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Beschlussvorlage GB (K 24, Euskirchen bis L 210 hier: Zustimmung zur Durchführung von Erneuerungsmaßnahmen im Bauabschnitt 2)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
13 kB
Datum
24.11.2010
Erstellt
03.11.10, 16:53
Aktualisiert
03.11.10, 16:53
Beschlussvorlage GB (K 24, Euskirchen bis L 210
hier: Zustimmung zur Durchführung von Erneuerungsmaßnahmen im Bauabschnitt 2) Beschlussvorlage GB (K 24, Euskirchen bis L 210
hier: Zustimmung zur Durchführung von Erneuerungsmaßnahmen im Bauabschnitt 2) Beschlussvorlage GB (K 24, Euskirchen bis L 210
hier: Zustimmung zur Durchführung von Erneuerungsmaßnahmen im Bauabschnitt 2)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat V 113/2010 21.10.2010 Datum: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr 17.11.2010 Kreisausschuss 24.11.2010 K 24, Euskirchen bis L 210 hier: Zustimmung zur Durchführung von Erneuerungsmaßnahmen im Bauabschnitt 2 Sachbearbeiter/in: Herr Mohr Tel.: 15 238 Abt.: 66 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. X Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt: 542 01 Zeile: 25 Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Produkt: Zeile: gez. Hessenius Kreiskämmerer Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreisausschuss stimmt den Erneuerungsmaßnahmen an der K 24 für den 2. Bauabschnitt zwischen der Kreisstraße 1 und dem Kreisverkehr an der Felix-Wankel-Straße / Carl-Benz-Straße zu. -2- Begründung: In den Sommerferien 2010 wurde der 1. Bauabschnitt der Gesamtmaßnahme durchgeführt. In der V 56/2010 wurde der Sachverhalt dargestellt. Inzwischen wurden die Planung und Abstimmung mit der Stadt Euskirchen für den Bauabschnitt 2 abgeschlossen. Entgegen erster Annahmen sind keine grundlegenden Änderungen an der Straße mehr erforderlich. Das Baugrundgutachten für den Bauabschnitt 2 weist aus, dass bei der Bemessung des Straßenaufbaus nach den Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus aufgrund der erheblichen Verkehrsbelastungen der Straße eine Verstärkung des Straßenaufbaus um 2 Bauklassen nach Bauklasse II erforderlich ist. Zudem sind kürzere Teilabschnitte der Straße nur durch einen Austausch der mineralischen Tragschicht dauerhaft zu sanieren. Die Situation für den Bauabschnitt 2 entspricht somit den Darlegungen für den Bauabschnitt 1. Dem entsprechend ist zum Erreichen der Bauklasse II nach Abfräsen der oberen 8 cm eine Erneuerung der bituminösen Flächen mit folgendem Aufbau geplant: Splittmastixasphalt Asphaltbinder 4 cm 8 cm Diese Maßnahmen beziehen sich auf eine Abschnittslänge von 775 m. In den Abschnitten mit Tragfähigkeitsproblemen ist ein vollständiger Neuaufbau des Straßenoberbaus erforderlich: Splittmastixasphalt Asphaltbinder Bit. Tragschicht Schottertragschicht Frostschutzschicht aus gebrochenem Mineral 4 cm 8 cm 10 cm 15 cm 33 cm Die Maßnahmen beziehen sich auf eine Gesamtlänge von 40 m. Die Abschnittsunterteilung und die geplanten Regelquerschnitte sind als Anlage 2 und 3 beigefügt. Seitens der Verwaltung werden die Ausführungsunterlagen soweit vorbereitet, dass nach Ausschreibung der Bauleistungen eine Umsetzung des Bauabschnitts 2 in den Sommerferien 2011 erfolgen kann. Die Baukosten für den Bauabschnitt 2 belaufen sich auf ca. 665.000,- €. Gemäß dem Bewilligungsbescheid vom 28. September 2010 wird eine Förderung von 60 % gewährt. Entsprechende Haushaltsmittel sind mittels VE in Höhe von 1,4 Mio. im Haushaltsjahr 2010 bereitgestellt. -3- Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, den Erneuerungsmaßnahmen an der K 24 für den 2. Bauabschnitt zwischen der Kreisstraße 1 und dem Kreisverkehr an der Felix-Wankel-Straße / CarlBenz-Straße zuzustimmen. gez. I. V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)