Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
12 kB
Datum
15.11.2010
Erstellt
03.11.10, 16:53
Aktualisiert
03.11.10, 16:53
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 122/2010
29.10.2010
Datum:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
15.11.2010
Antrag der Stadt Euskirchen auf Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten der
Erstausstattung einer Gruppe des Typs I für unter dreijährige Kinder in der
Kindertageseinrichtung in Euskirchen, Robert-Koch-Straße 23
Sachbearbeiter/in: Frau Kremer
Tel.: 625
Abt.: 51.1
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
x
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt: 365 01
Zeile: 28
Kreiskämmerer
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
gez.
I. V.
HuthmacherSchmitz
Produkt:
Zeile:
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt, der Stadt Euskirchen zu den Kosten der Erstausstattung einer
Gruppe I für unter dreijährige Kinder in der Kindertageseinrichtung in Euskirchen, Robert-KochStraße 23, einen Zuschuss in Höhe von 5 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben zu gewähren.
-2-
Begründung:
Die Stadt Euskirchen bittet mit Antrag vom 25.06.2010 um Gewährung eines Zuschusses zu den
Kosten der Erstausstattung einer Gruppe des Typs I für Kinder unter drei Jahren in der
Kindertageseinrichtung Euskirchen, Robert-Koch-Straße 23 Es sollen 8 Plätze für unter dreijährige
Kinder geschaffen werden.
Der Kreis übernimmt aufgrund des Kreistagsbeschlusses vom 10.12.2008 für Investitionen und
Ausstattungen in Kindertageseinrichtungen zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei Jahren
nach Abzug der Landesförderung gemäß Runderlass des MGFFI vom 09.05.2008 5 % der vom Land
anerkannten zuwendungsfähigen Höchstbetrages.
Die Kosten belaufen sich lt. Antrag der Stadt Euskirchen auf 28.000,00 €.
Demnach ergibt sich gem. Ziffer 4.4.1.1 der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für
Investitionen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege zum Ausbau von Plätzen für Kinder
unter drei Jahren ein zuwendungsfähiger Höchstbetrag i. H. v. 28.000,00 €.
Die Finanzierung stellt sich wie folgt dar:
1. Zuwendungsfähiger Höchstbetrag lt. Zuwendungsbescheid
des Landes vom 03.08.2010
28.000,00 €
2. Landeszuschuss i. H. v. 90 %
3. Kreiszuschuss i. H. v. 5 %
4. Trägeranteil
i. H. v. 5 %
25.200,00 €
1.400,00 €
1.400,00 €
gez. I. V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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