Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
6,6 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
aus der 8. Sitzung des Umweltausschusses der Gemeinde Kreuzau
vom 09.03.2006
TOP
Betreff
6.
30. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau im
Bereich des Ortsteils Obermaubach, Teilbereich „Bergsteiner Straße“;
hier: a) Beratung und Beschlussfassung zum Ergebnis der Beteiligung der
Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
sowie zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB
b) Beschlussfassung zur Durchführung der Offenlage gem. § 3 (2) BauGB
Vorlage: 23/2005 1. Ergänzung
Beschluss:
„1.) Das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung gem.
Informationsveranstaltung vom 22. 11. 2005 wird zur Kenntnis genommen.
Änderungen an der Planung ergeben sich hierdurch nicht.
2.) Die Stellungnahme des Staatlichen Umweltamtes Aachen wird zur Kenntnis
genommen und ist in den Umweltbericht bereits eingeflossen.
3.) Die Stellungnahme des Kreises Düren wird zur Kenntnis genommen und ist bereits
in den Umweltbericht eingeflossen.
4.) Die Stellungnahme des Rheinischen Amtes für Bodendenkmalpflege wird zur
Kenntnis genommen, der Anregung wird gefolgt. Der Umweltbericht wird unter Ziffer
2.7 entsprechend ergänzt.
5.) Die Stellungnahme des BUND/NABU wird zur Kenntnis genommen, jedoch wegen
Unzulässigkeit zurückgewiesen.
6.) Dem vorliegenden Umweltbericht und der Begründung wird zugestimmt
7.) Die Verwaltung wird ermächtigt, nunmehr gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die Offenlage
durchzuführen.“
Beratungsergebnis: Einstimmig, bei 0 Enthaltungen