Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
24 kB
Datum
14.11.2007
Erstellt
29.01.08, 02:55
Aktualisiert
29.01.08, 02:55
Stichworte
Inhalt der Datei
Leopoldshöher Immobilienund Liegenschaftsverwaltung
Die Betriebsleitung
Mitteilungsvorlage
- öffentlich -
Drucksache
157/2007
zur Sitzung
des Betriebsausschusses
Leopoldshöher Immobilien- und
Liegenschaftsverwaltung
Fachbereich:
FB IV Gemeindebetriebe
der Gemeinde Leopoldshöhe
Auskunft erteilt:
Frau Barthel
Telefon:
05208/991-261
Datum:
24. November 2009
Information über Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch für das Baugebiet
"Obere Brede";
hier: Anfrage der CDU-Fraktion
Beratungsfolge
Betriebsausschuss Leopoldshöher
Immobilien- und
Liegenschaftsverwaltung
Termin
14.11.2007
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Im Sommer 2000 fand die Vermarktung der LIL-eigenen Grundstücke im Baugebiet „Obere Brede“ statt. Im
Vorfeld der Vergabe hat der Gemeinderat im Juni 2000 in nichtöffentlicher Sitzung den Verkaufspreis für die
Grundstücke beschlossen. Dabei wurde unter Berücksichtigung der Bodenrichtwerte von benachbarten
Baugebieten ein Komplettpreis festgelegt, der die Erschließungs-, Wasser- sowie Kanalanschlussbeiträge
beinhaltete. Im Anschluss daran wurden die Beträge für die Ablösevereinbarungen mit den Käufern
berechnet. Unter Berücksichtigung der damals vorliegenden Kostenschätzung und zu berücksichtigenden
Grundstücksfläche ergab sich ein voraussichtlicher Erschließungsbeitrag in Höhe von 24,10 €, der so auch
in den Kaufverträgen und in den Ablösevereinbarungen ausgewiesen wurde. Die im Jahr 2000 ermittelten
beitragsfähigen Kosten betrugen umgerechnet 253.470 €. Dabei waren u.a. auch die Kosten für die
Errichtung des Lichtschutzwalls zur benachbarten Gärtnerei berücksichtigt.
Diese Kosten sind in der aktuellen Beitragsberechnung nicht mehr enthalten, da dafür gem. § 12 der
gemeindlichen Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen eine Einzelfallsatzung hätte
beschlossen werden müssen. Da nach damaligen Kenntnisstand alle Beiträge mittels Ablöseverträgen
eingezogen wurden und keine Bescheiderteilung erfolgen musste, war diese Satzung entbehrlich. Wenn die
Kosten für eine Bescheiderteilung nach heutigem Stand ermittelt werden, ergibt sich ein beitragsfähiger
Aufwand von 209.301 €. Die geringeren Kosten sind im wesentlichen der allgemeinen Preisentwicklung zu
verdanken. Bei der Ausschreibung der Straßenbauarbeiten konnten sehr günstige Ergebnisse erzielt
werden.
Sofern jetzt noch Erschließungsbeiträge mittels Bescheid erhoben werden, beträgt der Beitragssatz 15,68
€/m². Dieser Berechnung ist die derzeit geplante Änderung des Bebauungsplanes „Obere Brede“ zu Grunde
-2-
gelegt. Endgültig kann der Beitrag erst ermittelt werden, wenn genau fest steht., wie groß die zusätzlich
ausgewiesenen Bauflächen noch sind.
Abschließend bleibt also festzuhalten, dass der ursprünglich im Jahr 2000 kalkulierte Erschließungsbeitrag
um ca. 8,40 €/m² höher liegt als der nach den jetzigen Verhältnissen tatsächliche ermittelte Beitrag. Wenn
der Beitrag allerdings bereits im Jahr 2000 in der nun vorliegenden Höhe berechnet worden wäre, so hätte
dies keinen Einfluss auf den Kaufpreis für die Familien gehabt. Der Gemeinderat hatte den Kaufpreis incl.
Beiträgen festgelegt, so dass bei einem niedrigeren Erschließungsbeitrag der Netto-Kaufpreis entsprechend
höher gewesen wäre.
Darüber hinaus gilt bezüglich des Abschlusses von Ablöseverträgen, dass die mit der Zahlung auf einen
Ablösungsvertrag eintretende Ablösewirkung dem jeweiligen Eigentümer einerseits grundsätzlich die
Möglichkeit nimmt, später eine Überzahlung erstatten zu bekommen. Andererseits kann die Gemeinde auch
keine Nachforderungen erheben. Diesbezüglich spricht die Rechtsprechung von einer absoluten
Missbilligungsgrenze, die erst dann überschritten ist, wenn sich im Rahmen einer Beitragsabrechnung
ergibt, dass der Beitrag, der den abgelösten Grundstücken zuzurechnen ist, das Doppelte oder mehr als das
Doppelte bzw. die Hälfte oder weniger als die Hälfte des vereinbarten Ablösungsbetrages ausmacht. Diese
Grenze ist hier nicht erreicht.
Heidemann