Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
8,5 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
aus der 8. Sitzung des Umweltausschusses der Gemeinde Kreuzau
vom 09.03.2006
TOP
Betreff
7.
28. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau im
Bereich des Wohnplatzes Schlagstein „Unter dem Holzweg“;
hier: a) Beratung und Beschlussfassung zum Ergebnis der Beteiligung der
Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie zu den Stellungnahmen der Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB
b) Beschlussfassung zur Durchführung der Offenlage gem. § 3 (2) BauGB
Vorlage: 24/2005 1. Ergänzung
Beschluss:
„1. Das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung gem.
Informationsveranstaltung vom 21. 11. 2005 wird zur Kenntnis genommen.
Änderungen an der Planung ergeben sich hierdurch nicht.
2. Die eingegangene Stellungnahme des Herrn Jürgen Hering wird zur Kenntnis
genommen und beachtet. Im Umweltbericht ist bereits ein Hinweis enthalten, dass
die Behandlung des Niederschlagswassers im Rahmen der verbindlichen
Bauleitplanung geprüft werden muss.
3.
Die eingegangene Stellungnahme der Eheleute Döring bezüglich der
Nichtausweisung des rückwärtigen Bereiches ihres Grundstückes in einem
zukünftigen Bebauungsplan wird zur Kenntnis genommen. Im Rahmen der
konkreten Bauleitplanung wird diese Anregung berücksichtigt.
Der Anregung, auf die geplante Bebauung gänzlich zu verzichten, wird nicht gefolgt.
Da die beabsichtigte Planung den Zielen der Raumordnung entspricht und die
öffentlichen und privaten Belange gegeneinander abzuwägen sind, ist im
vorliegenden Falle das öffentliche Interesse an der Ausweisung weiterer
Wohnbauflächen im Ortsteil Schlagstein gegenüber den privaten Interessen der
Eheleute Döring vorrangig.
4. Der Anregung der Familie Schmitz, die Planung einer weiteren Bebauung nochmals
zu überdenken bzw. hierauf zu verzichten, wird nicht gefolgt. Da die beabsichtigte
Planung den Zielen der Raumordnung entspricht und die öffentlichen und privaten
Belange gegeneinander abzuwägen sind, ist im vorliegenden Falle das öffentliche
Interesse an der Ausweisung weiterer Wohnbauflächen im Ortsteil Schlagstein
gegenüber den privaten Interessen der Familie Schmitz vorrangig.
5. Der Anregung des Kreises Düren, Straßenverkehrsamt, die vorhandene
Erschließungsstraße „Holzweg“ punktuell aufzuweiten, wird nicht gefolgt, da dies
aufgrund der vorhandenen Topographie und der Eigentumsverhältnisse nicht
möglich ist und im Übrigen die vorhandene Erschließungssituation unter
Berücksichtigung der durch die zukünftige Bauleitplanung maximal entstehenden 56 Wohnhäuser ausreicht.
6. Die Stellungnahme des BUND/NABU, Kreisgruppe Düren, wird zur Kenntnis
genommen, jedoch wegen Unzulässigkeit zurückgewiesen.
-27. Dem vorliegenden Umweltbericht und der Begründung wird zugestimmt.
8. Die Verwaltung wird ermächtigt, nunmehr gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die Offenlage
durchzuführen.“
Beratungsergebnis: 8 Stimmen dafür, 5 dagegen, 0 Enthaltungen