Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
11 kB
Datum
15.12.2010
Erstellt
03.11.10, 16:53
Aktualisiert
03.11.10, 16:53
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 112/2010
20.10.2010
Datum:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales und Gesundheit
09.11.2010
Kreisausschuss
24.11.2010
Kreistag
15.12.2010
Vereinbarung über die Ausgestaltung des Jobcenters „Eu-aktiv“ ab dem 01.01.2011
Sachbearbeiter/in: Herr Fritze
x
Tel.: 02251/15-548
Abt.: 50
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt:
Zeile:
--- / --Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Produkt:
Zeile:
Kreiskämmerer
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Die Verwaltung wird ermächtigt, die als Anlage beigefügte und mit der Agentur für Arbeit abgestimmte
Vereinbarung über die Ausgestaltung des „Jobcenters Eu-aktiv“ abzuschließen.
Begründung:
-2Der Kreistag hat mit Beschluß vom 23.06.2010 (V84/2010) die Verwaltung beauftragt, eine
gemeinsame Einrichtung zur einheitlichen Durchführung der Grundsicherung für Arbeitssuchende mit
der Bundesagentur für Arbeit einzurichten.
Die Bildung der gemeinsamen Einrichtung zur einheitlichen Durchführung der Grundsicherung für
Arbeitssuchende ist in den §§ 44 ff. des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) geregelt.
Zur Ausgestaltung und Organisation schließen die Agentur für Arbeit und der Kreis Euskirchen
ergänzend zu den gesetzlichen Regelungen für die Zeit vom 01.01.2011 bis 31.12.2015 die als
Anlage beigefügte Vereinbarung.
gez. I. V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)