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Beschlussvorlage GB (Anlage zur Beschlussvorlage GB V 108/2010)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
123 kB
Datum
06.10.2010
Erstellt
11.09.10, 04:21
Aktualisiert
11.09.10, 04:21
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Inhalt der Datei

GB IV / Abt. 60.13 Planung, Umwelt und ÖPNV Euskirchen, den 9. September 2010 Anlage 1: Hintergrundinformationen 1. Rechtliche Rahmenbedingungen zur Ausgestaltung des ÖPNV Grundlage der ÖPNV-Planung ist das ÖPNVG NRW. In §3 ÖPNVG NRW ist die Zuständigkeit des ÖPNV definiert: § 3 Aufgabenträger (1) (2) Die Planung, Organisation und Ausgestaltung des ÖPNV ist eine Aufgabe der Kreise und kreisfreien Städte, sowie - mit Ausnahme des SPNV - von mittleren und großen kreisangehörigen Städten die ein eigenes ÖPNV-Unternehmen betreiben oder an einem solchen wesentlich beteiligt sind. Unter den Voraussetzungen der §§ 4 bis 6 sind auch sonstige kreisangehörige Gemeinden und Zweckverbände Aufgabenträger. Die Aufgabenträger führen diese Aufgabe im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit als freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe durch, soweit nicht im folgenden besondere Pflichten auferlegt werden. Die Aufgabenträger sind zuständige Behörde für die Auferlegung oder Vereinbarung gemeinwirtschaftlicher Verkehrsleistungen im Sinne der Verordnung (EWG) Nr. 1191/69 des Rates vom 26. Juni 1969 über das Vorgehen der Mitgliedstaaten bei mit dem Begriff des öffentlichen Dienstes verbundenen Verpflichtungen auf dem Gebiet des Eisenbahn-, Straßen und Binnenschiffsverkehrs (ABl. EG Nr. L 156 S. 1) in der Fassung der Verordnung (EWG) Nr. 1893/91 des Rates vom 20. Juni 1991 (ABl. EG Nr. L 169 S. 1). § 4 Kreisangehörige Gemeinden (1) (2) Der Kreis kann einer Gemeinde auf deren Verlangen die Aufgabenträgerschaft im Ortsverkehr übertragen. Gleiches gilt im Nachbarortsverkehr, wenn die beteiligten Gemeinden sich darüber geeinigt haben. Die Aufgabenträgerschaft von kreisangehörigen Gemeinden, die vor dem 1. Januar 2008 begründet wurde, bleibt unberührt. Soweit ein Kreis Aufgaben nach § 5 Abs. 3 Satz 4 auf einen Zweckverband übertragen hat, gilt Absatz 1 entsprechend. Hieraus ergibt sich, dass kreisangehörige Kommunen nur Aufgabenträger werden können, wenn der Kreis die Aufgabenträgerschaft auf diese überträgt. Im Kreis Euskirchen obliegt dem Kreis die Aufgabenträgerschaft für den ÖPNV. Die Stadt Euskirchen ist ebenfalls aufgrund der SVE selbst Aufgabenträger. Für die übrigen Kommunen obliegt dem Kreis Euskirchen die Planung, Organisation und Ausgestaltung des ÖPNV. Die Entscheidungen zur Gestaltung des ÖPNV sind in den Gremien des Aufgabenträgers Kreis Euskirchen zu beschließen. Der Aufgabenträger Kreis Euskirchen hat bisher kein ÖPNV-Angebot gegen den Beschluss einer betroffenen Kommune verändert. Hier lagen bisher allerdings eher Angebotsausweitungen und weniger Angebotsreduzierungen vor. Sofern eine Kommune (wie z.B. Nettersheim) für einen Innerortsverkehr eine Änderung des Angebotes vorsieht, wird dieses zusammen mit der Kommune erarbeitet und umgesetzt, sofern keine Gründe gegen diese Umsetzung sprechen (z.B. Unterschreitung Mindeststandard o.ä.). Diese Entscheidung muss je nach Umfang in den Kreisgremien beschlossen werden. Zum ÖPNV-Angebot und zum Mindeststandard im Nahverkehrsplan (NVP) Kreis Euskirchen hat der Kreistag Euskirchen am 10.12.2008 folgenden Beschluss gefasst: Der Mindeststandard im ÖPNV soll entsprechend des ab dem 14. Dezember 2008 wirksam werdenden ÖPNV-Angebotes incl. des bestehenden TaxiBus-Angebotes festgeschrieben werden. Bei Bedarf erfolgt die Fortschreibung des Mindeststandards. 2. Vorgaben gemäß Mindeststandard Der Mindeststandard des NVP Kreis Euskirchen sieht für unterschiedliche Ortsteilgrößen ein Mindestangebot im ÖPNV vor. Montag bis Freitag: Samstag Sonn- und Feiertags Das bestehende Angebot im TaxiBus ist zusätzlich zu dem Mindestangebot beschlossen worden. Der TaxiBus wird überwiegend im Stundentakt angeboten. In Ortsteilen, die nur über ein AST-Angebot verfügen besteht überwiegend ein Zweistundentaktangebot bzw. bei größeren Orten die Anzahl der gemäß Mindeststandard zu erbringenden Fahrten. 3. ÖPNV-Angebot in der Gemeinde Nettersheim Entsprechend des Mindeststandards sind für die Nettersheimer Ortsteile entsprechend der Ortsteilgröße folgende Fahrtenzahlen zum Grundzentrum Nettersheim mindestens vorzusehen: Ortsteil EW-Zahl Bahrhaus Bouderath Buir Engelgau Frohngau Holzmülheim Marmagen Pesch Roderath Tondorf Zingsheim < 50 200-500 200-500 500-2.000 200-500 200-500 500-2.000 500-2.000 50-200 500-2.000 500-2.000 Mo-Fr (6-19 Uhr) Sa (6-14 Uhr) Sonn-/ Feiertag Hin Rück Hin Rück Hin Rück 0 0 0 0 0 0 7 7 4 3 0 0 7 7 4 3 0 0 9 10 6 5 0 0 7 7 4 3 0 0 7 7 4 3 0 0 9 10 6 5 0 0 9 10 6 5 0 0 5 5 3 3 0 0 9 10 6 5 0 0 9 10 6 5 0 0 Dieser Standard kann überschritten, sollte jedoch nicht unterschritten werden, außer es bestehen alternative Verbindungen zu anderen Grundzentren. Das tatsächliche Angebot in Richtung Grundzentrum Nettersheim oder zu benachbarten Grundzentren ist nachfolgend dargestellt: So/Fe 8-19 Uhr Ortsteil zum EW-Zahl Mo-Fr (6-19 Uhr) Sa (6-14 Uhr) GZ oder Hin Rück Hin Rück Hin Rück Nachbar-GZ Bahrhaus < 50 0 0 0 0 0 0 Bouderath* 200-500 0 0 0 0 0 0 Buir 200-500 12 12 7 8 0 0 Engelgau 500-2.000 13 13 7 8 0 0 Frohngau 200-500 13 13 7 8 0 0 Holzmülheim 200-500 12 12 7 8 0 0 Marmagen 500-2.000 13 14 8 7 0 0 Pesch 500-2.000 11 11 7 8 0 0 Roderath* 50-200 0 0 0 0 0 0 Tondorf* 500-2.000 0 0 0 0 0 0 Zingsheim 500-2.000 13 13 8 8 0 0 * In diesen Ortsteilen besteht ein Alternativangebot in andere Grundzentren. Ortsteil zum zum GZ oder benachbarten Nachbar-GZ Grundzentrum Bahrhaus Bouderath Bad Münstereifel Blankenheim Buir Bad Münstereifel Blankenheim Engelgau Mechernich Frohngau Bad Münstereifel Blankenheim Holzmülheim Bad Münstereifel Blankenheim Marmagen Kall Pesch Bad Münstereifel Roderath Bad Münstereifel Blankenheim Tondorf Bad Münstereifel Blankenheim Mechernich Zingsheim Kall Mechernich EW-Zahl < 50 200-500 200-500 500-2.000 200-500 200-500 500-2.000 500-2.000 50-200 500-2.000 500-2.000 So/Fe 8-19 Uhr Hin Rück Mo-Fr (6-19 Uhr) Sa (6-14 Uhr) Hin Rück Hin Rück 0 12 11 12 12 14 12 11 12 12 11 13 12 11 12 12 14 12 14 0 11 12 11 12 13 11 12 11 12 11 12 11 12 11 12 13 13 13 0 8 8 8 8 8 8 8 8 8 8 8 8 8 8 8 8 7 8 0 8 8 8 8 8 8 8 8 8 8 7 8 8 8 8 8 8 8 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Aufgrund des TaxiBus-Angebotes auf den Nettersheimer Linien ergibt sich überwiegend ein Angebot im Stundentakt entweder in Richtung des Grundzentrums Nettersheim oder in Richtung benachbarter Grund-/Mittelzentren wie Kall, Blankenheim, Mechernich und Bad Münstereifel. Lediglich der Ortsteil Bahrhaus verfügt aufgrund der geringen Ortsteilgröße über keine ÖPNV-Anbindung. 4. ÖPNV-Umlageentwicklung in der Gemeinde Nettersheim Nachfolgend sind die ÖPNV-Umlagebeträge pro Jahr und der Betrag, der von Seiten der Gemeinde Nettersheim zu finanzieren war, angeführt: Jahr Gesamtumlagebetrag Betrag Nettersheim Anteil 2003 2.241.973 € 121.455 € 5,42% 2004 2.359.129 € 142.089 € 6,02% 2005 2.741.171 € 169.940 € 6,20% 2006 1.825.246 € 109.642 € 6,01% 2007 830.370 € 57.500 € 6,92% 2008 2.324.995 € 135.809 € 5,84% 2009 Prognose 2.340.200 € 168.189 € 7,19% 2010 Prognose 2.079.200 € 143.284 € 6,89% Der höhere Anteil der Gemeinde Nettersheim im Jahr 2009 liegt in der Umstellung des ÖPNV-Umlageschlüssels begründet. Ab 2009 wird der neue ÖPNV-Umlageschlüssel mit Verteilung nach 15% Kreisumlage und 85% Nutzkilometerleistung angewendet. Durch die Veränderung des ÖPNV-Umlageschlüssels wurde eine verursachergerechtere Verteilung der Kosten vorgenommen. Nachfolgend ist die Kilometerleistung im Kreisgebiet sowie die Kilometerleistung im Gemeindegebiet Nettersheim für die Jahre 2003 bis 2009 dargestellt: Jahr 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 KM-Leistung KM-Leistung GesamtkilometerNettersheim TaxiBus Leistung im Kreis Anteil gesamt Nettersheim Euskirchen Nettersheim 176.116 99.274 2.721.978 6,47% 213.245 143.166 2.869.017 7,43% 226.804 157.909 2.993.466 7,58% 209.758 141.360 2.863.064 7,33% 207.799 140.407 2.745.722 7,57% 210.635 142.543 2.769.636 7,61% 204.937 139.030 2.741.133 7,48% Die dargestellte Kilometerleistung ist die Grundlage für die ÖPNV-Umlageberechnung. Hier wird deutlich, dass bis 2008 ca. 7,5% der Kilometerleistung auf Nettersheimer Gebiet erbracht wurden, Nettersheim finanziell rund 6 bis knapp 7% der Kosten zu tragen hatte. In 2009 liegt der finanzielle Anteil bei ca. 7,2%, sofern die Umlageprognose tatsächlich eintrifft. Durch den veränderten ÖPNV-Umlageschlüssel und die verursachergerechtere Verteilung der Kosten, wird von Seiten der Gemeinde Nettersheim angeregt, das ÖPNV-Angebot zu reduzieren, um hierüber die Leistung und die Kosten und somit die finanzielle Belastung der Gemeinde entsprechend zu senken.