Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
12 kB
Datum
28.09.2010
Erstellt
01.10.10, 04:21
Aktualisiert
01.10.10, 04:21
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Z 2/V 103/2010
Datum: 27.09.2010
K 44, Ausbau der OD Wachendorf
hier: Zustimmung zur Entwurfsplanung
In der Bürgerversammlung am 15.09.2010 wurde den Anliegern der Iversheimer Straße der geplante
Ausbau der Kreisstraße vorgestellt. Die Stadt Mechernich informierte die Bürger über die geplante
Erneuerung des Mischwasserkanals, welche in einer Gemeinschaftsmaßnahme mit dem Straßenausbau erfolgen soll.
Die vorgetragenen Anregungen und Wünsche der Bürger wurden in Bezug auf die Straßenbaumaßnahme in Abstimmung mit der Stadt Mechernich wie im Folgenden beschrieben in der Entwurfsplanung berücksichtigt.
1. Gehwegführung am Ortseingang Lessenich (siehe Anlage 1)
Aus Gründen der Kostenreduzierung sieht die vorgestellte Planung am Ortseingang aus Richtung
Lessenich kommend lediglich eine einseitige Gehwegführung am südlichen Rand der Kreisstraße vor.
Verschiedene Anlieger regten an, den Gehweg auch hier beidseitig zu führen. Nach Rück-sprache
mit der Stadt Mechernich wird der Bitte nach einer beidseitigen Gehwegführung entsprochen.
2. Engstelle im Bereich Einmündung Rißdorfer Weg (siehe Anlage 2)
Seitens der Anlieger wurde der Ist-Zustand der K 44 im Bereich der Einmündung des Rißdorfer Wegs
auf Grund des nicht vorhandenen nördlichen Gehwegs als Gefahrenstelle beschrieben. Zur
vorgestellten Planung gibt es aus planerischer Sicht keine ausgewogenere Alternative. Durch die
Reduzierung der Fahrbahnbreite ist es möglich am nördlichen Rand einen Gehweg von 1,00 m und
am südlichen Rand von ca. 1,40 m Breite zur Verfügung zu stellen. Dies stellt im Vergleich zum IstZustand eine deutliche Verbesserung dar. Die Lage in einer Kurve lässt eine weitere Reduzierung der
Fahrbahnbreite zu Gunsten der Gehwege nicht zu. Die vorhandene Bebauung begrenzt den zur
Verfügung stehenden Verkehrsraum. Der südliche Gehweg ist von der Bedeutung der örtlichen
Wegebeziehungen höher einzustufen.
3. Einmündung Antweiler Straße – Querungsmöglichkeiten / Parkplatzsituation
(siehe Anlage 3)
Auf Anregung der Anlieger werden im Bereich des geplanten Vorfahrtsknoten Parkbuchten in Höhe
der Häuser Nr. 40,42, und 46 vorgesehen. Im Bereich der Haus-Nr. 36 kann in Abstimmung mit der
Stadt eine Grünfläche realisiert werden.
Um ein sicheres Queren von Fußgängern im Einmündungsbereich zu gewährleisten wurde die im
angefügten Lageplan dargestellte Querungshilfe in die Planung aufgenommen.
4. Ortsmitte zwischen Antweiler Straße Petrusstraße Geschwindigkeitsreduzierung /
Parkplatzsituation / Bushaltestellen
(siehe Anlage 4)
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Dem in der Bürgerversammlung angeführten Parkdruck wurde im beigefügten Konzeptlageplan
Rechnung getragen. Durch ein Verschieben der Achse wurden am südlichen Fahrbahnrand
Parkbuchten in Längsaufstellung geschaffen. Grundsätzlich entspricht das Konzept mit einem
Wechsel der Fahrbahnbreiten zwischen 4,75 und 6,00 dem in der Bürgerversammlung vorgestellten
Entwurf, bei gleichzeitiger Optimierung der Parkplatzsituation. Die Haltestellen wurden in Ihren
Positionen verschoben. Beide Bereiche bieten ausreichend Platz zum Aufstellen von Fahrgastunterständen. Seitens der Anlieger wurde vorgetragen, dass lediglich am südlichen Fahrbahnrand ein
Fahrgastunterstand notwenig sei. Die Stadt Mechernich wird dem Kreis ihre diesbezügliche
Entscheidung noch mitteilen.
5. Einmündung Petrusstraße (siehe Anlage 5)
Im Bereich der Einmündung Petrusstraße wurde sich seitens der Anlieger für einen Vorfahrtsknotenpunkt entschieden. Auf Grund eines anliegenden landwirtschaftlichen Betriebes wird der vorgesehene Fahrbahnteiler überfahrbar gestaltet und in seiner Form dem landwirtschaftlichen Verkehr aus
dem Forstweg angepasst. Um dennoch ein sicheres Queren von Fußgängern im Einmündungsbereich zu ermöglichen soll eine Querungshilfe in Höhe Haus Nr. 33 errichtet werden.
6. Nördlicher Gehweg in Höhe der Burg Wachendorf
Die in der Bürgerversammlung vorgestellte Planung sieht vor, den o.a. Gehweg lediglich in Splitt
auszuführen. Dies wurde seitens der Anlieger diskutiert. Grundsätzlich ist ein Anlegen in Splitt, als
Schotter-, Grün-, oder Pflasterfläche möglich. Die Stadt hat festgelegt, dass der in ihrer Baulast
befindliche Gehweg in diesem Bereich gepflastert werden soll.
7. Geschwindigkeitsreduzierung Ortseingang aus Richtung (siehe Anlage 6)
Die vorgestellte geschwindigkeitsmindernde Maßnahme einer Fahrbahneinengung am Ortseingang
aus Richtung Iversheim kommend wurde kontrovers diskutiert. Die Linienführung der Straße und die
sich daraus ergebenen Sichtbeziehungen, sowie die an die Fahrbahn angrenzenden alten
Baumbestände lassen zu der vorgestellten Variante kaum Alternativen zu. Aus diesem Grund sollen
die Möglichkeiten vor Ort nochmals mit der Verkehrskommission erörtert werden. Gegebenenfalls ist
eine Testphase mit mobilen Elementen im Vorfeld des Ausbaus geplant. Stellt sich in diesem
Zusammenhang heraus, dass die Maßnahme nicht den gewünschten Effekt erzielt, oder die
Maßnahme zu einer Verschlechterung der Situation führt, wird auf die geschwindigkeitsmindernde
Maßnahme am Ortseingang verzichtet. Sollten sich bauliche Maßnahmen in diesem Bereich nicht
installieren lassen, wünschen die Bürger die Installation einer ortsfesten Geschwindigkeitsmesseinrichtung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreisausschuss stimmt der Entwurfsplanung zum Ausbau der K 44, OD Wachendorf,
entsprechend in der Zusatzvorlage 2 aufgeführten Änderungen zur Vorlage 103/2010 zu.
gez. I. V. Poth