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Beschlussvorlage GB (Anlage zur Beschlussvorlage GB V 108/2010)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
79 kB
Datum
06.10.2010
Erstellt
11.09.10, 04:21
Aktualisiert
11.09.10, 04:21
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Inhalt der Datei

GB IV / Abt. 60.13 Planung, Umwelt und ÖPNV Euskirchen, den 9. September 2010 Anlage 2: Gegenüberstellung der Systeme TaxiBus und AST Merkmal Genehmigung TaxiBus §42 PBefG Genehmigungsinhaber RVK GmbH Betrieb Taxiunternehmen als Subunternehmer der RVK vorhanden Fahrplan Fahrplanauskunft In allen Medien (auch Minifahrpläne), auch im Internet möglich. Linienweg Vorgegeben, teilweise darf zur Kostenreduktion der Linienweg abgekürzt werden, wenn in diesem Linienabschnitt keine Nachfrage besteht. Linienweg orientiert sich an den Regionalverkehrslinien, insofern sind grenzüberschreitende Verbindungen zwischen den Kommunen möglich. Erschließung TaxiBus-Linien in Nettersheim: Anruf-Sammeltaxi (AST) §42 PBefG in Verbindung mit § 2 Abs. 6 PBefG Kreis Euskirchen beim AST Kall, Schleiden, Hellenthal, Mechernich, Zülpich, Bad Münstereifel RVK beim AST Weilerswist Taxiunternehmen als Subunternehmer der RVK bzw. des Kreises Euskirchen Vorhanden, aber unübersichtlicher als der TaxiBus-/Linienbusfahrplan In allen Fahrplanmedien, auch Minifahrplänen vorhanden. Auskunft über Internet noch nicht möglich, nur der Ausdruck des Minifahrplans. Es gibt keinen Linienweg, die Fahrt hat auf dem kürzestmöglichen Weg zu erfolgen. AST ist auf die Kommunengrenze beschränkt. Es darf nur von den Ortsteilen, die in verschiedene Sektoren/ Bereiche unterteilt sind, zum Hauptort und zurück gefahren werden, Fahrten zwischen den Sektoren sind nicht erlaubt. Beispiel AST-Bereiche Hellenthal: I Bad Münstereifel Mechernich Euskirchen, Köln Bad Münstereifel Pesch Kall 821 Bouderath DB H 820 Kammerwald Wollenberg DB 830 Holzmülheim Engelgau Frohngau Buir Tondorf Marmagen 824 Blankenheim 825 Lindweiler Büschem Reifferscheid Oberreifferscheid Dickerscheid IV 824 Roderath Eichen Ingersberg Dommersbach V Felser Zin gscheid Wiese n Unterpreth Ma nscheid Wildenb urg Bungenberg Holle rath Winten Hecken Hahnenberg Heiden Paulush of Hescheld Unterschömbach Ramscheid Kreuzberg Sieberath Wittscheid Giescheid Zehnstelle Oberschömb ach Wolfert Rescheid Kamberg Miescheid Schwalenbach Schnorrenberg Neuhaus Udenbreth Zingsheim 820 835 II Platiß Nettersheim Kall Blumenthal Hellenthal III Losheimergraben Losheim Trier Kehr Haltestellen TaxiBus fährt von Haltestelle zu Haltestelle Abfahrtszeiten Je Haltestelle eine Abfahrtszeit Anruf Fährt nur bei vorheriger telefonischer Buchung der Fahrt 30 Minuten vor der Abfahrtszeit 01804/151515 (RVK-Disposition) ÖPNV-Tarif zzgl. Zuschlag in Höhe von 1 Euro (0,50 Euro für Kinder (6-14 Jahre); Schwerbehinderte brauchen keinen Zuschlag zahlen. Im Fahrzeug kann ein weiterführendes Ticketangebot verkauft werden (z.B. bis Köln). Somit nur ein Ticket erforderlich zzgl. Zuschlag. 60-Minuten-Takt Anmeldefrist Rufnummer Tarif Takt Betriebszeit Mo-Fr 06.00-19.00 Uhr Sa 06.00-14.00 Uhr So-Fe kein Betrieb (Ausnahme: Blankenheim) Fährt von AST-Haltestellen zu allen Zielen im Hauptort (Rathaus, Einkaufsmarkt etc.) bzw. auf dem Rückweg bis vor die Haustür Je Bereich (also mehrere Ortsteile) eine Abfahrtszeit, somit können Wartezeiten bei Fahrgästen entstehen, sofern mehrere Fahrtwünsche bestehen und ein Einsammeln der Fahrgäste erforderlich wird. Fährt nur bei vorheriger telefonischer Buchung der Fahrt 60 Minuten vor der Abfahrtszeit 01804/151515 (RVK-Disposition) ÖPNV-Zeittickets werden anerkannt, dann wird ein Zuschlag in Höhe von derzeit 2,40 Euro fällig (auch Schwerbehinderte); Ansonsten ist ein gesondertes ASTTicket (3,40 Euro) zu lösen. Bei einem Umstieg in den weiteren ÖPNV/SPNV wird ein zusätzliches Ticket fällig. Im Fahrzeug kann nur das AST-Ticket gekauft werden. 120-Minuten-Takt oder bei größeren Ortsteilen Fahrtenzahl gemäß ÖPNVMindeststandard Das Angebot dient der Ergänzung (nicht Ersatz) des ÖPNV. Es besteht vor allem in kleinen Ortsteilen und abseits der ÖPNV-Betriebszeiten. Je nach AST-Kommune ist die Betriebszeit unterschiedlich; vom Kreis betreute Verkehre überwiegend: Mo-Fr 06.00-22.00 Uhr (freitags bis 01.35 Uhr Sa 06.00-01.30 Uhr SoFe 08.00-00.00 Uhr Vertrag Verkehrsvertrag zwischen Kreis Euskirchen und der RVK HaltestellenAushang Wird über RVK produziert und ausgehängt. Ausnahme Mechernich: Mo-Fr 07.00-19.00 Uhr Sa 07.00-17.00 Uhr SoFe kein Angebot Vertrag zwischen Kreis Euskirchen und den Kommunen und zwischen Kreis Euskirchen und den Taxiunternehmen Kreis Euskirchen produziert die Aushänge und stellt die entstehenden Kosten im Rahmen einer Jahresrechnung den Kommunen in Rechnung. Den Haltestellenaushang übernehmen die Kommunen. Betriebskosten Entstehen nur, wenn Nachfrage besteht. Basis sind die Verträge zwischen RVK und den Taxiunternehmen. Fahrgeldeinnahmen Im TaxiBus werden die Einnahmen aus dem Zuschlag zzgl. der Einnahmezuscheidung im VRS akquiriert. Abrechnung TaxiBus-Kosten werden von der RVK gesondert aufgestellt: Kosten Betriebsleistung zzgl. Kosten Dispozentrale abzgl. TaxiBus-Zuschlag abzgl. VRS-Einnahmeaufteilung  TaxiBus-Defizit Dieses Defizit fließt im Rahmen der Umlage in den ÖPNVUmlageschlüssel ein. Entstehen nur, wenn Nachfrage besteht. Grundlage ist der Taxitarif abzgl. eines Großkundenrabatts, der mit dem Unternehmen individuell verhandelt wird bzw. im Rahmen einer Ausschreibung ermittelt wird. Im AST werden nur die direkten Fahrgeldeinnahmen aus dem ASTTarif eingenommen. Eine weitere Einnahmenzuscheidung über den VRS erfolgt nicht. Der Taxiunternehmer rechnet mit dem Kreis Euskirchen monatlich die entstandenen Kosten brutto ab. Hierbei werden die erzielten Fahrgeldeinnahmen direkt gegen gerechnet. Der Kreis stellt der Kommune die entstandenen Kosten monatlich netto zzgl. einer Bearbeitungspauschale von 10% in Rechnung. Im Rahmen der ÖPNV-Umlage werden die AST-Kosten, die während des TaxiBus-Betriebszeitfensters entstanden sind, der jeweiligen Kommune gutgeschrieben.