Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
24 kB
Datum
13.12.2007
Erstellt
29.01.08, 02:55
Aktualisiert
29.01.08, 02:55
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
149/2007
zur Sitzung
des Ausschusses für Straßen, Plätze
und Verkehr
der Gemeinde Leopoldshöhe
Fachbereich:
FB III Bauen / Planen / Umwelt
Auskunft erteilt:
Frau Schürmann
Telefon:
05208/991-202
Datum:
24. November 2009
Beitragsrechtliche Abwicklung der Erneuerung und Verbesserung der Hauptstraße
(Teilbereich von der Einmündung in den Kreisel an der Tankstelle bis zur Einmündung
„Neue Straße“);
hier: Bildung eines Abschnitts gemäß § 2 Abs. 4 und Beschluss der Maßnahme gemäß § 11
der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz (KAG) für
das Land NW für straßenbauliche Maßnahmen der Gemeinde Leopoldshöhe
Beratungsfolge
Ausschuss für Straßen, Plätze und
Verkehr
Termin
28.11.2007
Rat
13.12.2007
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Der Teilbereich der Hauptstraße von der Tankstelle am Kreisel bis zur Einmündung „Neue Straße“ wurde
nach dem vom Ausschuss für Straßen, Plätze und Verkehr am 15. Juni 2005 beschlossenen
Ausbauprogramm erneuert und verbessert. Der Ausbau erfolgte 2005 und ist bereits abgeschlossen. Das
Eigentum an der Straße ist auf die Gemeinde Leopoldshöhe übergegangen und die Herabstufung der
Straße als Gemeindestraße wird vom ehemaligen Träger der Straßenbaulast (Land NRW) durchgeführt.
Damit dieser Teilbereich der Hauptstraße beitragsrechtlich abgerechnet werden kann, ist es erforderlich,
einen Beschluss über die Bildung eines Abschnittes zu fassen. Für den Bereich der Schötmarschen Straße /
Hauptstraße (Teilbereich von der Straße „Neue Straße“ bis zur Straße „Am Doktorkamp“), der im Rahmen
der Ortskernsanierung erneuert wird, hat der Rat den entsprechenden Beschluss bereits in der Sitzung am
15. März 2007 gefasst.
Gemäß § 2 Absatz 4 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz
(KAG) für das Land NW für straßenbauliche Maßnahmen der Gemeinde Leopoldshöhe vom 17. Oktober
1984 in der derzeit geltenden Fassung ist der Gemeinderat dafür zuständig, diesen
Abschnittsbildungsbeschluss zu fassen. Die Voraussetzung der Satzung, dass der Abschnitt selbständig
benutzbar sein muss, ist erfüllt. Der genaue Abschnitt geht aus dem Plan hervor, der Anlge dieser Vorlage
ist.
Die endgültige Abrechnung des Straßenabschnitts kann allerdings erst erfolgen, wenn das Land NordrheinWestfalen die Herabstufung der ehemaligen L 751 vorgenommen hat. Ein genauer Zeitpunkt, wann das
erfolgen wird, ist nicht bekannt. Der entsprechende Antrag wurde von Straßen NRW bereits vor längerer Zeit
gestellt. Herabstufungen werden jeweils zum Jahresbeginn vorgenommen, so dass derzeit davon
-2-
ausgegangen wird, dass dies Anfang 2008 erfolgt. Da die Kosten für die Gemeinde bereits 2005 angefallen
waren, werden die Straßenausbaubeiträge von den Anliegern zur Zeit per Vorausleistungsbescheid
erhoben.
Für die Erteilung des endgültigen Beitragsbescheides ist eine Beschlussfassung des Gemeinderates über
die Baumaßnahme gem. § 11 der Satzung erforderlich.
Daher wird dem Gemeinderat folgende Beschlussfassung empfohlen:
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt gem. § 2
Kommunalabgabengesetz (KAG)
Leopoldshöhe vom 17. Oktober
Teilbereich der Hauptstraße vom
ermittelt und abgerechnet wird.
Abs. 4 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8
für das Land NW für straßenbauliche Maßnahmen der Gemeinde
1984 in der derzeit geltenden Fassung, dass der Aufwand für den
Kreisverkehr an der Tankstelle bis zur Straße „Neue Straße“ gesondert
Darüber hinaus wird die durch Entscheidung des Ausschusses für Straßen, Plätze und Verkehr am 15. Juni
2005 durch das Bauprogramm festgelegte Baumaßnahme gem. § 11 der Satzung beschlossen und die
Straßenausbaubeiträge nach den Vorschriften des § 8 KAG in Verbindung mit der Satzung der Gemeinde
nach dem Entstehen der sachlichen Beitragspflicht von den beitragspflichtigen Anliegern endgültig
eingezogen.
Schemmel