeinde Nettersheim darstellen zu
können, wurde mit den veränderten Kosten sowie der veränderten Kilometerleistung der Linie 820
eine fiktive Umlageberechnung entsprechend des neuen ÖPNV-Umlageschlüssels (15% Kreisumlage
und 85% Nutzkilometer) berechnet.
Im Endergebnis wurde festgestellt, dass bei einer Reduzierung des TaxiBus-Angebotes vom
bestehenden Stundentakt auf die Fahrtenzahl des Mindeststandards eine Kostenreduzierung für die
Gemeinde Nettersheim im Rahmen der Umlageberechnung in Höhe von ca. 12.500 Euro pro Jahr
wirksam werden könnte.
Da der TaxiBus eine nachfrageorientierte Bedienungsform ist, kann nicht abgeschätzt werden, wie
sich die Fahrgäste im Fall der Angebotsreduzierung verhalten werden. Auf der einen Seite ist es
denkbar, dass für einige Fahrgäste aufgrund einer fehlenden Hin- oder Rückfahrt der TaxiBus als
alternatives Verkehrsmittel gar nicht mehr in Frage kommt, so dass die Kostenersparnis theoretisch
höher ausfallen könnte. Auf der anderen ist es ebenso denkbar, dass sich die Fahrgäste der
wegfallenden Fahrten auf die verbleibenden Fahrten verteilen. Da die weiterhin bestehenden Fahrten
bereits heute über einen hohen Abrufungsgrad und eine gute Besetzung verfügen, besteht
theoretisch ebenso die Gefahr, dass weitere Fahrten mit mehr als einem Fahrzeug bedient werden
müssten, so dass ggf. die Kostenersparnis sogar geringer als kalkuliert ausfallen könnte.
2.2.4 Anbindung des Weilers Bahrhaus
Der Weiler Bahrhaus verfügt über weniger als 50 Einwohner. Somit ist gemäß Mindeststandard keine
ÖPNV-Bedienung erforderlich. Die Anbindung des Ortes würde den Mindeststandards übererfüllen.
Sofern eine Anbindung des Weilers Bahrhaus vorgesehen werden soll, kann dies nur als
Verlängerung der Linie 820 über die Eifelhöhenklinik hinaus bis Bahrhaus im Fahrplan dargestellt
werden. In der Praxis könnte der TaxiBus, sofern nur eine Nachfrage von Bahrhaus nach Nettersheim
besteht, die Strecke auf direktem Weg fahren. Da Bahrhaus nicht auf dem bestehenden Linienweg
liegt, werden bei jeder Nachfrage aus dem Ort Mehrkilometer und somit Mehrkosten induziert.
Für eine Kostenbetrachtung wurden folgende Annahmen getroffen:
- alle Fahrten der gemäß Mindeststandard reduzierten Linie 820 werden bis Bahrhaus
angeboten
- 50% der angebotenen Fahrten werden zusätzlich zu einer bestehenden Nachfrage (Fahrt
bis Marmagen) nachgefragt
- 5% der angebotenen Fahrten werden nur für Bahrhaus durchgeführt
Bei diesen Annahmen würden Mehrkosten in Höhe von ca. 5.000 Euro pro Jahr entstehen. Sofern der
zweite Spiegelstrich auf 10% der angebotenen Fahrten reduziert würde, lägen die Mehrkosten bei ca.
2.000 Euro pro Jahr. Diese Mehrkosten würden die unter Punkt 2.2.3 dargestellten
Kostenreduzierungen entsprechend verringern.
-7-
2.2.5 Auswirkungen TaxiBus-Zuschlag
Im gesamten Kreis Euskirchen wird auf den TaxiBus-Linien der TaxiBus-Zuschlag angewendet. Der
TaxiBus-Zuschlag wird im Kreis Euskirchen mit der Argumentation erhoben, dass durch die
Einführung des TaxiBusses nicht nur Linienbusfahrten durch den TaxiBus ersetzt, sondern dass das
Angebot deutlich verbessert wurde. Vor diesem Hintergrund gilt es zu prüfen, ob bei einer
Angebotsreduzierung weiterhin der TaxiBus-Zuschlag auf der Linie 820 erhoben werden kann.
Theoretisch bedeutet die Reduzierung des Angebotes auf maximal 10 Fahrten pro Richtung weiterhin
eine deutliche Angebotsverbesserung im Vergleich zum Angebot vor Einführung des TaxiBusVerkehrs in 2002. Zudem besteht nicht auf allen TaxiBus-Linien ein Stundentakt, z.B. auf den
TaxiBus-Linien von Firma Schäfer-Reisen. Aber auch auf den Linien der Firma Schäfer-Reisen findet
der TaxiBus-Zuschlag Anwendung.
Eine informelle telefonische Anfrage beim VRS ergab, dass die Reduzierung des Angebotes auf 10
Fahrten pro Richtung keine Auswirkungen auf den TaxiBus-Zuschlag haben dürfte. Der TaxiBusZuschlag könnte insofern weiterhin auf der Linie 820 erhoben werden und würde somit in die
TaxiBus-Abrechnung einfließen.
Von Seiten der Verwaltung wird empfohlen den TaxiBus-Zuschlag beizubehalten. Dies vor allem vor
dem Hintergrund, dass für die Bürger ein einheitliches Verfahren Anwendung finden sollte. Bei
Wegfall des Zuschlags müsste z.B. ein Buirer Bürger bei einer Fahrt nach Nettersheim den Zuschlag
nicht zahlen, während er bei einer Fahrt in Richtung Bad Münstereifel oder Blankenheim den
Zuschlag zu zahlen hätte. Dies ist der Bevölkerung nicht zu vermitteln und nicht transparent.
Sofern eine Reduzierung des Angebotes umgesetzt werden soll, müsste eine verbindliche Aussage
beim VRS zur Anwendung des TaxiBus-Zuschlags eingeholt werden.
2.2.6 Exkurs: Fahrtenangebot in Ortsteilen von Mechernich
Das Stundentaktangebot des TaxiBusses besteht nicht im gesamten Kreis Euskirchen. In einigen
Mechernicher Ortsteilen, die nur durch die TaxiBus-Linien der Firma Schäfer-Reisen sowie durch das
AST erschlossen werden, wird kein Stundentaktangebot vorgehalten. Ein annähernd stündliches
Angebot besteht dort nur in den Ferien.
Zu diesen Ortsteilen gehören u.a. Bergbuir, Bergheim, Bleibuir, Lorbach, Lückerath, Kallmuth,
Schützendorf, Strempt und Voißel. Diese Orte gehören bis auf Strempt zur Kategorie 200-500
Einwohner. Strempt zählt zur Kategorie 500-2.000 Einwohner. Der Mindeststandard wird durch die
Kombination der Schäfer-Linien und des AST-Angebotes erreicht und erfüllt. Eine stündliche TaxiBusBedienung wird jedoch nicht erreicht.
Die Erfüllung des Mindeststandards bestand bis auf samstags bereits vor der erneuten
Beschlussfassung des Standards. Im Rahmen der Standardüberprüfung wurde dargelegt welche Orte
den Standard erreichen, welche diesen nicht erreichen und welche diesen überschreiten. Da der
Standard samstags nicht erreicht wurde, wurde zum Fahrplanwechsel im Dezember 2008 das ASTAngebot bis zur Erreichung des Mindeststandards in diesen Orten erweitert.
Im Ergebnis wurde bei der Standardüberprüfung festgelegt, dass das bestehende TaxiBus-Angebot
in bestehender Form beibehalten werden soll, dass allerdings eine Erhöhung des Standards auf das
TaxiBus-Niveau vor dem Hintergrund der Finanzsituation nicht sinnvoll erscheint. Bei einer Anhebung
des Standards auf das TaxiBus-Niveau wäre in einigen Orten (u.a. in Mechernich) eine
Angebotserweiterung erforderlich geworden und hätte entsprechende Mehrkosten verursacht.
Insofern bestehen im Kreis Euskirchen Orte, die über eine TaxiBus-Anbindung verfügen, jedoch nicht
im Stundentakt bedient werden.
2.3
Alternative: Umwandlung der TaxiBus-Linie 820 in AST
-8Sofern eine Reduzierung des TaxiBus-Angebotes nicht realisierbar sein sollte, beantragt die
Gemeinde Nettersheim eine Umwandlung der TaxiBus-Linie 820 in ein AST. Diese Umwandlung in
ein AST ist grundsätzlich möglich, auch wenn das AST eher als Ergänzung des bestehenden ÖPNVSystems und nicht als Ersatz desselben zu werten ist. Die Umwandlung muss aber durch den
Kreistag Euskirchen beschlossen werden. Die Linie 820 ist derzeit Bestandteil des Verkehrsvertrages
mit der RVK, so dass zunächst beschlossen werden müsste, dass diese Linie aus dem
Verkehrsvertrag herausgelöst wird. Die Genehmigung der Linie liegt bei der RVK und besteht derzeit
bis zum 31.12.2017. Im Fall einer Umwandlung müsste sich die RVK von der Liniengenehmigung
entbinden lassen.
In Anlage 2 ist eine Gegenüberstellung der Bedienungsformen TaxiBus und AST angefügt. Aus
dieser Anlage gehen die Vor- und Nachteile beider Systeme hervor. Für die Bürger der Gemeinde
Nettersheim hätte eine Umwandlung der TaxiBus-Linie 820 in ein AST vor allem folgende wesentliche
Nachteile:
Anlage 2
Der Fahrpreis im AST beträgt ohne ein anerkanntes VRS-Ticket derzeit 3,40 Euro. In diesem
Fall muss der Fahrgast bei einer Weiterfahrt mit der Bahn ein weiteres Ticket lösen. Mit einem
anerkanntem VRS-Ticket (z.B. JobTicket etc.) beträgt der Zuschlag 2,40 Euro. Auch
Schwerbehinderte müssen den Zuschlag zahlen.
Die Bürger müssen das AST mindestens 60 Minuten und nicht wie den TaxiBus nur 30
Minuten vorab bestellen.
Zwischen den Ortsteilen (z.B. von Buir nach Zingsheim) kann im AST nicht gefahren werden,
da dies eine zu große Konkurrenz zum normalen Taxigewerbe wäre.
Der Fahrplan im AST ist im Vergleich zum TaxiBus-Fahrplan schwerer zu lesen.
Für die Gemeinde Nettersheim würde eine Umwandlung bedeuten, dass die Gemeinde für den
Aushang der Fahrpläne an den Haltestellen zuständig wäre. Zudem ergeben sich im direkten
Vergleich TaxiBus-Kosten und AST-Kosten für die Gemeinde Nettersheim keine wesentlichen
finanziellen Vorteile. Obwohl im AST ein höherer Zuschlag erhoben wird, entsteht ein ähnlich hohes
Defizit wie beim TaxiBus. Dies liegt darin begründet, dass im AST nur die direkten Einnahmen
(Zuschlag) zugeschieden werden. Eine darüber hinausgehende Zuscheidung über die VRSEinnahmeaufteilung erfolgt nicht. Im TaxiBus findet die VRS-Einnahmeaufteilung Anwendung, so
dass das Defizit trotz des geringeren Zuschlags annähernd so hoch ist wie beim AST.
Der einzige Vorteil, der aus Sicht der Gemeinde positiv gewertet werden kann, ist, dass die
Einnahmen direkt bei der Gemeinde ankommen und die Gemeinde bereits unterjährig über die
Kosten des AST informiert ist.
2.3.1 AST-Angebot auch für Roderath, Bouderath und Bahrhaus
Bei einer Umwandlung in einen AST-Verkehr könnten die Orte Roderath, Bouderath und Bahrhaus
grundsätzlich integriert werden. Diese Orte verfügen derzeit über keine Verbindung zum
Grundzentrum Nettersheim. Roderath und Bouderath verfügen jedoch über die TaxiBus-Linie 824
über eine Anbindung in Richtung Bad Münstereifel und Blankenheim. Der Vollständigkeit halber
müsste dann allerdings auch der Ortsteil Tondorf mit eingebunden werden, da dieser bisher ebenfalls
nicht zum Grundzentrum Nettersheim angebunden ist.
Die Nachfrage und somit die finanziellen Auswirkungen der Integration dieser Orte in den ASTVerkehr nach Nettersheim kann nicht abgeschätzt werden. Es ist davon auszugehen, dass die
Bemühungen zur Kostenreduzierung (Angebotsreduzierung) durch die Anbindung zusätzlicher
Ortsteile wiederum verringert werden.
2.3.2 AST-Angebot tagsüber ggf. nur im Zweistundentakt
Sofern ein Ortsteil nur über das AST angebunden wird, muss auch hier der Mindeststandard erreicht
werden. Deshalb wurde im Dezember 2008 das AST-Angebot in vielen Ortsteilen des Kreises
Euskirchen erweitert, um den Mindeststandard gewährleisten zu können. Hierzu reicht in vielen
Ortsteilen der Zweistundentakt nicht aus.
-9-
Daher wäre bei einer Umstellung der TaxiBus-Linie 820 in einen AST-Verkehr ebenfalls der
Mindeststandard zu beachten. Dies würde bedeuten, dass für die Orte Marmagen, Engelgau und
Tondorf 9 bzw. 10 Fahrten pro Richtung angeboten werden müssten. Aufgrund der Ortsteilgröße der
übrigen Orte wäre hier ein Zweistundentakt mit 7 Fahrtenpaaren ausreichend. Der Ortsteil Zingsheim
wurde nicht berücksichtigt, da dieser über die Linie 821 an das Grundzentrum Nettersheim
angebunden ist.
Eine grobe Kostenkalkulation zeigte, dass bei einer Umwandlung der TaxiBus-Linie 820 in einen
AST-Verkehr unter Berücksichtigung des Mindeststandards, der AST-Verkehr insgesamt ca. 38.600
Euro (ohne Bouderath, Roderath und Bahrhaus) pro Jahr kosten würde. Für die Gemeinde
Nettersheim würde sich zwar der ÖPNV-Umlagebetrag reduzieren, dafür müssen aber die ASTKosten direkt getragen werden. Unter Berücksichtigung des reduzierten ÖPNV-Umlagebetrages
würde die Gemeinde Nettersheim lediglich 12.500 Euro Ersparnis pro Jahr ebenso wie bei einer
Reduzierung des TaxiBus-Angebotes auf den Mindeststandard erzielen. Sofern die übrigen Orte
tatsächlich integriert würden, wäre diese Ersparnis voraussichtlich geringer.
2.3.3 Entwicklung von Wochenend- und Abendstunden-Angeboten
Gemäß Mindeststandard des NVP Kreis Euskirchen wird ein Mindestangebot für das Zeitfenster
Montag bis Freitag 06.00 Uhr bis 19.00 Uhr sowie samstags von 06.00 Uhr bis 14.00 Uhr zur
Daseinsvorsorge vorgegeben. Ein Angebot darüber hinaus wird nur für Orte mit mehr als 2.000
Einwohnern vorgesehen. Da diese Ortsteilgröße nur im Grundzentrum Nettersheim besteht, ist von
Seiten des Aufgabenträgers Kreis Euskirchen kein Wochenend- oder Abendangebot für die
Nettersheimer Ortsteile vorzuhalten. Die Linie 820 wird bereits montags bis freitags bis 20:00 Uhr
bedient, so dass hier ein Fahrtenpaar mehr besteht als vom Mindeststandard vorgegeben.
Da der Mindeststandard kein Angebot vorsieht, wäre ein Wochenend- und Abendangebote
unmittelbar durch die Gemeinde zu finanzieren.
Die Verwaltung wird die Entwicklung eines Wochenend- und Abendangebotes mit der Gemeinde
Nettersheim erörtern. Für dieses Angebot wäre die Einrichtung eines AST-Verkehrs abgestimmt auf
die Bahnabfahrten und -ankünfte in Nettersheim sinnvoll.
2.3.4 Bündelung der Schülerverkehre und Linienverkehre
Im Rahmen der stattgefundenen Gespräche zwischen Verwaltung, Gemeinde und der RVK wurden
durch die RVK bereits mehrere Vorschläge zur Bündelung der Schüler- und Linienverkehre in der
Gemeinde Nettersheim erarbeitet. U.a. wurde ein Vorschlag zur Fahrt der TaxiBus-Linie 820 um
07.04 Uhr ab Buir (s.o.) erarbeitet. Bisher wurden diese Vorschläge jedoch nicht von der Gemeinde
Nettersheim angenommen.
Eine Integration der Fahrten nach §43 Abs. 2 PBefG in die Linie 820 wurde geprüft. Hier könnte
allerdings lediglich eine Schülerfahrt morgens anstelle des TaxiBusses um 08.04 Uhr ab Buir
eingesetzt werden. Nachteil für die Bürger ist, dass dann der Übergang zur Bahn in Nettersheim über
30 Minuten dauert. In 2009 stiegen insgesamt 56% der Fahrgäste dieser Fahrt in Nettersheim am
Bahnhof aus. Da die Fahrt um 08.04 Uhr einen Abrufungsgrad von 98% und eine Besetzung von 2,91
Personen pro Fahrt aufweist, ist diese Veränderung kritisch zu sehen.
Aufgrund der Entwicklung im Schulbereich und der angestrebten Verträge zum Schülerverkehr
zwischen den Kommunen und dem Kreis Euskirchen wird von Seiten der Verwaltung und der RVK
angestrebt, alle Verkehre nach §43 Abs. 2 PBefG zu untersuchen und soweit möglich in den Verkehr
nach §42 PBefG zu integrieren. Die RVK hat hierfür bereits auf allen kreisweit vorhandenen Linien
nach §43 Abs. 2 PBefG Zählungen durchgeführt. Diese befinden sich derzeit in der Auswertung.
Nach Vorliegen der Ergebnisse sollen die Schüler- und Linienverkehre im Kreis Euskirchen
zusammen mit der RVK optimiert und ggf. integriert werden. Eine Umsetzung ist voraussichtlich zum
Schuljahr 2011/2012 realisierbar. In diese Planung sollen auch sich ggf. abzeichnende
Veränderungen im Schulbereich (Schulpolitik der neuen Landesregierung) einfließen.
- 10 -
3.
ÖPNV-Umlageentwicklung in der Gemeinde Nettersheim
Nachfolgend ist dargestellt, welche ÖPNV-Umlagebeträge in den Jahren 2008 und Prognose 2009 zu
erwarten sind, welcher Betrag von Seiten der Gemeinde Nettersheim zu finanzieren war sowie die
Gesamtkilometerleistung in der Gemeinde und TaxiBus-Leistung erbracht wurde:
KMGesamtBetrag
Leistung
umlageNettersNettersheim
Jahr betrag
heim
Anteil gesamt
2008 2.324.995 € 135.809 € 5,84%
210.635
Pro.
2009 2.340.200 € 168.189 € 7,19%
204.937
KMLeistung
TaxiBus
Nettersheim
142.543
139.030
GesamtkilometerAnteil
Leistung im Netters
Kreis EU
heim
2.769.636 7,61%
2.741.133
7,48%
Zwischen 2008 und 2009 wurde der ÖPNV-Umlageschlüssel umgestellt. Während Nettersheim im
Jahr 2008 5,84% des ÖPNV-Umlagebetrages zu tragen hatte und 7,61% der Kilometer auf
Nettersheimer Gebiet erbracht wurden, liegt der Anteil bei den Prognosewerten für 2009 bei 7,19%
des Umlagebetrages und 7,48% bei der Kilometerleistung.
Durch die Veränderung des ÖPNV-Umlageschlüssels auf 15% nach allgemeinen
Kreisumlagegrundlagen und 85% Nutzkilometer wurde eine verursachergerechtere Verteilung der
Kosten vorgenommen. Weitere Angaben finden sich in Anlage 1.
4.
Stellungnahme der Verwaltung zum Antrag der Gemeinde Nettersheim
Aus Sicht der Verwaltung ist zunächst festzustellen, dass eine eindeutige Beschlusslage zum ÖPNVMindeststandard und zum TaxiBus-Angebot seit 2008 besteht. Vor einer Veränderung der Linie 820
bedarf es der Zustimmung des Kreistages. Aufgrund der Frist zum Fahrplanwechsel im Dezember
2010 (Mitte Oktober) ist eine Beschlussfassung zur Linie 820 spätestens in der Kreistagssitzung am
06. Oktober 2010 herbeizuführen.
Eine Änderung oder Fortschreibung des NVP Kreis Euskirchen ist nur aufgrund dieser Änderung aus
Sicht der Verwaltung nicht erforderlich, da es sich nur um die Veränderung einer Linie und nicht des
gesamten ÖPNV-Systems handelt. Eine Fortschreibung ist erst angezeigt, wenn z.B. wesentliche
Erkenntnisse zur Schulentwicklungsplanung vorliegen, um dann den Schüler- und Linienverkehr im
Kreis Euskirchen zu bündeln und das Gesamtsystem zu optimieren. Insofern sollte eine
Fortschreibung des NVP frühestens im Jahr 2011 vorgesehen werden.
Durch den neuen ÖPNV-Umlageschlüssel werden die Kosten des ÖPNV verursachergerecht verteilt.
Die alternativen Bedienungsformen TaxiBus und AST verursachen nur dann Kosten wenn auch eine
Nachfrage besteht. In Nettersheim zeigt die hohe Nachfrage, dass das Angebot gut angenommen
wird und bei der Bevölkerung etabliert ist. Die TaxiBus-Leistung ist für die Gemeinde Nettersheim seit
2006 annähernd auf dem gleichen Niveau von ca. 140.000 Kilometern pro Jahr verblieben.
Aus fachlicher Sicht ist eine Reduzierung des TaxiBus-Systems insbesondere vor dem Hintergrund
der hohen Nachfrage auf der Linie 820 und des transparenten einheitlichen Stundentaktes kritisch zu
sehen. Dies wurde bereits durch das Gutachten der PGV Köln im Jahr 2006 festgestellt. PGV Köln
hatte dargelegt, dass eine Reduzierung des Angebotes z.B. im Zweistundentakt oder eine
Ausdünnung in Randzeiten oder eine Umstellung einiger Kurse auf AST-Verkehr zu einem deutlichen
Attraktivitätsverlust des Systems führen würde. Weiterhin können durch die Reduzierung nicht
zwingend die finanziellen Einsparungen realisiert werden, die auf den ersten Blick wahrscheinlich
sind, da durch eine Umverteilung der Fahrgäste ggf. andere Fahrten mit zusätzlichen Fahrzeugen
bedient werden müssen.
Der ÖPNV-Umlageschlüssel wurde unter dem "Motto" angelegt "wer bestellt, der bezahlt". Umgekehrt
könnte dies so interpretiert werden "wer zahlt, der bestellt". Aus finanziellen Gründen sind die
Bestrebungen der Gemeinde Nettersheim nachvollziehbar. Da der ÖPNV-Umlageschlüssel eine
- 11 verursachergerechte Kostenverteilung vornimmt, muss den Kommunen die Möglichkeit gegeben
werden, Einfluss auf die Fahrtenanzahl zumindest bei innerörtlichen Linien zu nehmen, da nur so die
Kosten reduziert werden können
Die Verwaltung schlägt vor dem Hintergrund der finanziellen Situation der Kommunen die
Reduzierung des TaxiBus-Angebotes der Linie 820 auf den ÖPNV-Mindeststandard vor. Die
Reduzierung sollte zunächst begrenzt werden auf eine Fahrplanperiode, um die Auswirkungen dieser
Maßnahme eruieren und bewerten zu können.Die Verteilung der Fahrten sollte dabei analog der
Vorgaben des Mindeststandards für die jeweiligen Stundengruppen vorgesehen werden. Somit
würden die Nettersheimer Ortsteile entlang der Linie 820 ähnlich angebunden wie die oben
dargestellten Ortsteile in Mechernich oder weitere Ortsteile des Kreises, die anderenorts nur über
AST im Mindeststandard angebunden werden.
Wie oben dargestellt wird der NVP voraussichtlich im Jahr 2011 fortgeschrieben. In die
Fortschreibung können dann die Ergebnisse zur Reduzierung des Angebotes auf der Linie 820
eingepflegt werden.
Die Verwaltung spricht sich gegen eine Umwandlung der TaxiBus-Linie 820 in einen AST-Verkehr
aufgrund der negativen Folgen für die Bevölkerung aus. Zudem sei erneut darauf hingewiesen, dass
das AST einen Ergänzungsverkehr zum normalen ÖPNV-Angebot darstellt und diesen nicht ersetzen
soll.
Abseits der Beschlussfassung zur Linie 820 bleibt zwischen Gemeinde und Verwaltung zu klären, ob
die Gemeinde Nettersheim die ggf. einzusparenden Mittel für ein Abend- und Wochenendangebot im
AST-Verkehr einsetzen möchte. Ebenso bleibt durch die Gemeinde zu beschließen, ob der Ortsteil
Bahrhaus in die Linie 820 aufgenommen wird. Die Kosten dieser Aufnahme müssten durch die
Gemeinde Nettersheim direkt finanziert werden, da der Mindeststandard für diese Ortsteilgröße keine
Vorgaben vorsieht. Insofern wäre dies eine Übererfüllung des Standards, die durch die Kommunen
direkt zu finanzieren ist.
gez. I. V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
___________________
(Unterschrift)
___________________
(Unterschrift)
___________________
(Unterschrift)
___________________
(Unterschrift)