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Beschlussvorlage GB (Antrag der Gemeinde Kall auf Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten der Erweiterung und der Erstausstattung der Kindertageseinrichtung in Kall-Golbach, Oberstraße 13 a, um eine Gruppe des Typs I für unter dreijährige Kinder)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
12 kB
Datum
15.11.2010
Erstellt
03.11.10, 16:53
Aktualisiert
03.11.10, 16:53
Beschlussvorlage GB (Antrag der Gemeinde Kall auf Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten der Erweiterung und der Erstausstattung der Kindertageseinrichtung in Kall-Golbach, Oberstraße 13 a, um eine Gruppe des Typs I für unter dreijährige Kinder) Beschlussvorlage GB (Antrag der Gemeinde Kall auf Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten der Erweiterung und der Erstausstattung der Kindertageseinrichtung in Kall-Golbach, Oberstraße 13 a, um eine Gruppe des Typs I für unter dreijährige Kinder)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat V 123/2010 29.10.2010 Datum: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss 15.11.2010 Antrag der Gemeinde Kall auf Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten der Erweiterung und der Erstausstattung der Kindertageseinrichtung in Kall-Golbach, Oberstraße 13 a, um eine Gruppe des Typs I für unter dreijährige Kinder Sachbearbeiter/in: Frau Kremer Tel.: 625 Abt.: 51.1 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. x Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt: 365 01 Zeile: 28 Kreiskämmerer Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. gez. I. V. HuthmacherSchmitz Produkt: Zeile: Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Jugendhilfeausschuss beschließt, der Gemeinde Kall zu den Kosten der Erweiterung und der Erstausstattung der Kindertageseinrichtung in Kall-Golbach, Oberstraße 13 a, um eine Gruppe I für unter dreijährige Kinder einen Zuschuss in Höhe von 5 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben zu gewähren. -2- Begründung: Die Gemeinde Kall bittet mit Antrag vom 08.03.2010 um Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten der Erweiterung und der Erstausstattung der Kindertageseinrichtung Kall-Golbach, Oberstraße 13 a, um eine Gruppe des Typs I für Kinder unter drei Jahren. Es sollen 6 Plätze für unter dreijährige Kinder geschaffen werden. Der Kreis übernimmt aufgrund des Kreistagsbeschlusses vom 10.12.2008 für Investitionen und Ausstattungen in Kindertageseinrichtungen zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei Jahren nach Abzug der Landesförderung gemäß Runderlass des MGFFI vom 09.05.2008 5 % der vom Land anerkannten zuwendungsfähigen Höchstbetrages. Die Kosten belaufen sich lt. Antrag der Gemeinde Kall auf 94.301,98 €. Demnach ergibt sich gem. Ziffer 4.4.1.1 der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei Jahren ein zuwendungsfähiger Höchstbetrag i. H. v. 94.301,98 €. Die Finanzierung stellt sich wie folgt dar: 1. Zuwendungsfähiger Höchstbetrag lt. Zuwendungsbescheid des Landes vom 03.08.2010 94.301,98 € 2. Landeszuschuss i. H. v. 90 % 3. Kreiszuschuss i. H. v. 5 % 4. Trägeranteil i. H. v. 5 % 84.871,78 € 4.715,10 € 4.715,10 € gez. I. V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)