Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
123 kB
Datum
06.10.2010
Erstellt
11.09.10, 04:21
Aktualisiert
11.09.10, 04:21
Stichworte
Inhalt der Datei
GB IV / Abt. 60.13
Planung, Umwelt und ÖPNV
Euskirchen, den 9. September 2010
Anlage 1: Hintergrundinformationen
1.
Rechtliche Rahmenbedingungen zur Ausgestaltung des ÖPNV
Grundlage der ÖPNV-Planung ist das ÖPNVG NRW. In §3 ÖPNVG NRW ist die
Zuständigkeit des ÖPNV definiert:
§ 3 Aufgabenträger
(1)
(2)
Die Planung, Organisation und Ausgestaltung des ÖPNV ist eine Aufgabe der Kreise
und kreisfreien Städte, sowie - mit Ausnahme des SPNV - von mittleren und großen
kreisangehörigen Städten die ein eigenes ÖPNV-Unternehmen betreiben oder an
einem solchen wesentlich beteiligt sind. Unter den Voraussetzungen der §§ 4 bis 6
sind auch sonstige kreisangehörige Gemeinden und Zweckverbände Aufgabenträger.
Die Aufgabenträger führen diese Aufgabe im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit als
freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe durch, soweit nicht im folgenden besondere
Pflichten auferlegt werden.
Die Aufgabenträger sind zuständige Behörde für die Auferlegung oder Vereinbarung
gemeinwirtschaftlicher Verkehrsleistungen im Sinne der Verordnung (EWG) Nr.
1191/69 des Rates vom 26. Juni 1969 über das Vorgehen der Mitgliedstaaten bei mit
dem Begriff des öffentlichen Dienstes verbundenen Verpflichtungen auf dem Gebiet
des Eisenbahn-, Straßen und Binnenschiffsverkehrs (ABl. EG Nr. L 156 S. 1) in der
Fassung der Verordnung (EWG) Nr. 1893/91 des Rates vom 20. Juni 1991 (ABl. EG
Nr. L 169 S. 1).
§ 4 Kreisangehörige Gemeinden
(1)
(2)
Der Kreis kann einer Gemeinde auf deren Verlangen die Aufgabenträgerschaft im
Ortsverkehr übertragen. Gleiches gilt im Nachbarortsverkehr, wenn die beteiligten
Gemeinden sich darüber geeinigt haben. Die Aufgabenträgerschaft von
kreisangehörigen Gemeinden, die vor dem 1. Januar 2008 begründet wurde, bleibt
unberührt.
Soweit ein Kreis Aufgaben nach § 5 Abs. 3 Satz 4 auf einen Zweckverband
übertragen hat, gilt Absatz 1 entsprechend.
Hieraus ergibt sich, dass kreisangehörige Kommunen nur Aufgabenträger werden können,
wenn der Kreis die Aufgabenträgerschaft auf diese überträgt. Im Kreis Euskirchen obliegt
dem Kreis die Aufgabenträgerschaft für den ÖPNV. Die Stadt Euskirchen ist ebenfalls
aufgrund der SVE selbst Aufgabenträger. Für die übrigen Kommunen obliegt dem Kreis
Euskirchen die Planung, Organisation und Ausgestaltung des ÖPNV. Die Entscheidungen
zur Gestaltung des ÖPNV sind in den Gremien des Aufgabenträgers Kreis Euskirchen zu
beschließen.
Der Aufgabenträger Kreis Euskirchen hat bisher kein ÖPNV-Angebot gegen den Beschluss
einer betroffenen Kommune verändert. Hier lagen bisher allerdings eher
Angebotsausweitungen und weniger Angebotsreduzierungen vor. Sofern eine Kommune
(wie z.B. Nettersheim) für einen Innerortsverkehr eine Änderung des Angebotes vorsieht,
wird dieses zusammen mit der Kommune erarbeitet und umgesetzt, sofern keine Gründe
gegen diese Umsetzung sprechen (z.B. Unterschreitung Mindeststandard o.ä.). Diese
Entscheidung muss je nach Umfang in den Kreisgremien beschlossen werden.
Zum ÖPNV-Angebot und zum Mindeststandard im Nahverkehrsplan (NVP) Kreis Euskirchen
hat der Kreistag Euskirchen am 10.12.2008 folgenden Beschluss gefasst:
Der Mindeststandard im ÖPNV soll entsprechend des ab dem 14. Dezember 2008 wirksam
werdenden ÖPNV-Angebotes incl. des bestehenden TaxiBus-Angebotes festgeschrieben
werden.
Bei Bedarf erfolgt die Fortschreibung des Mindeststandards.
2.
Vorgaben gemäß Mindeststandard
Der Mindeststandard des NVP Kreis Euskirchen sieht für unterschiedliche Ortsteilgrößen ein
Mindestangebot im ÖPNV vor.
Montag bis Freitag:
Samstag
Sonn- und Feiertags
Das bestehende Angebot im TaxiBus ist zusätzlich zu dem Mindestangebot beschlossen
worden. Der TaxiBus wird überwiegend im Stundentakt angeboten. In Ortsteilen, die nur
über ein AST-Angebot verfügen besteht überwiegend ein Zweistundentaktangebot bzw. bei
größeren Orten die Anzahl der gemäß Mindeststandard zu erbringenden Fahrten.
3.
ÖPNV-Angebot in der Gemeinde Nettersheim
Entsprechend des Mindeststandards sind für die Nettersheimer Ortsteile entsprechend der
Ortsteilgröße folgende Fahrtenzahlen zum Grundzentrum Nettersheim mindestens
vorzusehen:
Ortsteil
EW-Zahl
Bahrhaus
Bouderath
Buir
Engelgau
Frohngau
Holzmülheim
Marmagen
Pesch
Roderath
Tondorf
Zingsheim
< 50
200-500
200-500
500-2.000
200-500
200-500
500-2.000
500-2.000
50-200
500-2.000
500-2.000
Mo-Fr (6-19 Uhr) Sa (6-14 Uhr) Sonn-/ Feiertag
Hin
Rück
Hin
Rück Hin
Rück
0
0
0
0
0
0
7
7
4
3
0
0
7
7
4
3
0
0
9
10
6
5
0
0
7
7
4
3
0
0
7
7
4
3
0
0
9
10
6
5
0
0
9
10
6
5
0
0
5
5
3
3
0
0
9
10
6
5
0
0
9
10
6
5
0
0
Dieser Standard kann überschritten, sollte jedoch nicht unterschritten werden, außer es
bestehen alternative Verbindungen zu anderen Grundzentren.
Das tatsächliche Angebot in Richtung Grundzentrum Nettersheim oder zu benachbarten
Grundzentren ist nachfolgend dargestellt:
So/Fe 8-19 Uhr
Ortsteil zum EW-Zahl Mo-Fr (6-19 Uhr) Sa (6-14 Uhr)
GZ oder
Hin
Rück
Hin
Rück
Hin
Rück
Nachbar-GZ
Bahrhaus
< 50
0
0
0
0
0
0
Bouderath*
200-500
0
0
0
0
0
0
Buir
200-500
12
12
7
8
0
0
Engelgau
500-2.000
13
13
7
8
0
0
Frohngau
200-500
13
13
7
8
0
0
Holzmülheim 200-500
12
12
7
8
0
0
Marmagen
500-2.000
13
14
8
7
0
0
Pesch
500-2.000
11
11
7
8
0
0
Roderath*
50-200
0
0
0
0
0
0
Tondorf*
500-2.000
0
0
0
0
0
0
Zingsheim
500-2.000
13
13
8
8
0
0
* In diesen Ortsteilen besteht ein Alternativangebot in andere Grundzentren.
Ortsteil zum
zum
GZ oder
benachbarten
Nachbar-GZ Grundzentrum
Bahrhaus
Bouderath
Bad Münstereifel
Blankenheim
Buir
Bad Münstereifel
Blankenheim
Engelgau
Mechernich
Frohngau
Bad Münstereifel
Blankenheim
Holzmülheim Bad Münstereifel
Blankenheim
Marmagen
Kall
Pesch
Bad Münstereifel
Roderath
Bad Münstereifel
Blankenheim
Tondorf
Bad Münstereifel
Blankenheim
Mechernich
Zingsheim
Kall
Mechernich
EW-Zahl
< 50
200-500
200-500
500-2.000
200-500
200-500
500-2.000
500-2.000
50-200
500-2.000
500-2.000
So/Fe 8-19 Uhr
Hin
Rück
Mo-Fr (6-19 Uhr) Sa (6-14 Uhr)
Hin
Rück
Hin
Rück
0
12
11
12
12
14
12
11
12
12
11
13
12
11
12
12
14
12
14
0
11
12
11
12
13
11
12
11
12
11
12
11
12
11
12
13
13
13
0
8
8
8
8
8
8
8
8
8
8
8
8
8
8
8
8
7
8
0
8
8
8
8
8
8
8
8
8
8
7
8
8
8
8
8
8
8
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Aufgrund des TaxiBus-Angebotes auf den Nettersheimer Linien ergibt sich überwiegend ein
Angebot im Stundentakt entweder in Richtung des Grundzentrums Nettersheim oder in
Richtung benachbarter Grund-/Mittelzentren wie Kall, Blankenheim, Mechernich und Bad
Münstereifel. Lediglich der Ortsteil Bahrhaus verfügt aufgrund der geringen Ortsteilgröße
über keine ÖPNV-Anbindung.
4.
ÖPNV-Umlageentwicklung in der Gemeinde Nettersheim
Nachfolgend sind die ÖPNV-Umlagebeträge pro Jahr und der Betrag, der von Seiten der
Gemeinde Nettersheim zu finanzieren war, angeführt:
Jahr Gesamtumlagebetrag Betrag Nettersheim Anteil
2003
2.241.973 €
121.455 € 5,42%
2004
2.359.129 €
142.089 € 6,02%
2005
2.741.171 €
169.940 € 6,20%
2006
1.825.246 €
109.642 € 6,01%
2007
830.370 €
57.500 € 6,92%
2008
2.324.995 €
135.809 € 5,84%
2009 Prognose
2.340.200 €
168.189 € 7,19%
2010 Prognose
2.079.200 €
143.284 € 6,89%
Der höhere Anteil der Gemeinde Nettersheim im Jahr 2009 liegt in der Umstellung des
ÖPNV-Umlageschlüssels begründet. Ab 2009 wird der neue ÖPNV-Umlageschlüssel mit
Verteilung nach 15% Kreisumlage und 85% Nutzkilometerleistung angewendet. Durch die
Veränderung des ÖPNV-Umlageschlüssels wurde eine verursachergerechtere Verteilung der
Kosten vorgenommen.
Nachfolgend ist die Kilometerleistung im Kreisgebiet sowie die Kilometerleistung im
Gemeindegebiet Nettersheim für die Jahre 2003 bis 2009 dargestellt:
Jahr
2003
2004
2005
2006
2007
2008
2009
KM-Leistung KM-Leistung GesamtkilometerNettersheim
TaxiBus
Leistung im Kreis Anteil
gesamt
Nettersheim
Euskirchen
Nettersheim
176.116
99.274
2.721.978
6,47%
213.245
143.166
2.869.017
7,43%
226.804
157.909
2.993.466
7,58%
209.758
141.360
2.863.064
7,33%
207.799
140.407
2.745.722
7,57%
210.635
142.543
2.769.636
7,61%
204.937
139.030
2.741.133
7,48%
Die dargestellte Kilometerleistung ist die Grundlage für die ÖPNV-Umlageberechnung. Hier
wird deutlich, dass bis 2008 ca. 7,5% der Kilometerleistung auf Nettersheimer Gebiet
erbracht wurden, Nettersheim finanziell rund 6 bis knapp 7% der Kosten zu tragen hatte. In
2009 liegt der finanzielle Anteil bei ca. 7,2%, sofern die Umlageprognose tatsächlich eintrifft.
Durch den veränderten ÖPNV-Umlageschlüssel und die verursachergerechtere Verteilung
der Kosten, wird von Seiten der Gemeinde Nettersheim angeregt, das ÖPNV-Angebot zu
reduzieren, um hierüber die Leistung und die Kosten und somit die finanzielle Belastung der
Gemeinde entsprechend zu senken.